Serbiens Präsident Aleksandar Vučić hat seinen Rücktritt erklärt und tritt bei den vorgezogenen Parlamentswahlen am 25. Oktober 2026 als Spitzenkandidat seiner Partei an. Für Tausende Deutsche, die in Serbien Immobilien besitzen, Unternehmen führen oder Geschäftsbeziehungen unterhalten, entsteht damit eine rechtliche Übergangssituation mit konkreten Handlungsbedarfen – die Zeit, jetzt zu handeln, ist knapp.
Was in Belgrad gerade passiert: Vučićs politisches Manöver
Seit 2017 regiert Aleksandar Vučić Serbien als Staatspräsident. Nach zwei Amtszeiten darf er nicht erneut für das Präsidentenamt kandidieren – also tritt er ab und wechselt die Seite. Wie Euronews am 28. September 2026 berichtete, handelt es sich dabei um einen klassischen Machterhaltungsschachzug: Als Ministerpräsident könnte Vučić seine politische Kontrolle über Regierung und Parlament weiter ausüben, ohne an Verfassungsfristen gebunden zu sein – eine Taktik, die Beobachter an ähnliche Manöver anderer autoritär regierender Politiker erinnert.
Bis zur Parlamentswahl am 25. Oktober führt Parlamentspräsidentin Ana Brnabić die Staatsgeschäfte kommissarisch. Nach der Wahl muss bis Ende Dezember 2026 auch ein neues Staatsoberhaupt gewählt werden – Serbien steht also gleichzeitig vor einer doppelten Machtübergabe. Hauptgegner des Regierungslagers ist eine aus den monatelangen Antikorruptionsprotesten des Jahres 2025 hervorgegangene Bürgerbewegung, die breite gesellschaftliche Unterstützung gewonnen hat und erstmals eine echte Machtalternative darstellt.
Diese politische Doppelkonstellation – Parlamentswahl plus bevorstehende Präsidentschaftswahl – schafft für ausländische Investoren, Eigentumsinhaber und Geschäftsleute eine Phase erhöhter Planungsunsicherheit. Das ist kein Alarmzeichen, aber ein konkreter Hinweis: Jetzt ist der richtige Moment, die eigene rechtliche Lage zu prüfen. Erfahrungsgemäß ist das Zeitfenster direkt vor einer Wahl das günstigste, um Verträge nachzuschärfen und behördliche Verfahren abzuschließen – weil die Verwaltung noch nach bekannten Regeln arbeitet und Behörden erreichbar sind.
Warum Deutschland von dieser Entwicklung besonders betroffen ist
Die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Deutschland und Serbien sind enger, als vielen bewusst ist. Laut Statista war Deutschland 2023 mit einem Anteil von rund 15,1 Prozent der wichtigste Exportpartner Serbiens. Umgekehrt haben zahlreiche deutsche Unternehmen Produktionsstätten, Tochtergesellschaften oder Vertriebspartnerschaften in Serbien aufgebaut – vor allem in den Bereichen Automobil, Maschinenbau und IT-Dienstleistungen. Allein im Automobilbereich beschäftigen Zulieferer wie Leoni, Bosch und andere deutsche Konzerne in Serbien zusammen mehrere zehntausend Mitarbeiter.
Hinzu kommen rund 300.000 serbische Staatsangehörige, die in Deutschland leben und arbeiten, sowie eine wachsende Zahl von Deutschen, die in den letzten Jahren serbische Immobilien erworben haben. Der serbische Immobilienmarkt – insbesondere in Belgrad, Novi Sad und den touristisch beliebten Regionen rund um den Kopaonik – hat sich als attraktiv erwiesen, mit Preisen, die trotz deutlicher Wertsteigerungen noch spürbar unter westeuropäischem Niveau liegen.
All diese Gruppen – Unternehmer, Investoren, Eigentümer, Expats – teilen ein gemeinsames Interesse: Rechtssicherheit in einer Phase politischen Wandels.
Was Fachanwälte zum Handlungsbedarf sagen
Politische Machtwechsel setzen nicht automatisch bestehende Verträge außer Kraft – das ist der beruhigende Teil der Antwort. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Serbien bleibt in Kraft. Bestehende bilaterale Handelsabkommen laufen weiter. Grundbucheinträge und notarielle Urkunden behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit.
Die Herausforderung liegt woanders: In politischen Übergangsphasen verlangsamen sich Verwaltungsabläufe. Behörden warten auf neue Dienstanweisungen. Genehmigungsverfahren können stocken. Wer in diesem Zeitfenster eine Grundbucheintragung vornehmen, eine Baugenehmigung erhalten oder eine behördliche Zulassung erneuern möchte, riskiert Verzögerungen von mehreren Wochen oder Monaten.
Darüber hinaus könnten nach der Wahl neue Regierungsentscheidungen folgen, die Investitionsbedingungen oder steuerliche Rahmenbedingungen verändern. Eine neue Regierung – ob unter Vučić als Premier oder geführt von der Opposition – könnte regulatorische Schwerpunkte verlagern: etwa bei der Besteuerung ausländischer Gewinntransfers, bei Datenschutzvorschriften für internationale IT-Unternehmen oder bei den Anforderungen an ausländische Immobilieneigentümer. Ähnliche Veränderungen hat man nach Regierungswechseln in anderen Westbalkan-Ländern erlebt – wie zuletzt in Montenegro und Nordmazedonien.
