Druckgewerbe Tarifrechner — kostenloser Tarifrechner 2026 | Expert Zoom
Kostenloser Tarifrechner für den Bundesrahmentarifvertrag Druck- und Mediengewerbe (ver.di × bvdm). Berechnen Sie Ihren Nettolohn nach den Entgeltgruppen 1–7, Ihre Abfindung nach § 1a KSchG, den tariflichen Urlaubsanspruch (30 Tage), die Kündigungsfrist nach § 622 BGB sowie Ihre betriebliche Altersvorsorge über die Versorgungskasse Druck (VKD). Alle Angaben Stand 2025/2026.
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Häufig gestellte Fragen
Was regelt der Bundesrahmentarifvertrag Druck- und Mediengewerbe?
Der Bundesrahmentarifvertrag Druck- und Mediengewerbe (BRahmenTV) regelt die Arbeitsbedingungen für ca. 280.000 Beschäftigte in der deutschen Druckindustrie, abgeschlossen zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm). Er legt Entgeltgruppen, Arbeitszeit (35 Stunden/Woche West), Urlaubsanspruch (30 Tage), Zuschläge für Schicht- und Nachtarbeit sowie die betriebliche Altersvorsorge fest.
Wie hoch ist die Tariferhöhung 2025/2026 im Druckgewerbe?
Der Entgelttarifvertrag sieht drei Erhöhungsstufen vor: +3,9 % ab 01.07.2024, +2,0 % ab 01.07.2025 und +1,9 % ab 01.03.2026. Der Ecklohn der Lohngruppe 5 (Facharbeiter mit Berufsabschluss) beträgt ab 01.07.2025 20,69 €/Stunde, was bei 35 Stunden/Woche einem Monatslohn von ca. 3.145 € brutto entspricht.
Wie viele Urlaubstage haben Beschäftigte im Druckgewerbe?
Beschäftigte im Druck- und Mediengewerbe haben nach dem Manteltarifvertrag 2025 Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Das sind 10 Tage mehr als das gesetzliche Minimum nach § 3 BUrlG (20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche). Das entspricht 6 Wochen Urlaub pro Jahr.
Wie berechne ich meine Abfindung nach dem Druckgewerbe-Tarifvertrag?
Die gesetzliche Abfindungsformel nach § 1a KSchG lautet: 0,5 × Monatsbruttogehalt × Anzahl der Beschäftigungsjahre. Für einen Facharbeiter mit 3.145 €/Monat und 10 Beschäftigungsjahren ergibt das 15.725 € brutto. Der Druckgewerbe-TV sieht keine generelle Verbesserung vor; bei betrieblichen Restrukturierungen können Sozialpläne (§ 112 BetrVG) höhere Abfindungen vorsehen.
Welche Kündigungsfristen gelten im Druckgewerbe?
Es gilt die gesetzliche Staffel nach § 622 BGB: bei einer Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre beträgt die Frist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Ab 2 Jahren: 1 Monat, ab 5 Jahren: 2 Monate, ab 8 Jahren: 3 Monate, ab 10 Jahren: 4 Monate, ab 12 Jahren: 5 Monate, ab 15 Jahren: 6 Monate, ab 20 Jahren: 7 Monate — jeweils zum Monatsende. Arbeitnehmer kündigen immer mit 4 Wochen.
Welche betriebliche Altersvorsorge erhalten Druckgewerbe-Beschäftigte?
Die branchenspezifische Altersversorgung erfolgt über die Versorgungskasse Druck (VKD). Seit Juni 2025 gewährt der Tarifvertrag einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % bei der Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Beschäftigte können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze RV (2025: max. 322 €/Monat) steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln.
Wie hoch sind die Schicht- und Nachtarbeitszuschläge im Druckgewerbe?
Der Tarifvertrag sieht folgende Zuschläge vor: Überstunden 25 % (Tagschicht), 45 % (Spätschicht), 70 % (Nachtschicht). Nachtarbeit: 25 % (bis 24 Uhr), 52 % (ab 24 Uhr). Samstagsarbeit: 25–70 % je nach Schichtlage. Sonntagsarbeit: 115 %. Feiertagsarbeit: 170 %. Nachtarbeitszuschläge werden zusätzlich zu Wochenendzuschlägen gezahlt.
Wie hoch ist mein Nettolohn in der Lohngruppe 5 (Ecklohn) im Druckgewerbe?
In der Lohngruppe 5 (Ecklohn 100 %) beträgt der Stundenlohn ab 01.07.2025 20,69 €. Bei 35 Stunden/Woche ergibt das ca. 3.145 € brutto/Monat. Das Netto hängt von Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen ab — nutzen Sie unseren kostenlosen Lohnrechner oben für Ihre persönliche Berechnung.
Ist der Tarifvertrag Druck- und Mediengewerbe allgemeinverbindlich?
Ja, der Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer der Druckindustrie vom 15.07.2005 sowie der Lohnrahmentarifvertrag sind für allgemeinverbindlich erklärt (§ 5 TVG). Das bedeutet, dass diese Regelungen für alle Betriebe der Druckindustrie im räumlichen Geltungsbereich gelten — unabhängig von einer Mitgliedschaft in ver.di oder dem bvdm.
Was ist die Jahresleistung im Druckgewerbe-Tarifvertrag?
Der neue Manteltarifvertrag 2025 erhöhte die Jahresleistung von 130 auf 154 Prozent eines tariflichen Monatslohns. Ab 2026 erhalten Beschäftigte je nach Einstellungsdatum 154 bis 159 Prozent; ab 2027 gilt einheitlich 154 Prozent. Die bisherigen Urlaubsgeld- und Jahresleistungsregelungen werden zusammengeführt. Das entspricht bei einem Ecklohnbeschäftigten ca. 4.843 €/Jahr.
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