Am Donnerstag, den 19. März 2026, legt ver.di die Hamburger Hochbahn mit einem 24-Stunden-Warnstreik lahm — U-Bahn und Busse stehen still. Es ist bereits der achte Streik in diesem Tarifkonflikt seit Februar 2026. Was bedeutet das für Arbeitnehmer, die nicht zur Arbeit kommen, und welche Rechte haben Fahrgäste?
Was passiert beim Hamburger Streik am 19. März 2026?
Die Gewerkschaft ver.di hat für Donnerstag, den 19. März 2026 (3 Uhr) bis Freitag, den 20. März 2026 (3 Uhr), alle Beschäftigten der Hamburger Hochbahn AG zum Streik aufgerufen. Am Samstag, den 21. März 2026, folgt ein zweiter Warnstreik, der zusätzlich die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) betrifft.
Betroffen sind:
- Alle U-Bahn-Linien (vollständige Einstellung des Betriebs)
- Hochbahn-Buslinien (weitgehende Einstellung)
- VHH-Busse (ab Samstag)
Nicht betroffen sind die S-Bahn, HADAG-Fähren und der hvv hop-Radverleih. Die ver.di fordert 3,4 % Lohnerhöhung (mindestens 150 € pro Monat), Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden sowie bessere Ruhepausen — angesichts eines chronischen Personalmangels, der täglich zu Ausfällen führt.
Darf ich wegen des Streiks zu Hause bleiben?
Das ist eine der häufigsten Fragen, die Arbeitnehmer bei einem Streik bewegt. Die Antwort hängt von den genauen Umständen ab.
Grundsatz: Das Arbeitsrecht in Deutschland kennt keine allgemeine „Streikausfallklausel" für Arbeitnehmer, die nicht selbst streiken. Wer nicht zur Arbeit erscheinen kann, weil der öffentliche Nahverkehr bestreikt wird, trägt grundsätzlich das Wegerisiko selbst.
Das bedeutet: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, alle zumutbaren Alternativen zu nutzen — Taxi, Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder früher aufstehen, um auf die S-Bahn umzusteigen. Kann er nachweisen, dass keine Alternative möglich war, besteht Spielraum — aber ein automatischer Anspruch auf bezahlten Freistellungstag besteht nicht.
Hinweis: Jeder Fall ist individuell. Sprechen Sie mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, wenn Sie unsicher sind, wie Ihr Arbeitgeber reagieren könnte.
Drei Szenarien im Überblick:
| Situation | Rechtslage |
|---|---|
| Sie streiken selbst als ver.di-Mitglied | Kein Lohnausfall dank Streikgeld der Gewerkschaft |
| Sie kommen wegen HVV-Ausfalls nicht zur Arbeit | Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung (Wegerisiko) |
| Ihr Betrieb kann wegen Streiks nicht produzieren | Mögliche Kurzarbeit oder Betriebsrisiko des Arbeitgebers |
Was können Fahrgäste verlangen?
Fahrgäste im ÖPNV (Bus, U-Bahn) haben während eines Streiks in der Regel keinen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Verkehrsbetrieb. Streiks gelten nach deutschem Recht als höhere Gewalt — ähnlich wie extreme Wetterereignisse.
Anders verhält es sich bei der S-Bahn und Regionalzügen (Deutsche Bahn): Seit der EU-Fahrgastrechteverordnung haben Zugpassagiere bei Verspätungen über 60 Minuten Anspruch auf Erstattung — auch bei Streiks. Das bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2024.
Fahrgastrechte Bahn im Überblick:
- Verspätung 60–119 Minuten: 25 % des Fahrpreises zurück
- Verspätung ab 120 Minuten: 50 % des Fahrpreises zurück
- Ausfall ohne Alternative: Möglichkeit der Kostenerstattung für Taxi bis 120 €
Anträge können innerhalb von 12 Monaten beim DB Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt eingereicht werden.
Welche Rechte hat der Arbeitgeber?
