Ulla Klopp wird Oma: Was Großeltern beim Schenken an Enkel steuerlich wissen müssen

Großeltern mit Enkel und Schenkungsteuer-Dokumenten am Tisch

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Julia Julia RichterVermögensberatung
6 Min. Lesezeit 27. September 2026

Jürgen Klopp feiert am 27. September 2026 sein Heimdebüt als Bundestrainer gegen Griechenland in Augsburg — ganz Deutschland schaut gespannt zu. Doch während der Fußball das Land in Atem hält, hat seine Frau Ulla längst eine neue Rolle übernommen: die der stolzen Oma. Stiefsohn Dennis wurde Vater, und damit sind Jürgen und Ulla Klopp offiziell in die nächste Lebensphase eingetreten. Was viele Familien in diesem emotionalen Moment übersehen: Wer frühzeitig Vermögen an Enkel weitergeben möchte, muss die steuerlichen Spielregeln kennen — und gezielt nutzen.

Familie Klopp und ein neues Kapitel

Der 27. September 2026 ist für die Familie Klopp gleich doppelt historisch. Jürgen Klopp steht erstmals als Bundestrainer vor heimischer Kulisse im Augsburger Stadion — und das gegen Griechenland, den ersten Testgegner seiner neuen Amtszeit. Neben dem sportlichen Debüt begleitet eine familiäre Nachricht die öffentliche Aufmerksamkeit: Ulla Klopp, geborene Sandrock, und ihr Mann sind Großeltern. Dennis, Ullas Sohn aus einer früheren Beziehung, wurde Vater — Jürgen Klopp reagierte damals mit Erleichterung und Humor: „Endlich sehe ich nicht nur aus wie ein Opa, sondern bin auch einer. Und das ist toll."

Diese persönliche Familiennachricht berührt Millionen Deutscher, die selbst Großeltern sind oder es bald werden. Laut dem Statistischen Bundesamt werden in Deutschland jährlich rund 760.000 Kinder geboren — hinter jedem dieser Kinder stehen bis zu vier Großelternpaare, von denen viele überlegen: Wie unterstütze ich meinen Enkel finanziell, ohne dabei unnötig Steuern zu zahlen?

Hinzu kommt ein gesellschaftlicher Trend: In Deutschland sind laut einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge mehr als 17 Millionen Menschen Großeltern. Immer mehr von ihnen wollen Vermögen noch zu Lebzeiten weitergeben — aus familiärer Zuneigung, aber auch aus steuerlichen Überlegungen. Denn wer wartet, bis das Erbe anfällt, verliert wertvolle Freibeträge, die zu Lebzeiten mehrfach genutzt werden könnten.

Die Antwort liegt im deutschen Schenkungsteuerrecht — und sie ist für viele Familien überraschend günstig. Wer die Spielregeln kennt, kann erhebliche Summen steuerfrei weitergeben.

Was das Schenkungsteuerrecht Großeltern erlaubt

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) unterscheidet zwischen verschiedenen Verwandtschaftsgraden und weist jedem einen persönlichen Freibetrag zu. Großeltern gehören dabei zu den begünstigten Schenkenden: Enkel gelten steuerrechtlich als Angehörige der Steuerklasse I, was die niedrigsten Steuersätze bedeutet.

Der persönliche Freibetrag bei Schenkungen von Großeltern an Enkel beträgt derzeit 200.000 Euro pro Großelternteil — und zwar alle zehn Jahre erneut. Das bedeutet: Sowohl Oma als auch Opa können ihrem Enkelkind innerhalb von zehn Jahren jeweils bis zu 200.000 Euro steuerfrei übertragen. Zusammen ergibt das bis zu 400.000 Euro pro Enkelpaar steuerneutral — ohne dass ein einziger Euro Schenkungsteuer anfällt.

Für den Fall, dass die Eltern des Enkels bereits verstorben sind, erhöht sich der Freibetrag sogar auf 400.000 Euro je Großelternteil, da das Enkelkind in diesem Fall erbrechtlich in die Stellung eines Kindes aufrückt.

