Elektrohandwerk TV 2026 — kostenloser Tarifrechner | Expert Zoom
Kostenloser Tarifrechner für die rund 300.000 Beschäftigten im Elektro-, Informationstechnik- und Kommunikationshandwerk. Berechnen Sie Ihren Nettolohn nach dem Entgelt-TV Elektrohandwerk (ZVEH), Ihre Abfindung nach § 1a KSchG, Ihren tariflichen Urlaubsanspruch (30 Arbeitstage), Ihre Kündigungsfristen nach § 622 BGB sowie Ihre betriebliche Altersvorsorge (SOKA-Elektriker). Aktuell für 2025/2026.
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Häufig gestellte Fragen
Was regelt der Tarifvertrag Elektrohandwerk (ZVEH)?
Der Entgelt- und Manteltarifvertrag Elektrohandwerk wird zwischen der IG Metall und dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) bzw. den regionalen Landesinnungsverbänden verhandelt. Er regelt Entgeltgruppen, Lohnerhöhungen, Arbeitszeit (40 Std./Woche), Urlaubsanspruch (30 Arbeitstage), Zuschläge, Sonderzahlungen, Auslöseregelungen sowie die betriebliche Altersvorsorge über die Sozialkasse Elektrohandwerk (SOKA-Elektriker).
Wie viele Urlaubstage haben Beschäftigte im Elektrohandwerk?
Nach dem Manteltarifvertrag Elektrohandwerk haben Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche), was 6 vollen Urlaubswochen entspricht. Das gesetzliche Minimum nach § 3 BUrlG beträgt lediglich 20 Arbeitstage. Darüber hinaus zahlt der Arbeitgeber tarifliches Urlaubsgeld als Sonderzahlung.
Wie hoch ist der Mindestlohn im Elektrohandwerk 2025?
Das Elektrohandwerk verfügt über einen eigenen Mindestlohn-Tarifvertrag, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für allgemeinverbindlich erklärt wurde und damit für alle Betriebe gilt — unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft. Der Mindestlohn für Facharbeiter/Gesellen liegt deutlich über dem gesetzlichen MiLoG (Stand Januar 2025: 12,82 €/Std.). Die genauen regionalen Sätze erfragen Sie bei Ihrer IG-Metall-Geschäftsstelle.
Welche Kündigungsfristen gelten im Elektrohandwerk?
Im Elektrohandwerk gelten in der Regel die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Arbeitnehmer können mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen. Arbeitgeberkündigungen richten sich nach der Betriebszugehörigkeit: ab 2 Jahren 1 Monat, ab 5 Jahren 2 Monate, bis zu 7 Monaten nach 20 Jahren. Regionale Tarifverträge können abweichende Fristen vorsehen.
Wie berechne ich meine Abfindung im Elektrohandwerk?
Die gesetzliche Abfindung nach § 1a KSchG berechnet sich als: 0,5 Monatsbruttogehalt × Anzahl der Beschäftigungsjahre (halbe Jahre werden aufgerundet). Ein Sozialplan im Betrieb oder tarifvertragliche Regelungen können höhere Abfindungen vorsehen. Abfindungen können nach § 34 EStG (Fünftelregelung) steuerlich begünstigt sein.
Welche betriebliche Altersvorsorge erhalten Elektrohandwerker?
Beschäftigte im Elektrohandwerk sind über die Sozialkasse (SOKA-Elektriker) zusatzversichert. Diese erbringt tariflich vereinbarte Leistungen für Urlaub und Altersvorsorge. Zusätzlich haben alle Arbeitnehmer nach § 1a BetrAVG das Recht auf Entgeltumwandlung bis zu 322 €/Monat (2025) steuerfrei, wobei der Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss zahlen muss.
Welche Zuschläge gelten bei Überstunden und Nachtarbeit im Elektrohandwerk?
Der Manteltarifvertrag Elektrohandwerk sieht Zuschläge für Mehrarbeit (typisch 25 % für die ersten 2 Überstunden, 50 % ab der 3. Stunde), Nachtarbeit (22:00–6:00 Uhr: 25 %), Sonntagsarbeit (50–100 %) und Feiertagsarbeit (100–150 %) vor. Für auswärtige Montagetätigkeiten (auf Baustellen, bei Kunden) regeln Auslöseregelungen Fahrzeit, Fahrtkosten und Übernachtungspauschalen.
Ist der Tarifvertrag Elektrohandwerk allgemeinverbindlich?
Der Mindestlohn-Tarifvertrag für das Elektrohandwerk ist vom BMAS für allgemeinverbindlich erklärt worden (§ 5 TVG). Das bedeutet: Alle Arbeitgeber im Elektrohandwerk müssen die Mindestlöhne zahlen — unabhängig davon, ob sie Mitglied des ZVEH oder eines Landesinnungsverbands sind. Die vollständigen regionalen Manteltarifverträge gelten nur für tarifgebundene Unternehmen.
Wie hoch ist die Regelarbeitszeit im Elektrohandwerk?
Die tarifliche Regelarbeitszeit im Elektrohandwerk beträgt in den meisten Bundesländern 40 Stunden pro Woche (Vollzeit, Montag bis Freitag). Überstunden sind nach Tarifvertrag zulässig und müssen entsprechend vergütet oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden.
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