VfB Stuttgart und die WM 2026: Was Bundesliga-Klubs bei Spielerverletzungen rechtlich fordern können
Acht Profis des VfB Stuttgart stehen derzeit bei der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko im Einsatz – so viele wie von kaum einem anderen deutschen Bundesliga-Club. Alexander Nübel, Jamie Leweling, Angelo Stiller und Deniz Undav spielen für Deutschland, Ermedin Demirovic vertritt Bosnien-Herzegowina, Bilal El Khannouss steht für Marokko auf dem Platz, Luca Jaquez spielt für die Schweiz und Jeremy Arevalo für Ecuador. Doch was passiert rechtlich, wenn einer dieser Stars verletzt nach Stuttgart zurückkehrt – und welche Ansprüche hat der Verein?
VfB Stuttgart kassiert €598.000 – doch das ist nur der Anfang
Die FIFA entschädigt Vereine für die Abstellung ihrer Spieler zur WM 2026 mit insgesamt 307 Millionen Euro, verteilt über das neu strukturierte Club Benefits Programme. Davon erhält der VfB Stuttgart nach aktuellem Stand rund 598.000 Euro – deutlich weniger als Bayern München (1,84 Millionen Euro), aber dennoch eine substanzielle Summe.
Die Entschädigung wird dabei auf drei Clubs aufgeteilt: Je ein Drittel geht an den aktuellen Verein, ein weiteres Drittel an den Verein der Vorsaison und das letzte Drittel an den Club der Saison davor. Das soll auch Clubs belohnen, die bereits in der WM-Qualifikationsphase Spieler abgestellt haben.
Für die Vorbereitung auf die Saison 2026/27 bleibt trotzdem wenig Zeit: Der VfB startet am 16. Juli 2026 in die neue Vorbereitung – noch während einige seiner Stars möglicherweise im Turnier aktiv sind.
Das FIFA Club Protection Programme: Der rechtliche Schutzschirm für Klubs
Für den Fall einer Verletzung greift zusätzlich das FIFA Club Protection Programme (FCPP), das bis 2026 verlängert wurde. Das Programm sieht vor: Wenn ein Nationalspieler während einer offiziell anerkannten FIFA-Veranstaltung durch einen Unfall verletzt wird und dadurch mehr als 28 aufeinanderfolgende Tage nicht einsatzfähig ist, erhält der Club eine Entschädigung in Höhe des anteiligen Grundgehalts des Spielers für die Ausfallzeit.
Konkret bedeutet das: Kommt Angelo Stiller mit einem Kreuzbandriss aus den USA zurück und fällt er sechs Monate aus, würde der VfB Stuttgart einen Teil seines Grundgehalts für diesen Zeitraum von der FIFA erstattet bekommen.
Was das Programm NICHT abdeckt – und warum das entscheidend ist
Doch Sportrechtsexperten warnen vor falschen Erwartungen. Das FCPP hat klare Ausschlüsse:
- Erkrankungen (keine Unfallverletzungen) sind nicht gedeckt
- Chronische Verletzungen oder Überlastungsschäden fallen nicht unter den Versicherungsschutz
- Kosten für medizinische Behandlungen werden nicht übernommen
- Dauerhafte Beeinträchtigungen unterliegen separaten Regelungen
Gerade letzterer Punkt ist sportrechtlich brisant: Wer zahlt, wenn ein Spieler nach einer WM-Verletzung nie wieder auf sein altes Leistungsniveau zurückkehrt? Das FCPP deckt nur vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Temporary Total Disablement) ab – nicht den dauerhaften Karriereknick. Die Differenz zwischen dem Marktwert vor und nach einer schweren Verletzung kann für einen Bundesliga-Club schnell im zweistelligen Millionenbereich liegen.
