TV Kfz-Handwerk — kostenloser Tarifrechner 2026 | Expert Zoom
Kostenloser Tarifrechner für das Kfz-Handwerk: Der TV Kraftfahrzeuggewerbe 2025/2026 (IG Metall x ZDK) regelt Gehalt, Urlaub und Kündigung für rund 450.000 Beschäftigte. Berechnen Sie Ihren Nettolohn je Lohngruppe, Ihre Abfindung nach 1a KSchG, Urlaubsanspruch mit WorkFlex+ sowie Kündigungsfristen und bAV-Beiträge.
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Häufig gestellte Fragen
Was regelt der Manteltarifvertrag Kraftfahrzeuggewerbe 2025/2026?
Der Manteltarifvertrag Kraftfahrzeuggewerbe regelt alle wesentlichen Arbeitsbedingungen für rund 450.000 Beschäftigte in Kfz-Werkstätten, Autohäusern und im Kfz-Teilehandel: Arbeitszeit (36 Stunden/Woche), Urlaubsanspruch (30 Arbeitstage/Jahr), Zuschläge für Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit, Jahressonderzahlung sowie die neuen WorkFlex+-Regelungen ab 2026. Er wird zwischen der IG Metall und den Landesinnungsverbänden des ZDK auf Landesebene abgeschlossen.
Wie hoch ist die Tariferhöhung im Kfz-Handwerk 2025 und 2026?
Der Tarifabschluss vom Mai 2025 sieht zwei Stufen vor: Ab 1. Juli 2025 steigen die Entgelte um 2,3 Prozent, ab 1. August 2026 um weitere 3,3 Prozent – insgesamt 5,6 Prozent über die gesamte Laufzeit bis Ende Mai 2027. Auszubildende erhalten ab Juli 2025 zusätzlich 80 Euro pro Monat.
Wie viele Urlaubstage haben Kfz-Beschäftigte laut Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag Kraftfahrzeuggewerbe gewährt 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr (5-Tage-Woche) – das sind 10 Tage mehr als das gesetzliche Minimum nach § 3 BUrlG (20 Arbeitstage). Ab 1. Januar 2026 können Beschäftigte über WorkFlex+ freiwillig bis zu 5 weitere freie Tage erhalten, indem sie einen entsprechenden Teil ihres Lohns in Freizeit umwandeln.
Wie hoch ist mein Nettolohn als Kfz-Geselle in Lohngruppe 5?
Der Ecklohn (Lohngruppe 5) im Tarifgebiet Berlin/Mitteldeutsch beträgt ab Juli 2025 brutto 3.088 Euro pro Monat. Der Nettolohn hängt von Steuerklasse, Kinderzahl und Kirchensteuer ab. In Steuerklasse I ohne Kinder ergibt sich ein ungefähres Nettogehalt von rund 2.100–2.200 Euro. Nutzen Sie unseren kostenlosen Lohnrechner oben für Ihre individuelle Berechnung.
Welche Kündigungsfristen gelten im Kfz-Handwerk?
Im Kfz-Handwerk gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Arbeitnehmer können mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen. Arbeitgeberseitig steigt die Frist mit der Betriebszugehörigkeit: ab 2 Jahren 1 Monat, ab 5 Jahren 2 Monate, ab 8 Jahren 3 Monate, bis zu 7 Monaten nach 20 Dienstjahren.
Wie berechne ich meine Abfindung im Kfz-Handwerk?
Der gesetzliche Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG berechnet sich als 0,5 × Bruttomonatslohn × Beschäftigungsjahre (halbe Jahre werden aufgerundet). Ein bestätigter TV-Verbesserungsfaktor über den gesetzlichen Anspruch hinaus existiert im Kfz-Handwerk-Tarifvertrag nicht. Bei Massenentlassungen können Sozialpläne günstigere Bedingungen vorsehen – wenden Sie sich an die IG Metall.
Welche betriebliche Altersvorsorge erhalte ich im Kfz-Handwerk?
Das Kfz-Handwerk hat keine Branchenpflicht-Zusatzversorgungskasse. Stattdessen besteht das gesetzliche Recht auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG: Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (2025: max. 322 Euro/Monat) können steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Der Arbeitgeber muss seit 2022 mindestens 15 % Zuschuss gewähren.
Ist der Tarifvertrag Kraftfahrzeuggewerbe allgemeinverbindlich?
Nein, der Tarifvertrag Kraftfahrzeuggewerbe ist nicht für allgemeinverbindlich erklärt (Stand 2025). Er gilt unmittelbar nur für Mitgliedsbetriebe der Landesinnungsverbände und für Beschäftigte, die Mitglied der IG Metall sind. In nicht tarifgebundenen Betrieben gilt der gesetzliche Mindestlohn (12,82 Euro/Stunde, Stand Januar 2025).
Was ist WorkFlex+ im Kfz-Handwerk?
WorkFlex+ ist eine neue tarifliche Regelung, die ab 1. Januar 2026 gilt. Sie erlaubt Beschäftigten, bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr ihres Bruttomonatsgehalts in bezahlte Freizeit umzuwandeln. Die Inanspruchnahme ist freiwillig und erfordert die Zustimmung des Betriebsrats. Es handelt sich um die erste bundesweite Zeitsouveränitätsregelung im Kfz-Handwerk.
Welche Zuschläge erhalten Kfz-Beschäftigte für Nacht- und Feiertagsarbeit?
Laut Manteltarifvertrag Kraftfahrzeuggewerbe (Tarifgebiet Berlin/Mitteldeutsch) gelten folgende Zuschläge: Mehrarbeit 30 %, regelmäßige Nachtarbeit (20:30–06:00 Uhr) 15 %, unregelmäßige Nachtarbeit 50 %, Sonntagsarbeit 70 %, Feiertagsarbeit 150 %. Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge gilt grundsätzlich der höhere Zuschlag.
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