Das Altersvorsorgereformgesetz passierte am 26. Februar 2026 die erste Lesung im Bundestag. Wenn es wie geplant im Frühjahr 2026 verabschiedet wird, ersetzt ab dem 1. Januar 2027 ein neues Altersvorsorgedepot die Riester-Rente — ein grundlegender Systemwechsel, der Millionen Sparern neue Renditechancen und wichtige Entscheidungen bringt.
Was steckt hinter der Reform?
Die Riester-Rente galt seit ihrer Einführung 2002 als kompliziert, teuer und wenig attraktiv. Trotz staatlicher Förderung schrumpfte die Zahl aktiver Verträge in den letzten Jahren kontinuierlich. Laut Bundesministerium der Finanzen wurden bis 2024 rund vier Millionen Verträge ruhend gestellt oder beitragsfrei geschaltet — ein klares Signal, dass das System in seiner bisherigen Form gescheitert war.
Das Kernproblem lag in der gesetzlichen Beitragsgarantie. Diese Pflicht zwang Anbieter, enorme Kapitalreserven vorzuhalten, statt das Geld der Sparer in renditestarke Anlagen zu investieren. Das Ergebnis waren magere Renditen bei gleichzeitig hohen Verwaltungskosten — eine Kombination, die Riester für viele Sparer unattraktiv machte.
Das neue Altersvorsorgedepot beseitigt diese strukturellen Schwächen. Die Beitragsgarantie fällt weg. Stattdessen dürfen bis zu 100 Prozent der Einzahlungen in Aktien, ETFs und andere Wertpapiere fließen. Der Staat setzt damit auf einen bewährten Grundsatz: Wer langfristig spart, kann kurzfristige Kursschwankungen aussitzen und vom globalen Kapitalmarktwachstum profitieren.
Das neue Fördersystem: Was ändert sich konkret?
Das Fördermodell wird gleichzeitig großzügiger und wesentlich einfacher:
Für jeden selbst eingezahlten Euro gibt der Staat künftig 50 Cent dazu — bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 360 Euro. Die bisherige Grundzulage lag bei lediglich 154 Euro jährlich. Das entspricht mehr als einer Verdopplung der staatlichen Basisförderung.
Für Familien kommt die Kinderzulage von 300 Euro pro Kind hinzu. Wer monatlich nur 25 Euro einzahlt, hat bereits Anspruch auf die volle Zulage. Jugendliche unter 25 Jahren erhalten beim ersten Vertragsabschluss einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro — ein klares Signal an jüngere Generationen, frühzeitig vorzusorgen.
Damit ergibt sich für eine Familie mit zwei Kindern und einem monatlichen Eigenbeitrag von 50 Euro eine staatliche Jahresförderung von bis zu 960 Euro — allein aus Zulagen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge kommt dabei noch obendrauf.
Wer erstmals profitiert: Selbstständige im Fokus
Erstmals werden auch Selbstständige vollständig in die staatliche Altersvorsorgeförderung einbezogen. Bisher war diese Gruppe — rund fünf Millionen Menschen in Deutschland — von der Riester-Förderung praktisch ausgeschlossen, weil sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Mit dem neuen Depot-System erhalten Selbstständige dieselbe Zulagenberechtigung wie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Für Freiberufler, Unternehmer und Handwerker, die bisher keine staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen konnten, öffnet diese Reform eine bedeutende Tür. Experten bewerten dies als einen der wichtigsten sozialpolitischen Fortschritte der Reform.
Kostentransparenz wird Pflicht
Neu ist außerdem eine verbindliche Kostenobergrenze: Neue Altersvorsorgeprodukte dürfen maximal 1,5 Prozent jährliche Effektivkosten aufweisen. Das beendet die oft undurchsichtige Gebührenstruktur vieler bisheriger Riester-Produkte, bei denen Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und Vertriebsprovisionen die Nettorendite über Jahrzehnte erheblich schmälerten.
Für Verbraucher wird ein direkter Preisvergleich zwischen Anbietern erheblich einfacher. Direktbanken, Neobroker und günstige ETF-Depot-Anbieter dürften von dieser neuen Regel besonders profitieren und kostengünstige Produkte auf den Markt bringen, die bisher so nicht existierten.
Was bestehende Riester-Sparer jetzt wissen müssen
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss zunächst nichts unternehmen. Bestehende Verträge laufen nach den bisherigen Regeln weiter. Alle erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile bleiben vollständig erhalten — rückwirkende Nachteile sind ausgeschlossen.
Achtung: Wer seinen laufenden Vertrag kündigt, muss sämtliche bisher erhaltene staatliche Zulagen zurückzahlen — inklusive aller Kinderzulagen der vergangenen Jahre. Selbst bei schwachen Renditen ist eine Kündigung fast immer der falsche Weg und kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
Sinnvoll ist stattdessen: ab 2027 den bestehenden Vertrag in ein neues Depot überführen, oder ein neues Depot ergänzend eröffnen. Welche Variante günstiger ist, hängt von der individuellen Einkommenssituation, dem Alter, den bestehenden Vertragskosten und dem Zeithorizont bis zur Rente ab.
Hinweis: Dieser Artikel informiert über die geplante Reform und ersetzt keine individuelle Finanzberatung. Steuerliche und rechtliche Fragen zur Altersvorsorge sollten stets mit einem qualifizierten Vermögensberater oder Steuerberater besprochen werden.
Die nächsten Schritte: Jetzt vorbereiten
Das Gesetz soll im Frühjahr 2026 verabschiedet werden und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die verbleibende Zeit ist wertvoll: Wer jetzt seine bestehenden Verträge analysiert — Kosten, Rendite, Förderstatus — hat bis Jahresende Zeit, fundierte Entscheidungen zu treffen, ohne unter Zeitdruck zu stehen.
Wer noch keine private Altersvorsorge hat, sollte spätestens jetzt damit beginnen. Der Zinseszinseffekt belohnt frühe Sparer überproportional, und die neuen staatlichen Zulagen erhöhen die effektive Startrendite erheblich.
Ein unabhängiger Vermögensberater kann helfen, den optimalen Zeitpunkt für einen Systemwechsel zu bestimmen, das neue Depot in die gesamte Finanzplanung zu integrieren und alle Förderoptionen vollständig auszuschöpfen. Auf Expert Zoom finden Sie qualifizierte Vermögensberater, die individuelle Fragen zur Riester-Reform und zum neuen Altersvorsorgedepot kompetent beantworten — und die Ihnen helfen, keine staatliche Förderung zu verschenken.
Alle Details zur Gesetzgebung hat das Bundesministerium der Finanzen auf seiner Website veröffentlicht.
