YouTube-Videos verbreiteten im Sommer 2026 eine schockierende Nachricht: Wolfgang Pauritsch, der beliebte Händler aus der ZDF-Sendung „Bares für Rares", sei gestorben – durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder gar einen Flugzeugabsturz. Mit gefälschten Trauerfotos und erfundenen Todesanzeigen erzielten diese Videos Hunderttausende Klicks. Die Meldung war falsch. Pauritsch lebt, steht weiterhin im Händlerraum und handelt mit Antiquitäten in seinem Auktionshaus in Oberstaufen. Doch dieser Fall lenkt den Blick auf ein rasant wachsendes Problem: Fake-Todesmeldungen im Internet – und welche rechtlichen Mittel Betroffene in Deutschland dagegen haben. Denn was Pauritsch erlebte, trifft längst nicht mehr nur Prominente.
Die Frage, die sich alle stellen: Ist eine Fake-Todesmeldung strafbar?
Ja – und zwar erheblich. Wer im Internet behauptet, eine lebende Person sei verstorben, begeht in aller Regel eine Straftat. Doch welches Gesetz greift genau, und warum werden solche Videos dennoch massenweise veröffentlicht?
Das Problem ist vielschichtig. Viele der Kanäle, die solche Hoaxes verbreiten, sind im Ausland registriert oder operieren hinter Pseudonymen. Plattformen wie YouTube reagieren auf Meldungen oft erst nach Tagen. Und die Betroffenen wissen häufig nicht, dass ihnen klare rechtliche Ansprüche zustehen – und dass jede Stunde, in der das Video weiter läuft, den Schaden vergrößert.
Das Schema dieser Fake-Meldungen ist immer ähnlich: Ein reißerischer Titel mit vollem Namen und Altersangabe, ein bekanntes Foto der Person, eine detaillierte Unfallgeschichte und am Ende ein Spendenlink oder ein Klick auf eine Werbeseite. Der Algorithmus belohnt Klickköder – und Fake-Todesmeldungen über bekannte Gesichter sind verlässliche Klickköder.
Im Fall Pauritsch kursierten Videos, die seinen Tod im Juni 2026 im Alter von 53 Jahren behaupteten. Manche enthielten Fotos einer angeblichen Beerdigung, andere schilderten einen Verkehrsunfall auf einer Bergstraße oder eine schwere Krankheit. Das Auktionshaus Antony's Kunst & Auktionshaus in Oberstaufen, dessen Mitinhaber Pauritsch ist, bewies durch laufenden Betrieb und Pauritschs anhaltende Präsenz in der Sendung das Gegenteil. Dennoch sorgte die Meldung für Unruhe unter Fans und Geschäftskontakten – und demonstriert, wie wirkungsvoll solche Hoaxes sein können, selbst wenn sie leicht widerlegbar sind.
Was das Gesetz sagt – und welche Strafen drohen
Das deutsche Recht schützt Betroffene durch zwei parallele Rechtswege: Strafrecht und Zivilrecht.
Strafrechtlich kommen vorrangig § 186 StGB (Üble Nachrede) und § 187 StGB (Verleumdung) in Betracht. § 187 StGB trifft denjenigen, der bewusst eine unwahre Tatsache behauptet, die geeignet ist, eine Person in der öffentlichen Meinung herabzusetzen oder ihren Kredit zu gefährden. Die mögliche Strafe: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Bei § 186 StGB – wenn die Unwahrheit nicht nachgewiesen werden kann, die Behauptung aber trotzdem rufschädigend ist – drohen bis zu zwei Jahre.
Zivilrechtlich bildet das allgemeine Persönlichkeitsrecht die Grundlage, verankert in § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG. Es schützt unter anderem das Recht am eigenen Bild, die persönliche Ehre und den sozialen Geltungsanspruch – alles Bereiche, die durch eine Fake-Todesmeldung direkt verletzt werden.
Konkret stehen Betroffenen drei Instrumente zur Verfügung:
1. Unterlassungsanspruch und einstweilige Verfügung: Dies ist das schnellste und wirksamste Mittel. Ein Anwalt kann innerhalb von 24 bis 48 Stunden beim zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirken. Der Betreiber des Kanals oder die Plattform wird damit verpflichtet, das Video sofort zu löschen – bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft.
2. Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unabhängig von einem konkreten wirtschaftlichen Schaden kann eine immaterielle Entschädigung verlangt werden. Die Höhe richtet sich nach Schwere, Dauer und Reichweite der Verletzung.
3. Schadensersatz bei wirtschaftlichen Folgen: Wer nachweisen kann, dass ihm durch die Falschmeldung Aufträge, Kunden oder Einnahmen entgangen sind, kann diesen Schaden separat geltend machen.
Wichtig: Die Plattform selbst kann ab Kenntnis einer rechtswidrigen Meldung als Störerin in Anspruch genommen werden – wenn sie nach einer Meldung nicht unverzüglich tätig wird. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Plattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzerinnen und Nutzern in Deutschland, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einer Meldung zu entfernen. Kommen Betreiber dieser Pflicht nicht nach, können Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro drohen – ein starkes Druckmittel für Betroffene, das häufig unterschätzt wird.
