BRTV-Bau — kostenloser Tarifrechner 2026 | Expert Zoom
Der kostenlose BRTV-Bau Tarifrechner 2026 hilft Beschäftigten im Bauhauptgewerbe: Berechnen Sie Ihren Nettolohn nach Lohngruppe (LG 1–6, ab 01.04.2026 bundesweit einheitlich), Ihre Abfindung nach § 1a KSchG, Urlaubsanspruch (30 Tage BRTV vs. 20 Tage BUrlG), Kündigungsfristen nach BRTV-Bau § 11 sowie SOKA-BAU-Beiträge und bAV-Entgeltumwandlung.
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Häufig gestellte Fragen
Was regelt der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau)?
Der BRTV-Bau ist das zentrale Regelwerk für rund 900.000 Beschäftigte im deutschen Bauhauptgewerbe. Er regelt Lohngruppen, Regelarbeitszeit, Urlaub (30 Arbeitstage), Kündigungsfristen, Auslösungen für Montagearbeit und Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit. Er ist allgemeinverbindlich und gilt für alle Betriebe im Bauhauptgewerbe, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.
Wie hoch ist die Tariferhöhung im Baugewerbe 2026?
Ab dem 1. April 2026 erhalten alle Lohn- und Gehaltsgruppen eine Erhöhung von 3,9 Prozent. Gleichzeitig werden die Löhne im Osten vollständig auf das West-Niveau angehoben — erstmals seit der Wiedervereinigung gilt damit ein bundesweit einheitlicher Tariflohn im Bauhauptgewerbe.
Welche Lohngruppen gibt es im Bauhauptgewerbe und was verdiene ich?
Das Bauhauptgewerbe kennt acht Lohngruppen (LG 1 bis LG 6, plus 2a und 2b). Ab 1. April 2026 gelten bundesweit: LG 1 (Werker): 15,86 €/Std., LG 2 (Fachwerker): 18,73 €/Std., LG 3 (Spezialfacharbeiter): 23,97 €/Std., LG 4 (Vorarbeiter): 26,05 €/Std., LG 5 (Polier): 27,29 €/Std., LG 6 (Schachtmeister): 29,72 €/Std. Der Gesamtstundenlohn enthält bereits den Bauzuschlag (5,9 %).
Wie viele Urlaubstage haben Beschäftigte im Bauhauptgewerbe?
Gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe haben Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr nach § 8 BRTV-Bau — das sind 10 Tage mehr als das gesetzliche Minimum von 20 Arbeitstagen (§ 3 BUrlG). Der Urlaub wird über das SOKA-BAU-Verfahren (ULAK) verwaltet und bleibt bei Arbeitgeberwechsel innerhalb der Branche erhalten.
Wie wird das Urlaubsgeld im Baugewerbe berechnet?
Die gesamte Urlaubsvergütung beträgt 14,25 Prozent des Jahresbruttoentgelts, bestehend aus 11,4 Prozent Urlaubsentgelt plus 25 Prozent zusätzlichem Urlaubsgeld. Bei einem Jahresbrutto von 42.000 Euro ergibt das rund 5.985 Euro Urlaubsvergütung, also ca. 199 Euro pro Urlaubstag.
Welche Kündigungsfristen gelten im Bauhauptgewerbe (BRTV)?
Der BRTV-Bau (§ 11) sieht kürzere Fristen als § 622 BGB vor: In den ersten 6 Monaten gilt eine Grundfrist von 6 Werktagen (beidseitig), ab 6 Monaten 12 Werktage. Eine Besonderheit: Vom 1. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit) darf aus Witterungsgründen nicht gekündigt werden.
Was ist SOKA-BAU und welche Beiträge zahlt der Arbeitgeber?
SOKA-BAU ist die Sozialkasse des Baugewerbes. Arbeitgeber entrichten ab Juli 2025 einen Gesamtbeitrag von 20,2 Prozent (West) bzw. 18,7 Prozent (Ost) auf den Bruttolohn: 15,1 Prozent für die Urlaubskasse, 1,9 Prozent für Berufsbildung und 3,2 Prozent (West) bzw. 1,7 Prozent (Ost) für die Zusatzversorgungskasse (ZVK-Bau).
Wie berechne ich meine Abfindung im Baugewerbe?
Der BRTV-Bau enthält keine eigenständige Abfindungsregelung über § 1a KSchG hinaus. Die gesetzliche Formel lautet: 0,5 × Bruttomonatslohn × Beschäftigungsjahre. Viele Baubetriebe schließen jedoch Sozialpläne ab, die höhere Abfindungen vorsehen. Lassen Sie sich von Ihrer IG BAU-Beratungsstelle informieren. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuerlast auf Abfindungen deutlich senken.
Was sind Auslösungen im Baugewerbe und welche Beträge gelten 2026?
Auslösungen sind Erstattungen für Fahrten zu auswärtigen Baustellen nach § 7 BRTV. Bei täglicher Heimfahrt: 0,20 €/km (max. 30 €/Tag) plus Verpflegungszuschuss (7–9 €/Tag je nach Entfernung). Bei Fernbaustellen (über 75 km, über 75 Min. Fahrzeit): Wegezeitenentschädigung von 9–39 €/Fahrt sowie 24–28 €/Tag Verpflegungszuschuss.
Ist der BRTV-Bau auch für ausländische Firmen in Deutschland verbindlich?
Ja. Der BRTV-Bau ist allgemeinverbindlich erklärt und gilt gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) auch für Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten, die Arbeitnehmer vorübergehend nach Deutschland entsenden. Der Branchenmindestlohn (LG 1: 15,86 €/Std. ab April 2026) ist von diesen Firmen ebenso einzuhalten und wird durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) kontrolliert.
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