Tobias Rausch soll Landtagspräsident werden: Was Bürger in Sachsen-Anhalt jetzt wissen müssen

Landtag Sachsen-Anhalt Gebäude in Magdeburg von außen

Photo : W. Bulach / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 2. Oktober 2026

Am 6. Oktober 2026 kommt der neu gewählte Landtag Sachsen-Anhalts in Magdeburg zur konstituierenden Sitzung zusammen. Die AfD-Fraktion hat Tobias Rausch als ihren Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten nominiert. Mit der angekündigten Unterstützung der BSW-Fraktion verfügt er über eine rechnerische Mehrheit. Sollte Rausch gewählt werden, wäre er der erste AfD-Politiker, der ein deutsches Landesparlament anführt – ein Vorgang, der in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte ohne Präzedenzfall ist und erhebliche verfassungsrechtliche Fragen aufwirft.

Der Kandidat: Direktmandat mit 48,2 Prozent

Tobias Rausch, 35 Jahre alt und gebürtig aus der Region Schönebeck, gewann bei der Landtagswahl 2026 das Direktmandat im Wahlkreis Schönebeck mit 48,2 Prozent der Erststimmen. Das ist ein Ergebnis, das alle anderen Kandidaten dieses Wahlkreises deutlich hinter sich ließ und Rausch als einen der einflussreichsten direkt gewählten Abgeordneten im neuen Landtag ausweist. Als parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt kennt er die Abläufe im Magdeburger Landtag seit Jahren aus erster Hand.

Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt vor, dass die stärkste Fraktion im ersten Wahlgang der konstituierenden Sitzung das Vorschlagsrecht hat. Nach der Wahl ist die AfD die stärkste Kraft im Landtag – damit hat Rausch einen formalen verfassungsrechtlichen Anspruch auf den ersten Wahlgang. Die BSW-Fraktion mit ihren fünf Abgeordneten hat öffentlich bestätigt, für ihn stimmen zu wollen. Damit sind mindestens 41 Stimmen sicher – bei 97 Abgeordneten entspricht das einer absoluten Mehrheit.

AfD-Fraktionschef Ulrich Siegmund erklärte bei der Nominierung, Rausch sei der richtige Kandidat für das Amt. Die anderen Fraktionen, darunter CDU und SPD, haben noch keinen Gegenkandidaten benannt. Die Verfassung schreibt außerdem vor, dass die konstituierende Sitzung spätestens 30 Tage nach der Wahl stattfinden muss – der 6. Oktober liegt genau innerhalb dieser Frist. Mehr zur politischen Ausgangslage in Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Sachsen-Anhalt-Wahl 2026: Was AfD bei 39% für Grundgesetz und Bürgerrechte bedeutet.

Verfassungsrechtliche Einordnung: Was Juristen erklären

Der Vorgang ist aus juristischer Sicht bemerkenswert, aber nicht von vornherein verfassungswidrig. Die Landesverfassung kennt keine Regelung, die eine bestimmte Partei vom Vorschlagsrecht ausschließt – auch dann nicht, wenn der Verfassungsschutz diese Partei als „gesichert rechtsextremistisch" eingestuft hat. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach betont: Eine Partei, solange sie nicht verboten ist, kann nicht von der Ausübung parlamentarischer Rechte ausgeschlossen werden. Das ist der Kern des deutschen Parteienpriviilegs.

Das zentrale juristische Spannungsfeld liegt in der Rollendefinition selbst. Der Landtagspräsident ist kraft Amtes zur Überparteilichkeit verpflichtet. Er soll alle Abgeordneten gleich behandeln, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, und die Würde des Parlamentes wahren. Gleichzeitig bleibt er Mitglied seiner Fraktion und deren Wertewelt. Diese Doppelrolle hat in der deutschen Parlamentsgeschichte bisher selten zu Konflikten geführt – weil die Amtsinhaber stets aus der Mitte des demokratischen Spektrums stammten. Ein Landtagspräsident aus einer verfassungsschutzrelevanten Partei ist Neuland.

Rechtswissenschaftler weisen außerdem auf die konkreten Befugnisse hin. Der Landtagspräsident leitet alle Plenarsitzungen, erteilt das Wort, kann Ordnungsrufe aussprechen und im Extremfall Abgeordnete aus dem Saal ausweisen. Er vertritt den Landtag nach außen, unterzeichnet Gesetze zur Ausfertigung und ist Dienstherr der parlamentarischen Verwaltung mit rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gesetze beschließen die Abgeordneten selbst – der Präsident hat dabei keine Abstimmungsstimme. Die eigentliche Machtressource liegt in der Verfahrensgestaltung, nicht in der Gesetzgebung.

Das Landesparlament Sachsen-Anhalt veröffentlicht alle Verfahrensregeln, Tagesordnungen und Sitzungsprotokolle in Echtzeit online – eine wichtige demokratische Transparenz- und Kontrollfunktion für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes.

Wenn ein Bürger handeln will: Ein konkretes Szenario

Stellen Sie sich vor: Sie wohnen in Halle an der Saale, sind überzeugter Demokrat und der Auffassung, dass ein Landtagspräsident aus einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei das Neutralitätsgebot seines Amtes strukturell nicht erfüllen kann. Was sind Ihre rechtlichen Möglichkeiten – und was kosten diese?

Als Privatbürger haben Sie keine direkte Klagemöglichkeit gegen die Wahl des Landtagspräsidenten. Das Amt wird durch das Parlament selbst besetzt – es ist keine Verwaltungsentscheidung, die vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann. Einsprüche gegen das Wahlverfahren selbst können nur Abgeordnete im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens erheben.

