Sebastian Bezzel auf Reisen: Was Freiberufler bei Reisekosten steuerlich beachten sollten

Schloss Neuschwanstein in Bayern – Symbol für Reisen und Arbeit als Selbstständiger

Photo : cameralends / Wikimedia

Julia Julia RichterVermögensberatung
4 Min. Lesezeit 4. Mai 2026

Ab dem 4. Mai 2026 ist er wieder auf dem Bildschirm: Sebastian Bezzel, bekannt als Franz Eberhofer aus den gleichnamigen Krimifilmen, startet mit Kollege Simon Schwarz in die neue Staffel der Doku-Reihe "Bezzel & Schwarz – Die Grenzgänger" auf BR Fernsehen und in der ARD Mediathek. Vier Folgen, vier Reiseziele quer durch Bayern – im Wohnmobil. Was Millionen Fans begeistert, stellt für Freiberufler und Selbstständige eine alltägliche Frage: Welche Reisekosten lassen sich steuerlich absetzen?

Warum "Bezzel & Schwarz" das Thema Reisekosten ins Rampenlicht rückt

Das TV-Duo Bezzel und Schwarz bereist für ihre Sendung das Hofbräuhaus in München, die Bergwacht Grainau, den Autohof Geiselwind und Schloss Elmau. Berufliche Reisen in Deutschland – für Kreativschaffende, Freiberufler und Unternehmer ist das keine Ausnahme, sondern Alltag. Ob Filmschauspieler, Fotograf, Unternehmensberater oder Handwerker auf Montage: Wer beruflich reist, kann unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Steuervorteile nutzen.

Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamts gab es 2024 in Deutschland rund 5,1 Millionen Selbstständige und Freiberufler. Ein großer Teil von ihnen reist beruflich – aber nicht alle kennen ihre steuerlichen Möglichkeiten.

Was gilt als berufliche Reise?

Das Finanzamt erkennt eine Reise als beruflich an, wenn sie ausschließlich oder überwiegend betrieblich veranlasst ist. Bei Freiberuflern und Selbstständigen bedeutet das: Die Reise muss dem Betrieb oder der freiberuflichen Tätigkeit dienen – nicht der privaten Erholung.

Typische abzugsfähige Reiseanlässe:

  • Kundenbesuche oder Projektarbeit auswärts
  • Messen, Kongresse und Fachveranstaltungen
  • Dreharbeiten, Reportagen, Fotoshootings (wie im Fall von TV-Produktionen)
  • Weiterbildungen und Schulungen außerhalb des Firmensitzes

Wichtig: Privat mitgemachte Urlaubstage können den beruflichen Charakter einer Reise verwässern. Dann muss der Reiseaufwand aufgeteilt werden.

Welche Kosten sind absetzbar?

Als Betriebsausgabe beim Finanzamt anerkannt werden:

Fahrtkosten: Die tatsächlichen Kosten für Bahn, Flug oder Mietwagen – oder bei Nutzung des eigenen Pkw die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer (Stand 2026, für Elektrofahrzeuge ggf. abweichend).

Übernachtungskosten: Tatsächliche Hotelkosten ohne Pauschalierungsgrenze – soweit kein häusliches Arbeitszimmer als Übernachtungsort gilt.

Verpflegungsmehraufwand: Für Abwesenheitszeiten über acht Stunden können Pauschalbeträge geltend gemacht werden. Bei eintägigen Reisen (8–24 Stunden Abwesenheit): 14 Euro. Bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtung: 28 Euro pro vollständigem Abwesenheitstag.

Nebenkosten: Parkgebühren, Gepäckaufbewahrung, Telefonkosten vor Ort – jeweils mit Quittung belegbar.

Wohnmobil als Firmenfahrzeug?

Sebastian Bezzel und Simon Schwarz reisen per Wohnmobil. Für Selbstständige stellt sich die Frage: Kann ein Wohnmobil steuerlich als Betriebsfahrzeug anerkannt werden?

