Rechtsanwalt in Berliner Kanzlei prüft Medienrecht für digitale Inhalte

Till Lindemanns NSFW-Video 'Es brennt': Was Künstler in Deutschland online veröffentlichen dürfen — und was nicht

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 27. März 2026

Till Lindemanns neues NSFW-Video „Es brennt…": Was Künstler online veröffentlichen dürfen — und was nicht

Am 26. März 2026 veröffentlichte Till Lindemann, Frontsänger von Rammstein, seine neue Solo-Single „Es brennt…" inklusive explizitem Musikvideo — und sorgte damit in Deutschland erneut für rechtliche Diskussionen rund um NSFW-Inhalte im Internet. Was dürfen Künstler online veröffentlichen? Und wann wird es juristisch heikel?

„Es brennt…": Was hinter dem neuen Release steckt

Die Single erschien am 26. März 2026 digital auf allen Streamingplattformen. Das Musikvideo enthält explizite Szenen und wurde auf der offiziellen Website sowie auf Altersprüfungsplattformen veröffentlicht. Physische Tonträger folgen am 29. Mai 2026 — darunter eine rote Rauchevinyl-Edition und ein Picture-CD-Format. Remixe stammen von Alex Terrible (Slaughter To Prevail) und Gregor Mackintosh (Paradise Lost). Die Meine-Welt-Tour 2026 wurde gleichzeitig angekündigt.

Was rechtlich auffällt: Lindemann hat den expliziten Content bewusst außerhalb der großen Streamingplattformen wie YouTube oder Spotify platziert. Das ist kein Zufall — es ist eine durchdachte juristische Strategie.

NSFW-Inhalte in Deutschland: Die rechtliche Lage 2026

In Deutschland sind explizite Inhalte nicht grundsätzlich verboten. Der entscheidende Rahmen wird durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gesetzt. Laut Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) gilt seit der Reform 2021 ein gestuftes System: Inhalte, die für Minderjährige ungeeignet sind, müssen durch technische Altersverifikation geschützt werden.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Altersprüfpflicht: Wer NSFW-Videos oder explizite Inhalte in Deutschland verbreitet, ist verpflichtet, eine wirksame Altersverifikation sicherzustellen.
  • Plattformhaftung: Streamingdienste und Videoplattformen haften für nicht altersgerecht zugängliche Inhalte — Gerichtsurteile aus 2024 und 2025 haben die Pflichten hier weiter verschärft.
  • Strafrecht: Sofern Inhalte die Grenze zur Pornografie überschreiten und keiner Freigabe durch die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) vorliegen, können strafrechtliche Konsequenzen drohen — bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe nach § 184 StGB.

Was Künstler und Content-Creator wissen müssen

Der Fall Lindemann verdeutlicht einen wachsenden Trend: Künstler, Influencer und professionelle Creator gehen bewusst auf Plattformen wie OnlyFans, eigene Webseiten oder Altersprüfungsportale, um den Restriktionen der Mainstream-Plattformen zu entgehen. Das ist legal — erfordert aber eine klare rechtliche Absicherung.

Drei Risiken, die Rechtsanwälte immer wieder sehen:

  1. Unzureichende Altersverifikation: Viele Creator unterschätzen die technischen Anforderungen. Eine einfache Checkbox „Ich bin 18 Jahre alt" reicht nach deutschem Recht nicht aus. Es braucht Systeme, die eine echte Überprüfung ermöglichen.

  2. Vertragsklauseln mit Plattformen: Wer explizite Inhalte auf nicht dafür vorgesehenen Plattformen veröffentlicht, riskiert die sofortige Sperrung des Accounts und den Verlust aller Monetarisierungsrechte — unabhängig davon, ob der Inhalt juristisch zulässig wäre.

  3. Persönlichkeitsrechte Dritter: Erscheinen andere Personen in einem NSFW-Video, sind schriftliche Einwilligungserklärungen nach § 22 KunstUrhG zwingend erforderlich. Fehlen diese, drohen einstweilige Verfügungen und Schadensersatzansprüche.

