Seit dem 15. Januar 2026 gelten verschärfte Regeln für Powerbanks an Bord europäischer Flugzeuge – und Hunderttausende Urlauber sind betroffen, ohne es zu wissen. Wer falsch packt, riskiert nicht nur die Konfiszierung seines Geräts, sondern auch eine lange Reise ohne Ladekapazität für Smartphone, Tablet und Co.
Die neue Rechtslage 2026 im Überblick
Die wichtigste Grundregel gilt seit Jahren unverändert: Powerbanks dürfen ausschließlich ins Handgepäck – niemals in den aufgegebenen Koffer. Der Grund sind Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus, die im unzugänglichen Frachtraum kaum zu kontrollieren wären.
Was sich 2026 verändert hat, betrifft die Nutzung während des Fluges sowie neue Lagervorschriften an Bord. Nach den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), deren Regelwerk 193 Staaten verbindlich umsetzen, gelten folgende Wattstunden-Grenzen (Wh):
- Bis 100 Wh: Erlaubt im Handgepäck ohne Anmeldung – bis zu zwei Powerbanks pro Person
- 100 bis 160 Wh: Erlaubt, aber ausschließlich mit ausdrücklicher Genehmigung der Fluggesellschaft; maximal eine solche Powerbank pro Person; Genehmigung muss beim Check-in beantragt werden
- Über 160 Wh: Grundsätzlich verboten – keine Ausnahme, keine Airline-Genehmigung möglich
Ab März 2026 schreibt eine neue ICAO-Ergänzungsrichtlinie außerdem vor: Powerbanks dürfen während des Fluges nicht mehr im Gepäckfach über dem Sitz liegen. Sie müssen in Griffweite bleiben – in der Sitztasche vor Ihnen oder unter dem Vordersitz –, damit Kabinenpersonal und Passagiere bei einem möglichen Brand sofort reagieren können.
Wh statt mAh – Die technische Grundfrage, die viele übersehen
Auf den meisten Powerbanks steht die Kapazität in Milliamperestunden (mAh). Die Flughafensicherheit misst jedoch nach Wattstunden (Wh). Wer die Umrechnung nicht kennt, tappt in eine teure Falle.
Die Formel lautet: Wh = (Nominalspannung in Volt × mAh) ÷ 1.000
Lithium-Ionen-Zellen arbeiten üblicherweise mit 3,7 Volt Nominalspannung. Für die gängigsten Modelle ergibt sich daraus folgende Übersicht:
| Kapazität | Wh (bei 3,7 V) | Flugzeug-Status |
|---|---|---|
| 10.000 mAh | 37 Wh | ✓ Erlaubt |
| 20.000 mAh | 74 Wh | ✓ Erlaubt |
| 26.800 mAh | 99 Wh | ✓ Erlaubt (knapp) |
| 30.000 mAh | 111 Wh | ⚠ Nur mit Genehmigung |
| 40.000 mAh | 148 Wh | ⚠ Nur mit Genehmigung |
| 45.000 mAh | 166 Wh | ✗ Verboten |
Wichtig: Einige Hersteller drucken den Wh-Wert direkt auf das Gerät – lesen Sie diese Angabe immer zuerst, da sie gegebenenfalls von der Eigenrechnung abweichen kann. Stimmt der aufgedruckte Wh-Wert mit Ihrer Berechnung nicht überein, ist der aufgedruckte Wert gegenüber der Sicherheitskontrolle bindend.
Fachleute für Unterhaltungselektronik weisen zudem darauf hin, dass günstige No-Name-Powerbanks oft keine genauen Angaben liefern oder Spannungen von 3,8 bis 3,85 Volt nutzen, was die tatsächlichen Wh-Werte leicht erhöhen kann. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt unter lba.de die aktuellen offiziellen Passagierinformationen zu Lithiumbatterien bereit.
Was passiert konkret am Sicherheitscheck? Wird eine Powerbank als regelwidrig eingestuft, haben Reisende in der Regel drei Optionen: das Gerät an die Begleitperson außerhalb des Terminals übergeben, es in einem kostenpflichtigen Gepäckschließfach vor der Sicherheitskontrolle einschließen oder es abgeben. Letzteres bedeutet in den meisten Fällen den endgültigen Verlust. Bundespolizei und Sicherheitspersonal sind nicht verpflichtet, das Gerät für Sie aufzubewahren. Wer sein Gerät vorab technisch prüfen lässt, vermeidet genau diese Stresssituation kurz vor dem Abflug.
Konkret: Wenn die 30.000-mAh-Powerbank zur teuren Falle wird
Nehmen Sie das Beispiel von Markus R. aus Frankfurt, der für einen Sommerurlaub auf Mallorca eine neue 30.000-mAh-Powerbank kauft – ein verbreitetes Modell für rund 45 Euro, mit dem er Smartphones und Tablets der ganzen Familie aufladen will.
Er nimmt die Powerbank routinemäßig ins Handgepäck. Beim Sicherheitscheck am Flughafen Frankfurt leuchtet der Scanner auf.
Die Berechnung: 3,7 V × 30.000 mAh ÷ 1.000 = 111 Wh – das liegt über der 100-Wh-Grenze. Das Gerät fällt damit in die Kategorie "genehmigungspflichtig". Ein Elektronik-Fachmann hätte Markus vorab darauf hingewiesen: Dieses Modell darf er nur mitführen, wenn er die Genehmigung beim Check-in beantragt hat.
