Michael Schumacher bei Netflix: Wer entscheidet über Bildrechte, wenn jemand im Koma liegt?

Michael Schumacher im Ferrari Vodafone Formel-1-Auto

Photo : Hydro / Wikimedia

Charlotte Charlotte SchneiderRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 1. Oktober 2026

Am 2. Oktober 2026 erscheint auf Netflix die Dokumentation „Schumacher '94 – The Birth of a Legend". Corinna Schumacher wirkt persönlich mit und gewährt dem Streaming-Riesen seltene Einblicke in die dramatische Weltmeisterschaftssaison 1994, in der ihr damals 25-jähriger Mann seinen ersten Formel-1-Titel holte. Was viele Zuschauer dabei kaum bedenken: Michael Schumacher befindet sich seit seinem schweren Schädel-Hirn-Trauma im Dezember 2013 in einer langfristigen Reha-Phase und kann nicht selbst über sein öffentliches Erscheinungsbild entscheiden. Wer war also berechtigt, diese Dokumentation in seinem Namen zu genehmigen? Und was bedeutet dieses Rechtskonstrukt für ganz gewöhnliche Familien in Deutschland?

Corinna als Hüterin des Schumacher-Erbes

Kurz nach dem Skiunfall am 29. Dezember 2013 im französischen Méribel übernahm Corinna Schumacher faktisch die vollständige Kontrolle über alle rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten ihres Mannes. Das Ehepaar hatte offenbar rechtzeitig vorgesorgt und entsprechende Vollmachtsdokumente hinterlegt, die Corinna als Bevollmächtigte ausweisen. Das Ergebnis ist ein nahezu hermetisch abgeschottetes Leben: kein öffentlicher Auftritt von Michael, kein bestätigter medizinischer Statusbericht, keine Bilder ohne Freigabe durch die Familie. Die Genehmigung für „Schumacher '94" stammt damit von Corinna als rechtlich bevollmächtigter Vertreterin.

Doch was wäre passiert, wenn das Ehepaar keine rechtzeitige Vorsorge getroffen hätte? Und was erlaubt das deutsche Recht in solchen Situationen überhaupt?

Was das Betreuungsrecht in Deutschland regelt

Das deutsche Betreuungsrecht bestimmt, wer für eine handlungsunfähige Person rechtlich entscheidet. Seit der Reform durch das neue Betreuungsorganisationsgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat und unter anderem den §1820 BGB neu fasste, sind die Regelungen klarer strukturiert – aber vielen Bürgern nach wie vor unbekannt.

Ohne gültige Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ordnet das zuständige Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung an. Ein Richter bestimmt dann einen Betreuer – in der Regel einen nahen Angehörigen – der für klar umrissene Aufgabenbereiche zuständig wird: Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung oder Wahrnehmung persönlichkeitsrechtlicher Interessen. Dieser Betreuer kann dann auch entscheiden, ob Fotos oder Filmmaterial über die betroffene Person veröffentlicht werden dürfen.

Entscheidend dabei: Für besonders weitreichende Entscheidungen – zum Beispiel die Genehmigung eines kommerziellen Filmvertrags, der dauerhaft in die öffentliche Wahrnehmung einer Person eingreift – benötigt auch ein gerichtlich bestellter Betreuer eine richterliche Genehmigung. Das kostet Zeit und erzeugt Bürokratie.

Eine Vorsorgevollmacht hingegen erlaubt es, diese gerichtliche Kontrollschleife zu umgehen. Die bevollmächtigte Person kann selbstständig und sofort handeln – ohne Richter, ohne Verfahren, ohne Wartezeit.

Ab Oktober 2026: Das neue zentrale Register für Vorsorgevollmachten

Seit dem 1. Oktober 2026 gibt es eine wichtige Neuerung: Bürger können ihre Vorsorgevollmacht nun selbst im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen und eintragen – ohne zwingend notarielle Beglaubigung. Ärzte, Krankenhäuser und Gerichte können den Registereintrag direkt abrufen. Das erspart in Notfallsituationen die oft zeitraubende Suche nach dem Originalpapierdokument, das im Schuhkarton unter dem Bett liegt.

