WOW TV, Deutschlands zweitgrößte Streaming-Plattform und Nachfolger von Sky Ticket, wird von der RTL Group übernommen. Für rund 150 Millionen Euro kauft RTL die Muttergesellschaft Sky Deutschland – und damit auch WOW TV. Die Übernahme soll noch im ersten Halbjahr 2026 abgeschlossen werden. Was viele der rund 1,5 Millionen WOW-Abonnenten nicht wissen: Eine solche Übernahme löst handfeste Verbraucherrechte aus, die Sie aktiv einfordern können.
Was steckt hinter der WOW-TV-Übernahme durch RTL?
WOW TV ist in Deutschland vor allem für Bundesliga-Rechte, HBO-Serien und Filmhighlights bekannt. Die Plattform kostet im Standardtarif bis zu 180 Euro pro Jahr. Im Mai 2026 laufen Highlights wie Wicked Part 2, Black Phone 2 sowie neue Staffeln von Chicago Fire und The Blacklist auf der Plattform.
Die RTL Group plant, WOW TV mittelfristig in die eigene Streaming-Plattform RTL+ zu integrieren. Was das konkret bedeutet: Inhalte werden wechseln, Benutzeroberflächen werden sich ändern und bestehende Abonnements könnten umgestellt werden. Bis 2029 sind die Bundesliga-Rechte bei WOW gesichert – was danach kommt, ist unklar.
Recht Nr. 1: Das außerordentliche Kündigungsrecht
Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt Verbraucher bei Dauerschuldverhältnissen durch das sogenannte außerordentliche Kündigungsrecht. Laut § 314 BGB können Verbraucher einen laufenden Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Was gilt als wichtiger Grund bei einem Streaming-Dienst?
- Wesentliche Inhaltsänderungen: Wenn Inhalte, die für Ihr Abonnement ausschlaggebend waren, gestrichen werden (z. B. bestimmte Sendergruppen oder Serien-Bibliotheken), kann das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
- Preiserhöhungen ohne Zustimmung: Erhöht WOW TV den Preis ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – in der Regel mit 14-tägiger Frist nach Ankündigung.
- Technische Unzumutbarkeit: Wenn der Dienst dauerhaft nicht wie vertraglich zugesichert funktioniert, können Sie fristlos kündigen.
Die wichtigste Faustregel: Dokumentieren Sie Mängel und Ankündigungen schriftlich, bevor Sie kündigen.
Recht Nr. 2: Keine stillschweigende Vertragsübernahme
Bei einer Unternehmensübernahme treten Verbraucher automatisch mit in neue Vertragsbeziehungen ein – aber nur unter bestimmten Bedingungen. RTL Group kann den WOW-Vertrag übernehmen, muss dabei jedoch:
- Sie schriftlich über die Übernahme informieren
- Die bestehenden Vertragsbedingungen beibehalten oder Ihre ausdrückliche Zustimmung zu Änderungen einholen
- Ihnen bei wesentlichen Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht einräumen
Ohne diese Schritte riskiert der neue Vertragspartner, dass Ihre Kündigung als fristgerecht gilt – selbst wenn reguläre Kündigungsfristen eigentlich länger wären.
Recht Nr. 3: Rückerstattung bei Vorausbezahlung
Viele WOW-Abonnenten zahlen im Jahrespaket vor. Wenn der Dienst wesentlich verändert wird oder Sie wirksam außerordentlich kündigen, haben Sie Anspruch auf anteilige Rückerstattung der vorausbezahlten Beträge.
Wie hoch dieser Anspruch ist, hängt davon ab:
- Wie viele Monate im Jahresabo noch offen waren
- Ob eine Preiserhöhung oder Inhaltsänderung den Kündigungsgrund darstellt
- Ob Sie die Kündigung frist- und formgerecht erklärt haben
Praxistipp: Kündigen Sie immer schriftlich per E-Mail oder Einschreiben – und bewahren Sie den Nachweis auf. Mündliche Kündigungen lassen sich bei Streitigkeiten kaum beweisen.
Recht Nr. 4: Widerrufsrecht bei automatischer Vertragsverlängerung
Seit der EU-Richtlinie über digitale Verträge gilt: Wenn ein Abonnement automatisch verlängert wird, müssen Anbieter Sie rechtzeitig darüber informieren. Passiert das nicht, haben Sie möglicherweise ein nachträgliches Widerrufsrecht – auch wenn die eigentliche Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.
WOW TV verlängert Monatsabonnements automatisch. Wer nicht aktiv kündigt, zahlt weiter. Was viele nicht wissen: Bei fehlender oder mangelhafter Information über die automatische Verlängerung kann eine spätere Kündigung als wirksam anerkannt werden.
Das Recht auf Datenlöschung bei Vertragsende
Ein weiterer Aspekt, der bei Streaming-Übernahmen oft vergessen wird: Ihre persönlichen Daten. Mit dem Ende eines Vertragsverhältnisses – sei es durch Kündigung oder Übernahme – haben Sie nach der DSGVO das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.
Das bedeutet konkret: Wenn Sie WOW TV kündigen oder wenn RTL die Übernahme abschließt und Sie dem Datentransfer widersprechen, müssen Ihre Daten auf Anfrage gelöscht werden. Dazu zählen Zahlungsdaten, Nutzungsprofile, Sehgewohnheiten und Kontodaten.
Reichen Sie einen schriftlichen Löschantrag ein, sobald das Vertragsverhältnis endet. Anbieter müssen in der Regel innerhalb von 30 Tagen reagieren.
Was tun, wenn WOW TV die Konditionen ändert?
Wenn Sie als WOW-Abonnent in den nächsten Monaten eine Mitteilung über Vertragsänderungen erhalten, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Lesen Sie die Mitteilung sorgfältig: Welche Änderungen werden angekündigt? Treten sie automatisch in Kraft oder bedürfen sie Ihrer Zustimmung?
- Setzen Sie eine Frist: Wenn Sie Änderungen ablehnen, sollten Sie innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist reagieren – meist 6 Wochen.
- Erklären Sie Ihre Kündigung schriftlich: Per E-Mail an den WOW-Kundenservice oder über das Online-Kündigungsformular, mit Datum und Kundennummer.
- Fordern Sie Bestätigung an: Bitten Sie um schriftliche Bestätigung der Kündigung und gegebenenfalls der Rückerstattung.
Wann brauchen Sie rechtliche Unterstützung?
Viele Verbraucher geben bei Widerstand seitens des Anbieters auf. Dabei ist gerade bei Streaming-Verträgen die Rechtslage oft eindeutig – und es lohnt sich, auf seinem Recht zu bestehen.
Ein auf Verbraucherrecht spezialisierter Anwalt kann einschätzen, ob Ihre Kündigung wirksam war, ob Sie Rückerstattungsansprüche haben und wie Sie diese durchsetzen können. Auf ExpertZoom finden Sie Anwälte mit Erfahrung im Vertragsrecht und Verbraucherrecht, die Ihnen schnell und unkompliziert weiterhelfen.
Streaming-Übernahmen sind kein Grund zur Resignation. Mit den richtigen Informationen und im Zweifel einem kurzen anwaltlichen Check sind Ihre Rechte als Abonnent gut geschützt.

Lena Müller