Grundsätzlich ja – wenn der berufliche Nutzungsanteil überwiegt und nachweisbar ist. Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug wird zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt (dann: Zuordnung zum Betriebsvermögen möglich).
  • Ein ordentliches Fahrtenbuch muss geführt werden.
  • Privatnutzung wird mit der 1-Prozent-Regelung oder dem Fahrtenbuch versteuert.

Wohnmobile gelten steuerrechtlich als Kraftfahrzeuge, unterliegen aber oft strengerer Überprüfung durch Finanzämter, da Privatnutzung vermutet wird. Ein Steuerberater kann helfen, die richtige Einstufung zu finden.

Mischreisen: Was bei teilweise privaten Fahrten gilt

Wer eine Dienstreise mit einem Urlaubstag verlängert – wie es bei TV-Crews häufig vorkommt –, muss aufpassen: Das Finanzamt erkennt nur den beruflichen Anteil an. Maßstab ist meist das Verhältnis der beruflichen zu den privaten Tagen. Wichtig ist eine saubere Dokumentation: Wann war die Ankunft? Wann fanden berufliche Termine statt? Wann war die Rückreise?

Bei gemischten Reisen empfehlen Steuerexperten, alle Belege und Terminbestätigungen aufzubewahren – auch digitale Nachrichten und Kalendereinträge können als Nachweis dienen.

Wenn die Reisekostenabrechnung kompliziert wird

Gerade für Freiberufler mit wechselnden Auftraggebern, internationalen Projekten oder unregelmäßigen Reisen wird die steuerliche Einordnung schnell unübersichtlich. Ein Vermögensberater oder Steuerberater kann dabei helfen:

  • die optimale Fahrzeugstrategie festzulegen (Privatfahrzeug vs. Dienstwagen vs. Wohnmobil)
  • Reisekosten korrekt zu belegern und abzugrenzen
  • steuerliche Fallstricke bei Auslandsreisen zu vermeiden (Doppelbesteuerungsabkommen, Umsatzsteuer-Erstattung)
  • die Fünf-Jahres-Regelung bei doppelter Haushaltsführung richtig anzuwenden

Laut dem Bundesministerium der Finanzen gelten für Reisekosten bei Selbstständigen die allgemeinen Regelungen des Einkommensteuergesetzes (§§ 4, 9 EStG) – mit klaren Obergrenzen und Nachweispflichten.

Digitale Belege und Reisekostenapp: So dokumentiert man richtig

Wer auf Reisen ist, hat selten Zeit für Papierkram. Digitale Tools erleichtern die Dokumentation erheblich. Die meisten deutschen Finanzämter akzeptieren inzwischen digitale Belegarchive – vorausgesetzt, sie sind GoBD-konform (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form).

Empfehlenswert: Belege sofort nach dem Bezahlen fotografieren und in einer Buchhaltungs- oder Reisekostenapp speichern. Fahrtkilometer mit einer App wie Google Maps oder einer dedizierten Fahrtenbuch-App erfassen. Zeitstempel und Reisezweck sofort eintragen – nach drei Monaten ist die Erinnerung oft ungenau, und das Finanzamt akzeptiert nachträglich rekonstruierte Fahrten nicht.

Selbstständige und Freiberufler mit hohem Reiseaufkommen sollten außerdem regelmäßig prüfen, ob eine doppelte Haushaltsführung steuerlich sinnvoll ist – etwa wenn man wie Sebastian Bezzel zwischen München (Drehort) und Hamburg (Wohnort) pendelt.

Fazit: Reisen lohnt sich – steuerlich wie beruflich

Sebastian Bezzel und Simon Schwarz zeigen, dass berufliches Reisen auch Freude machen kann. Wer als Selbstständiger oder Freiberufler regelmäßig unterwegs ist, sollte seine Reisekostenabrechnungen konsequent führen – denn jeder nicht geltend gemachte Kilometer ist verschenktes Steuergeld.

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Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Steuerinformationen und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Steuerberater.

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