Der Name des Teams ist Programm: Die Colorado Avalanche kämpfen gerade gegen die Minnesota Wild um den Einzug in die nächste Runde der NHL-Playoffs 2026 – nach einem 5:1-Sieg der Wild in Spiel 3 am 9. Mai steht die Serie 2:2. Doch während der Name "Avalanche" in Nordamerika Sportbegeisterung auslöst, erinnert er viele europäische Skiurlauber an eine ganz andere Realität: Im Winter 2025/26 gab es so viele Lawinentote in den Alpen wie seit Jahren nicht.
Der Winter 2025/26: Eine Bilanz mit 26 Toten
Bis Ende Februar 2026 kamen allein in Österreich 26 Menschen durch Lawinen ums Leben – darunter vier deutsche Staatsbürger. Den traurigen Höhepunkt markierte der 17. Januar 2026, als bei zwei Lawinenabgängen in Westösterreich fünf Skifahrer starben. In Großarltal (Salzburg) wurden sieben Skitourengeher verschüttet – vier überlebten nicht.
Die Zahlen für die gesamte Wintersaison bleiben hoch: Laut Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) verletzen sich jedes Jahr 50.000 bis 53.000 Wintersportler in Deutschland und den Alpenregionen. Dazu kommen die Kosten: Eine Bergrettung nach einem Lawinenverschüttung kann schnell fünf- bis sechsstellige Beträge erreichen – und die Frage, wer dafür aufkommt, ist komplizierter als viele denken.
Das aktuelle Lawinenlagebild für Bayern und die Alpen veröffentlicht der Lawinenwarndienst Bayern täglich. Das Lesen des Bulletins vor jeder Ausfahrt ist eine der einfachsten und wirkungsvollsten Schutzmaßnahmen.
Wenn das Skifahren zur rechtlichen Falle wird
Die meisten Wintersportler denken beim Thema Lawinen an Naturgewalt – nicht an persönliche Haftung. Doch genau das ist eine weit verbreitete Fehleinschätzung. Ein Rechtsanwalt kann hier entscheidend sein.
Wer bei einer Lawinenwarnstufe 4 (von 5 möglichen) oder höher abseits der gesicherten Pisten fährt und dabei eine Lawine auslöst, handelt nach deutschem und österreichischem Recht unter Umständen grob fahrlässig. Die Konsequenzen:
- Die eigene Unfallversicherung oder Haftpflicht kann die Leistung kürzen oder verweigern
- Wer Dritte in eine ausgelöste Lawine reißt, haftet zivilrechtlich für alle Schäden
- Im Extremfall droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung
Die Schuldfrage bei Skiunfällen zwischen mehreren Beteiligten richtet sich zudem nach den FIS-Verhaltensregeln (10 Regeln der FIS), die in zahlreichen europäischen Ländern als quasi-verbindlicher Standard anerkannt sind. Wer diese Regeln verletzt – zum Beispiel zu schnell fährt oder keinen ausreichenden Abstand hält – trägt im Schadensfall einen erheblichen Mitschuldanteil.
Pflichtversicherung: Was in Europa jetzt gilt
Deutschland kennt keine gesetzliche Pflichtversicherung für Skifahrer – aber das ist nicht überall so:
Italien hat seit 2022 eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht auf Skipisten eingeführt. Wer in Südtirol, im Aostatal oder in anderen italienischen Skigebieten ohne Nachweis einer Haftpflichtversicherung fährt, riskiert empfindliche Bußgelder.
Österreich und Schweiz haben ebenfalls Diskussionen über eine Versicherungspflicht geführt, ohne bisher gesetzliche Regelungen einzuführen. Trotzdem gilt: Eine bestehende private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel auch Skiunfälle ab – aber nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Für den Notfall gilt: Deutsche Skifahrer sollten eine Versicherung abschließen, die mindestens 10.000 Euro Bergungskosten deckt. Viele Auslandskrankenversicherungen und spezielle Sportversicherungen bieten diesen Schutz an – er ist jedoch nicht standardmäßig in der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.