Wichtig zu verstehen ist die sogenannte Zehnjahresfrist: Sie läuft für jede Schenkung individuell. Wer beispielsweise 2021 bereits 100.000 Euro an einen Enkel übertragen hat und 2026 weitere 150.000 Euro schenken möchte, muss beide Beträge bis 2031 zusammenrechnen. Der Gesamtbetrag von 250.000 Euro übersteigt den Freibetrag von 200.000 Euro um 50.000 Euro — auf diesen Restbetrag fällt Schenkungsteuer an. Der volle Freibetrag steht erst ab 2031 wieder vollständig zur Verfügung.

Übersteigt der Schenkungsbetrag den Freibetrag, greift der Steuertarif der Steuerklasse I: Bis 75.000 Euro steuerpflichtiger Erwerb fallen 7 Prozent an, zwischen 75.001 und 300.000 Euro sind es 11 Prozent, und zwischen 300.001 und 600.000 Euro steigt der Satz auf 15 Prozent. Diese Sätze klingen moderat — können aber bei größeren Vermögen schnell fünfstellige Beträge bedeuten, die durch rechtzeitige Planung vollständig vermieden werden können.

Im Vergleich zu Schenkungen an nichtverwandte Personen (Steuerklasse III, Freibetrag nur 20.000 Euro) ist die Großeltern-Enkel-Regelung ausgesprochen vorteilhaft. Mehr zu den allgemeinen Freibeträgen beim Bargeldschenken erklärt unser Artikel Bargeld verschenken in Deutschland 2026: So nutzen Sie die steuerfreien Freibeträge optimal.

Konkret gerechnet: Was Opa Franz seinem Enkel schenken möchte

Stellen Sie sich vor: Franz und Helga, ein Ehepaar Mitte Sechzig aus Dortmund, werden Großeltern. Ihr Enkel Leon ist gerade geboren, und die beiden möchten ihm mit 18 Jahren einen soliden Start ins Leben ermöglichen: 320.000 Euro sollen es werden — aus einem Wertpapierdepot, das Franz über Jahrzehnte aufgebaut hat.

Szenario ohne Planung: Franz schenkt Leon die gesamten 320.000 Euro auf einmal. Sein persönlicher Freibetrag beträgt 200.000 Euro. Die verbleibenden 120.000 Euro unterliegen der Schenkungsteuer in Steuerklasse I. Bis zu 300.000 Euro steuerpflichtiger Erwerb gilt ein Steuersatz von 11 Prozent — das macht 13.200 Euro Schenkungsteuer, die Leon oder Franz zahlen müssen.

Szenario mit Planung: Franz schenkt heute 200.000 Euro aus seinem Depot (steuerfrei, Freibetrag ausgeschöpft). Seine Frau Helga überträgt ergänzend 120.000 Euro aus ihrem eigenen Ersparten direkt an Leon — da auch ihr Freibetrag bei 200.000 Euro liegt, fallen keine Steuern an. Das Ergebnis: Leon erhält 320.000 Euro vollständig steuerfrei. Franz und Helga sparen gemeinsam 13.200 Euro gegenüber der ungeplanten Variante.

Und wenn Franz in zehn Jahren erneut schenken möchte — etwa wenn Leon ein Studium beginnt oder eine Immobilie kauft — steht sein Freibetrag von 200.000 Euro ab 2036 wieder vollständig zur Verfügung. Über zwei Schenkungsrunden hinweg kann Franz so bis zu 400.000 Euro legal und steuerfrei an Leon weitergeben, sofern er die Zehnjahresfrist konsequent einhält.

Wenn/Dann-Logik: Wenn Franz die Schenkung nicht aufteilt und alles auf einmal überträgt, zahlt Leon oder er 13.200 Euro Steuern. Wenn er stattdessen Helgas Freibetrag mitnutzt und in Raten schenkt, bleibt der Nachlass vollständig erhalten — ein Unterschied von mehr als 13.000 Euro, der allein durch Timing entsteht.