Wenn der Anwalt gefragt ist

Nicht nur Musikstars wie Lindemann müssen sich diese Fragen stellen. Auch kleine YouTuber, Podcaster, Fotografen und Social-Media-Creators stoßen regelmäßig an die Grenzen des deutschen Medienrechts. Wer explizite, gewalthaltige oder politisch heikle Inhalte produziert, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen — bevor das Video online geht, nicht danach.

Ein auf Medienrecht oder Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann prüfen, welche Altersverifikationssysteme den gesetzlichen Anforderungen genügen, welche Plattformklauseln problematisch sind und wie man Verträge mit Kooperationspartnern korrekt aufsetzt. Fehler werden bei NSFW-Content besonders teuer: Abmahnungen im dreistelligen Tausenderbereich sind keine Seltenheit.

Der EU Digital Services Act: Neue Pflichten für Plattformen ab 2024

Seit dem Inkrafttreten des EU-weit geltenden Digital Services Act (DSA) 2024 sind die Pflichten für Online-Plattformen weiter gestiegen — und das betrifft indirekt auch Creator. Sehr große Plattformen wie YouTube, Meta oder TikTok sind verpflichtet, Mechanismen bereitzustellen, mit denen Nutzer illegale Inhalte melden können. Das bedeutet: Ein einziger Hinweis kann zur automatisierten Entfernung eines Videos führen, auch wenn der Inhalt juristisch zulässig wäre.

Creator, die auf kleineren oder eigenen Plattformen veröffentlichen, tragen deshalb eine doppelte Verantwortung: Sie müssen einerseits die deutschen Jugendschutzgesetze einhalten, andererseits ihre eigene Plattform DSA-konform aufsetzen, wenn sie mehr als 10.000 monatliche Nutzer haben. Das klingt nach Bürokratie — kann aber bei Verstößen zu Bußgeldern von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes führen.

Urheberrecht: Wem gehört das Video eigentlich?

Ein weiterer rechtlicher Aspekt, den Musiker und Creator oft übersehen: die Rechteverhältnisse am fertigen Werk. Bei Lindemanns „Es brennt…" sind neben ihm selbst auch die Remixkünstler Alex Terrible und Gregor Mackintosh sowie der Produzent involviert. Wer welche Rechte an welchen Teilen des Werks hält, muss vertraglich klar geregelt sein — sonst können nachträgliche Rechtestreitigkeiten die gesamte Verwertung blockieren.

Besonders heikel: Wenn Dritte in einem NSFW-Video erscheinen und später ihre Einwilligung widerrufen möchten, ist die Rechtslage nach deutschem Recht komplex. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) schützt auch Einwilligungen, die unter Druck oder ohne vollständige Aufklärung erteilt wurden — was bei expliziten Inhalten besonders relevant ist.

Was tun, wenn man betroffen ist?

Ob als Creator, der seine Rechte kennen möchte, oder als Elternteil, dem ein Kind auf nicht altersgerechte Inhalte gestoßen ist — in beiden Fällen ist schnelles Handeln geboten:

  • Als Creator: Lassen Sie Ihre Altersverifikationssysteme und Verträge vor Veröffentlichung durch einen Medienrechtler prüfen.
  • Als Betroffener: Erstatten Sie Anzeige bei der BzKJ oder einem Fachanwalt für Medienrecht — Sie können die Entfernung von Inhalten und ggf. Schadensersatz durchsetzen.
  • Als Plattformbetreiber: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Compliance-Prozesse dem aktuellen Jugendschutzrecht und dem DSA entsprechen.

„Es brennt…" ist nicht nur ein Songtitel. Im deutschen Medienrecht brennt es für viele Content-Creator tatsächlich — rechtlich gesehen. Wer hier die Spielregeln kennt, schützt sich vor teuren Überraschungen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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