Die Rolling Stones haben am 11. April 2026 ihre erste neue Single seit Jahren veröffentlicht — aber nicht unter ihrem eigenen Namen. Unter dem Pseudonym „The Cockroaches" erschien „Rough and Twisted" ausschließlich auf weißem Vinyl, bewusst ohne Streaming-Veröffentlichung. Dahinter steckt ein Kunstgriff, den die Band bereits 1977 nutzte, um unbemerkt im Club El Mocambo in Toronto aufzutreten.
Was steckt hinter dem Cockroaches-Comeback?
Das Pseudonym ist kein Zufall. Im Jahr 1977 buchten Mick Jagger, Keith Richards und Co. eine kleine Club-Show unter dem Namen „The Cockroaches", um ohne Medienrummel auftreten zu können. Fast 50 Jahre später greifen sie denselben Trick auf — diesmal als Marketingstrategie für ihr 25. Studioalbum „Foreign Tongues", das am 10. Juli 2026 erscheinen soll.
Die Single „Rough and Twisted" ist ein klassischer Blues-Rock-Stomper und wird ausschließlich als physisches Vinyl-Objekt vertrieben. Wer das Stück streamen möchte, schaut vorerst in die Röhre. Laut NME ergibt sich die besondere Lage auch daraus, dass Keith Richards wegen gesundheitlicher Einschränkungen eine geplante Europa- und Stadiontourtournee 2026 absagen musste.
Pseudonym, Kunstname, Bandname — was ist rechtlich erlaubt?
Was die Rolling Stones intuitiv machen, hat eine handfeste juristische Dimension. Denn ob Musiker, Schauspieler oder Influencer: Wer unter einem Pseudonym auftritt, bewegt sich in einem Geflecht aus Urheber-, Marken- und Vertragsrecht.
Urheberrecht: Laut § 12 Urheberrechtsgesetz (UrhG) darf ein Urheber sein Werk unter einem Pseudonym oder anonym veröffentlichen. Das Urheberrecht selbst bleibt unberührt — es liegt weiterhin beim tatsächlichen Schöpfer. Die Rolling Stones behalten also alle Rechte an „Rough and Twisted", auch wenn auf dem Vinyl nur „The Cockroaches" steht.
Markenrecht: Komplizierter wird es beim Markenschutz. Ist ein Bandname wie „The Cockroaches" eingetragen, kann es zu Kollisionen kommen — besonders wenn eine australische Kinderband diesen Namen bereits seit den 1980er Jahren nutzt. Die australische Gruppe „The Cockroaches", aus der später die Wiggles hervorgingen, ist zwar keine direkte Konkurrenz, aber markenrechtliche Überschneidungen lassen sich nicht ausschließen, wenn Merchandise oder internationale Vermarktung ins Spiel kommen.
Vertragsrecht: Für Musiker mit bestehenden Plattenverträgen ist ein Auftritt unter Pseudonym besonders heikel. Viele Major-Label-Verträge enthalten sogenannte „Key-Man"-Klauseln oder Exklusivitätsvereinbarungen, die es verbieten, unter einem anderen Namen Musik zu veröffentlichen, ohne Zustimmung des Labels. Ob Universal Music — das aktuelle Label der Stones — involviert war, ist nicht öffentlich bekannt.
Warum Künstler ein Pseudonym nutzen und worauf sie achten sollten
Die Gründe für ein Künstlerpseudonym sind vielfältig: kreativer Neustart, Schutz der Privatsphäre, steuerliche oder vertragliche Überlegungen, oder schlicht der Wunsch, ein neues Publikum ohne Erwartungsdruck zu erreichen.
Rechtlich empfehlen Medienanwälte folgende Schritte:
Recherche vor Namensnutzung: Prüfen, ob der Pseudonymname bereits als Marke eingetragen ist — national und international. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) führt ein öffentlich zugängliches Register.
Vertragsklauseln prüfen: Bestehende Verträge mit Plattenfirmen, Verlagen oder Managements genau durchlesen. Pseudonymveröffentlichungen können als Vertragsbruch gewertet werden.
Steuerliche Klarheit schaffen: Einnahmen unter einem Pseudonym müssen steuerlich korrekt dem echten Urheber zugeordnet werden. Das Finanzamt interessiert der Künstlername herzlich wenig — es zählt die Person hinter dem Namen.
GEMA-Registrierung nicht vergessen: In Deutschland müssen Werke, die unter Pseudonym veröffentlicht werden, korrekt bei der GEMA registriert sein, damit Tantiemen an die richtigen Empfänger fließen.
Der Fall der Rolling Stones als Präzedenzfall
Was die Stones hier tun, ist keine rechtliche Grauzone, sondern ein gut durchdachter Kunstgriff einer Band mit jahrzehntelanger Erfahrung im Musikbusiness. Mit Top-Anwälten und einem etablierten Label im Rücken ist das Risiko minimal.
Für Nachwuchskünstler oder Independent-Musiker sieht die Lage anders aus. Laut einer Studie der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) aus dem Jahr 2024 verlieren jährlich tausende Musiker in Deutschland Tantiemen, weil ihre Werke nicht korrekt registriert sind — ein Problem, das sich durch Pseudonymveröffentlichungen weiter verschärfen kann.
Ein Anwalt für Medien- und Urheberrecht kann hier nicht nur Schaden abwenden, sondern auch proaktiv die richtige Struktur für eine Musikkarriere aufbauen: Pseudonymschutz, Vertragsgestaltung mit Labels und Managements, internationale Markenstrategie.
Internationale Dimension: Wenn Pseudonyme Grenzen überschreiten
Besonders für Künstler, die international tätig sind oder digitale Plattformen wie Spotify und Apple Music nutzen, entsteht eine weitere Komplexitätsebene. Markenrechte gelten territorial — ein in Deutschland nicht eingetragener Name kann in einem anderen Land bereits geschützt sein. Wer internationale Veröffentlichungen plant, braucht eine Markenstrategie, die über den deutschen Rechtsraum hinausgeht.
Die Europäische Union bietet mit der Unionsmarke (EUTM) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine praktische Lösung: Eine einzige Anmeldung schützt den Namen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig. Für Musiker mit europäischen Tourplänen ist das eine kosteneffiziente Option.
Was bedeutet das für Fans und Independent-Künstler?
Für Fans der Rolling Stones ist die Cockroaches-Story ein charmanter Nostalgie-Moment mit hohem Wiedererkennungswert. Für Musiker hingegen ist es ein Anlass, die eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen.
Wer einen Künstlernamen oder ein Bandpseudonym plant, sollte nicht auf gut Glück vorgehen. Die Kosten einer nachträglichen Markenstreitigkeit übersteigen bei weitem das Honorar eines Erstgesprächs mit einem Fachanwalt für Urheberrecht.
Auf Expert Zoom finden Sie spezialisierte Rechtsanwälte für Medien- und Urheberrecht, die genau solche Fragen klären können — schnell, online und ohne aufwendige Terminsuche.
YMYL-Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Pseudonymen, Markenrecht oder Musikverträgen wenden Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Lena Müller