Zusätzlich schützt das Recht auf Gegendarstellung: Wer in Rundfunk- oder Pressemedien falsch dargestellt wird, kann die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verlangen. Im Fall von YouTube-Videos ist dieses Recht zwar enger gefasst, doch ein öffentlich zugänglicher Kommentar unter dem Video, der die Falschmeldung widerlegt, kann im Zusammenspiel mit einem Unterlassungsanspruch wirksam sein.
Konkretes Beispiel: Was wäre Ihnen in diesem Fall rechtlich zuzusprechen?
Stellen Sie sich vor, Sie sind selbstständig tätig – zum Beispiel als Schreiner in Bayern. Im September 2026 entdecken Sie ein YouTube-Video mit dem Titel „[Ihr Name] tragisch verstorben". Das Video hat in zwei Wochen 38.000 Aufrufe erzielt. Drei Stammkunden haben Sie danach angerufen und Aufträge storniert. Der wirtschaftliche Schaden beträgt nachweislich 6.200 Euro.
Was können Sie verlangen – und wie viel?
Wenn das Video nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen enthält (was bei einer Todesmeldung für eine lebende Person zweifelsfrei der Fall ist), stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:
- Unterlassung: sofortige Löschung per einstweiliger Verfügung. Verfahrenskosten ca. 800 bis 1.500 Euro, die bei Erfolg der Gegner trägt.
- Wirtschaftlicher Schadensersatz: Die 6.200 Euro für entgangene Aufträge können vollständig eingeklagt werden, sofern Sie die Stornierungen mit der Falschmeldung belegen können (E-Mails, Voicemails der Kunden).
- Immaterielle Geldentschädigung: Deutsche Gerichte haben in Fällen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen – etwa bei öffentlichen Falschbehauptungen, die einem Betroffenen berufliche Schäden zufügen – regelmäßig Entschädigungen zwischen 5.000 und 25.000 Euro zugesprochen, abhängig von Schwere, Reichweite und Dauer der Verletzung. Je länger das Video online bleibt und je größer die Aufrufzahl, desto höher fällt die Entschädigung typischerweise aus.
Setzt man diese Werte an, ergibt sich im Beispiel: Unterlassung + 6.200 Euro Schadensersatz + bis zu 8.000 Euro Geldentschädigung = potenziell über 14.000 Euro Gesamtanspruch – deutlich mehr als die anfänglichen Anwaltskosten.
Entscheidend ist die Frist: Ansprüche aus § 823 BGB verjähren nach drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von der Veröffentlichung erfahren haben. Im Beispiel: bis September 2029. Aber jeder Monat, in dem das Video weiter läuft, vergrößert den Schaden – und verringert die Chancen auf Beweissicherung.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Wer Opfer einer Fake-Todesmeldung wird – ob Prominenter wie Wolfgang Pauritsch oder Privatperson –, muss schnell und strukturiert vorgehen:
Sofortmaßnahmen (innerhalb der ersten 24 Stunden):
- Screenshots und Videodownloads mit Zeitstempel sichern (inklusive Aufrufzahlen)
- Alle Reaktionen dokumentieren: Kommentare, Shares, Nachrichten, Anrufe
- Das Video über die offizielle Meldefunktion bei der Plattform als falsch melden
Rechtliche Schritte: Ein auf Medienrecht oder Persönlichkeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann einschätzen, ob eine einstweilige Verfügung Aussicht auf Erfolg hat und welche Entschädigungssumme realistisch ist. Plattformen wie ExpertZoom verbinden Sie innerhalb von Minuten mit erfahrenen Medienrechtlern in Ihrer Region – besonders wichtig, weil bei Unterlassungsansprüchen Schnelligkeit über Erfolg oder Misserfolg entscheiden kann. Weitere Bares-für-Rares-Fälle und deren rechtliche Hintergründe finden Sie auch in unserem Artikel über Fabian Kahl und die Vermögensfragen rund um Antiquitäten.
Öffentliche Klarstellung: Wenn Sie in der Öffentlichkeit stehen oder als Unternehmer bekannt sind, empfiehlt sich eine knappe eigene Stellungnahme auf Social Media oder der eigenen Website – ähnlich wie Wolfgang Pauritsch durch seine weitere Aktivität bei „Bares für Rares" faktisch nachwies, dass er lebt und arbeitet. Das begrenzt den Reputationsschaden erheblich.
Fake-Todesmeldungen sind kein bloßes Ärgernis – sie sind eine ernsthafte Persönlichkeitsrechtsverletzung mit wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen. Das deutsche Recht gibt Betroffenen wirkungsvolle Werkzeuge in die Hand. Entscheidend ist, diese rechtzeitig und mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung einzusetzen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im Einzelfall können die Umstände erheblich abweichen.

Lena Müller