ZDF „Mama ist die Best(i)e" heute Abend: Was das Strafrecht über Haftentlassung und Fußfessel wirklich sagt

Deutsches Gerichtsgebäude, Symbol für Strafrecht und Haftentlassung

Photo : Bobrifax / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 18. Mai 2026

Am heutigen Abend, dem 18. Mai 2026, zeigt das ZDF um 20:15 Uhr den Zweiteiler „Mama ist die Best(i)e" mit Adele Neuhauser in der Hauptrolle. Die fiktive Figur Gloria Almeda kommt nach zehn Jahren Haft wegen Mordes an ihrem Mann mit einer Fußfessel aus dem Gefängnis frei – und ist überzeugt, dass der wahre Täter in ihrer eigenen Familie sitzt. Was der Film als dramatische Kulisse inszeniert, wirft reale juristische Fragen auf: Wie läuft in Deutschland die Entlassung aus der Haft nach einem Mordurteil ab, und was bedeutet eine Fußfessel im deutschen Recht konkret?

Mord in Deutschland: Lebenslang – aber wie lange wirklich?

In Deutschland ist Mord gemäß § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. „Lebenslang" bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jemand bis zu seinem Tod hinter Gittern bleibt", erklärt ein Strafrechtsexperte. „Nach 15 Jahren Haft kann das Gericht erstmals prüfen, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann."

Die gesetzliche Grundlage dafür liefert § 57a StGB. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Verurteilte muss mindestens 15 Jahre verbüßt haben, eine günstige Sozialprognose muss vorliegen, und die besondere Schwere der Schuld darf einer Entlassung nicht entgegenstehen. Gerade dieses letzte Kriterium ist entscheidend. Bei Morden mit mehreren Opfern, aus Habgier oder mit besonderer Grausamkeit können Gerichte die Mindesthaftzeit erheblich verlängern – auf 20, 25 oder sogar mehr Jahre.

Der fiktive Fall der Gloria Almeda, die schon nach zehn Jahren entlassen wird, wäre in der deutschen Rechtswirklichkeit in der Regel nicht möglich. Eine Mordverurteilung bedeutet in Deutschland immer mindestens 15 Jahre effektive Haftzeit vor einer möglichen Entlassungsprüfung.

Die Fußfessel: Was das deutsche Recht darunter versteht

Im Film trägt Gloria Almeda eine Fußfessel und darf das Anwesen nicht verlassen. In Deutschland ist die elektronische Fußfessel – offiziell „elektronische Aufenthaltsüberwachung" – ein Instrument der Führungsaufsicht, geregelt in § 68b StGB. Sie wird nicht automatisch angeordnet, sondern nur dann, wenn das Gericht konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sieht.

Die Führungsaufsicht selbst tritt bei Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe immer in Kraft – sie beginnt mit dem Tag der Entlassung und dauert mindestens zwei, maximal fünf Jahre. In besonders schweren Fällen kann das Gericht sie unbefristet verlängern. Laut Bundeskriminalamt werden in Deutschland derzeit mehrere Hundert verurteilte Straftäter mit Fußfessel überwacht – überwiegend nach Sexualstraftaten, aber auch nach schweren Gewalttaten.

Diese Auflagen können Entlassene treffen

Wer unter Führungsaufsicht steht, muss mit umfangreichen Auflagen rechnen. Dazu gehören je nach Fall:

  • Meldepflicht: regelmäßige Vorsprache beim Bewährungshelfer
  • Wohnsitzauflagen: Verbot, bestimmte Orte oder Personen aufzusuchen
  • Kontaktverbote: Annäherungsverbote gegenüber Opfern oder Zeugen
  • Berufsverbote: Einschränkungen in sensiblen Berufsbereichen
  • Therapieauflagen: Pflicht zur Teilnahme an ambulanter Therapie
  • Elektronische Überwachung: Tragen einer GPS-Fußfessel rund um die Uhr

Ein Verstoß gegen diese Auflagen ist keine Kleinigkeit: Er kann nach § 145a StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Wer nach einer schweren Verurteilung entlassen wird, befindet sich damit weiterhin unter enger staatlicher Kontrolle – auch wenn er oder sie die Gefängnismauern verlassen hat.

Wiederaufnahme: Was gilt, wenn man unschuldig verurteilt wurde?

Im Film ist Gloria Almeda überzeugt, die Tat nicht begangen zu haben. In der deutschen Rechtswirklichkeit gibt es für diesen Fall das Wiederaufnahmeverfahren nach §§ 359 ff. der Strafprozessordnung (StPO). Ein Wiederaufnahmeantrag ist möglich, wenn neue Tatsachen oder Beweise vorliegen, die zum Zeitpunkt des Urteils nicht bekannt waren und geeignet sind, einen Freispruch oder eine mildere Verurteilung herbeizuführen.

Wird der Antrag zugelassen und führt er zu einem Freispruch, hat die betroffene Person Anspruch auf Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) – für jeden zu Unrecht verbrachten Hafttag. „Das Wiederaufnahmeverfahren ist ein wichtiges rechtsstaatliches Instrument", so ein erfahrener Strafverteidiger. „Aber es ist kein einfacher Weg: Die neuen Beweise müssen wirklich neu, erheblich und belastbar sein."

Wie entscheidet das Gericht über eine Entlassung?

Die Entscheidung über eine bedingte Haftentlassung nach einer Mordverurteilung liegt bei der Strafvollstreckungskammer des zuständigen Landgerichts. Das Gericht zieht dabei umfangreiche Gutachten hinzu: Psychiatrische Sachverständige beurteilen die Rückfallgefahr, Vollzugsberichte dokumentieren das Verhalten während der Haft, und Sozialprognosen beschreiben die Lebensperspektive nach der Entlassung.

Der Verurteilte kann beim Gericht beantragen, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen – in der Regel mit anwaltlicher Unterstützung. Das Gericht kann diesen Antrag ablehnen, vertagen oder unter Auflagen genehmigen. Wird die Entlassung gewährt, folgt immer eine Bewährungszeit. In dieser Zeit steht die entlassene Person unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers und ist verpflichtet, dessen Weisungen zu folgen.

Kommt es während der Bewährungszeit zu einem erneuten Regelverstoß oder einer neuen Straftat, kann das Gericht die Aussetzung widerrufen – die Person muss dann zurück in die Haft, um den Rest der Strafe zu verbüßen. Diese Kontrollmechanismen sind in der Praxis wirksam: Nach Angaben des Bundesjustizministeriums ist die Rückfallquote bei nach § 57a StGB entlassenen Tätern deutlich niedriger als im allgemeinen Strafvollzug.

Nach der Entlassung: Wann braucht man rechtliche Unterstützung?

Ob als Verurteilter kurz vor der Entlassung, als Angehöriger eines Verurteilten oder als Person, die den Verdacht hegt, falsch verurteilt worden zu sein – die rechtlichen Feinheiten rund um Bewährungsaussetzung, Führungsaufsicht und Wiederaufnahme sind komplex. Jeder Fall ist anders, und die Bedingungen einer Entlassung hängen stark vom individuellen Urteil, dem Tatvorwurf und der Sozialprognose ab.

Ein spezialisierter Strafrechtsanwalt kann in diesen Situationen entscheidend helfen: Er prüft die Chancen auf eine Bewährungsaussetzung, begleitet das Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer und kann bei Verstößen gegen Auflagen sofortige rechtliche Schritte einleiten. Auch für Opfer und ihre Familien, die Fragen zur Sicherheitsüberwachung entlassener Täter haben, ist rechtliche Beratung sinnvoll.

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Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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