Vietnam Airlines Startvorfall München: Ihre Rechte als betroffener Fluggast

Vietnam Airlines Boeing 787-9 Dreamliner am Münchner Flughafen

Photo : Shadman Samee from Dhaka, Bangladesh / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 29. September 2026

Am 15. August 2026 erlebten 271 Passagiere und 16 Besatzungsmitglieder an Bord von Flug VN034 der Vietnam Airlines einen der aufsehenerregendsten Startvorfälle der jüngeren deutschen Luftfahrtgeschichte: Das Boeing-787-9-Flugzeug touchierte beim Abheben am Münchner Flughafen mit seinem Heck die Piste, hinterließ tiefe Schrammspuren im Belag und musste nach kurzem Steigflug umkehren. Die Bundestelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ermittelt seither mit Hochdruck – und für die betroffenen Reisenden stellt sich eine sehr konkrete Frage: Welche Entschädigungsansprüche haben sie, und wann brauchen sie rechtliche Unterstützung?

Was beim Startvorfall VN034 in München passiert ist

Nach dem aktuellen Erkenntnisstand der BFU wurden während des Startvorgangs auf Bahn 26L zweimal die Bremsen betätigt – auf der linken Seite des Cockpits, wo der Kapitän mit über 27.000 Flugstunden saß. Durch diese Verzögerungen rotierte die Boeing 787-9 erheblich zu spät, streifte mit der Rumpfunterseite die Betonbahn und beschädigte den Heckschutz sowie die Verbundstoffhülle erheblich. Eine klare Perforation im unteren Rumpf sowie schwere Reifenschäden am Fahrwerk wurden dokumentiert.

Der Flieger kehrte umgehend nach München zurück, leitete ein kontrolliertes Fuelablassen über dem Alpenvorland ein und landete ohne weitere Zwischenfälle. Alle 287 Personen an Bord wurden sicher evakuiert, niemand wurde verletzt. Vietnam Airlines versorgte die betroffenen Passagiere nach Unternehmensangaben noch am Folgetag mit Alternativflügen sowie Hotel- und Verpflegungsleistungen.

Der entscheidende Punkt für Reisende: Weil Flug VN034 auf deutschem Boden startete, greift die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vollumfänglich – ungeachtet der Tatsache, dass Vietnam Airlines eine asiatische Fluggesellschaft ist. Diese Verordnung ist das stärkste Schutzinstrument europäischer Fluggäste, und sie kann für Betroffene des VN034-Vorfalls erhebliche Geldansprüche begründen.

Was die EU-Fluggastrechteverordnung konkret bedeutet

Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste bei Flugannullierungen, großen Verspätungen und Nichtbeförderung. Im Fall VN034 handelt es sich um eine vollständige Annullierung des geplanten Fluges nach Hanoi. Daraus ergeben sich drei Hauptansprüche:

Erstattung oder Umbuchung: Jeder Passagier kann zwischen der vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises oder einer Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug zum Endziel wählen. Vietnam Airlines muss diesen Anspruch auf Wunsch innerhalb von sieben Tagen erfüllen.

Betreuungsleistungen: Solange Passagiere auf eine Alternative warten, hat die Airline Mahlzeiten, Erfrischungen, Hoteltransfers und – bei erforderlicher Übernachtung – eine Unterkunft bereitzustellen. Wer diese Kosten selbst vorgestreckt hat, kann sie im Nachgang zurückfordern.

Ausgleichszahlung: Bei einer Strecke von mehr als 3.500 Kilometern – München–Hanoi beträgt rund 9.200 Kilometer – beläuft sich der pauschale Ausgleich auf 600 Euro pro Person. Dieser Betrag ist fix und unabhängig vom Ticketpreis.

Der Vorbehalt, auf den Airlines sich häufig berufen: Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die auch bei allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können, entfällt die Ausgleichszahlung. Genau hier liegt der juristische Knackpunkt des VN034-Vorfalls – und der Grund, warum eine rechtliche Einschätzung so wertvoll ist.

