Ein Taucher einer Münchner Spezialfirma hat am Mittwoch, 14. Oktober 2026, in der Starnberger Bucht eine Leiche geborgen. Nach Angaben der Polizei vom Donnerstag, 15. Oktober 2026, handelt es sich nach bisherigen Erkenntnissen um einen 23-jährigen Studenten, der seit Juni 2025 vermisst wurde. Für die Angehörigen endet damit eine lange Ungewissheit – und es beginnen Fragen, die kaum jemand vorbereitet beantworten kann.
Was bisher bekannt ist
Nach Berichten von t-online und anderen Medien war der junge Mann im Juni 2025 mit zwei Freunden auf dem See unterwegs. Er konnte nicht schwimmen und schaffte es nach etwa einer halben Stunde offenbar nicht mehr in das Boot zurück. Seine Begleiter versuchten, ihn zu retten, und gerieten dabei selbst in Not.
Wasserwacht und Wasserschutzpolizei suchten damals mit Drohnen, Suchhunden und einem Sonarboot, zunächst ohne Erfolg. Die Polizei geht laut den Berichten davon aus, dass über die Jahre mindestens 30 Ertrunkene nicht aus dem Starnberger See geborgen wurden. Der See ist rund 21 Kilometer lang und bis zu 128 Meter tief, kaltes Tiefenwasser kann Körper über lange Zeit festhalten.
Die Identifizierung soll den bisherigen Erkenntnisstand noch bestätigen. Bis dahin ist Zurückhaltung geboten: Alle weiteren Schritte hängen von dieser amtlichen Feststellung ab.
Was ändert sich rechtlich, wenn ein Vermisster gefunden wird?
Solange ein Mensch vermisst ist, gilt er rechtlich als lebend. Das hat handfeste Folgen: Es gibt keinen Erbfall, keine Sterbeurkunde, keine Auszahlung von Versicherungen. Konten, Verträge und Mietverhältnisse laufen weiter, Gebühren fallen weiter an.
Mit der Bergung und der gesicherten Identifizierung ändert sich das. Das Standesamt kann die Sterbeurkunde ausstellen, in der Regel auf Grundlage der ärztlichen Todesbescheinigung und der polizeilichen Identitätsfeststellung. Erst mit dieser Urkunde können Angehörige Banken, Versicherer und Arbeitgeber informieren und den Nachlass ordnen.
Und wenn der Körper nicht gefunden wird?
Genau diese Situation ist am Starnberger See nicht selten. Das Verschollenheitsgesetz sieht für solche Fälle die Todeserklärung durch das Amtsgericht vor. Bei einer Lebensgefahr wie einem Badeunfall oder Bootsunglück kann nach § 7 Verschollenheitsgesetz für tot erklärt werden, wenn seit dem Ende der Gefahr ein Jahr verstrichen ist.
Die Todeserklärung begründet die gesetzliche Vermutung, dass die Person zu dem im Beschluss festgelegten Zeitpunkt gestorben ist. Sie ersetzt keine Leichenschau, hat aber in Erbrecht, Versicherung und Familienrecht dieselbe Wirkung wie ein nachgewiesener Tod. Der Antrag wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt, es folgt ein Aufgebotsverfahren, bei dem Hinweise auf das Leben des Vermissten eingeholt werden.
Wer erbt – und wann?
Der Erbfall tritt mit dem Tod ein, bei einer Todeserklärung mit dem im Beschluss festgestellten Zeitpunkt. Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, erben nach der gesetzlichen Erbfolge bei einem jungen, unverheirateten und kinderlosen Menschen in der Regel die Eltern, ersatzweise Geschwister.
Wichtig ist die Frist für die Ausschlagung: Sie beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung. Bei Studierenden ist der Nachlass oft klein, es können aber Schulden bestehen, etwa BAföG-Darlehen, Mietrückstände oder Handyverträge. Wer vorschnell handelt, kann ungewollt Verbindlichkeiten übernehmen.
Ein Szenario: 15 Monate zwischen Verschwinden und Sterbeurkunde
Nehmen wir eine Familie in München. Der Sohn verschwindet im Juni 2025 bei einem Bootsausflug, im Oktober 2026 wird er geborgen. Er hatte eine Risikolebensversicherung über 50.000 Euro abgeschlossen, bei der die Eltern bezugsberechtigt sind, dazu ein Girokonto mit 1.800 Euro Guthaben und ein BAföG-Darlehen von 9.500 Euro.
Wenn die Eltern bis zur Bergung keinen Antrag auf Todeserklärung gestellt haben, dann ruhte in diesen 15 Monaten die Auszahlung der Versicherung, weil kein Todesnachweis vorlag. Jetzt reicht die Sterbeurkunde, um die Leistung zu beantragen. Hätten sie dagegen nach Ablauf des einen Jahres im Juni 2026 die Todeserklärung beantragt, dann hätte ein Gerichtsbeschluss denselben Zweck erfüllt.
