Deutsches Haus mit Sturmschäden am Dach, ein Handwerker inspiziert die Schäden im März 2026

Wetterschäden am Haus: Wann müssen Sie sofort einen Handwerker rufen?

4 Min. Lesezeit 15. März 2026

Deutschland, 15. März 2026 – Über 100.000 Deutsche suchen täglich nach „Wetter morgen", während das Land sich mitten in der Schlechtwetterzeit befindet. Die aktuelle Wetterwarnung für Sturmböen wirft die Frage auf: Welche Schäden am Eigenheim erfordern den sofortigen Einsatz eines Fachmanns, und welche können warten?

Die Antwort kann über Tausende Euro entscheiden. Wer nach einem Sturm falsch handelt, riskiert nicht nur höhere Folgeschäden, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Experten warnen: Bei bestimmten Schadensbildern zählt jede Stunde.

Wann drohen Sturmschäden an Ihrem Haus?

Nicht jeder Wind ist versicherungsrechtlich ein Sturm. Die entscheidende Grenze liegt bei Windstärke 8 nach Beaufort-Skala, was Windgeschwindigkeiten ab 62 km/h entspricht. Erst ab dieser Schwelle greift die Sturmschadensversicherung der meisten Policen.

März 2026 liegt mitten in der offiziellen Schlechtwetterzeit, die in Deutschland vom 1. Dezember bis 31. März andauert. In dieser Phase häufen sich Starkwindereignisse, die zu typischen Schadensbildern führen: abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, zerstörte Außenanlagen und Wasserschäden durch eindringenden Regen.

Die Versicherungswirtschaft verzeichnet in dieser Zeitspanne traditionell die höchsten Schadensmeldungen. Hausbesitzer sollten daher ihre Gebäude vor prognostizierten Stürmen überprüfen und lose Gegenstände sichern. Besonders gefährdet sind alte Dachziegel, morsche Bäume im Garten und ungesicherte Gartenmöbel.

Diese Schäden erfordern sofortigen Handwerker-Einsatz

Bei Dach- und Strukturschäden tickt die Uhr. Sobald die Gebäudehülle beschädigt ist, droht Wassereinbruch mit massiven Folgeschäden an Dachstuhl, Dämmung und Innenräumen. Ein abgedecktes Dach muss innerhalb weniger Stunden notdürftig gesichert werden.

Absolut tabu für Eigenreparaturen sind elektrische Schäden und Gasschäden. Wer hier selbst Hand anlegt, gefährdet nicht nur das eigene Leben, sondern verliert auch jeglichen Versicherungsschutz. Bei durchnässten Wänden mit freiliegenden Leitungen oder beschädigten Gasleitungen gilt: Sofort Strom beziehungsweise Gas abstellen und einen zugelassenen Fachbetrieb kontaktieren.

Umgestürzte Bäume erfordern eine juristische Einordnung. Hat der Baum das Haus beschädigt und war nachweislich gesund, liegt höhere Gewalt vor – der Eigentümer trägt keine Schuld. War der Baum jedoch morsch und die Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann Fahrlässigkeit vorliegen. Im Zweifelsfall sollte vor der Beseitigung ein Gutachter hinzugezogen werden.

Für dringende Handwerker-Einsätze bei Sturmschäden empfiehlt sich die Kontaktaufnahme über spezialisierte Plattformen, die geprüfte Fachbetriebe mit Notdienst vermitteln.

Was Ihre Versicherung wirklich abdeckt

Die Versicherungslandschaft bei Sturmschäden ist dreigliedrig. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der Bausubstanz ab: Dach, Wände, fest verbaute Elemente. Sie ist für Hausbesitzer unverzichtbar und greift bei Sturm, Hagel und Blitzschlag.

Die Hausratversicherung schützt bewegliche Güter im Gebäude: Möbel, Elektronik, Kleidung. Sie kommt für Sturmschäden an Inventar auf, wenn beispielsweise durch ein beschädigtes Dach Regen eindringt und Einrichtung zerstört.