Konkretfall: Was eine vierköpfige Familie verlieren oder gewinnen kann

Nehmen wir das Beispiel der Familie Bergmann aus Augsburg. Vier Personen, vier Tickets für VN034 am 15. August 2026 nach Hanoi, Gesamtpreis 4.800 Euro. Anschließend ein separat gebuchter Inlandsflug innerhalb Vietnams (Hanoi–Ho-Chi-Minh-Stadt) für 520 Euro (vier Tickets). Abflug des Inlandsfluges: 06:45 Uhr Ortszeit am 16. August.

Durch die Annullierung von VN034 verpasste Familie Bergmann den Anschluss unwiderruflich. Dazu kamen eine Hotelübernachtung in München (zwei Zimmer, 240 Euro) sowie Mehrkosten für Verpflegung und Transfers (ca. 80 Euro).

Ansprüche der Familie Bergmann unter EU-Recht:

Anspruchsart Betrag
Ausgleichszahlung (4 × 600 €) 2.400 €
Rückerstattung Tickets VN034 4.800 €
Hotelkosten (selbst bezahlt) 240 €
Verpflegung/Transfer (belegt) 80 €
Inlandsflug (Folgekosten) 520 €
Mögliche Gesamtsumme bis zu 8.040 €

Das entscheidende Wenn: Kann Vietnam Airlines erfolgreich außergewöhnliche Umstände geltend machen, fällt die Ausgleichszahlung von 2.400 Euro weg – die Familie hätte dann noch Anspruch auf die Ticketrückerstattung und die tatsächlich angefallenen Betreuungskosten. Die Differenz zwischen Minimum und Maximum beträgt allein durch diese eine Streitfrage 2.400 Euro.

Ähnliche Konstellationen – etwa nach der Notlandung von Lufthansa-Flug LH1753 in Athen im Sommer 2026 – zeigen: Airlines lehnen Ausgleichszahlungen im ersten Schritt regelmäßig ab, selbst wenn die rechtliche Lage eigentlich eindeutig ist. Wer ohne Anwalt nachgibt, verzichtet oft auf mehrere tausend Euro.

Warum der BFU-Bericht für Ihre Chancen entscheidend ist

Der Schlüssel zur Ausgleichszahlung liegt in der Frage: Pilotenfehler oder technisches Versagen?

Die bisherigen Ergebnisse der BFU deuten darauf hin, dass die Bremsen durch den Kapitän aktiviert wurden. Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Grundsatzentscheidungen klargestellt: Pilotenfehler – also Handlungen oder Unterlassungen der Besatzung – sind in der Regel keine außergewöhnlichen Umstände im Sinne der Verordnung 261/2004. Sie gehören zum normalen Betriebsrisiko einer Airline. Das würde bedeuten: Vietnam Airlines könnte sich nicht auf die Ausnahme berufen, und die 600 Euro pro Person wären fällig.

Anders sähe es aus, wenn die Untersuchung ein unvorhergesehenes technisches Versagen des Bremssystems nachweist, das auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist. Solche Defekte können als außergewöhnliche Umstände anerkannt werden. Bis zur Veröffentlichung des endgültigen BFU-Berichts – der erfahrungsgemäß zwischen 12 und 24 Monaten auf sich warten lässt – ist die Rechtslage damit offen.

Für betroffene Passagiere empfiehlt sich deshalb ein zweistufiges Vorgehen: Erstens jetzt sofort alle Unterlagen sichern und einen Erstantrag stellen. Zweitens im Falle einer Ablehnung nicht kapitulieren, sondern die Sache einem auf Fluggastrechte spezialisierten Anwalt vorlegen, der den BFU-Bericht im Blick behält und zum richtigen Zeitpunkt agiert. Informationen zu ähnlichen Verfahren finden sich auch in unserem Überblick zur Gepäckverlust-Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen, wo dasselbe Prinzip gilt: Wer früh dokumentiert, gewinnt später leichter.