Anders sieht es aus, wenn der Amtsinhaber konkret rechtswidrig handelt. Wenn Tobias Rausch als Landtagspräsident beispielsweise einem Oppositionsabgeordneten wiederholt das Wort entzieht oder Ordnungsrufe ohne sachliche Grundlage erteilt, kann dieser Abgeordnete ein Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau anstrengen. Der Streitwert in solchen Verfahren liegt typischerweise zwischen 10.000 und 30.000 Euro. Die Verfahrensdauer beträgt in der Regel 12 bis 24 Monate. Für Sie als Bürger bedeutet das: Sie können diese Instanz nicht selbst anrufen, aber Sie können Ihren Landtagsabgeordneten kontaktieren und ihn auffordern, tätig zu werden – das ist Ihr demokratisches Grundrecht auf Petition nach Artikel 17 des Grundgesetzes.

Wenn Sie selbst direkt betroffen sind – zum Beispiel weil eine offizielle Petition durch die Parlamentsverwaltung nicht bearbeitet wird – gilt: Sie haben einen verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf Bescheidung Ihrer Eingabe innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel drei bis sechs Monate. Falls dieser Anspruch verletzt wird, kann ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht prüfen, ob eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist. Eine Erstberatung kostet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab 190 Euro netto – und kann klären, ob Ihr konkreter Fall eine rechtliche Reaktion rechtfertigt oder nicht. Über ähnliche beamtenrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen in Sachsen-Anhalt lesen Sie hier mehr: Ulrich Siegmund und Beamtenrecht in Sachsen-Anhalt.

Die Nepotismus-Vorwürfe: Was arbeitsrechtlich gilt

Im Vorfeld der Nominierung wurden gegen Rausch Nepotismus-Vorwürfe laut. Laut Medienberichten sollen drei seiner Geschwister als parlamentarische Mitarbeiter bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt sein. Der damalige AfD-Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt – später aus der Fraktion ausgeschlossen – hatte diese Verbindungen öffentlich thematisiert und damit eine parteiinterne Debatte ausgelöst.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Beschäftigung von Angehörigen durch Abgeordnete nicht grundsätzlich verboten. Jeder Abgeordnete eines deutschen Landes- oder Bundesparlaments kann seine Mitarbeiter frei einstellen. Das Büro eines Abgeordneten ist keine Behörde im klassischen Sinne – es unterliegt anderen Regeln als der öffentliche Dienst. Die Mitarbeitermittel dienen der parlamentarischen Arbeit. Faktisch bedeutet das: Die Beschäftigung von Geschwistern durch befreundete Abgeordnete ist zunächst keine Ordnungswidrigkeit.

Strafbar wird der Vorgang erst dann, wenn nachweislich eine gegenseitige Begünstigung vereinbart wurde oder wenn öffentliche Mittel zweckwidrig verwendet werden. Eine Strafbarkeit nach § 331 StGB (Vorteilsannahme) oder § 266 StGB (Untreue) setzt konkrete Beweise für eine solche Vereinbarung voraus. Die Prüfung liegt bei der Staatsanwaltschaft – die gegenüber dem Landtag weisungsunabhängig ist.

Demokratische Checks and Balances: Was standhält

Unabhängig davon, wer Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt wird: Das deutsche Rechtssystem besitzt mehrere voneinander unabhängige Kontrollinstanzen, die durch den Ausgang einer Parlamentswahl nicht berührt werden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann von jedem Bürger direkt per Verfassungsbeschwerde angerufen werden, wenn Grundrechte durch staatliches Handeln verletzt werden. Eine Verfassungsbeschwerde ist kostenlos zu erheben – allerdings nimmt das Gericht nur etwa 2,5 Prozent aller eingereichten Beschwerden an. Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt überprüft die Einhaltung der Landesverfassung unabhängig vom Parlament. Die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt sind gegenüber der Staatskanzlei und dem Landtag weisungsunabhängig und verfolgen Straftaten selbständig. Verwaltungsgerichte in Halle und Magdeburg überprüfen täglich Entscheidungen der Landesbehörden.

Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes – die sogenannte „Ewigkeitsklausel" – schützt die Menschenwürde und das Demokratieprinzip absolut. Diese Normen können durch keine parlamentarische Mehrheit und durch kein Landesgesetz verändert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Geschichte mehrfach klargestellt: Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist durch das Gericht selbst, nicht durch Parlamentsmehrheiten, geschützt.

Was Sie als Bürger jetzt tun können

Die Vorgänge in Sachsen-Anhalt zeigen ein grundlegendes Muster: In einer Demokratie sind politische Entwicklungen kein passiver Zustand, sondern ein aktiver Prozess, an dem Bürgerinnen und Bürger durch Petitionen, Klagen, Informationsanfragen und das Gespräch mit ihren Abgeordneten mitwirken können. Das ist kein Privileg – es ist eine verfassungsrechtlich verankerte Möglichkeit.

Wer konkrete Fragen zu seinen Rechten gegenüber parlamentarischen Institutionen hat – zum Petitionsrecht, zu Verwaltungsbeschwerden, zum Organstreitverfahren oder zu Meldepflichten bei Verdacht auf Zweckentfremdung öffentlicher Mittel –, findet bei einem spezialisierten Rechtsanwalt für Verfassungs- oder Verwaltungsrecht kompetente Antworten. Eine Erstberatung hilft, die eigene Situation korrekt einzuordnen und unnötige oder teure Schritte zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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