Sony hat die Preise für PlayStation 5, PS5 Pro und PlayStation Portal ab dem 2. April 2026 um bis zu 100 Euro angehoben – und das mitten in der Osterzeit, wenn besonders viele Konsumenten Gaming-Hardware kaufen. Was Käufer jetzt über ihre Rechte wissen müssen.
Was Sony ab 2. April 2026 verlangt
Laut dem offiziellen PlayStation Blog gelten in Europa ab dem 2. April 2026 folgende Preise:
- PS5 mit Laufwerk: 649,99 Euro (vorher 549,99 Euro, +100 Euro)
- PS5 Digital Edition: 599,99 Euro (vorher 499,99 Euro, +100 Euro)
- PS5 Pro: 899,99 Euro (vorher 799,99 Euro, +100 Euro)
- PlayStation Portal: 249,99 Euro (vorher 219,99 Euro, +30 Euro)
Sony begründet die Erhöhung mit dem globalen wirtschaftlichen Umfeld, steigenden Komponentenkosten und anhaltendem Kostendruck. In der Praxis bedeutet das: Wer zwischen dem 27. März und dem 2. April eine PS5 bestellt hat, konnte noch zum alten Preis kaufen – sofern der Händler seine Preisliste bereits angepasst hatte. Viele Händler haben die neuen Preise jedoch erst verzögert übernommen oder verkaufen aus Restbeständen noch zu alten Konditionen.
Haben Sie ein Recht auf den alten Preis?
Eine der häufigsten Fragen an Verbraucherrechtsexperten lautet: Wenn ich eine Konsole zum alten Preis bestellt habe, muss der Händler sie auch zu diesem Preis liefern?
Die Antwort ist eindeutig: Ja. Ein gültiger Kaufvertrag kommt in Deutschland mit der Annahme eines Angebots zustande (§ 145 BGB). Wurde eine Bestellung zum Preis von 549,99 Euro aufgegeben und vom Händler bestätigt, ist dieser Preis verbindlich – auch wenn Sony seinen Empfehlungspreis nachträglich erhöht.
Achtung bei ausstehenden Bestellungen: Einige Händler versenden nach einer Preiserhöhung automatisch Stornierungen und versuchen, Neubestellungen zum höheren Preis zu generieren. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband ist das nur dann zulässig, wenn der Händler sich im Vertrag ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vorbehalten hat. Fehlt eine solche Klausel, bleibt der ursprüngliche Preis bindend.
Rückgabe und Widerruf: Ihre Rechte beim Online-Kauf
Wer eine PS5 online oder über eine App kauft, hat in Deutschland grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g i.V.m. § 355 BGB). Das bedeutet: Auch wenn Sie die Konsole bereits auspacken und testen, können Sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
Wichtig dabei: Das Widerrufsrecht beginnt erst, wenn die Ware tatsächlich geliefert wurde – nicht ab der Bestellung. Händler müssen über das Widerrufsrecht informieren; fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.
Einen Haken gibt es bei digitalen Inhalten: Spiele und Abonnements, die direkt auf der PS5 heruntergeladen oder aktiviert wurden, können in der Regel nicht widerrufen werden, sobald der Download begonnen hat – sofern der Käufer dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Defekte Konsole: Zwei Jahre Gewährleistung
Unabhängig vom Widerrufsrecht haben Käufer einer neuen PS5 zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung (§ 438 BGB). In den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf gilt die gesetzliche Vermutung: Ein Defekt, der innerhalb dieser Zeit auftritt, war bereits beim Kauf vorhanden – der Händler müsste das Gegenteil beweisen, um sich von seiner Pflicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu befreien.
Häufige Mängel bei Gaming-Konsolen:
- Disk-Laufwerk liest keine Datenträger mehr
- HDMI-Ausgang liefert kein Bild
- Controller-Drifting (Stick bewegt sich ohne Eingabe)
- Überhitzung und automatisches Ausschalten
Bei einem bestätigten Defekt steht Ihnen primär die Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung zu. Erst wenn diese zweimal scheitert oder unzumutbar ist, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Händler nicht reagiert: Was tun?
Reagiert ein Händler nicht auf eine berechtigte Reklamation, stehen Käufern mehrere Wege offen:
- Schriftliche Mahnung mit Fristsetzung: Setzen Sie eine konkrete Frist von 14 Tagen für die Nacherfüllung.
- Verbraucherzentrale kontaktieren: Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten kostenlose oder günstige Erstberatungen.
- Online-Schlichtung: Die EU-Streitschlichtungsplattform steht für Käufe bei europäischen Online-Händlern zur Verfügung.
- Anwaltliche Beratung: Bei höherwertigen Käufen oder wenn der Händler im Ausland ansässig ist, lohnt sich die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Verbraucherrecht.
Ein IT- oder Elektronik-Experte auf Expert Zoom kann zudem helfen, wenn Sie unsicher sind, ob ein technisches Problem tatsächlich ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts ist – oder ob es sich um einen normalen Verschleiß handelt.
Fazit
Die PS5-Preiserhöhung um bis zu 100 Euro trifft Käufer in einem wirtschaftlich angespannten Umfeld. Wer jetzt kauft, sollte seine Verbraucherrechte kennen: das 14-tägige Widerrufsrecht beim Online-Kauf, die zweijährige Gewährleistung und das Recht auf den vertraglich vereinbarten Preis. Bei Problemen mit Händlern oder defekten Geräten stehen spezialisierte Experten bereit, um schnell und effizient zu helfen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Verbraucherinformation und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt.
Warum kaufen viele trotzdem – und wann lohnt sich der Kauf noch?
Trotz der Preiserhöhung zeigen Verkaufsdaten, dass die PS5 weiterhin stark nachgefragt wird. Viele Händler haben die neuen Empfehlungspreise zunächst ignoriert und bieten Osterangebote mit Bundles an – Konsole plus zwei Spiele oder einem PlayStation Plus Abonnement.
Laut einer Analyse des Fachportals GamesWirtschaft.de haben mehrere große Elektronikhändler in Deutschland die Preiserhöhung in der ersten Woche nach dem 2. April noch nicht vollständig umgesetzt. Das schafft ein kurzes Zeitfenster für Käufer, die zum alten Preis zuschlagen möchten.
Tipp: Vergleichen Sie Preise nicht nur zwischen Händlern, sondern auch zwischen dem PlayStation Store und stationären Händlern. Bei bestimmten Bundle-Angeboten kann der Gesamtpreis trotz Konsolen-Aufschlag günstiger ausfallen als ein separater Kauf von Konsole und Spiel.
Wer unsicher ist, ob eine Konsole mit bestimmten technischen Eigenschaften die richtige Wahl für seinen Anwendungsfall ist – zum Beispiel 4K-Gaming mit bestimmten TV-Geräten oder Kompatibilität mit älteren PS4-Spielen – kann sich auf Expert Zoom an einen qualifizierten Elektronikexperten wenden.

Lena Schneider