Ab dem 1. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Pfändungsfreigrenzen für Lohn- und Gehaltspfändungen. Das Bundesministerium der Justiz hat die Bekanntmachung am 26. März 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für Millionen Schuldner in Deutschland bedeutet das: Ein etwas größerer Teil ihres Einkommens bleibt vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Was sich ändert – und wann Sie unbedingt einen Anwalt hinzuziehen sollten.
Was sind Pfändungsfreigrenzen?
Wenn ein Gläubiger eine Lohnpfändung erwirkt, darf er nicht das gesamte Einkommen eines Schuldners einziehen. Pfändungsfreigrenzen – auch Pfändungsfreibeträge genannt – schützen das Existenzminimum. Nur der Teil des Nettoeinkommens, der diese Grenze übersteigt, kann gepfändet werden.
Die Grenzen werden jährlich angepasst und orientieren sich am steuerlichen Grundfreibetrag sowie der Regelbedarfsstufe der Sozialhilfe. Sie gelten für alle Arten von Arbeitseinkommen: Lohn, Gehalt, Rente und vergleichbare Einkünfte.
Die neuen Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026
Laut der Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026 im Bundesgesetzblatt steigen die Freigrenzen zum 1. Juli 2026 um rund 2,1 Prozent:
| Unterhaltspflichtige Personen | Aktuell (bis 30.06.2026) | Ab 01.07.2026 |
|---|---|---|
| 0 | 1.559,99 € | 1.587,40 € |
| 1 | 2.149,99 € | 2.184,82 € |
| 2 | 2.469,99 € | 2.517,65 € |
| 3 | 2.799,99 € | 2.850,48 € |
| 5 | 3.449,99 € | 3.516,14 € |
Der Grundfreibetrag für einen alleinstehenden Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt also von 1.559,99 Euro auf 1.587,40 Euro monatlich. Wer Familie hat, profitiert stärker: Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Freibetrag um 597,42 Euro (bisher: 585,23 Euro).
Wer ist von einer Lohnpfändung betroffen?
In Deutschland sind mehr als 6 Millionen Menschen überschuldet, wie Schuldnerberater aus der Praxis berichten. Eine Lohnpfändung trifft Arbeitnehmer, wenn:
- Ein Gläubiger (z. B. Bank, Vermieter, Finanzamt) einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat
- Das Gericht eine Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) an den Arbeitgeber zugestellt hat
- Der Arbeitnehmer mit Zahlungen im Rückstand ist und keine außergerichtliche Einigung erzielt wurde
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, nach Erhalt des PfÜB die gepfändeten Beträge direkt an den Gläubiger zu überweisen. Der Arbeitnehmer erhält nur noch den pfändungsfreien Anteil seines Gehalts.
Was viele nicht wissen: Diese Fehler passieren bei Pfändungen
Anwälte für Schuldnerrecht berichten regelmäßig von typischen Fehlern, die Schuldner und Arbeitgeber bei Pfändungen machen:
Falsche Berechnung durch Arbeitgeber: Arbeitgeber rechnen die Pfändungsfreigrenze manchmal falsch aus – zu niedrig oder ohne Unterhaltspflichten zu berücksichtigen. Das führt dazu, dass Arbeitnehmer weniger erhalten als ihnen zusteht.
Unpfändbare Einkommensarten werden übersehen: Nicht alles, was zum Einkommen gehört, ist pfändbar. Kindergeld, Wohngeld, bestimmte Sozialleistungen und Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich nicht pfändbar – werden aber manchmal trotzdem einbehalten.
Erhöhung der Freigrenzen nicht beantragt: Schuldner mit besonderen Ausgaben (z. B. hohe Mietkosten, Krankheitskosten) können beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags beantragen. Viele kennen diese Möglichkeit nicht.
Mehrere Pfändungen gleichzeitig: Wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig pfänden, gibt es eine gesetzliche Rangfolge. Diese wird oft nicht korrekt umgesetzt.
So wirken sich die [Änderungen beim Unterhalt und der Familienrechtsreform 2026](https://expert-zoom.com/de/nachrichten/familienrechtsreform-2026-vaterschaft-unterhalt) auf Pfändungen aus
Die Familienrechtsreform 2026 hat auch Auswirkungen auf Unterhaltspfändungen. Wer Unterhaltspflichten hat, profitiert von höheren Pfändungsfreigrenzen. Gleichzeitig können Unterhaltsgläubiger – also Personen, denen Unterhalt zusteht – bei Pfändungen bevorzugt werden. Das gilt besonders für Kinder und getrennt lebende Ehepartner.
Wer also sowohl Schulden bei privaten Gläubigern hat als auch Unterhalt zahlen muss, befindet sich in einer komplexen rechtlichen Situation. Hier ist anwaltliche Beratung unabdingbar.
Was tun, wenn ein Pfändungsbeschluss beim Arbeitgeber eingeht?
Viele Arbeitnehmer erfahren von einer Lohnpfändung erst, wenn ihr Arbeitgeber sie darüber informiert. Das ist zwar unangenehm, bedeutet aber nicht, dass der Arbeitnehmer handlungsunfähig ist. Folgende Schritte sind sofort zu empfehlen:
Schritt 1 – Fristen prüfen: Nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gibt es eine Frist von in der Regel zwei Wochen, um Einwände zu erheben oder Schutzanträge zu stellen. Diese Frist ist kurz – deshalb sofortiger Handlungsbedarf.
Schritt 2 – Forderung prüfen lassen: Nicht jede Forderung ist automatisch rechtmäßig. Verjährte Forderungen, falsch berechnete Zinsen oder bereits gezahlte Beträge können die Grundlage einer Pfändung angreifbar machen.
Schritt 3 – Pfändungsschutzkonto einrichten: Ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schützt das Guthaben auf dem Girokonto vor Pfändung bis zur monatlichen Pfändungsfreigrenze. Jede Bank ist verpflichtet, ein normales Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.
Schritt 4 – Unterstützung holen: Schuldnerberatungsstellen bieten kostenlose erste Hilfe. Für rechtliche Schritte gegen eine Pfändung oder für Verhandlungen mit Gläubigern ist ein Anwalt für Schuldnerrecht jedoch unersetzlich.
Wann Sie jetzt unbedingt einen Anwalt aufsuchen sollten
Eine Lohnpfändung ist kein unabwendbares Schicksal. Schuldnerrechtler können in vielen Situationen helfen:
Pfändungsschutz beantragen: Auf Antrag beim Vollstreckungsgericht kann der Pfändungsfreibetrag erhöht werden – etwa bei ungewöhnlich hohen Wohnkosten oder Pflegekosten.
Pfändungsfehler rügen: Wenn der Arbeitgeber die Berechnung falsch gemacht hat oder unpfändbare Beträge einbehalten wurden, kann ein Anwalt Einspruch erheben.
Außergerichtliche Einigung anstreben: Bevor eine Pfändung eskaliert, besteht oft noch die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder eines Vergleichs. Anwälte verhandeln hier mit Gläubigern und erzielen oft bessere Ergebnisse als Schuldner allein.
Insolvenzprüfung: Wenn die Schulden so hoch sind, dass eine Rückzahlung unrealistisch ist, kann die Privatinsolvenz eine Lösung sein. Nach spätestens drei Jahren sind Schuldner dann schuldenfrei.
Auf ExpertZoom finden Sie erfahrene Rechtsanwälte für Schuldnerrecht und Insolvenzrecht, die Ihre Situation einschätzen und konkrete Schritte empfehlen können.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Pfändungen oder Schuldenproblemen wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt.
