Eine dänische Seedrohne hat im Juli 2026 vor der Ostseeinsel Bornholm das russische Kriegsschiff "Soobrazitelny" aufgespürt und näherte sich der Korvette bis auf wenige hundert Meter. Die Deutsche Marine beobachtete den Vorfall nach Angaben von t-online mit einer eigenen Aufklärungsdrohne. Der Beinahe-Kontakt zwischen einem unbemannten System und einem bewaffneten Kriegsschiff wirft eine Frage auf, die Tausende Freizeitskipper, Fährgäste und Berufsschiffer in der Ostsee betrifft: Welche Rechte und Pflichten habe ich als ziviles Schiff, wenn plötzlich Militär vor dem Bug auftaucht?
Warum die Ostsee gerade zum Nadelöhr wird
Die Lage in der Ostsee hat sich 2026 spürbar verdichtet. Parallel zum Bornholm-Vorfall läuft das NATO-Großmanöver BALTOPS 2026, das laut marineforum in Gdynia gestartet ist – mit mehr als 30 Einheiten aus 15 Nationen und rund 6.000 Soldatinnen und Soldaten. Die Deutsche Marine beteiligt sich unter anderem mit der Fregatte "Sachsen-Anhalt", den Korvetten "Braunschweig" und "Erfurt" sowie dem U-Boot "U 34".
Für die zivile Schifffahrt bedeutet das: temporäre Sperrgebiete, kurzfristige Warnungen und ein deutlich höheres Aufkommen an Militärschiffen auf denselben Routen, die auch Segler, Angelkutter und Frachter nutzen. Wer im Sommer zwischen Rügen, Bornholm und der schwedischen Küste unterwegs ist, teilt sich das Wasser inzwischen regelmäßig mit Marineverbänden. Die russische Korvette vor Bornholm ist dabei kein Einzelfall, sondern Teil eines Musters aus gegenseitiger Beobachtung und Machtdemonstration.
Was das Seerecht für zivile Schiffe vorschreibt
Grundsätzlich gilt in internationalen Gewässern das Prinzip der freien Schifffahrt, verankert im UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS). Zivile Schiffe dürfen die Ostsee außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone frei befahren. Doch dieses Recht ist nicht grenzenlos. Militärische Übungen wie BALTOPS begründen zeitlich befristete Sperr- und Warngebiete, die über die amtlichen "Nachrichten für Seefahrer" bekannt gemacht werden. Wer ein solches Gebiet ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im Ernstfall auch die eigene Sicherheit.
Vor einem Kriegsschiff greifen zusätzlich die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Sie verpflichten jedes Schiff, ausreichend Abstand zu halten und Manövern militärischer Einheiten nicht in die Quere zu kommen. Kritisch wird es, wenn ein Marineschiff Funksprüche absetzt oder Signale gibt: Diese Anweisungen sind in der Regel zu befolgen, selbst wenn man sich formal im Recht fühlt. Für Freizeitskipper heißt das konkret: Kurs frühzeitig ändern, Funk auf UKW-Kanal 16 mithören und im Zweifel den größtmöglichen Abstand wählen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Beweislage. Kommt es zu einer Beinahe-Kollision oder wird ein Boot von einer Drohne oder einem Militärschiff beschädigt, entscheidet die Dokumentation über spätere Ansprüche. AIS-Aufzeichnungen, Logbucheinträge und Zeitstempel werden dann zum wichtigsten Beweismittel.
Die rechtliche Grauzone der Seedrohnen
Der Bornholm-Vorfall ist auch deshalb bemerkenswert, weil hier ein unbemanntes System – die dänische Seedrohne – die aktive Rolle übernahm. Für solche autonomen Wasserfahrzeuge existiert bislang kein geschlossenes Regelwerk. Weder das Seerechtsübereinkommen noch die Kollisionsverhütungsregeln wurden für Drohnen geschrieben, die ohne Besatzung an Bord manövrieren. Das schafft Unsicherheit: Wer trägt die Verantwortung, wenn eine Militär- oder Behördendrohne ein Sportboot rammt? Ist der Betreiberstaat haftbar, der Hersteller oder der Fernsteuernde an Land?
Für zivile Skipper ergibt sich daraus ein doppeltes Risiko. Einerseits können sie einer Drohne begegnen, die sich anders verhält als ein bemanntes Schiff – etwa ohne sichtbare Brücke oder Positionslichter im gewohnten Muster. Andererseits sind eigene private Drohnen und Unterwasserkameras in militärisch genutzten Zonen heikel: Wer in der Nähe eines Manövers filmt, kann schnell in den Verdacht der Spionage oder unerlaubten Aufklärung geraten. Ein Fachanwalt kann einordnen, wo die Grenze zwischen legalem Hobby und strafbarer Handlung verläuft – gerade in einer Region, in der die Nervosität der Marineverbände hoch ist.
Wenn Schäden oder Streitfälle entstehen
Der Fall der Schattenflotte zeigt, wie schnell aus einem Seemanöver ein Haftungsfall werden kann. Wird ein ziviles Schiff durch ein Militärmanöver, ein havariertes Kriegsschiff oder herrenlose Ausrüstung beschädigt, ist die Rechtslage komplex: Zuständigkeiten, Flaggenstaat und mögliche Immunität staatlicher Schiffe greifen ineinander. Betroffene sollten frühzeitig prüfen, wer haftet und welche Versicherung – Kaskoschutz oder eine spezielle Kriegsklausel – überhaupt greift.
Genau hier lohnt sich die Beratung durch einen auf Seerecht spezialisierten Rechtsanwalt. Er kann klären, ob ein Schaden gegenüber einem Flaggenstaat geltend gemacht werden kann, wie die staatliche Immunität von Kriegsschiffen einzuordnen ist und welche Fristen bei internationalen Ansprüchen laufen. Auch bei Bußgeldbescheiden wegen des Befahrens eines Sperrgebiets prüft ein Fachanwalt, ob die Warnung ordnungsgemäß bekannt gemacht wurde. Über Expert Zoom finden Betroffene Anwältinnen und Anwälte mit maritimem Schwerpunkt, die solche grenzüberschreitenden Fälle einordnen können.
Wer gewerblich fährt – etwa als Reederei, Fährbetrieb oder Fischereibetrieb – sollte zudem seine Versicherungsverträge auf Ausschlussklauseln bei kriegsähnlichen Ereignissen prüfen lassen. Die Erfahrung mit beschädigten Frachtern in Konfliktzonen zeigt, dass gerade diese Klauseln im Schadensfall über hohe Summen entscheiden.
Was Sie jetzt tun sollten
Für die kommende Saison in der Ostsee gelten drei praktische Empfehlungen. Erstens: Vor jedem Törn die aktuellen Warngebiete abrufen. Die amtlichen Informationen zu Sperrgebieten und Sicherheit der Seeschifffahrt stellt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bereit. Zweitens: Bei jeder Begegnung mit Militärschiffen defensiv navigieren und Anweisungen befolgen. Drittens: Im Schadens- oder Streitfall alle Daten sichern und rechtlichen Rat einholen, bevor man gegenüber Behörden oder Versicherungen Erklärungen abgibt.
Der Vorfall vor Bornholm ist ein Signal, dass die Grenze zwischen militärischer und ziviler Nutzung der Ostsee durchlässiger geworden ist. Für Freizeitskipper bleibt die See offen – aber die Regeln, wer wem ausweichen muss und wer im Schadensfall haftet, werden wichtiger denn je.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten see- oder haftungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Charlotte Schneider