Für Familien in akuten Notsituationen bedeutet das: Wer jetzt seine Vorsorgevollmacht im Register hinterlegt, stellt sicher, dass behandelnde Ärzte und Gerichte sofort wissen, wer entscheidungsberechtigt ist. Kein Warteintervall, keine Kompetenzgerangel.

Experten für Betreuungsrecht empfehlen, diese neue Möglichkeit aktiv zu nutzen – insbesondere für ältere Erwachsene, Personen mit Vorerkrankungen und alle, die regelmäßig Sport treiben oder riskante Freizeitaktivitäten ausüben.

Ein konkreter Fall: Was passiert ohne Vorsorgevollmacht

Stellen Sie sich folgenden Sachverhalt vor: Thomas K., 47 Jahre alt, Versicherungskaufmann aus Dortmund, erleidet im Mai 2026 einen schweren Motorradunfall auf der A2 bei Hamm. Er überlebt, liegt aber sechs Wochen im Koma auf der Intensivstation. Sein älterer Bruder, ein leidenschaftlicher Hobbyfilmer, möchte in dieser Zeit eine emotionale Videodokumentation über Thomas' Genesung auf YouTube veröffentlichen und beantragt Zugang zu Krankenhausfotos sowie zur Überwachungskamera-Aufnahme des Unfallorts.

Szenario A – Ohne Vorsorgevollmacht:

Das Amtsgericht Dortmund muss zunächst ein Betreuungsverfahren einleiten. Die Verfahrensdauer beträgt in der Praxis mindestens drei bis sechs Wochen, in komplexeren Fällen auch zwei bis drei Monate. Die Kosten für die Familie: Gerichtsgebühren ab rund 200 Euro, hinzu kommt die Vergütung für einen gegebenenfalls bestellten Verfahrenspfleger von 60 Euro pro Stunde – im Schnitt entstehen dadurch 300 bis 700 Euro zusätzliche Ausgaben. Danach erst kann der bestellte Betreuer – vielleicht Thomas' Ehefrau, vielleicht aber auch ein beruflicher Fremdbetreuer – über die Veröffentlichung der Videoaufnahmen entscheiden. Bis dahin können weder Ja noch Nein gesagt werden.

Szenario B – Mit Vorsorgevollmacht:

Thomas' Ehefrau Anja ist als Bevollmächtigte eingetragen. Sie kann bereits 24 Stunden nach der Krankenhausaufnahme erklären, dass keine Videoaufnahmen von Thomas ohne ihre ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht werden dürfen. Die Entscheidung ist sofort bindend, ohne Richter, ohne Gebühren, ohne Bürokratie. Anja kann gleichzeitig alle medizinischen Entscheidungen treffen, Bankgeschäfte abwickeln und laufende Vertragsangelegenheiten regeln.

Die Wenn/Dann-Logik: Wenn jemand ohne Vorsorgevollmacht handlungsunfähig wird, dauert es im Durchschnitt vier bis acht Wochen, bis ein Betreuer rechtswirksam handeln kann. In dieser Zeit sind weder Persönlichkeitsrechte noch Vermögens- oder Gesundheitsentscheidungen effektiv geschützt. Mit einer gültigen Vorsorgevollmacht tritt der Bevollmächtigte sofort und ohne Richter in Kraft.

