Studio Schmitt ist Geschichte: Welche Rechte Fernsehmacher wirklich besitzen

Podcast-Aufnahme-Studio mit Mikrofon und Bildschirmen für Moderatoren

Photo : Stephan Ridgway / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 16. Mai 2026

Tommi Schmitt hat das Ende seiner ZDFneo-Sendung „Studio Schmitt" bekannt gegeben: Die letzte Ausgabe des Late-Night-Formats ist bereits ausgestrahlt worden. Parallel setzt der Moderator und Podcaster auf sein erfolgreiches Format „Gemischtes Hack" — der Spotify-Podcast mit Felix Lobrecht wurde bis mindestens 2027 verlängert und läuft ab 2026 ohne Sommerpause. Was viele in der Medienbranche bewegt: Wem gehört eigentlich das Format „Studio Schmitt" — dem Sender oder dem Moderator?

Warum das Ende einer TV-Show mehr als Unterhaltung ist

Das Aus einer Fernsehsendung klingt zunächst nach einer rein kreativen Entscheidung. Hinter den Kulissen verbergen sich jedoch komplexe Fragen des Medienrechts und des Urheberrechts. Wer ein Format entwickelt, hat nicht automatisch das Recht, es beim nächsten Sender oder als Online-Format fortzusetzen. Gerade für Moderatoren und Kreativen, die eigene Konzepte eingebracht haben, ist die rechtliche Klärung dieser Frage entscheidend für ihre weitere Karriere.

Tommi Schmitt hat mit „Studio Schmitt" eine eigene Handschrift in das Late-Night-Genre eingebracht: persönliche Interviews, gesellschaftspolitische Themen und ein lockerer Ton. Die Frage, wer die Rechte an diesem Konzept hält, ist nicht nur für ihn relevant, sondern für Tausende Fernsehmacher und Content-Creator in Deutschland.

Wer besitzt ein TV-Format? Die rechtliche Grundlage

Das deutsche Urheberrechtsgesetz schützt geistige Schöpfungen — allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Ein Sendeformat als solches ist nur dann urheberrechtlich schutzfähig, wenn es eine hinreichende Schöpfungshöhe erreicht. Das bedeutet: Bloße Ideen, Konzepte oder allgemeine Formate sind nicht geschützt. Erst die konkrete Ausgestaltung — Titel, Intro, Dramaturgie, wiederkehrende Elemente — kann als schutzwürdiges Werk eingestuft werden.

In der Praxis bedeutet das: Wenn ein Moderator ein Format selbst entwickelt und der Sender es lediglich produziert, kann der Moderator Ansprüche auf Mitautorenschaft geltend machen. Hat der Sender das Konzept vorgegeben und der Moderator nur präsentiert, liegt die Rechteinhaberschaft beim Sender. In den meisten TV-Verträgen werden diese Fragen explizit geregelt — häufig zugunsten des Senders.

Was Podcaster anders machen als TV-Moderatoren

Der Unterschied zwischen „Studio Schmitt" und „Gemischtes Hack" ist dabei lehrreich: Beim Spotify-Podcast „Gemischtes Hack" sind Schmitt und Co-Host Felix Lobrecht die Produzenten. Spotify ist der Distributor, nicht der Rechteinhaber des Formats. Das gibt beiden Moderatoren deutlich mehr Kontrolle über ihre Inhalte und die Zukunft des Formats.

Diese Struktur ist kein Zufall: Viele erfolgreiche Podcaster haben bewusst entschieden, Formate außerhalb des klassischen Rundfunks zu entwickeln, weil sie damit die Eigentumsrechte behalten. Für Nachwuchsmacher und Kreative ist das eine wichtige Lektion. Wer sein Format verkauft oder für einen Sender exklusiv entwickelt, gibt in der Regel die Kontrolle darüber ab.

Was passiert mit dem Namen und dem Konzept?

Selbst wenn Moderatoren urheberrechtliche Ansprüche am Konzept haben, bleibt die Marke problematisch. Der Name „Studio Schmitt" könnte als Wortmarke beim ZDF oder einer Produktionsfirma registriert sein. In diesem Fall dürfte Schmitt das Format unter demselben Namen nicht weiterführen, selbst wenn das Urheberrecht auf seiner Seite steht.

Marken- und Urheberrecht sind im Medienbereich eng miteinander verknüpft. Ein Rechtsanwalt, der auf Medienrecht oder geistiges Eigentum spezialisiert ist, kann klären, welche Schutzrechte für ein konkretes Format bestehen und wie sie geltend gemacht werden können — bevor ein Konflikt entsteht.