Arbeitgeber dürfen keine Abmahnung aussprechen oder das Arbeitsverhältnis kündigen, wenn ein Mitarbeiter wegen nachgewiesenem Streikausfall des ÖPNV nicht oder zu spät erscheint — sofern er alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft und den Arbeitgeber rechtzeitig informiert hat.
Arbeitgeber, die Mitarbeiter unter Druck setzen, riskieren ihrerseits Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Fürsorgepflicht. In Tarifbetrieben gelten zusätzliche Schutzklauseln.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann helfen, wenn Ihr Arbeitgeber eine Abmahnung ausspricht oder Lohn einbehält — und Ihnen erklären, wie Sie sich rechtlich korrekt absichern.
Wie lange dauert der Tarifkonflikt noch?
Seit Februar 2026 streikt ver.di in Hamburg — der achte Ausstand innerhalb von nur sechs Wochen. Die Hochbahn hat bereits ein verbessertes Angebot vorgelegt: 2,1 % Lohnerhöhung sofort (rückwirkend ab Januar 2026), weitere 2,0 % plus Stundenreduzierung ab Juli 2027.
Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 23. und 24. März 2026 geplant. Bis dahin bleibt die Lage angespannt. Sollte auch diese Runde scheitern, sind weitere Arbeitskampfmaßnahmen — möglicherweise bis hin zu einem unbefristeten Streik — nicht ausgeschlossen.
Was Arbeitnehmer jetzt konkret tun sollten
Streiks wie in Hamburg können jeden treffen — und der nächste Ausstand kommt selten angekündigt. Wer sich bereits jetzt mit seiner arbeitsrechtlichen Situation beschäftigt, ist besser vorbereitet.
Checkliste für Arbeitnehmer bei HVV-Streik:
- Arbeitgeber frühzeitig informieren — Per E-Mail oder WhatsApp, idealerweise am Vorabend des Streiks. Dokumentieren Sie die Nachricht und den Zeitpunkt.
- Alternativen prüfen — S-Bahn, HADAG-Fähre, Fahrrad, Carsharing, Taxi. Stellen Sie sicher, dass Sie nachweisen können, welche Optionen Sie geprüft haben.
- Homeoffice anfragen — Wenn Ihre Tätigkeit es erlaubt, fragen Sie den Arbeitgeber um Erlaubnis zum mobilen Arbeiten. Viele Arbeitgeber sind in Streikzeiten kooperativ.
- Urlaub beantragen — Als letztes Mittel können Sie einen Urlaubstag nehmen, um Lohnausfall zu vermeiden.
- Dokumentation aufbewahren — HVV-Meldungen, Screenshots der App, Taxiquittungen — alles kann relevant sein, wenn der Arbeitgeber später Konsequenzen ziehen will.
Das Streikrecht in Deutschland: ein verfassungsrechtlicher Grundsatz
Das Recht auf Arbeitskampf ist in Deutschland durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt. Gewerkschaften wie ver.di dürfen ihre Mitglieder zum Streik aufrufen, sofern der Arbeitskampf verhältnismäßig ist und auf ein tarifliches Ziel abzielt.
Für Beschäftigte, die nicht ver.di-Mitglieder sind, gilt: Sie dürfen nicht von der Gewerkschaft zum Streik aufgefordert werden, können aber solidarisch streiken — wobei sie in diesem Fall keinen Anspruch auf Streikgeld haben. Wer ohne Gewerkschaftsaufruf die Arbeit niederlegt, riskiert eine Abmahnung.
Für Hamburger, die regelmäßig auf den HVV angewiesen sind, lohnt es sich, arbeitsrechtliche Fragen jetzt zu klären — bevor es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommt. Auf Expert Zoom können Sie schnell und unkompliziert einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren, der Ihre konkrete Situation bewertet.
Mehr zur Rechtslage bei Streiks: Anwalt für Arbeitsrecht: So setzen Sie Ihr Recht durch

Anna Schmidt