arbeitsrecht

Druckgewerbe Tarifrechner — kostenloser Tarifrechner 2026 | Expert Zoom

Kostenloser Tarifrechner für den Bundesrahmentarifvertrag Druck- und Mediengewerbe (ver.di × bvdm). Berechnen Sie Ihren Nettolohn nach den Entgeltgruppen 1–7, Ihre Abfindung nach § 1a KSchG, den tariflichen Urlaubsanspruch (30 Tage), die Kündigungsfrist nach § 622 BGB sowie Ihre betriebliche Altersvorsorge über die Versorgungskasse Druck (VKD). Alle Angaben Stand 2025/2026.

</>

Dieses Tool einbetten

Kopieren Sie diesen Code, um dieses Tool auf Ihrer Website einzubetten

Häufig gestellte Fragen

  • Was regelt der Bundesrahmentarifvertrag Druck- und Mediengewerbe?

    Der Bundesrahmentarifvertrag Druck- und Mediengewerbe (BRahmenTV) regelt die Arbeitsbedingungen für ca. 280.000 Beschäftigte in der deutschen Druckindustrie, abgeschlossen zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm). Er legt Entgeltgruppen, Arbeitszeit (35 Stunden/Woche West), Urlaubsanspruch (30 Tage), Zuschläge für Schicht- und Nachtarbeit sowie die betriebliche Altersvorsorge fest.

  • Wie hoch ist die Tariferhöhung 2025/2026 im Druckgewerbe?

    Der Entgelttarifvertrag sieht drei Erhöhungsstufen vor: +3,9 % ab 01.07.2024, +2,0 % ab 01.07.2025 und +1,9 % ab 01.03.2026. Der Ecklohn der Lohngruppe 5 (Facharbeiter mit Berufsabschluss) beträgt ab 01.07.2025 20,69 €/Stunde, was bei 35 Stunden/Woche einem Monatslohn von ca. 3.145 € brutto entspricht.

  • Wie viele Urlaubstage haben Beschäftigte im Druckgewerbe?

    Beschäftigte im Druck- und Mediengewerbe haben nach dem Manteltarifvertrag 2025 Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Das sind 10 Tage mehr als das gesetzliche Minimum nach § 3 BUrlG (20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche). Das entspricht 6 Wochen Urlaub pro Jahr.

  • Wie berechne ich meine Abfindung nach dem Druckgewerbe-Tarifvertrag?

    Die gesetzliche Abfindungsformel nach § 1a KSchG lautet: 0,5 × Monatsbruttogehalt × Anzahl der Beschäftigungsjahre. Für einen Facharbeiter mit 3.145 €/Monat und 10 Beschäftigungsjahren ergibt das 15.725 € brutto. Der Druckgewerbe-TV sieht keine generelle Verbesserung vor; bei betrieblichen Restrukturierungen können Sozialpläne (§ 112 BetrVG) höhere Abfindungen vorsehen.

  • Welche Kündigungsfristen gelten im Druckgewerbe?

    Es gilt die gesetzliche Staffel nach § 622 BGB: bei einer Betriebszugehörigkeit bis 2 Jahre beträgt die Frist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Ab 2 Jahren: 1 Monat, ab 5 Jahren: 2 Monate, ab 8 Jahren: 3 Monate, ab 10 Jahren: 4 Monate, ab 12 Jahren: 5 Monate, ab 15 Jahren: 6 Monate, ab 20 Jahren: 7 Monate — jeweils zum Monatsende. Arbeitnehmer kündigen immer mit 4 Wochen.

  • Welche betriebliche Altersvorsorge erhalten Druckgewerbe-Beschäftigte?

    Die branchenspezifische Altersversorgung erfolgt über die Versorgungskasse Druck (VKD). Seit Juni 2025 gewährt der Tarifvertrag einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % bei der Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Beschäftigte können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze RV (2025: max. 322 €/Monat) steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln.

  • Wie hoch sind die Schicht- und Nachtarbeitszuschläge im Druckgewerbe?

    Der Tarifvertrag sieht folgende Zuschläge vor: Überstunden 25 % (Tagschicht), 45 % (Spätschicht), 70 % (Nachtschicht). Nachtarbeit: 25 % (bis 24 Uhr), 52 % (ab 24 Uhr). Samstagsarbeit: 25–70 % je nach Schichtlage. Sonntagsarbeit: 115 %. Feiertagsarbeit: 170 %. Nachtarbeitszuschläge werden zusätzlich zu Wochenendzuschlägen gezahlt.

  • Wie hoch ist mein Nettolohn in der Lohngruppe 5 (Ecklohn) im Druckgewerbe?

    In der Lohngruppe 5 (Ecklohn 100 %) beträgt der Stundenlohn ab 01.07.2025 20,69 €. Bei 35 Stunden/Woche ergibt das ca. 3.145 € brutto/Monat. Das Netto hängt von Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen ab — nutzen Sie unseren kostenlosen Lohnrechner oben für Ihre persönliche Berechnung.

  • Ist der Tarifvertrag Druck- und Mediengewerbe allgemeinverbindlich?

    Ja, der Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer der Druckindustrie vom 15.07.2005 sowie der Lohnrahmentarifvertrag sind für allgemeinverbindlich erklärt (§ 5 TVG). Das bedeutet, dass diese Regelungen für alle Betriebe der Druckindustrie im räumlichen Geltungsbereich gelten — unabhängig von einer Mitgliedschaft in ver.di oder dem bvdm.

  • Was ist die Jahresleistung im Druckgewerbe-Tarifvertrag?

    Der neue Manteltarifvertrag 2025 erhöhte die Jahresleistung von 130 auf 154 Prozent eines tariflichen Monatslohns. Ab 2026 erhalten Beschäftigte je nach Einstellungsdatum 154 bis 159 Prozent; ab 2027 gilt einheitlich 154 Prozent. Die bisherigen Urlaubsgeld- und Jahresleistungsregelungen werden zusammengeführt. Das entspricht bei einem Ecklohnbeschäftigten ca. 4.843 €/Jahr.

</>

Dieses Tool einbetten

Kopieren Sie diesen Code, um dieses Tool auf Ihrer Website einzubetten

Unsere Experten

Vorteile

Schnelle und präzise Antworten auf alle Ihre Fragen und Hilfsanfragen in über 200 Kategorien.

Tausende von Nutzern haben eine Zufriedenheit von 4,9 von 5 für die Beratung und Empfehlungen unserer Assistenten erhalten.

Kontaktieren Sie uns

E-Mail
Folgen Sie uns