Paros in Flammen: Wer zahlt den Mietwagen-Schaden beim Waldbrand?

Waldbrand auf einer griechischen Insel aus der Vogelperspektive, Rauch über dem Mittelmeer

Photo : Pierre Markuse / Wikimedia

Stefan Stefan KochKfz-Mechanik und Reparatur
6 Min. Lesezeit 29. Juli 2026

Am Dienstag, 28. Juli 2026, schlug das Feuer auf Paros zu. Per 112-Massenwarnung wurden Bewohner und Feriengäste auf der griechischen Kykladeninsel aufgefordert, vier Ortschaften sofort zu verlassen – während neun Löschflugzeuge und drei Helikopter über dem Brandgebiet kreisten. Für die tausenden deutschen Urlauber, die ihren Sommerurlaub auf einer der beliebtesten griechischen Inseln verbrachten, stellte sich damit eine Frage, die kaum jemand auf dem Schirm hatte: Was passiert mit meinem Mietwagen?

Was am 28. Juli 2026 auf Paros geschah

Das Feuer brach am Nachmittag im Kampi-Gebiet nahe der Insellandfüllung aus. Starke, auffrischende Winde trieben die Flammen rasch in Richtung bewohnter Siedlungen. Die griechische Zivilschutzbehörde schickte kurz vor 15 Uhr Notfallwarnungen über das 112-System an alle Mobiltelefone in den Ortschaften Agios Charalambos Kambis, Bougados und Aneratzia: Bewohner und Feriengäste sollten sich sofort Richtung Aliki an die Küste begeben.

Laut Berichten von ProtoThema English wurden insgesamt vier Siedlungsgebiete evakuiert. Im Einsatz waren Dutzende Feuerwehrkräfte von der Insel sowie Verstärkung aus den Nachbarkommunen Naxos und Syros. Drei Hubschrauber und neun Löschflugzeuge waren in der Luft, dazu zwei Wassertanker und schwere Baumaschinen. Die Luftbekämpfung wurde über Nacht unterbrochen und am 29. Juli bei Tagesanbruch wieder aufgenommen – während der Bürgermeister von Paros ausdrücklich davor warnte, dass der Wind noch weiter zunehmen werde.

Paros zählt zu den meistbesuchten griechischen Inseln. Enge Gassen, Marmorstrände und das milde Klima locken jeden Sommer Hunderttausende Europäerinnen und Europäer – viele davon Deutsche, viele mit Mietfahrzeug unterwegs. In der Evakuierungshektik des 28. Juli blieben zahlreiche Mietwagen zurück: am Straßenrand, auf Parkplätzen, in der Nähe brennender Hänge. Die Frage der Haftung stellt sich damit für viele ganz konkret.

Die Versicherungsfalle: Was CDW bei Waldbrandschäden wirklich leistet

Genau hier beginnt für viele Urlauber das eigentliche Problem – eines, das sich mit einem Gespräch beim Kfz-Experten vor Reiseantritt weitgehend hätte vermeiden lassen.

Die CDW (Collision Damage Waiver) ist die Standard-Haftungsreduzierung, die griechische Autovermieter anbieten. Viele Reisende halten sie fälschlicherweise für eine umfassende Vollkaskoversicherung. Doch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreicher Mietanbieter – sowohl bei lokalen Unternehmen als auch bei internationalen Ketten mit griechischen Niederlassungen – finden sich Klauseln, die Schäden durch Naturereignisse ausdrücklich ausschließen. Waldbrände fallen regelmäßig darunter, formuliert als „Act of Nature", „Natural Disaster" oder „höhere Gewalt".

Wichtig zu verstehen: Die deutsche Teilkaskoversicherung – die in Deutschland Brandschäden an eigenen Fahrzeugen abdeckt – greift bei einem Mietwagen in Griechenland grundsätzlich nicht. Das Fahrzeug gehört einem griechischen Unternehmen; es gilt griechisches Vertragsrecht in Kombination mit dem individuellen Mietvertrag.

