Potsdam erhöht Wassergebühren rückwirkend um 25 Prozent: So fechten Sie den Bescheid an

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Photo : Raimond Spekking / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 24. Mai 2026

Alle Hauseigentümer der Landeshauptstadt Potsdam haben im Mai 2026 einen Bescheid über eine rückwirkende Erhöhung ihrer Trink- und Abwassergebühren erhalten. Die Gebühren steigen um durchschnittlich 25 Prozent — und das nicht erst ab dem kommenden Abrechnungsjahr, sondern rückwirkend. Für viele Potsdamer Eigentümer bedeutet das eine empfindliche Nachzahlung. Doch Betroffene haben Rechtsmittel, und die Zeit läuft.

Was rückwirkende Gebührenerhöhungen rechtlich bedeuten

Kommunale Wassergebühren werden in Deutschland von den jeweiligen Stadtwerken auf Basis des Kommunalabgabengesetzes des jeweiligen Bundeslands festgesetzt. Im Land Brandenburg gilt das Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG BB). Es regelt, unter welchen Bedingungen Gebühren angehoben werden dürfen und wann Bescheide rechtlich Bestand haben.

Grundsätzlich gilt im deutschen Abgabenrecht ein starkes Rückwirkungsverbot: Gebührenerhöhungen sollen grundsätzlich nur für die Zukunft gelten. Eine rückwirkende Erhöhung ist rechtlich problematisch und muss von der Gemeinde besonders sorgfältig begründet werden. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass das Rückwirkungsverbot Verfassungsrang hat und Bürgerinnen und Bürger vor unerwarteten Nachforderungen schützt.

Eine Erhöhung um 25 Prozent ist für einen Haushalt in Brandenburg erheblich. Zum Vergleich: Die durchschnittlichen Wasserkosten in Brandenburg lagen zuletzt bei etwa 2,00 bis 2,50 Euro pro Kubikmeter. Eine rückwirkende Anpassung auf diesem Niveau kann je nach Verbrauch und Immobiliengröße Nachzahlungen im dreistelligen Bereich bedeuten.

Widerspruch einlegen: So gehen Eigentümer vor

Wer einen Gebührenbescheid für Trink- oder Abwasser erhält, kann dagegen Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Diese Frist ist bindend und wird von den Behörden streng eingehalten. Wer sie versäumt, verliert in den meisten Fällen das Recht auf Einspruch — unabhängig davon, ob der Bescheid inhaltlich rechtswidrig ist.

Der Widerspruch muss schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. In Potsdam ist das der zuständige Wasserversorger bzw. der Eigenbetrieb. Es reicht aus, den Widerspruch fristgerecht zu erklären und das Rückwirkungsverbot sowie die Unverhältnismäßigkeit der Erhöhung als Begründung anzugeben. Eine detaillierte rechtliche Begründung kann nachgereicht werden, wenn die Frist knapp ist.

Ähnliche Situationen kennen Eigentümer auch bei der Grundsteuer: Wie man einen Grundsteuerbescheid 2026 anfechten kann, zeigt, dass Verwaltungsgerichte Eigentümern in solchen Fällen häufig Recht geben — vorausgesetzt, der Widerspruch ist rechtlich fundiert.

Was Mieter in Potsdam wissen müssen

Mieter zahlen Wassergebühren in der Regel über die Betriebskosten- bzw. Nebenkostenabrechnung. Wenn die Wassergebühren des Versorgers steigen, kann der Vermieter diese erhöhten Kosten in der Nebenkostenabrechnung weitergeben — aber nur unter den Bedingungen, die der Mietvertrag und das Mietrecht vorsehen.

Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2025 und 2026 sorgfältig prüfen. Wenn rückwirkende Gebührenerhöhungen auf die Nebenkosten aufgeschlagen werden, ist das im Zweifel rechtlich anfechtbar. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt Mietern das Recht, Belege für alle Nebenkostenpositionen einzusehen — auch die Originalrechnungen des Wasserversorgers.

Mietrechtliche Fragen zu steigenden Nebenkosten betreffen nicht nur Mieter bei großen Wohnungsgesellschaften, sondern auch Mieter bei privaten Vermietern, die die gestiegenen Wasserkosten unreflektiert weitergeben.

Weitere Gebührenbelastungen: Verpackungssteuer ab Mai 2026

Neben der Wasserpreiserhöhung bereitet die Landeshauptstadt Potsdam die Einführung einer Verpackungssteuer vor. Am 27. Mai 2026 findet dazu eine Infomesse im Potsdam Museum statt. Die Verpackungssteuer gilt für Einwegverpackungen im Außer-Haus-Verzehr und richtet sich primär an Gastronomiebetriebe.

Für betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer in Potsdam bedeutet das: zusätzliche Buchhaltungspflichten und erhöhter Beratungsbedarf. Wer die neue Abgabe nicht korrekt abführt, riskiert Bußgelder. Steuerberater und Rechtsanwälte mit Kenntnissen im Kommunalabgabenrecht können hier frühzeitig Klarheit schaffen.

Potsdamer Gebührenpolitik: Ein Muster in Deutschland

Potsdam ist kein Einzelfall. Viele deutsche Kommunen stehen vor der Herausforderung, ihre Infrastruktur zu finanzieren und gleichzeitig die Gebühren für Bürgerinnen und Bürger tragbar zu halten. Trinkwasser- und Abwasserversorgung gelten als natürliche Monopole — der Verbraucher hat keine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Anbietern. Das macht kommunale Gebühren besonders heikel.

Das Bundeskartellamt und die Landesbehörden überwachen in einigen Bereichen die Wasserpreise, aber die Regulierung ist deutlich schwächer als etwa bei Strom und Gas. Verbraucherschützer fordern seit Jahren eine stärkere Aufsicht über kommunale Wasserversorger.

Wann lohnt sich rechtliche Beratung?

Ein Anwalt für Verwaltungsrecht oder Kommunalabgabenrecht ist dann sinnvoll, wenn:

  • der Bescheid rückwirkend erhöht wurde und die Begründung des Versorgers vage bleibt
  • die Widerspruchsfrist knapp ist und eine fristwahrende Einreichung sichergestellt werden muss
  • bereits ein ablehnender Widerspruchsbescheid vorliegt und Klage vor dem Verwaltungsgericht in Betracht kommt
  • Eigentümer mehrerer Immobilien erhebliche Nachzahlungen erhalten haben

Für Privatpersonen lohnt sich eine anwaltliche Beratung besonders dann, wenn die Nachzahlungsforderung im dreistelligen Bereich liegt. Viele Rechtsschutzversicherungen decken solche Verfahren im Bereich Verwaltungsrecht ab. Informationen zu Verbraucherrechten bei kommunalen Gebührenbescheiden bietet auch die Verbraucherzentrale Brandenburg, die kostengünstige Erstberatungen anbietet.

Fazit: Bescheid prüfen, Frist wahren, Recht nutzen

Die rückwirkende Erhöhung der Wassergebühren in Potsdam um 25 Prozent trifft Eigentümer und über die Nebenkosten auch Mieter unerwartet. Wer der Ansicht ist, dass der Bescheid rechtswidrig oder die Erhöhung unverhältnismäßig ist, sollte zügig handeln: Widerspruchsfristen laufen schnell ab. Ein Rechtsanwalt für Kommunalabgabenrecht kann den Bescheid bewerten und einschätzen, ob ein Widerspruch oder eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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