Was eine umfassende Vorsorgevollmacht abdeckt

Eine rechtlich wasserdichte Vorsorgevollmacht kann folgende Bereiche explizit regeln:

  • Gesundheitsfürsorge: Einwilligung in medizinische Maßnahmen, Einsicht in Krankenakten, Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen in definierten Fällen
  • Aufenthaltsbestimmung: Verlegung in Pflegeeinrichtungen oder Reha-Kliniken
  • Vermögensverwaltung: Bankgeschäfte, Kreditentscheidungen, Vertragsabschlüsse
  • Persönlichkeitsrechte: Veröffentlichung von Fotos, Ton- und Filmaufnahmen, Interviews und Dokumentarfilmen
  • Kommunikation mit Behörden und Institutionen: Vertretung gegenüber Behörden, Arbeitgebern und Versicherungen

Wichtig: Nicht jede Formulierung ist in der Praxis juristisch belastbar. Eine Vollmacht, die pauschal „alle Angelegenheiten" auf eine Person überträgt, ohne explizit Persönlichkeitsrechte zu benennen, kann in konkreten Streitfällen zu Graubereichen führen. Genau dort liegt das Beratungsfeld für Anwälte mit Spezialisierung auf Betreuungsrecht: Sie helfen, die Vollmacht so zu formulieren, dass im Ernstfall kein Interpretationsspielraum bleibt.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn mehrere Personen gleichzeitig bevollmächtigt werden sollen – etwa Ehepartner und erwachsene Kinder. Ohne klare Regelung, ob diese Personen einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen, entstehen im Ernstfall Blockaden. Ein auf Betreuungsrecht spezialisierter Anwalt kann diese Konfliktpotenziale bereits bei der Erstellung der Vollmacht ausräumen und eine Rangfolge oder Einzelvertretungsregelung einbauen, die im Notfall reibungslos greift.

Gemäß §1820 BGB in der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Fassung müssen bestimmte besonders eingreifende Maßnahmen – wie freiheitsentziehende Unterbringung oder riskante medizinische Eingriffe – in der Vollmacht explizit erwähnt sein. Ohne diese ausdrückliche Nennung bleibt der Betreuer auf eine Genehmigung des Betreuungsgerichts angewiesen.

Was das Schumacher-Beispiel uns alle lehrt

Michael Schumacher ist für Millionen Fans der erfolgreichste Formel-1-Fahrer aller Zeiten. Sein Schicksal hat aber auch eine völlig andere Bedeutung: Es ist eines der sichtbarsten Beispiele dafür, wie rechtzeitige Vorsorge entscheidet, wer im Ernstfall die Kontrolle behält.

Die Netflix-Dokumentation „Schumacher '94" ist das direkte Ergebnis dieser Vorsorge. Corinna Schumacher konnte sie genehmigen, weil die Familie die richtigen Dokumente hatte. Ohne diese Dokumente hätte ein Amtsgericht mitreden müssen – mit ungewissem Ausgang.

Laut Bundesnotarkammer haben Stand 2026 rund 38 Prozent der Erwachsenen in Deutschland eine Vorsorgevollmacht. Das bedeutet: Mehr als 62 Prozent wären in einer ähnlichen Situation auf ein gerichtliches Betreuungsverfahren angewiesen – mit allen zeitlichen und bürokratischen Konsequenzen.

Ein Anwalt für Betreuungsrecht kann helfen, die persönliche Situation einzuschätzen, bestehende Dokumente auf Lücken zu prüfen und eine rechtssichere Vollmacht zu formulieren. Angesichts des neuen Registers, das seit dem 1. Oktober 2026 auch die Hinterlegung vereinfacht, war der Zeitpunkt zum Handeln selten so günstig wie jetzt.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfiehlt sich die Konsultation eines spezialisierten Anwalts für Betreuungsrecht.

Wer wissen möchte, welche rechtlichen Fragen beim Biopic einer lebenden Person entstehen, findet in unserem Artikel über den Michael Jackson Film 2026 und Persönlichkeitsrechte weitere Einblicke. Und wer verstehen will, wie Vorsorgevollmachten in einer Staatskrise greifen, liest unseren Beitrag zum Fall König Harald und Haakons Regentschaft.

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