Was Ihre Versicherung wirklich deckt – und was nicht
Die Lücken im Versicherungsschutz sind vielen erst dann bewusst, wenn es zu spät ist. Typische Fallstricke:
Bergungskosten: Wer abseits gesicherter Pisten verunglückt, trägt oft selbst die Bergungskosten. Hubschraubereinsätze kosten in Österreich oder der Schweiz schnell mehrere tausend Euro – ohne entsprechende Zusatzversicherung.
Abseitsfahrten: Viele Unfallversicherungen schließen Risikosportarten aus oder setzen enge Grenzen. Wer regelmäßig Tiefschneetouren oder Skitouren unternimmt, sollte seinen Vertrag gezielt prüfen.
Rückholkosten: Bei schwerer Verletzung im Ausland entstehen oft erhebliche Kosten für den medizinisch begleiteten Rücktransport nach Deutschland – auch diese sind nicht automatisch abgedeckt.
Drittschaden: Die Privathaftpflichtversicherung zahlt in der Regel bei Skiunfällen mit Fremdverschulden, aber nicht immer vollständig, und oft mit Streit über die Schuldfrage.
Warum ein Anwalt oft früher gefragt werden sollte
Wer nach einem Skiunfall ohne anwaltliche Begleitung mit Versicherungen oder Unfallgegnern verhandelt, gibt oft mehr ab als nötig. Ein auf Sportrecht oder Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann:
- Prüfen, ob Versicherungen zu Unrecht leisten verweigern
- Haftungsansprüche Dritter einschätzen und abwehren
- Bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit präventiv beraten
- Italiens Pflichtversicherungspflicht und ihre Auswirkungen auf bestehende Policen erklären
Und das gilt nicht nur nach einem Unfall: Wer regelmäßig Skitouren unternimmt oder in Lawinenterrain fährt, profitiert von einer vorbeugenden Rechtsberatung – bevor es zum Ernstfall kommt.
Die häufigsten Fehler vor dem Skiurlaub – und wie man sie vermeidet
Viele Wintersportler unterschätzen systematisch zwei Risiken: das juristische und das versicherungstechnische. Eine Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigt regelmäßig, dass ein großer Teil der deutschen Urlauber im Ausland nicht ausreichend versichert ist – besonders bei Bergungskosten und Drittschäden.
Konkrete Checkliste vor dem nächsten Skiurlaub:
Vor der Abfahrt:
- Lawinenwarnstufe im Zielgebiet prüfen (maximal Stufe 3 für normale Abfahrten empfohlen)
- Haftpflichtversicherung auf internationalen Geltungsbereich und Wintersportdeckung prüfen
- Bergungskostenversicherung von mindestens 10.000 Euro sicherstellen
- Bei Reisen nach Italien: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mitführen
Für Tourengeher und Freerider:
- Separate Sportversicherung abschließen, die Abseitsfahrten abdeckt
- LVS-Gerät, Lawinensonde und Schaufel sind Pflichtausrüstung – aber kein Versicherungsersatz
- Bei Gruppentouren: Klären, wer im Ernstfall die Verantwortung trägt
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihren bestehenden Versicherungsvertrag gezielt auf Lücken prüfen und – falls nötig – bei der Schadensregulierung nach einem Unfall professionell vertreten.
Jetzt auf die nächste Saison vorbereiten
Der Winter 2025/26 ist vorbei, die Colorado Avalanche kämpfen noch in den Playoffs – aber die Vorbereitung auf den nächsten Alpin-Winter beginnt jetzt. Wer seinen Versicherungsschutz prüft, die aktuellen Rechtslage in Zielregionen kennt und weiß, welche Verhaltensregeln auf der Piste gelten, ist deutlich besser aufgestellt.
Auf ExpertZoom finden Sie qualifizierte Rechtsanwälte mit Erfahrung in Versicherungs- und Sportrecht, die Ihnen helfen, Ihren Schutz für den nächsten Winter optimal aufzustellen.
Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zu Versicherungs- und Haftungsfragen im Wintersport und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich für eine persönliche Einschätzung an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Lena Müller