Ungarische Parlamentswahl 12. April 2026: Was Deutsche mit Immobilien und Investments jetzt wissen müssen

Deutscher Rechtsanwalt prüft Dokumente zu Eigentumsrechten in Ungarn vor der Parlamentswahl 2026
Lena Lena MüllerAusländerrecht
4 Min. Lesezeit 29. März 2026

Am 12. April 2026 wählt Ungarn ein neues Parlament – und die Abstimmung könnte weitreichende rechtliche Folgen für Deutsche mit Immobilien, Investitionen oder Wohnsitz in dem Land haben. Viktor Orbáns Fidesz-Partei steht erneut auf dem Prüfstand, während die EU-Kommission ein laufendes Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 gegen Budapest führt.

Für rund 35.000 deutsche Staatsangehörige in Ungarn und mehrere tausend deutsche Immobilieneigentümer stellen sich konkrete Fragen: Welche rechtlichen Garantien gelten nach der Wahl? Wie schützt das EU-Recht ihr Eigentum und ihre Rechte – auch in einem Land, dem Rechtsstaatsdefizite vorgeworfen werden?

EU-Rechtsstaatsverfahren: Hintergrund und aktueller Stand

Die Europäische Kommission hat gegen Ungarn bereits 2018 ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet – eine historische Maßnahme, die nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen europäische Grundwerte angewendet wird. Konkret bemängelt Brüssel Einschränkungen der Pressefreiheit, die Unabhängigkeit der Justiz und den Umgang mit Minderheitenrechten.

Nach Angaben der EU-Kommission vom Dezember 2024 bleiben milliardenschwere Fördermittel aus dem EU-Haushalt für Ungarn gesperrt, bis Budapest konkrete Reformen umsetzt. Die ungarische Regierung weist die Vorwürfe zurück und spricht von politischer Einmischung. Das Rechtsstaatsverfahren wird unabhängig vom Wahlausgang weiterlaufen – entscheidend ist, ob die neue Regierung Reformbereitschaft zeigt.

Deutsche Staatsbürger in Ungarn: Welche Rechte bleiben garantiert?

Trotz der Rechtsstaatskonflikte genießen deutsche Staatsangehörige in Ungarn weiterhin umfassenden Schutz durch EU-Recht. Die Freizügigkeitsrichtlinie der Europäischen Union garantiert das Recht auf Aufenthalt, Arbeit und Niederlassung in allen Mitgliedstaaten – unabhängig von innenpolitischen Entwicklungen.

Konkret bedeutet das: Deutsche können auch nach der Wahl frei in Ungarn leben, arbeiten und Unternehmen gründen. Aufenthaltstitel für EU-Bürger dürfen nur bei konkreten Gefährdungen der öffentlichen Ordnung entzogen werden – eine Hürde, die nationalstaatliche Behörden praktisch nie überwinden. Selbst wenn Budapest neue ausländerrechtliche Regelungen einführen würde, müssten diese EU-konform sein und unterliegen der Kontrolle des Europäischen Gerichtshofs.

Für deutsche Investoren in Ungarn gilt zusätzlich: Die Kapitalverkehrsfreiheit schützt grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU. Willkürliche Enteignungen oder diskriminierende Steuern verstoßen gegen Gemeinschaftsrecht.

Immobilienrecht: Eigentum bleibt geschützt – mit Einschränkungen

Deutsche Staatsangehörige dürfen in Ungarn Immobilien erwerben und besitzen – ein Recht, das durch die EU-Grundfreiheiten garantiert ist. Allerdings gelten besondere Regelungen für landwirtschaftliche Flächen: Hier gilt eine siebenjährige Übergangsfrist nach dem EU-Beitritt Ungarns, die 2011 ausgelaufen ist. Seitdem können EU-Bürger Agrarland grundsätzlich kaufen, Ungarn hat jedoch nationale Vorschriften erlassen, die Landwirte mit lokalem Wohnsitz bevorzugen.

Das Eigentumsrecht selbst bleibt durch die EU-Grundrechtecharta geschützt. Artikel 17 garantiert das Recht auf Eigentum und verbietet Enteignungen ohne angemessene Entschädigung. Selbst bei politischen Verschiebungen durch die Parlamentswahl am 12. April müsste jede Eigentumseinschränkung verhältnismäßig sein und könnte von deutschen Eigentümern vor dem EuGH angefochten werden.

