Ernährungsgewerbe NGG — kostenloser Tarifrechner 2026 | Expert Zoom
Der Tarifvertrag Ernährungsgewerbe (NGG) gilt für rund 500.000 Beschäftigte in Bäckereien, Fleischereien, Molkereien und der Süßwarenindustrie. Dieser kostenlose Rechner berechnet Ihren Nettolohn nach Entgeltgruppe, Ihre Abfindung nach § 1a KSchG, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und betriebliche Altersvorsorge — alle Werte Stand 2025/2026.
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Häufig gestellte Fragen
Was regelt der Tarifvertrag Ernährungsgewerbe (NGG)?
Der Tarifvertrag Ernährungsgewerbe, abgeschlossen zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Gesamtverband der Deutschen Ernährungswirtschaft (GDE), regelt die Arbeitsbedingungen von rund 500.000 Beschäftigten in Bäckereien, Fleischereien, Molkereien, der Süßwarenindustrie und der Getränkeherstellung. Er legt Entgeltgruppen, Urlaub, Schichtzuschläge, Kündigungsfristen und betriebliche Altersvorsorge fest.
Wie hoch ist die Tariferhöhung 2026 im Ernährungsgewerbe?
Im Pilotbezirk NRW wurde für die Süßwarenindustrie eine Tariferhöhung von +5 % (Mindestbetrag 152 €) ab November 2024 sowie eine zweite Stufe von +2,5 % ab Oktober 2025 vereinbart. Für andere Teilbereiche (Bäckerhandwerk, Fleischerhandwerk, Milchindustrie) gelten regional unterschiedliche Erhöhungsschritte. Alle Angaben Stand 2025/2026.
Wie berechne ich meine Abfindung nach dem NGG-Tarifvertrag?
Die gesetzliche Abfindungsformel nach § 1a KSchG lautet: 0,5 Monatsgehalt brutto × Beschäftigungsjahre (halbe Jahre werden aufgerundet). Für den Tarifvertrag Ernährungsgewerbe ist keine bestätigte tarifliche Verbesserung bekannt. In Sozialplänen größerer Betriebe können höhere Faktoren (1,0× bis 2,0×) vereinbart sein. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mindert die Steuerlast auf Abfindungen.
Wie viele Urlaubstage haben Beschäftigte im Ernährungsgewerbe?
Das gesetzliche Minimum nach § 3 BUrlG beträgt 20 Arbeitstage pro Jahr (5-Tage-Woche). Im Ernährungsgewerbe sehen viele Tarifverträge 25 bis 28 Arbeitstage vor. Der genaue Anspruch hängt vom jeweiligen Tarifvertrag (z. B. Süßwarenindustrie, Bäckerhandwerk, Milchindustrie) und der Region ab. Prüfen Sie Ihren spezifischen Tarifvertrag oder fragen Sie bei der NGG nach.
Welche Kündigungsfristen gelten im Ernährungsgewerbe?
Mangels bestätigter abweichender Tarifregelungen gilt die gesetzliche Staffel nach § 622 BGB: von 4 Wochen (bis 2 Beschäftigungsjahre) bis 7 Monate (ab 20 Beschäftigungsjahre) für Arbeitgeberkündigungen. Arbeitnehmer können grundsätzlich mit 4 Wochen kündigen. Der Manteltarifvertrag kann längere Fristen vorsehen.
Welche betriebliche Altersvorsorge erhalte ich im Ernährungsgewerbe?
Im Bäckerhandwerk gibt es die Bäckerrente mit einem bundesweiten AG-Mindestbeitrag von 80 €/Jahr (in Bayern bis 440 €/Jahr). Für alle Beschäftigten im Ernährungsgewerbe gilt das Recht auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG: bis zu 322 €/Monat steuer- und sozialversicherungsfrei (4 % der BBG RV 2025), mit gesetzlichem AG-Zuschuss von mindestens 15 %.
Was bedeutet das Arbeitsschutzkontrollgesetz (ASchKG) für Beschäftigte in der Fleischindustrie?
Das ASchKG (seit 1. Januar 2021) verbietet den Einsatz von Leiharbeit und Werkvertragsarbeit im Kernbereich Schlachtung und Fleischverarbeitung für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten. Alle Arbeitnehmer müssen direkt angestellt sein und haben damit vollen Anspruch auf Tarifleistungen und Sozialversicherungsschutz. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz im April 2026 als verfassungsgemäß bestätigt.
Ist der Tarifvertrag Ernährungsgewerbe allgemeinverbindlich?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kann Tarifverträge nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklären, sodass sie auch für nicht dem Arbeitgeberverband angehörende Betriebe gelten. Ob der Tarifvertrag Ernährungsgewerbe oder einzelne Teilbereiche allgemeinverbindlich sind, erfahren Sie auf der BMAS-Website (Verzeichnis der Allgemeinverbindlicherklärungen) oder bei der NGG.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2025 und gilt er im Ernährungsgewerbe?
Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) beträgt seit Januar 2025 12,82 €/Stunde. Alle Tarifgruppen der Süßwarenindustrie NRW (ab Gruppe A: 2.730 €/Monat ≈ 16,55 €/Stunde bei 38 h/Woche) liegen deutlich über diesem Mindestniveau. Auch in anderen Bereichen des Ernährungsgewerbes übersteigen die Tariflöhne den Mindestlohn.
Wie funktioniert die Schichtzuschlagsberechnung im Ernährungsgewerbe?
Im Ernährungsgewerbe sind typische Schichtzuschläge: Nachtarbeit (ab 22:00/23:00 Uhr) ca. 25 %, Sonntagsarbeit ca. 50 %, Feiertagsarbeit ca. 100 % und Überstunden ca. 25 % des Stundenlohns. Die genauen Sätze sind im jeweiligen Manteltarifvertrag geregelt und variieren regional. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 6) schreibt Ausgleich für Nachtarbeit vor.
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