Gleichzeitig läuft nach Kenntnis vom Tod die sechswöchige Ausschlagungsfrist. Wenn die Eltern das Erbe annehmen, dann haften sie zwar grundsätzlich für das Darlehen von 9.500 Euro, können die Haftung aber auf den Nachlass beschränken. Die Versicherungssumme von 50.000 Euro fällt als Leistung an die Bezugsberechtigten nicht in den Nachlass und bleibt davon unberührt. Genau diese Unterscheidung übersehen viele Familien in der ersten Trauerphase.
Haftungsfragen: Was gilt für die Begleiter?
Bei Unglücken auf dem Wasser stellt sich schnell die Frage nach Verantwortung. Staatsanwaltschaften prüfen in der Regel von Amts wegen, ob ein Fremdverschulden vorliegt, etwa fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Entscheidend ist, wer das Boot führte, ob Rettungswesten an Bord waren und ob es die Möglichkeit zur Hilfe gab.
Zivilrechtlich können Angehörige in bestimmten Fällen Ansprüche geltend machen, etwa auf Ersatz der Bestattungskosten. Wer selbst in Not geriet und dennoch zu helfen versuchte, ist rechtlich anders zu beurteilen als jemand, der untätig blieb. Solche Einschätzungen hängen vom Einzelfall ab und sollten nicht aus Pressemeldungen abgeleitet werden. Ähnliche Fragen stellten sich bereits nach dem Rekordtief des Bodensees für Bootsbesitzer.
Obduktion, Freigabe und Bestattung
Nach einer Bergung nach langer Zeit im Wasser ordnet die Staatsanwaltschaft häufig eine rechtsmedizinische Untersuchung an. Sie klärt Identität und Todesursache und schließt ein Fremdverschulden aus. Angehörige haben in dieser Phase kein Vetorecht, dürfen aber Auskunft über den Stand verlangen und sich bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nach dem Zeitpunkt der Freigabe erkundigen.
Erst nach der Freigabe des Leichnams kann die Bestattung stattfinden. In Bayern gilt Bestattungspflicht, die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister. Die Kosten einer würdigen Bestattung tragen zunächst die Erben. Reicht der Nachlass nicht, können unter Umständen Sozialbehörden einspringen.
Wer einen Vorsorgevertrag, eine Sterbegeldversicherung oder eine Mitgliedschaft in einem Bestattungsverein des Verstorbenen findet, sollte diese Unterlagen früh sichern. Auch Arbeitgeber, Hochschule und Krankenkasse sind zeitnah zu informieren. Die Hochschule kann etwa die Exmatrikulation und die Rückerstattung von Semesterbeiträgen regeln, die Krankenkasse beendet die Mitgliedschaft und stellt eventuelle Beitragsforderungen ein.
Psychische Belastung und Unterstützung
Ein Verlust ohne Abschied, gefolgt von einer späten Bergung, kann eine Familie doppelt treffen. Die Hoffnung endet, noch bevor Formalitäten erledigt sind. Beratungsstellen, Seelsorge und Trauergruppen helfen, diese Phase zu überstehen. Rechtliche Fristen sollten Sie dennoch nicht aus dem Blick verlieren, am besten mit Unterstützung einer vertrauten Person, die Unterlagen sortiert und Termine im Blick behält.
Praktische Schritte für Angehörige
Die folgenden Schritte helfen, nach einer Bergung die Übersicht zu behalten:
Zuerst sollten Sie die amtliche Identifizierung abwarten und sich bei der Polizei nach dem Ablauf erkundigen. Danach beantragen Sie beim Standesamt mehrere Exemplare der Sterbeurkunde, denn Banken, Versicherungen und Behörden verlangen oft Originale. Sammeln Sie parallel alle Policen, Verträge und Kontounterlagen.
Klären Sie vor jeder Entscheidung über das Erbe die Frist: Sechs Wochen sind kurz. Im Zweifel lohnt sich eine Beratung, bevor Sie annehmen oder ausschlagen. Bei offenen Fragen zur Haftung der Beteiligten ist ein Fachanwalt für Strafrecht oder Erbrecht der richtige Ansprechpartner.
Wasser ist kein Risiko, das man unterschätzen darf
Der Fall zeigt auch, wie schnell ein Bootsausflug kippen kann. Nichtschwimmer sollten auf dem Wasser stets eine Weste tragen, auch wenn der See ruhig wirkt. Im Frühsommer ist das Wasser besonders kalt: Schon wenige Minuten in 12 bis 15 Grad kaltem Wasser können die Kraft in Armen und Beinen stark einschränken.
Ein ähnlich ernster Fall war der Tauchunfall an der Allmannshauser Steilwand, bei dem die Risiken ebenfalls erst im Nachhinein bewertet wurden.
Wo Sie rechtliche Beratung finden
Nach einem Todesfall stehen Angehörige vor Formalien, die niemand üben kann. Über Expert Zoom finden Sie Rechtsanwälte, die sich auf Erbrecht, Versicherungsrecht und Verschollenheitsverfahren spezialisiert haben und Sie bei den ersten Schritten begleiten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Angaben beruhen auf Medienberichten vom 15. Oktober 2026 und dem Verschollenheitsgesetz.

Andreas Weber