Auch viele Kreditkarten, die Mietwagenschutz bewerben, enthalten ähnliche Ausschlüsse für Naturkatastrophen im Kleingedruckten. Ein Kfz-Experte mit Kenntnissen internationaler Mietbedingungen kann vor der Reise einschätzen, welche Police tatsächlich schützt – und eine neutrale Empfehlung zur Zusatzversicherung aussprechen.

Hinzu kommt der Unterschied zwischen Standard-CDW und sogenannter „Full Protection" oder „Super CDW": Letztere schließt in vielen Fällen auch Naturereignisschäden ein, kostet aber pro Tag 15 bis 30 Euro mehr. Ob diese Mehrausgabe sinnvoll ist, hängt von der Reisedestination, der Jahreszeit und dem Fahrzeugwert ab – genau das sind Fragen für einen Fachexperten.

Konkreter Fall: Mietwagen auf Paros, Ruß im Innenraum, Rechnung über 1.900 Euro

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Eine Familie aus Stuttgart mietet auf Paros für zehn Tage einen Toyota Yaris Cross zu 52 Euro pro Tag. Sie buchen die CDW des Vermieters mit einer Selbstbeteiligung von 1.200 Euro und verzichten auf eine separate Mietwagen-Zusatzversicherung, weil die Kreditkarte laut Prospekt „Kasko-Schutz" verspricht.

Am 28. Juli parken sie das Auto am Ortsrand von Kambis und werden per 112-Alarm evakuiert. 48 Stunden später kehren sie zurück: Das Fahrzeug ist nicht verbrannt, zeigt aber eine schwarze Rußschicht im Innenraum, die Klimaanlage riecht intensiv nach Brandrauch, und der Motorraum weist Hitzeverfärbungen an Kunststoffteilen auf. Der Vermieter stellt bei Rückgabe eine Pauschalrechnung über 1.900 Euro für „Brandfolgeschäden und Innenraumsanierung".

Jetzt entscheidet eine einzige Klausel im Mietvertrag:

  • Szenario A – CDW schließt Naturereignisse aus (bei vielen griechischen Anbietern Standard): Der Vermieter fordert die vollen 1.900 Euro. Die CDW-Selbstbeteiligung von 1.200 Euro spielt keine Rolle mehr, weil die CDW für diesen Schaden gar nicht aktiviert wurde. Auch die Kreditkarte zahlt nicht, da sie denselben Ausschluss enthält.
  • Szenario B – CDW enthält keinen Naturereignis-Ausschluss: Die Familie zahlt maximal 1.200 Euro Selbstbeteiligung – schmerzhaft, aber begrenzt.
  • Szenario C – Separate Mietwagen-Zusatzversicherung wurde abgeschlossen (ca. 4 Euro/Tag, d. h. 40 Euro für zehn Tage): Persönliche Haftung: 0 Euro. Gesamtkosten: 40 Euro statt 1.900 Euro.

Der Unterschied zwischen Szenario A und C: ein einziges Beratungsgespräch vor Reiseantritt.

Wer sich in Szenario A befindet und die Forderung anfechten möchte, braucht ein unabhängiges Kfz-Gutachten. Ein Sachverständiger dokumentiert den tatsächlichen Schaden, schließt Vorschäden aus und kann die Pauschalforderung auf den realen Reparaturwert begrenzen – in diesem Fall vermutlich 400 bis 650 Euro für professionelle Innenraumreinigung und Klimaanlagenwartung anstelle der geforderten 1.900 Euro.

Entscheidend: Das Gutachten muss vor der Fahrzeugrückgabe vorbereitet sein. Fotografieren Sie daher unmittelbar bei der Rückkehr zum Fahrzeug jeden Schaden mit aktiviertem Zeitstempel, notieren Sie Zeugen und fordern Sie ein schriftliches Übergabeprotokoll vom Vermieter ein. Unterzeichnen Sie kein Protokoll, ohne jeden aufgeführten Posten geprüft zu haben.

