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Groß- und Außenhandel — kostenloser Tarifrechner 2026 | Expert Zoom

Kostenloser Tarifrechner fuer 500.000 Beschaeftigte im Gross- und Aussenhandel (Import, Export, Logistik). 5 Tabs: Brutto-Netto, Abfindung, Urlaub, Kuendigung, bAV — nach MTV ver.di NRW 2025/2026.

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Häufig gestellte Fragen

  • Was regelt der Manteltarifvertrag Groß- und Außenhandel?

    Der Manteltarifvertrag (MTV) Groß- und Außenhandel regelt die wesentlichen Arbeitsbedingungen für rund 500.000 Beschäftigte in Import, Export, Großhandel und Logistik: Wochenarbeitszeit (38,5 Stunden), Urlaubsanspruch (30 Arbeitstage), Überstundenzuschläge, Kündigungsfristen und betriebliche Altersvorsorge. Der Entgelttarifvertrag legt darüber hinaus die Gehaltsgruppen GG I–VI und aktuelle Tariferhöhungen fest. Im Pilotbezirk NRW verhandeln ver.di und der Außenhandelsverband NRW die Konditionen.

  • Wie hoch ist die Tariferhöhung 2025 im Groß- und Außenhandel?

    Im Rahmen der Tarifrunde 2023–2026 erhalten Beschäftigte im Groß- und Außenhandel drei Erhöhungsschritte: +5,1 % ab Oktober 2023, +5,0 % ab Mai 2024 und +3,0 % ab Mai 2025 (NRW-Pilotabschluss). Das ergibt ein Gesamtvolumen von rund 13–14 % über die 36-monatige Laufzeit bis April 2026. Zusätzlich wurde der tarifliche AG-Beitrag zur Altersvorsorge ab Mai 2025 auf knapp 280 Euro jährlich nahezu verdoppelt.

  • Wie berechne ich meine Abfindung nach dem Tarifvertrag Groß- und Außenhandel?

    Die gesetzliche Mindestabfindung nach § 1a KSchG beträgt 0,5 Monatslöhne je Beschäftigungsjahr (halbe Jahre werden aufgerundet). Bei einem Bruttomonatslohn von 3.394 € (GG III Endstufe) und 10 Dienstjahren ergibt sich: 0,5 × 3.394 € × 10 = 16.970 € brutto. Viele Sozialpläne im Groß- und Außenhandel sehen höhere Multiplikatoren von 0,75× bis 2,0× vor. Prüfen Sie Ihren Betriebsrat oder kontaktieren Sie ver.di NRW für branchenspezifische Regelungen.

  • Wie viele Urlaubstage haben Beschäftigte im Groß- und Außenhandel?

    Der MTV Groß- und Außenhandel NRW (§ 8) gewährt 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche — das entspricht 36 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche. Das gesetzliche Minimum nach § 3 BUrlG beträgt nur 20 Arbeitstage, der Tarifvertrag gewährt also 10 zusätzliche Urlaubstage. Zusätzlich erhalten Beschäftigte Urlaubsgeld gemäß dem Urlaubsgeldabkommen des Groß- und Außenhandels NRW.

  • Welche Kündigungsfristen gelten im Groß- und Außenhandel?

    Der MTV Groß- und Außenhandel NRW sieht als Grundkündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende vor. Bei Arbeitgeberkündigung gelten zusätzlich die verlängerten Fristen des § 622 BGB nach Betriebszugehörigkeit: ab 5 Jahren 2 Monate, ab 8 Jahren 3 Monate, ab 10 Jahren 4 Monate, ab 12 Jahren 5 Monate, ab 15 Jahren 6 Monate, ab 20 Jahren 7 Monate. Arbeitnehmer können stets mit 1 Monat zum Monatsende kündigen. In der Probezeit gelten kürzere Fristen (bis 14 Tage: täglich; danach: 4 Wochen).

  • Welche betriebliche Altersvorsorge erhalte ich im Groß- und Außenhandel?

    Der Tarifvertrag Groß- und Außenhandel NRW verpflichtet den Arbeitgeber seit Mai 2025 zur Zahlung von rund 280 Euro jährlich (ca. 23 €/Monat) in eine Altersvorsorgeeinrichtung — gegenüber der Vorperiode nahezu verdoppelt. Da der Groß- und Außenhandel keine eigene Branchenkasse unterhält, erfolgt die bAV über Direktversicherungen oder Pensionskassen. Zusätzlich können Beschäftigte bis zu 322 Euro/Monat steuerfrei in die Entgeltumwandlung einzahlen (§ 1a BetrAVG), wobei der Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss zahlen muss.

  • Wie hoch ist mein Nettolohn in der Gehaltsgruppe GG III im Groß- und Außenhandel?

    In der Gehaltsgruppe GG III (Endstufe, ab 5. Berufsjahr) beträgt das Bruttomonatsgehalt ab Mai 2025 rund 3.394 Euro. Das Nettogehalt hängt von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibetrag und SV-Beiträgen ab. Für Steuerklasse 1, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer ergibt sich nach SV-Abzügen (KV 8,15 %, PV 2,3 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %) und Lohnsteuer ein Nettolohn von ca. 2.250–2.350 Euro monatlich. Nutzen Sie unseren kostenlosen Brutto-Netto-Rechner für eine genaue Berechnung.

  • Ist der Tarifvertrag Groß- und Außenhandel allgemeinverbindlich?

    Der Manteltarifvertrag Groß- und Außenhandel ist nicht bundesweit für allgemeinverbindlich erklärt (§ 5 TVG). Er gilt unmittelbar nur für tarifgebundene Unternehmen (Mitglieder der Arbeitgeberverbände des Groß- und Außenhandels) und ver.di-Mitglieder. In vielen Arbeitsverträgen wird der Tarifvertrag jedoch durch Inbezugnahme für anwendbar erklärt. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie Ihren Betriebsrat.

  • Welche Zuschläge gelten für Überstunden und Nachtarbeit im Groß- und Außenhandel?

    Der MTV Groß- und Außenhandel NRW (§ 4) sieht folgende Zuschläge vor: Überstunden (Mehrarbeit) +25 % auf den Grundlohn; ab der 11. Arbeitsstunde pro Tag +50 %. Nachtarbeit im Mehrschichtbetrieb +15 %. Samstagsarbeit nach 13:00 Uhr +50 %. Sonntagsarbeit +100 %. Feiertagsarbeit +200 %. Die Zuschläge werden auf Basis von 1/167 des Monatsgehalts je Überstunde berechnet.

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