Im Nachtcafé vom 20. März 2026 im SWR sprach Schauspieler Ralf Scharrer offen über seine Erfahrungen als Stalking-Opfer. Seine Geschichte zeigt, wie verheerend anhaltende Belästigung das Leben zerstören kann — und wie wichtig es ist, die eigenen Rechte zu kennen und rechtlich zu handeln.
Was im Nachtcafé besprochen wurde
Die aktuelle Folge des SWR-Talkformats Nachtcafé trug den Titel „Wenn du nicht wärst" und widmete sich Menschen, die das Leben anderer nachhaltig verändert haben. Ralf Scharrer war einer der Gäste und berichtete über seine persönliche Erfahrung mit Stalking — einer Form der Belästigung, die in Deutschland laut Bundeskriminalamt jährlich über 80.000 Menschen betrifft.
Scharrer schilderte, wie die anhaltende Verfolgung durch eine andere Person sein Alltagsleben, seine berufliche Tätigkeit und sein psychisches Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigte. Seine Worte lösten eine breite Diskussion in sozialen Netzwerken aus — mit Tausenden von Menschen, die ähnliche Erfahrungen schilderten.
Was Ist Stalking — und Wann Ist Es Strafbar?
Stalking bezeichnet das wiederholte Verfolgen, Belästigen oder Beobachten einer Person gegen deren Willen — mit dem Ziel, Angst zu erzeugen oder in das Leben des Opfers einzugreifen.
In Deutschland ist Stalking seit 2007 als eigenständiger Straftatbestand nach § 238 StGB (Nachstellung) geregelt und wurde 2017 erheblich verschärft. Die Strafbarkeit setzt voraus, dass das Verhalten geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.
Strafbare Stalking-Handlungen umfassen:
- Physisches Verfolgen oder Beobachten
- Unerwünschter Kontakt per Telefon, E-Mail, sozialen Medien oder Post
- Bestellungen oder Buchungen im Namen des Opfers
- Kontaktaufnahme über Dritte (Familie, Kollegen, Freunde)
- Drohungen gegen das Opfer oder nahestehende Personen
- Beschädigung von Eigentum
Die Höchststrafe beträgt drei Jahre Freiheitsstrafe — bei schwerwiegenden Folgen (wie Suizid oder Suizidversuch des Opfers) bis zu zehn Jahre.
Was Können Betroffene Konkret Tun?
Wenn Sie Stalking erleben, gibt es einen klaren rechtlichen Handlungspfad — auch wenn er sich zunächst überwältigend anfühlen kann:
1. Dokumentieren Sie alles sofort. Protokollieren Sie jede Kontaktaufnahme mit Datum, Uhrzeit, Ort und Inhalt. Screenshots, Fotos und Zeugenaussagen sind wichtige Beweise. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, diese Dokumentation gerichtsfest aufzubereiten.
2. Erstatten Sie Strafanzeige. Gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige nach § 238 StGB. Sie haben das Recht, eine Anzeige zu erstatten — unabhängig davon, ob die Polizei das Verhalten zunächst als „nicht gravierend genug" einschätzt. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Annahme der Anzeige.
3. Beantragen Sie eine einstweilige Verfügung. Über das zuständige Amts- oder Landgericht können Sie eine einstweilige Verfügung (Kontaktverbot oder Annäherungsverbot) gegen den Täter erwirken. Dafür brauchen Sie in der Regel einen Rechtsanwalt oder können das Gericht direkt kontaktieren.
4. Nutzen Sie das Gewaltschutzgesetz. Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) erlaubt es Gerichten, dem Täter innerhalb kurzer Zeit zu untersagen, das Opfer zu kontaktieren, sich seiner Wohnung zu nähern oder bestimmte Orte aufzusuchen. Verstöße sind strafbar.
5. Holen Sie sich rechtliche Beratung. Ein Fachanwalt für Strafrecht oder Familienrecht kann beurteilen, ob eine Anzeige Aussicht auf Erfolg hat, welche zivilrechtlichen Schritte parallel möglich sind und wie Sie sich vor weiteren Übergriffen schützen können.
Psychologische Folgen nicht unterschätzen
Stalking ist nicht nur ein rechtliches Problem — es ist ein tiefgreifendes psychisches Trauma. Studien zeigen, dass über 80 Prozent der Stalking-Opfer unter Angststörungen, Schlafproblemen und posttraumatischen Belastungsreaktionen leiden.
Professionelle psychologische Unterstützung — sei es bei einem Psychologen, einem Psychotherapeuten oder einem Psychiater — ist keine Schwäche, sondern eine medizinische Notwendigkeit. Genau wie ein Anwalt Ihre rechtliche Position stärkt, stärkt ein Therapeut Ihre psychische Widerstandsfähigkeit.
Stalking im digitalen Zeitalter: Cyberstalking
Das Nachtcafé hat auch die digitale Dimension von Stalking ins Bewusstsein gerückt. Cyberstalking — die digitale Form der Nachstellung — ist in Deutschland ebenfalls nach § 238 StGB strafbar und umfasst:
- Dauerhaftes Senden von Nachrichten über Social-Media-Plattformen (Instagram, WhatsApp, TikTok)
- Erstellen von Fake-Profilen, um das Opfer zu kontaktieren oder zu beobachten
- Verbreitung persönlicher Informationen oder Fotos ohne Zustimmung
- Tracking des Standorts über digitale Mittel (GPS-Apps, geteilte Standortdienste)
- „Doxing" — die öffentliche Veröffentlichung privater Daten im Internet
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass digitale Belästigung denselben rechtlichen Schutz auslöst wie physische Nachstellung. Das bedeutet: auch wenn Sie Ihren Stalker noch nie persönlich getroffen haben, sind Sie rechtlich nicht schutzlos.
Ein wichtiger Schritt beim Cyberstalking: sichern Sie Beweise sofort durch Screenshots mit sichtbarem Zeitstempel — und ändern Sie Ihre Datenschutzeinstellungen auf allen Plattformen. Schränken Sie ein, wer Ihren Standort, Ihre Beiträge oder Ihre Kontaktdaten sehen kann.
Wo Finden Betroffene Hilfe?
In Deutschland gibt es spezialisierte Anlaufstellen für Stalking-Opfer, darunter das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (08000 116 016, 24h, kostenlos) und der Weiße Ring e.V. für allgemeine Opferhilfe.
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HINWEIS: Dieser Artikel ist allgemeine Rechtsinformation und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenden Sie sich bei konkreten Fällen an einen zugelassenen Rechtsanwalt.
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