Seit über drei Monaten empfangen die rund 6.000 verbliebenen Einwohner von Oleschky keine regulären Lebensmittellieferungen mehr. Die ukrainische Stadt im besetzten Teil der Region Cherson steht unter vollständiger russischer Blockade – kein Strom, kein Gas, kaum Medikamente. Für Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland, die Angehörige in der Stadt haben, stellen sich existenzielle Fragen: Was kann ich rechtlich tun? Und welche Wege gibt es überhaupt, Familienmitglieder aus dieser Situation herauszuholen?
Die Lage in Oleschky: Fakten, die zählen
Die Stadt Oleschky in der Cherson-Oblast war vor der russischen Invasion Heimat von rund 24.000 Menschen. Heute leben nach ukrainischen Angaben noch etwa 6.000 Personen dort – darunter rund 200 Kinder. Das Rote Kreuz, Caritas und internationale Organisationen warnen seit Monaten vor einer drohenden Hungersnot.
Laut Berichten der Vereinten Nationen wurden in Oleschky und dem nahe gelegenen Hola Prystan im Jahr 2026 mindestens 29 Zivilisten getötet und 54 verletzt. Das Krankenhaus der Stadt funktioniert seit vier Jahren ohne Strom. Im September 2026 räumte sogar der Kreml ein, dass es „kritische Probleme bei der Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten" in Oleschky gebe – ein für Moskau ungewöhnliches Eingeständnis.
Die Ukraine hat die Situation auf der UN-Generalversammlung in New York auf die internationale Agenda gesetzt. Doch für die Diaspora in Deutschland ist die Lage besonders belastend: Telefon- und Internetverbindungen in die besetzte Stadt sind sporadisch. Wer Verwandte in Oleschky hat, erfährt oft tagelang oder wochenlang nichts über deren Schicksal.
Was das Völkerrecht vorschreibt – und warum es für Sie relevant ist
Dass eine Besatzungsmacht die Versorgung der Zivilbevölkerung blockiert, ist nach dem humanitären Völkerrecht verboten. Das Vierte Genfer Abkommen von 1949 verpflichtet in Artikel 55 die Besatzungsmacht ausdrücklich, die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrung und Medizin sicherzustellen. Diese systematische Verletzung ist dokumentiert, international anerkannt – und trotzdem ändert sich vor Ort wenig.
Doch was bedeutet das praktisch für eine Ukrainerin in Berlin oder einen Ukrainer in München, dessen Eltern in Oleschky festsitzen?
Rechtlich gibt es zwei Ebenen: die zwischenstaatliche Ebene, auf der Regierungen und internationale Gerichte handeln, und die individuelle Ebene, auf der Privatpersonen in Deutschland sehr wohl handlungsfähig sind. Letztere wird häufig unterschätzt – und genau hier setzen erfahrene Rechtsanwälte an.
Typische Rechtsfragen, die Betroffene aktuell beschäftigen:
- Darf ich Geld in besetzte Gebiete schicken, und welche Risiken bestehen dabei?
- Können Angehörige in Deutschland eine humanitäre Aufnahme ihrer Verwandten beantragen?
- Welche Dokumente werden benötigt, um Familienzusammenführung im Notfall nachzuweisen?
- Welche humanitären Organisationen darf ich offiziell unterstützen – und welche nicht?
Geldtransfers in besetzte Gebiete: Ein rechtliches Minenfeld
Direkte Banküberweisungen in die besetzten Teile der Ukraine sind seit 2022 durch EU-Sanktionen stark eingeschränkt. Überweisungen auf Kontonummern mit Vorwahl besetzter Gebiete können gegen europäisches Sanktionsrecht verstoßen – mit strafrechtlichen Konsequenzen, die von empfindlichen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen können.
Viele Betroffene nutzen informelle Kanäle, etwa Kuriernetzwerke der ukrainischen Diaspora. Diese stellen ihrerseits rechtliche Graubereiche dar. Ein Rechtsanwalt kann helfen, legale Alternativen zu identifizieren: etwa über UN-koordinierte Hilfsfonds, offizielle NGOs wie die Caritas oder über von der ukrainischen Nationalbank genehmigte humanitäre Transferwege.
Familienzusammenführung und §22 AufenthG: Ein unterschätzter Weg
Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland, die unter dem temporären Schutzstatus (§24 AufenthG) registriert sind, haben grundsätzlich das Recht auf Familienzusammenführung – aber nur für direkte Angehörige, die die Ukraine auf regulärem Weg verlassen können. Für Personen in besetzten Gebieten unter russischer Kontrolle, ohne Zugang zu ukrainischen Grenzübergängen, ist dieser Standardweg faktisch versperrt.
Es gibt jedoch eine wenig bekannte Ausnahmeregelung: die humanitäre Aufnahme nach §22 AufenthG. Dieser Paragraph ermöglicht es dem Bundesministerium des Innern, in besonders dringenden humanitären Fällen die Einreise von Ausländern anzuordnen – wenn eine Person konkret und nachweislich lebensbedrohlich gefährdet ist und eine klare Verbindung zu in Deutschland lebenden Personen besteht.