Was sich ändert, wenn die Eltern des Enkels nicht mehr leben

Ein oft übersehener Sonderfall: Stirbt ein Elternteil des Enkels vor der Schenkung, kann sich der steuerliche Freibetrag für die Großeltern erheblich verändern. Das Kind rückt in diesem Fall in die erbrechtliche Stellung eines direkten Nachkommen auf. Der Freibetrag steigt dann auf 400.000 Euro je Großelternteil.

Für Patchwork-Familien — wie sie auch im Hause Klopp vorliegen — gelten dabei besondere Regelungen. Stiefenkel oder Kinder des Partners ohne rechtliche Adoption fallen nicht automatisch unter dieselben Freibeträge. Hier kommt es auf die konkrete Familienkonstellation an: Ist das Stiefelternteil rechtlich adoptiert worden? Besteht ein wirksames Stiefkindverhältnis? Solche Fragen können die Steuerlast um Zehntausende Euro beeinflussen.

Wann ein Vermögensberater wirklich hilft

Das Beispiel von Franz und Helga klingt überschaubar — doch in der Praxis gibt es häufig Komplikationen. Was passiert, wenn das Vermögen nicht aus Bargeld besteht, sondern aus einer Immobilie oder einem Unternehmensanteil? Welche Bewertungsregeln gelten dann? Was, wenn die Großeltern selbst pflegebedürftig werden und das Vermögen für Pflegekosten benötigt wird — kann die Schenkung dann rückgängig gemacht werden?

Gemäß § 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sind die Freibeträge klar geregelt — doch ihre Anwendung in konkreten Familiensituationen erfordert Fachkenntnis. Ein zertifizierter Vermögensberater oder Erbschaftsrechtsanwalt kann:

  • Bestehende Schenkungen aus der Vergangenheit korrekt anrechnen
  • Den optimalen Zeitpunkt für Schenkungen bestimmen
  • Vermögenswerte jenseits von Bargeld (Immobilien, Depot, GmbH-Anteile) steueroptimiert übertragen
  • Sicherungsinstrumente wie Nießbrauchrechte oder Rückforderungsklauseln integrieren, die das Vermögen der Großeltern absichern

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Steuerliche Freibeträge und Regelungen können sich ändern.

Was Sie jetzt tun sollten

Die Geburt eines Enkels ist der natürliche Moment, um mit der Vermögensplanung zu beginnen — nicht erst, wenn das Kind erwachsen ist. Je früher Großeltern die Zehnjahresfrist starten lassen, desto mehr Übertragungsrunden sind bis zum Lebensende möglich.

Drei konkrete Schritte:

Bestandsaufnahme machen: Welches Vermögen existiert — und in welcher Form? Bargeld, Depot, Immobilien, Unternehmensanteile? Jede Vermögensform hat eigene steuerliche Spielregeln.

Freibeträge aktiv nutzen: Beide Großelternteile sollten ihre jeweiligen 200.000-Euro-Freibeträge separat in Anspruch nehmen und die Zehnjahresfrist im Blick behalten.

Fachliche Beratung einholen: Ein erfahrener Vermögensberater kann individuelle Szenarien durchrechnen und sicherstellen, dass keine steuerlichen Fallstricke übersehen werden. Über ExpertZoom finden Sie geprüfte Fachleute für Vermögensberatung in Ihrer Nähe — schnell, unkompliziert und unverbindlich.

Jürgen Klopp hat einmal gesagt, das Schönste im Leben sei, wenn man Verantwortung für andere übernimmt. Als Bundestrainer trägt er Verantwortung für eine ganze Nation — als Opa kann er Verantwortung für die nächste Generation seiner Familie übernehmen. Für Millionen Großeltern in Deutschland beginnt diese Verantwortung mit einer einzigen Frage: Wie gebe ich am klügsten weiter, was ich aufgebaut habe?

Bildnachweise : Dieses Bild wurde mittels künstlicher Intelligenz generiert.

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