Wenn die Genehmigung vorliegt: Markus darf genau diese eine Powerbank ins Handgepäck nehmen (keine zweite), muss sie in der Sitztasche vor sich verstauen – und darf sie bei Lufthansa, Eurowings oder Swiss seit dem 15. Januar 2026 nicht mehr zum Laden von Geräten verwenden.
Wenn keine Genehmigung vorliegt: Das Gerät wird konfisziert. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe. Wird es zur Entsorgung übergeben, ist der Kaufpreis verloren. Denn anders als bei Gepäckverlusten, für die das Montrealer Übereinkommen eine Entschädigungsgrundlage bietet, handelt es sich um eine behördliche Sicherstellung – kein Vertragsverhältnis mit der Airline.
Wäre Markus' Modell bei 45.000 mAh (= 166 Wh) angesiedelt, käme es noch teurer: Über 160 Wh ist das Gerät kategorisch verboten – jede Airline, jeder Flughafen, weltweit. Die Konfiszierung ist unvermeidlich.
Die Schlüsselzahl für deutsche Urlauber: Wer sichergehen will, ohne Vorab-Genehmigungsaufwand, sollte zu Powerbanks mit maximal 26.800 mAh (≈ 99 Wh) greifen. Alles, was rechnerisch unter 100 Wh bleibt, ist unproblematisch – vorausgesetzt, das Gerät verweilt im Handgepäck und nicht im Aufgabekoffer.
Was die Lufthansa-Gruppe seit Januar 2026 zusätzlich vorschreibt
Neben den ICAO-Regelungen hat die Lufthansa Group – Lufthansa, Eurowings, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines – ab dem 15. Januar 2026 die strengsten Powerbank-Regeln im europäischen Linienverkehr eingeführt:
- Nutzung an Bord verboten: Kein Gerät darf während des Fluges an die Powerbank angeschlossen werden – auch nicht kurz zum Aufladen des Smartphones
- Laden über Bordsysteme verboten: Die USB-Anschlüsse am Sitz dürfen nicht genutzt werden, um die Powerbank selbst aufzuladen
- Lagervorschrift: Powerbank ausschließlich in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz – niemals im Gepäckfach
Diese Regelung greift unabhängig davon, ob Ihre Powerbank weit unter 100 Wh liegt. Wer mit Lufthansa oder Eurowings unterwegs ist, fliegt ab sofort ohne Lademöglichkeit – außer über die Bordsteckdose direkt.
Andere große europäische Airlines wie Ryanair, Wizz Air und easyJet erlauben die Nutzung von zugelassenen Powerbanks an Bord nach wie vor – nicht jedoch das Laden der Powerbank selbst über den Sitz-USB. Die konkreten Bedingungen variieren je nach Gesellschaft und sollten vor der Buchung geprüft werden.
Der Hintergrund für die verschärften Regeln: Laut EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) hat sich die Zahl der gemeldeten Zwischenfälle mit Lithium-Akkus in Flugzeugen in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt. Thermal Runaway – unkontrollierter Hitzeanstieg in einer Lithiumzelle – kann sich innerhalb von Sekunden auf benachbarte Zellen übertragen. Im Gepäckfach über dem Sitz bleibt dieser Prozess zu lange unbemerkt; in der Sitztasche vor Ihnen kann die Crew sofort eingreifen.
Was Sie jetzt vor der nächsten Reise tun sollten
Drei konkrete Schritte schützen Sie vor bösen Überraschungen am Flughafen:
Schritt 1 – Wh-Wert prüfen: Lesen Sie den Wert direkt vom Gerät ab (viele neuere Modelle drucken ihn auf) oder berechnen Sie ihn selbst. Für Geräte ohne klare Angabe lohnt ein kurzes Gespräch mit einem Fachmann – insbesondere bei älteren, hellen No-Name-Powerbanks, medizinischen Geräteakkus oder Drohnen-Batterien.
Schritt 2 – Airline kontaktieren: Liegt Ihr Gerät zwischen 100 und 160 Wh, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zur Fluggesellschaft auf – am besten schriftlich per E-Mail oder über das offizielle Formular der Airline. Eine mündliche Auskunft am Telefon ist keine rechtsgültige Genehmigung.
Schritt 3 – Fachberatung nutzen: Wer häufig mit elektronisch anspruchsvollem Gepäck fliegt – Kameraausrüstung, Drohnen-Akkus, CPAP-Geräte oder Spezial-Powerbanks – sollte eine professionelle Einschätzung einholen. Auf Expert Zoom finden Sie spezialisierte Experten für Unterhaltungselektronik, die Ihnen die technische und praktische Einordnung für Ihren nächsten Flug geben können – unkompliziert und ohne Warteschleife.
Hinweis: Die Regelungen variieren je nach Fluggesellschaft und Route. Dieser Artikel gibt den Stand der ICAO-Vorgaben und verfügbarer Airline-Mitteilungen vom September 2026 wieder. Für reisekritische Entscheidungen empfehlen wir, die aktuellen Beförderungsbedingungen Ihrer Airline zu prüfen.

Lena Schneider