Die Voraussetzungen sind streng, aber erfüllbar. Entscheidend sind: vollständige Dokumentation, professionelle Antragstellung und – in vielen Fällen – anwaltliche Unterstützung. Wer bereits den aktuellen Stand seines Aufenthaltstitels nach §24 AufenthG geprüft hat, kennt seine eigene Rechtsposition – ein notwendiger Ausgangspunkt für jeden weiteren Schritt.
Konkreter Fall: Wenn Omas Telefon seit Wochen schweigt
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Eine 34-jährige Ukrainerin lebt seit März 2022 mit Schutzstatus nach §24 AufenthG in Köln. Ihre 72-jährige Mutter lebt in Oleschky und ist seit dem 1. August 2026 nicht mehr erreichbar – keine SMS, kein Anruf, kein Signal über Messenger. Die letzte bekannte Nachricht: In der Apotheke sind keine Blutdruckmedikamente mehr verfügbar, Brot ist seit einer Woche ausverkauft, und die Nachbarin hat die Stadt bereits verlassen.
Was kann die Tochter in Köln jetzt tun?
Schritt 1 – Dokumentation sichern: Alle verfügbaren Beweise zusammenstellen – letzte Nachrichten (Screenshots mit Datum), Belege über den Aufenthaltsort der Mutter (ältere Dokumente, frühere Registrierungen), UN-Berichte und seriöse Nachrichtenartikel zur Lage in Oleschky, sowie ärztliche Unterlagen zur chronischen Erkrankung der Mutter.
Schritt 2 – Antrag nach §22 AufenthG stellen: Bei der zuständigen Ausländerbehörde (in Köln: das Ausländeramt der Stadt Köln) einen formlosen, aber vollständigen Antrag einreichen. Wenn ein Rechtsanwalt den Antrag formuliert und die Dringlichkeit rechtlich fundiert begründet, steigen die Erfolgschancen deutlich.
Wenn der Antrag jetzt eingereicht wird: §22-Verfahren werden im Durchschnitt in 6 bis 12 Wochen beschieden – in akuten Notsituationen mit vollständiger Dokumentation auch erheblich schneller. Wer bis Ende September 2026 einen vollständig dokumentierten Antrag einreicht, erhält realistischerweise bis Dezember 2026 eine erste behördliche Entscheidung.
Wenn kein Antrag gestellt wird: Ohne rechtliche Schritte besteht für die Mutter kein Anspruch auf Einreise in die EU – selbst wenn die Tochter bereit und wirtschaftlich in der Lage ist, vollständig für sie zu sorgen. Das Aufenthaltsrecht unterscheidet nicht nach subjektivem Leid, sondern nach dokumentierten Kriterien und fristgerechter Antragstellung. Wer wartet, bis sich die Lage in Oleschky weiter verschlechtert, riskiert, dass entscheidende Beweise nicht mehr beschaffbar sind und die Chancen auf eine erfolgreiche Zusammenführung dauerhaft sinken.
Unterstützung durch humanitäre Organisationen
Neben dem Rechtsweg gibt es Organisationen, die konkret und legal helfen können. Deren Unterstützung ist sanktionsrechtlich unbedenklich, wenn sie über offizielle Kanäle läuft:
- UNHCR Deutschland koordiniert mit der ukrainischen Regierung humanitäre Zugangsversuche zu besetzten Gebieten
- Caritas Deutschland betreibt ein Hilfsprogramm für die Ukraine mit Partnern vor Ort
- Malteser International und Diakonie Katastrophenhilfe sind in der Region aktiv
Wichtig: Spenden und finanzielle Unterstützung über diese offiziellen Kanäle sind rechtlich unbedenklich, selbst wenn die Mittel in der Nähe besetzter Gebiete eingesetzt werden. Direktzahlungen an Privatpersonen in besetzt verwalteten Gebieten hingegen sind aus sanktionsrechtlicher Perspektive heikel und sollten zuvor mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.
Was jetzt zu tun ist
Die humanitäre Blockade von Oleschky ist kein abstraktes Ereignis – sie betrifft zehntausende Menschen in Deutschland, die Verwandte in der Region haben oder hatten. Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten sind real, aber komplex und zeitkritisch.
Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Ausländer- und Asylrecht kann in dieser Situation:
- Prüfen, ob ein §22-Antrag erfolgversprechend und realistisch umsetzbar ist
- Alle erforderlichen Dokumente koordinieren, übersetzen und rechtssicher zusammenstellen
- Kontakte zu ukrainischen Konsulaten und deutschen Behörden professionell herstellen
- Über legale Wege zur finanziellen Unterstützung von Angehörigen in der Ukraine beraten
- Bei nachgewiesener akuter Lebensgefahr einen Eilantrag stellen
Auf Expert Zoom finden Sie qualifizierte Rechtsanwälte für Ausländerrecht und internationales Recht, die auf genau solche komplexen Notsituationen spezialisiert sind – für eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer persönlichen Lage.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen zu Ihrem persönlichen Fall wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Andreas Weber