Der kritische Punkt: Regen- und Überschwemmungsschäden sind in Standardpolicen NICHT enthalten. Nur die optionale Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Starkregen, Hochwasser und Rückstau ab. Laut Verbraucherzentrale haben nur etwa 46 Prozent der deutschen Haushalte diesen Zusatzschutz.

Die Windstärke-Grenze von Beaufort 8 ist entscheidend. Kann der Versicherer nachweisen, dass der Wind schwächer war, verweigert er die Leistung. Daher gilt: Offizielle Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes für die Schadensmeldung sichern.

Ihre Pflichten nach einem Sturmschaden

Versicherungsnehmer trifft eine Schadenminderungspflicht. Konkret bedeutet das: Sofort nach Entdeckung des Schadens müssen Sie handeln, um Folgeschäden zu verhindern. Ein abgedecktes Dach muss mit Planen provisorisch gesichert werden. Vollgelaufene Keller sind umgehend leer zu pumpen.

Dokumentation ist entscheidend: Fotografieren Sie alle Schäden aus mehreren Perspektiven, bevor Sie aufräumen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Wetterbedingungen. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf – werfen Sie nichts weg, bevor der Versicherungsgutachter da war.

Die Schadensmeldung muss unverzüglich erfolgen, idealerweise innerhalb von 24 Stunden. Viele Versicherer bieten Online-Formulare oder Hotlines für Sturmschäden. Beschreiben Sie den Hergang präzise und sachlich.

Achtung bei Reparaturbeauftragung: Notmaßnahmen zur Schadensbegrenzung dürfen und müssen Sie sofort durchführen. Umfassende Reparaturen sollten jedoch erst nach Freigabe durch den Versicherer beauftragt werden. Sonst riskieren Sie, auf Kosten sitzen zu bleiben.

So finden Sie schnell den richtigen Handwerker

In Sturmlagen herrscht Hochbetrieb bei Dachdeckern, Zimmerleuten und Elektrikern. Wer zuerst kommt, wird zuerst bedient. Dennoch gilt: Fordern Sie immer ein schriftliches Angebot mit exaktem Leistungsumfang, Datum und Vergütung an.

Seriöse Notdienste verlangen keine Vorkasse und drängen nicht zu überstürzten Vertragsabschlüssen. Misstrauen Sie Handwerkern, die direkt nach Unwettern klingeln und „günstige Sofortlösungen" versprechen. Betrüger nutzen die Notlage gezielt aus.

Prüfen Sie Qualifikationen: Dachdecker sollten Meisterbetriebe sein, Elektriker benötigen eine Eintragung im Installateurverzeichnis. Online-Plattformen mit Bewertungssystem und Qualitätsprüfung bieten zusätzliche Sicherheit.

Die Deutsche Schadenshilfe empfiehlt, bereits vor der Sturmsaison Kontakte zu verlässlichen Handwerkern zu sichern. Wer im Schadensfall nicht erst suchen muss, spart wertvolle Zeit.

Vergleichen Sie Preise, auch im Notfall. Die Spanne zwischen seriösen und überteuerten Angeboten kann bei 50 bis 100 Prozent liegen. Drei Angebote einholen sollte selbst unter Zeitdruck möglich sein.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Versicherung, wenn ich selbst auf das Dach steige und abstürze?

Nein. Dacharbeiten sind ausschließlich Fachbetrieben vorbehalten. Unfälle bei Eigenreparaturen sind nicht versichert, im Gegenteil: Die Gebäudeversicherung kann Regressforderungen stellen.

Wie lange habe ich Zeit, einen Sturmschaden zu melden?

Vertraglich meist „unverzüglich", was 24 bis 72 Stunden bedeutet. Verspätete Meldung kann zur Leistungskürzung führen, wenn der Versicherer nachweist, dass dadurch die Schadensermittlung erschwert wurde.

Übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Hotel, wenn das Haus unbewohnbar ist?

Ja, wenn eine Wohngebäudeversicherung mit Mietausfalldeckung beziehungsweise Hausratversicherung mit Hotelkostenerstattung besteht. Bewahren Sie alle Belege auf und klären Sie die Kostenübernahme vorab mit dem Versicherer.


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