Einzelhandel Tarifvertrag — kostenloser Tarifrechner 2026 | Expert Zoom
Der kostenlose Tarifrechner für den Einzelhandel NRW berechnet Ihren Nettolohn nach Entgeltgruppe, Ihre Abfindung nach § 1a KSchG, Ihren tariflichen Urlaubsanspruch (30 Tage), Kündigungsfristen nach § 622 BGB sowie Ihre betriebliche Altersvorsorge via Entgeltumwandlung — alles basierend auf dem NRW-Pilotabschluss 2025/2026 (ver.di × Handelsverband NRW).
Dieses Tool einbetten
Kopieren Sie diesen Code, um dieses Tool auf Ihrer Website einzubetten
Häufig gestellte Fragen
Was regelt der Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag Einzelhandel NRW?
Der Manteltarifvertrag (MTV) regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge und Kündigungsfristen. Der Entgelttarifvertrag (ETV) legt die konkreten Entgeltgruppen (EG 1 bis EG 6) und die Monatslöhne für alle Beschäftigten im nordrhein-westfälischen Einzelhandel fest. Beide Verträge gelten für rund 3 Millionen Beschäftigte im deutschen Einzelhandel, wobei NRW als Pilotbezirk fungiert.
Wie hoch ist die Tariferhöhung 2025/2026 im Einzelhandel NRW?
Der NRW-Pilotabschluss 2025/2026 sieht eine Entgelterhöhung von rund 4 Prozent vor. Die Erhöhung gilt für alle Entgeltgruppen (EG 1 bis EG 6) und trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Darüber hinaus wurde die tarifliche Übernahme von Auszubildenden vereinbart.
Wie berechne ich meine Abfindung nach dem Einzelhandels-Tarifvertrag?
Die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung berechnet sich nach § 1a KSchG: 0,5 Monatslöhne je Beschäftigungsjahr (halbe Jahre werden aufgerundet). Der Einzelhandels-TV sieht keine feste TV-Verbesserung vor; viele Sozialpläne bei Filialschließungen großer Handelsketten bieten jedoch höhere Multiplikatoren. Nutzen Sie unseren kostenlosen Abfindungsrechner für eine schnelle Schätzung.
Wie viele Urlaubstage haben Einzelhandelsbeschäftigte in NRW?
Der MTV Einzelhandel NRW gewährt 30 Arbeitstage Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche. Das gesetzliche Minimum nach § 3 BUrlG beträgt nur 20 Arbeitstage. Tarifbeschäftigte im Einzelhandel erhalten also 10 Arbeitstage mehr Urlaub als das gesetzliche Minimum. Bei Teilzeit wird der Anspruch anteilig berechnet.
Welche Kündigungsfristen gelten im Einzelhandel NRW?
Im Einzelhandel gelten die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen nach § 622 BGB. Arbeitnehmer kündigen mit 4 Wochen Frist zum 15. oder Monatsende. Arbeitgeber müssen bei länger Beschäftigten längere Fristen einhalten: ab 2 Jahren 1 Monat, ab 5 Jahren 2 Monate, bis zu 7 Monaten nach 20 Dienstjahren.
Welche Zuschläge erhalten Einzelhandelsbeschäftigte für Sonn- und Feiertagsarbeit?
Der MTV Einzelhandel NRW sieht folgende Zuschläge vor: Sonntagsarbeit 50 Prozent, Feiertagsarbeit 100 Prozent, Nachtarbeit ab 22:00 Uhr 25 Prozent, Überstunden 25 Prozent. Diese Zuschläge werden auf den tariflichen Stundenlohn aufgeschlagen.
Welche betriebliche Altersvorsorge erhalte ich im Einzelhandel?
Der Einzelhandel hat keine branchenweite Pflicht-Zusatzversorgungskasse wie der öffentliche Dienst (VBL). Die betriebliche Altersvorsorge erfolgt über Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG. Arbeitnehmer können bis zu 322 Euro monatlich (4 % der BBG RV 2025) steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent Zuschuss zahlen.
Ist der Einzelhandels-Tarifvertrag NRW allgemeinverbindlich?
Der MTV und ETV Einzelhandel NRW sind nicht generell für allgemeinverbindlich erklärt. Sie gelten unmittelbar für Mitglieder des Handelsverbands NRW und ver.di-Mitglieder. Viele Arbeitsverträge im Einzelhandel verweisen jedoch auf die Tarifverträge, sodass die Regelungen auch für nicht tarifgebundene Beschäftigte gelten können. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf einen solchen Tarifverweis.
Wie hoch ist mein Nettolohn in der Entgeltgruppe 3 im Einzelhandel?
Beschäftigte in EG 3 (Fachkräfte nach abgeschlossener Berufsausbildung) erhalten laut NRW-Pilotabschluss 2025/2026 ein Bruttomonatsgehalt von ca. 2.700 Euro. Je nach Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen ergibt sich daraus ein Nettolohn von ca. 1.750 bis 2.050 Euro monatlich. Nutzen Sie unseren kostenlosen Lohnrechner für eine genaue Berechnung.
Ab wann gilt der Mindestlohn im Einzelhandel und wie hoch ist er 2025?
Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) beträgt seit Januar 2025 12,82 Euro pro Stunde. Er gilt als absolute Untergrenze. Die Tarifgehälter im Einzelhandel NRW liegen in allen Entgeltgruppen deutlich oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns.
Dieses Tool einbetten
Kopieren Sie diesen Code, um dieses Tool auf Ihrer Website einzubetten