Fristen und Meldepflichten: Wer zu spät ist, verliert
Das Geltendmachen von Ansprüchen nach dem FIFA Club Protection Programme ist an strenge Fristen geknüpft. Der Verein muss die Verletzung fristgerecht bei der FIFA melden und entsprechende medizinische Nachweise vorlegen. Versäumnisse bei Meldefristen oder fehlerhafte Dokumentation können dazu führen, dass berechtigte Ansprüche ganz oder teilweise verfallen.
Dazu kommen individuelle Arbeitsvertragsklauseln: Viele Profiverträge enthalten Regelungen zur Gehaltsfortzahlung bei Nationalmannschaftsverletzungen, die sich von den FIFA-Regelungen unterscheiden. Die Schnittstelle zwischen FIFA-Regulatorik und deutschem Arbeitsrecht ist komplex – ohne rechtliche Begleitung können Clubs erhebliche Summen verlieren.
Beispiel: Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich zur Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Für Profifußballer gilt jedoch ein Sonderregime: DFL-Mustervertrag, individuelle Klauseln und FIFA-Regelungen überlagern sich gegenseitig. Welche Norm im konkreten Fall Vorrang hat, ist eine Frage des Sportrechts – nicht der Intuition.
Fünf Fragen, die ein Sportrechtsanwalt sofort klären würde
Wenn ein VfB-Stuttgart-Profi verletzt von der WM zurückkehrt, sollte der Club umgehend einen auf Sportrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen. Dieser würde folgende Punkte prüfen:
- Greift das FIFA Club Protection Programme? Ist die Verletzung als Unfall bei offizieller FIFA-Veranstaltung klassifiziert – und nicht als Überlastungsschaden?
- Wurden alle Meldefristen eingehalten? Hat der Nationalverband alle Verletzungsberichte fristgerecht an die FIFA übermittelt?
- Was sagt der individuelle Spielervertrag? Gibt es Sonderklauseln zur Gehaltsfortzahlung oder zu Risikoaufteilungen zwischen Verein und FIFA?
- Gibt es ergänzende Versicherungen? Viele Bundesliga-Klubs schließen zusätzlich zu den FIFA-Leistungen private Sportversicherungen für ihre Topstars ab – deren Aktivierung ist ebenfalls an Formalien geknüpft.
- Wie hoch ist der tatsächliche wirtschaftliche Schaden? Neben dem Grundgehalt können auch entgangene Transfererlöse, Bonuszahlungen und Sponsoringverpflichtungen eine Rolle spielen.
Mehr zur rechtlichen Situation rund um Bundesliga-Spieler und internationale Turniere lesen Sie auch in unserem Artikel über die Rechte von Auswärtsfans beim VfB Stuttgart Europa-League-Aus.
Sportrecht als Wettbewerbsvorteil für Bundesliga-Klubs
Die WM 2026 zeigt exemplarisch, wie wichtig rechtliche Vorbereitung für Profiklubs geworden ist. Ein Club wie VfB Stuttgart, der acht Spieler abstellt, geht ein erhebliches wirtschaftliches Risiko ein – das aber durch das richtige Vertragsmanagement und die frühzeitige Einbindung von Sportrechtsexperten erheblich minimiert werden kann.
Ein erfahrener Sportrechtsanwalt kann nicht nur im Schadensfall helfen, sondern bereits im Vorfeld Vertragsklauseln optimieren, die Meldeprozesse bei der FIFA begleiten und den Club auf alle Eventualitäten vorbereiten. Je mehr Spieler ein Verein zur WM entsendet, desto größer ist das finanzielle Risiko – und desto wichtiger ist es, rechtlich gut aufgestellt zu sein.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Spielerverträgen, FIFA-Ansprüchen oder sportrechtlichen Sachverhalten wenden Sie sich an einen zugelassenen Sportrechtsanwalt.
Wenn Sie als Sportmanager, Spielerberater oder Vereinsverantwortlicher rechtliche Fragen rund um WM-Verletzungen klären möchten, stehen auf Expert Zoom spezialisierte Rechtsanwälte bereit, die Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu sichern und Verträge wasserdicht zu gestalten.

Lena Müller