Was Content-Creator und Freiberufler daraus lernen können

Tommi Schmitts Fall ist kein Einzelfall. Täglich entwickeln YouTuber, Podcaster, Streamer und freiberufliche Journalisten Formate, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wem diese rechtlich gehören. Sobald ein Kooperationspartner, ein Sender oder eine Plattform ins Spiel kommt, wird aus einer Frage der Kreativität eine rechtliche Frage.

Wer ein eigenes Format entwickelt und mit einem Sender oder einer Plattform zusammenarbeitet, sollte von Anfang an klären: Wer hält die Rechte am Format? Was passiert, wenn die Zusammenarbeit endet? Darf das Format bei einem anderen Anbieter weitergeführt werden? Eine Beratung bei einem Fachanwalt für Urheber- oder Medienrecht kann teuren Streit im Nachhinein verhindern.

Freiberufler im Fernsehen: Was bei Vertragsende gilt

Viele TV-Moderatoren sind nicht fest beim Sender angestellt, sondern arbeiten auf Honorarbasis oder über eine eigene Produktionsgesellschaft. Das hat steuerliche Vorteile, birgt aber auch Risiken: Wer als freiberuflicher Dienstleister für einen Sender tätig ist, hat bei Vertragsende in der Regel keinen Anspruch auf Abfindung oder Kündigungsschutz wie ein regulärer Arbeitnehmer.

Das bedeutet konkret: Endet ein Moderationsvertrag, endet auch das Arbeitsverhältnis — ohne die Schutzrechte, die das Arbeitsrecht angestellten Mitarbeitern garantiert. Gleichzeitig gelten aber die Bestimmungen des Dienstvertragsrechts, und auch hier können vertragliche Kündigungsfristen, Exklusivklauseln und Wettbewerbsverbote relevant werden. Insbesondere Exklusivvereinbarungen, die einen Moderator daran hindern, zeitnah für einen Konkurrenzkanal zu arbeiten, sind im Medienrecht ein häufiger Streitpunkt.

Die Podcast-Wirtschaft: Neue Rechtsrealität für Creator

Der Boom des Podcastings in Deutschland hat eine neue Kategorie von Medienrechts-Fragen hervorgebracht. Wenn Plattformen wie Spotify Exklusivverträge mit Creators abschließen, entstehen Abhängigkeiten, die früher nur Sendeanstalten und ihre Moderatoren kannten. Wie lange gilt die Exklusivität? Was passiert mit dem Archiv, wenn der Vertrag endet? Können ältere Folgen weiterhin auf anderen Plattformen gehört werden?

Tommi Schmitt und Felix Lobrecht haben mit der Verlängerung ihres Spotify-Vertrags für „Gemischtes Hack" bis 2027 bewiesen, dass Podcaster in Deutschland mittlerweile die Verhandlungsmacht haben, ihre Bedingungen durchzusetzen. Kleinere Creator ohne diese Reichweite stehen oft ohne Rechtsberatung vor vergleichbaren Vertragsverhandlungen und unterzeichnen Bedingungen, die langfristig nachteilig sein können.

Wann ist eine Rechtsberatung im Medienbereich sinnvoll?

Eine anwaltliche Beratung zahlt sich im Medienbereich nicht erst dann aus, wenn ein Streit entstanden ist. Schon in folgenden Situationen lohnt sich ein Gespräch mit einem Fachanwalt:

Vor Unterzeichnung eines Moderations- oder Produktionsvertrags mit einem Sender, wenn unklar ist, wer die Rechte am Format hält. Beim Abschluss eines Exklusivvertrags mit einer Streaming-Plattform, um Fallstricke bei der Weiternutzung von Inhalten zu vermeiden. Wenn ein Format nach Vertragsende bei einem neuen Anbieter weitergeführt werden soll. Oder wenn ein Arbeitgeber oder Auftraggeber plötzlich Ansprüche an bereits veröffentlichten Inhalten geltend macht.

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Ob Sie ein eigenes Format schützen wollen, Rechte an einer TV-Sendung klären müssen oder als freiberuflicher Creator eine Zusammenarbeit mit einem Sender oder Podcast-Anbieter starten: Expert Zoom vermittelt Rechtsanwälte, die auf Medienrecht, Urheberrecht und Vertragsrecht spezialisiert sind. Eine frühzeitige Beratung kostet wenig und verhindert viel.

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