Rechtsanwälte empfehlen dennoch, Kaufverträge für Immobilien in Ungarn von einem deutschsprachigen Juristen mit Kenntnissen im ungarischen Recht prüfen zu lassen. Insbesondere bei notariellen Beurkundungen und Grundbucheintragungen kommt es regelmäßig zu Missverständnissen zwischen deutschem und ungarischem Rechtssystem.

Erbrecht und Nachlassregelungen: EU-Verordnung bietet Klarheit

Für deutsche Staatsbürger mit Immobilien oder Vermögen in Ungarn ist die EU-Erbrechtsverordnung (Rom IV) zentral. Seit August 2015 regelt sie, welches Erbrecht bei grenzüberschreitenden Nachlässen gilt. Grundsätzlich findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Das bedeutet: Ein Deutscher, der dauerhaft in Ungarn lebt, unterfällt automatisch ungarischem Erbrecht – es sei denn, er hat in einem Testament ausdrücklich deutsches Recht gewählt. Die Rechtswahl muss notariell beurkundet werden und gilt EU-weit. Deutsche Erben können so vermeiden, dass ungarische Pflichtteilsregelungen oder Erbquoten zur Anwendung kommen, die von deutschen Standards abweichen.

Anwälte für internationales Erbrecht raten dringend zu einer rechtzeitigen Nachlassplanung. Ein europäisches Nachlasszeugnis erleichtert die grenzüberschreitende Abwicklung und wird in allen EU-Staaten anerkannt – unabhängig vom Ausgang der ungarischen Parlamentswahl.

Arbeitsrecht: Entsandte Arbeitnehmer und Sozialversicherung

Deutsche Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber nach Ungarn entsandt werden, unterliegen weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem – sofern die Entsendung nicht länger als 24 Monate dauert. Die EU-Entsenderichtlinie garantiert, dass entsandte Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen des Gastlandes erhalten, ihre Sozialversicherungsbeiträge aber im Heimatland zahlen.

Wer dauerhaft in Ungarn arbeitet, zahlt in das ungarische Rentensystem ein. Die EU-Koordinierungsverordnungen stellen sicher, dass Beitragszeiten aus verschiedenen Mitgliedstaaten zusammengerechnet werden. Selbst bei politischen Veränderungen nach der Wahl bleiben diese Ansprüche europarechtlich geschützt.

Was sich nach der Wahl ändern könnte – und was nicht

Unabhängig davon, ob Viktor Orbán seine Mehrheit verteidigt oder die Opposition einen Regierungswechsel erzwingt: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für EU-Bürger sind durch übergeordnetes Unionsrecht festgeschrieben. Eine neue Regierung könnte jedoch Reformen einleiten, die das Investitionsklima verbessern – etwa durch mehr Rechtssicherheit bei Verwaltungsverfahren oder eine unabhängigere Justiz.

Sollte die Fidesz-Partei weiterhin regieren und den Konflikt mit Brüssel fortsetzen, drohen weitere Sanktionen. Die EU-Kommission könnte zusätzliche Fördermittel sperren, was indirekt auch Infrastrukturprojekte betrifft, von denen deutsche Unternehmen profitieren. Laut der EU-Kommission bleiben die Rechtsstaatsmechanismen so lange aktiv, bis nachweisbare Fortschritte erzielt werden.

Rechtliche Beratung: Wann ein spezialisierter Anwalt sinnvoll ist

Deutsche mit konkreten rechtlichen Fragen zu Ungarn sollten sich an Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Internationales Privatrecht oder EU-Recht wenden. Besonders relevant sind folgende Bereiche:

  • Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht: Bei Fragen zur Anmeldung, Arbeitserlaubnis oder dauerhaftem Aufenthalt
  • Immobilienrecht: Beim Kauf, Verkauf oder bei Eigentumsstreitigkeiten in Ungarn
  • Erbrecht: Für Testament, Rechtswahl und grenzüberschreitende Nachlassabwicklung
  • Gesellschaftsrecht: Bei Unternehmensgründungen oder Joint Ventures mit ungarischen Partnern

Eine fundierte Erstberatung klärt, ob deutsches oder ungarisches Recht anwendbar ist und welche Gerichtsbarkeit zuständig wäre. Gerade bei komplexen Vermögenskonstellationen lohnt sich eine präventive Beratung – unabhängig vom Ausgang der Wahl am 12. April.

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