Für Anwälte, die im internationalen Wirtschaftsrecht tätig sind, ist der aktuelle Zeitpunkt deshalb besonders relevant: Bestehende Verträge sollten auf ihre Absicherungsmechanismen geprüft werden, und wer kurz vor dem Abschluss neuer Verträge steht, sollte die Klauselstruktur bewusst auf politische Risiken ausrichten.
Ähnliche Konstellationen gab es zuletzt in anderen EU-Kandidatenländern, die ebenfalls politische Transitionen durchliefen – wie Ungarn und die Rechte europäischer Bürger nach der Parlamentswahl 2026.
Fallbeispiel: Eine Münchner Unternehmerin und ihr serbischer Softwarevertrag
Betrachten wir eine konkrete Situation, die für viele deutsche Unternehmer exemplarisch steht: Eine Münchner IT-Beraterin hat im April 2026 einen Rahmenvertrag mit einem serbischen Softwareentwickler aus Novi Sad abgeschlossen. Vertragslaufzeit: drei Jahre. Monatliches Auftragsvolumen: 8.500 Euro. Im Vertrag ist serbisches Recht als anwendbares Recht vereinbart, als Gerichtsstand gilt Belgrad.
Nun treten nach den Wahlen am 25. Oktober 2026 neue Datenschutzvorschriften in Kraft, die IT-Dienstleister mit ausländischen Auftraggebern verpflichten, bestimmte Datenkategorien ausschließlich auf serbischen Servern zu verarbeiten. Die Unternehmerin müsste in diesem Fall entweder einen kostspieligen Vertragsumbau aushandeln oder – wenn keine Einigung erzielt wird – den Vertrag fristgerecht kündigen.
Wenn ihr Vertrag eine sogenannte Material Adverse Change-Klausel (MAC-Klausel) enthält – eine Vereinbarung, die bei wesentlichen Änderungen des rechtlichen oder wirtschaftlichen Umfelds ein Sonderkündigungsrecht einräumt –, dann kann sie ohne Vertragsstrafe aus der Vereinbarung aussteigen. Enthält der Vertrag keine solche Klausel, bleibt nur der ordentliche Kündigungsweg mit der vereinbarten Frist von sechs Monaten. Das entspricht einem Auftragsvolumen von rund 51.000 Euro, das sie über diesen Zeitraum noch abwickeln muss – selbst wenn die regulatorischen Anforderungen das Geschäftsmodell unwirtschaftlich machen.
Die präventive Handlungsempfehlung: Wer jetzt noch keine MAC-Klausel in seinen serbischen Verträgen hat, sollte diese via Vertragsergänzung einführen – am besten noch vor dem Wahltag am 25. Oktober 2026. Ein Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht kann diese Klausel in der Regel innerhalb weniger Werktage ausarbeiten und mit dem Vertragspartner abstimmen. Das gleiche gilt für die Wahl des Gerichtsstands: Wer künftige Streitigkeiten nicht vor einem serbischen Gericht austragen möchte, sollte jetzt auf internationale Schiedsklauseln umstellen – etwa nach den Regeln des ICC-Schiedsgerichts in Paris oder des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Die entsprechende Vertragsergänzung kostet in der Regel einige hundert Euro in Anwaltsgebühren, kann aber im Ernstfall Kosten von Zehntausenden Euro sparen.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Die Parlamentswahl findet am 25. Oktober statt, und die politische Übergangsphase dürfte bis mindestens Ende Januar 2027 andauern – wenn auch ein neues Staatsoberhaupt gewählt ist. Bis dahin empfehlen Rechtsexperten folgende Schritte je nach Situation:
Für Immobilienbesitzer in Serbien: Offene Grundbucheintragungen und Genehmigungsverfahren sollten jetzt noch vor der Wahl abgeschlossen werden. Vollmachten – insbesondere Generalvollmachten, die Serbienbezug haben – sollten auf Aktualität geprüft und ggf. notariell neu beglaubigt werden. Kaufverträge und Eigentumsurkunden sollten vollständig archiviert und rechtlich überprüft sein.
Für Unternehmer und Inhaber serbischer Geschäftsbeziehungen: Vertragsdokumente sollten auf Schiedsklauseln und Material Adverse Change-Klauseln überprüft werden. Gesellschaftsrechtliche Strukturen serbischer Tochtergesellschaften sollten auf Vollständigkeit der Handelsregistereintragungen kontrolliert werden. Die steuerliche Behandlung von Gewinntransfers aus Serbien sollte mit einem Steuerberater besprochen werden – das Doppelbesteuerungsabkommen schützt, aber korrekte Dokumentation ist die Voraussetzung für seine Anwendung.
Für serbische Staatsangehörige in Deutschland mit Eigentumsrechten in Serbien: Erbschafts- und Eigentumsrecht in Serbien unterscheidet sich erheblich vom deutschen Recht. Ein Testament oder eine notarielle Vollmacht, die nach serbischem Recht gültig ist, kann im Erbfall entscheidend sein. Bei Vermietung serbischer Immobilien sollten steuerliche Erklärungspflichten in beiden Ländern im Blick behalten werden, da es sonst zu Doppelbesteuerungsrisiken kommen kann.
Das Auswärtige Amt veröffentlicht laufend aktualisierte Reise- und Sicherheitshinweise für Serbien, die auch politische Entwicklungen berücksichtigen. Diese Hinweise sollten von Deutschen, die Serbien besuchen oder dort wirtschaftlich aktiv sind, regelmäßig geprüft werden.
Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen empfehlen wir, einen spezialisierten Fachanwalt zu konsultieren.

Charlotte Schneider