Wie Brandschäden an Fahrzeugen versicherungsrechtlich eingeordnet werden und was nach einem größeren Brandschadensfall zu beachten ist, erklärt unser Artikel zu Großbrand Stuttgart-Wangen: Was Unternehmer nach dem Brand wissen müssen.

Was Sie jetzt noch auf Paros und nach der Heimreise tun sollten

Sofortmaßnahmen am Urlaubsort:

  • Fotografieren Sie das Mietfahrzeug vollständig – Außenkarosserie, Innenraum, Motorraum – sobald Sie zurückkehren dürfen, mit aktiviertem Zeitstempel und möglichst GPS-Koordinaten
  • Erstatten Sie bei der nächsten Polizeistation eine Schadensmeldung im Zusammenhang mit dem Waldbrand. Dieser Bericht (Βλάβη λόγω πυρκαγιάς) ist Pflichtunterlage für jede Versicherungserstattung
  • Informieren Sie den Vermieter schriftlich per E-Mail über den Evakuierungsbefehl, Ihren Aufenthaltsort und den Zeitpunkt der Rückkehr zum Fahrzeug – dieser Zeitstempel ist später entscheidend
  • Bitten Sie Reisende in Ihrer Umgebung als Zeugen und lassen Sie sich deren Kontaktdaten geben

Nach der Rückkehr nach Deutschland:

  • Prüfen Sie den Mietvertrag auf die Klausel „Naturereignisse / Natural Hazard / höhere Gewalt" – fordern Sie im Zweifelsfall eine schriftliche Übersetzung oder Auslegung vom Vermieter
  • Beauftragen Sie einen Kfz-Sachverständigen, falls der Vermieter eine Pauschalrechnung stellt, die den tatsächlichen Schaden übersteigen könnte
  • Wenden Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ), wenn der griechische Anbieter unverhältnismäßige Forderungen erhebt oder keine Schadensaufstellung herausgibt
  • Prüfen Sie den genauen Wortlaut Ihrer Kreditkartenversicherung auf Ausschlüsse bei Naturkatastrophen, bevor Sie eine Erstattung beantragen

Wer aktuell noch auf Paros oder einer anderen griechischen Insel mit Waldbrandgefährdung Urlaub macht: Aktuelle Lageinformationen und offizielle Evakuierungsanweisungen stellt der Hellenic Fire Service bereit – die staatliche griechische Behörde, die Waldbrandbekämpfung und Zivilschutzkoordinierung verantwortet.

Was Kfz-Experten bei der Mietwagen-Vorbereitung prüfen

Die meisten deutschen Urlauber beschäftigen sich mit dem Thema Mietwagen-Versicherung erst, wenn der Schaden bereits entstanden ist. Ein Kfz-Sachverständiger oder -Berater kann jedoch bereits im Vorfeld einer Griechenland-Reise konkrete Hilfe leisten.

Zu den typischen Prüfpunkten gehören: der Versicherungsumfang der eigenen Kreditkarte (inklusive Klausel zu Naturereignissen), die Mietbedingungen des bereits gebuchten oder geplanten Vermieters auf der Zielinsel, sowie die Frage, ob eine eigenständige Mietwagen-Zusatzversicherung sinnvoll ist. Letztere ist bei namhaften deutschen Anbietern wie ADAC, DRI oder Carassure bereits ab 3 Euro pro Tag erhältlich und schließt in vielen Tarifen Naturereignisschäden ein – die Konditionen variieren aber erheblich.

Ein Kfz-Gutachter kann zudem einschätzen, welche Fahrzeugklasse auf einer Insel wie Paros mit engen Bergstraßen und Schotterwegen realistisch ist – und welche Fahrzeugklasse die Mietversicherung üblicherweise mit geringerer Selbstbeteiligung absichert. Diese Einschätzung kostet in der Regel weniger als eine Stunde Beratung und kann im Schadensfall mehrere Tausend Euro sparen.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Kfz-, Versicherungs- oder Rechtsberatung. Bei konkreten Schäden oder Streitigkeiten empfiehlt sich die Konsultation eines Fachexperten.

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