Vietnam Airlines als Nicht-EU-Airline: Ein häufiges Missverständnis

Viele Passagiere gehen irrtümlich davon aus, die EU-Fluggastrechteverordnung gelte nur bei europäischen Fluggesellschaften wie Lufthansa, Air France oder Ryanair. Das ist falsch. Maßgeblich ist der Abflugort – und der lag am 15. August 2026 eindeutig in München, Deutschland, also auf EU-Territorium.

Das bedeutet: Vietnam Airlines ist für Flug VN034 in der gleichen Pflichtenstellung wie jede europäische Airline. Die Gesellschaft muss Betreuungsleistungen erbringen, Umbuchung oder Rückerstattung anbieten und – sofern kein anerkannter Ausnahmetatbestand vorliegt – die Ausgleichszahlung leisten. Wer der Meinung ist, bei einer asiatischen Airline seien seine europäischen Rechte nicht durchsetzbar, irrt: Deutsche Gerichte und die Bundesnetzagentur als zuständige Durchsetzungsbehörde können Vietnam Airlines ebenso in die Pflicht nehmen wie jede in Europa registrierte Gesellschaft.

Praktisch wichtig: Falls Vietnam Airlines in Deutschland keine Niederlassung hat, ist die Zustellung einer Klage komplexer, aber nicht unmöglich. Spezialisierte Anwaltskanzleien haben Erfahrung mit der Prozessführung gegen außereuropäische Carrier und arbeiten in solchen Fällen häufig auf Erfolgsbasis – das heißt, Sie zahlen nur dann, wenn die Klage erfolgreich ist.

Was Betroffene jetzt sofort tun sollten

Auch wenn die BFU-Ermittlungen noch laufen, sollten VN034-Passagiere jetzt handeln:

1. Alle Belege sichern: Tickets, Boardingpässe, Buchungsbestätigungen, Hotelrechnungen, Verpflegungsquittungen, sämtliche E-Mails und SMS von Vietnam Airlines. Auch Screenshots von Flugstatusupdates und Kommunikation mit dem Bodenpersonal sind wertvoll. Später ist immer zu spät.

2. Schriftliche Forderung stellen: Innerhalb der Verjährungsfrist (drei Jahre nach deutschem Recht) an Vietnam Airlines schreiben – auf EU-VO 261/2004 beziehen, Flug und Datum nennen, konkrete Beträge beziffern und eine Frist von sechs Wochen setzen. Formulieren Sie die Forderung auf Englisch oder beauftragen Sie einen Anwalt mit der Korrespondenz.

3. Anschlusskosten separat geltend machen: Verpasste Inlandsflüge, entgangene Hotelvorausbuchungen oder weitere Folgekosten sind zusätzlich einklagbar – aber nur, wenn sie lückenlos belegt sind. Bewahren Sie auch alle Stornierungsgebühren auf, die durch die Annullierung entstanden sind.

4. Keine Pauschalentschädigung ohne Prüfung annehmen: Vietnam Airlines könnte Passagieren Gutscheine, Miles-and-More-Punkte oder einen Pauschalbetrag anbieten. Bevor Sie unterschreiben: unbedingt von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob das Angebot alle Ansprüche vollständig abdeckt. Ein Gutschein im Wert von 200 Euro ist nicht dasselbe wie eine Ausgleichszahlung von 600 Euro in bar.

5. Fristen nicht verschlafen: Die dreijährige Verjährungsfrist klingt lang, aber viele Verfahren gegen außereuropäische Airlines ziehen sich durch mehrere Instanzen. Wer früh beginnt, hat die bessere Ausgangslage.

Gerade bei einem derart prominent berichteten Vorfall wie dem Munich Tailstrike – der weltweit Schlagzeilen gemacht hat und für den die BFU öffentliche Zwischenberichte veröffentlicht – haben Passagiere eine ungewöhnlich starke Beweisgrundlage. Die öffentlichen BFU-Dokumente belegen das Ereignis, seine Ursache und den Schadensverlauf; das erleichtert den Nachweis erheblich. Gut dokumentierte, rechtlich belastbare Ansprüche früh einzureichen ist der effektivste erste Schritt.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Beratung durch einen auf Fluggastrechte spezialisierten Rechtsanwalt.

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