Laura Hofmann moderiert schwanger die WM 2026: Was werdende Mütter im Job dürfen

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Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 14. Juni 2026

Laura Hofmann moderiert schwanger die WM 2026: Was werdende Mütter im Job dürfen

MagentaTV-Moderatorin Laura Hofmann erwartet ihr zweites Baby – und moderiert trotzdem täglich live das WM-Morgenmagazin „Breakfast Club". Der öffentlichkeitswirksame Spagat der 34-Jährigen aus Meerbusch macht deutlich: Schwangerschaft bedeutet kein automatisches Arbeitsverbot. Doch was dürfen Arbeitgeber verlangen, und wo beginnt der gesetzliche Schutz?

WM-Premiere und zweite Schwangerschaft: Ein Paar im Doppeleinsatz

Am 11. Juni 2026 startete Laura Hofmann pünktlich um 7 Uhr morgens ihren neuen Job beim MagentaTV-„Breakfast Club" – einem zweistündigen Morgenformat, das täglich die Nachtspiele der Weltmeisterschaft aus den USA, Mexiko und Kanada analysiert. Ihr Co-Host: Comedian und Moderator Micky Beisenherz. Was das Publikum wusste: Laura Hofmann ist erneut schwanger.

Ihr erster Sohn, den sie mit Bayer-Leverkusen-Profi Jonas Hofmann hat, kam im Juni 2025 zur Welt. Kaum ein Jahr später verkündete das Ehepaar via Instagram, dass Nachwuchs Nummer zwei erwartet wird. Hofmann entschied sich bewusst, ihren TV-Job fortzuführen – ein Recht, das sie hat, über das aber viele Arbeitnehmerinnen in Deutschland zu wenig wissen.

Was das Mutterschutzgesetz wirklich bedeutet

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt schwangere Arbeitnehmerinnen umfassend – es bedeutet jedoch nicht, dass sie sofort aufhören müssen zu arbeiten. Der gesetzliche Grundsatz lautet: Schwangere dürfen weiterarbeiten, solange die Tätigkeit weder ihre Gesundheit noch die des ungeborenen Kindes gefährdet.

Das Gesetz unterscheidet drei Stufen:

  • Allgemeines Beschäftigungsverbot: Gilt bei konkreter Gesundheitsgefährdung – etwa Arbeit mit chemischen Stoffen, schwerer körperlicher Belastung oder Nachtarbeit nach 22 Uhr.
  • Anpassungspflicht des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen zunächst anpassen, bevor ein Beschäftigungsverbot in Kraft tritt.
  • Individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot: Stellt ein Arzt fest, dass die konkrete Tätigkeit medizinisch riskant ist, gilt dieses Verbot unabhängig vom allgemeinen Gesetz.

Eine TV-Moderation in einem professionellen Studio – klimatisiert, sitzend, ohne körperliche Belastung – fällt in der Regel nicht unter die gesetzlichen Verbotstatbestände, sofern keine ärztlichen Gegenindikationen bestehen und die Arbeitszeiten im erlaubten Rahmen liegen.

Drei Pflichten, die jeder Arbeitgeber kennen muss

Nach § 10 MuSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sobald er von einer Schwangerschaft erfährt, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese muss klären:

  1. Körperliche Belastungen: Gibt es Heben, Tragen, langes Stehen oder andere physische Risiken?
  2. Psychische Belastungen: Sind Stressniveau, Zeitdruck und Schichtsystem für eine Schwangere zumutbar?
  3. Arbeitszeiten: Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr ist grundsätzlich verboten – ebenso Sonn- und Feiertagsarbeit ohne ausdrückliche Zustimmung der Schwangeren und ärztliches Einverständnis.

Für Laura Hofmanns Situation: Der „Breakfast Club" startet täglich um 7 Uhr morgens – weit außerhalb der verbotenen Nachtarbeitszeiten. Solange Stress und Gesundheit stimmen, ist das Format rechtlich unbedenklich.

Sechs Wochen vor dem Geburtstermin: Die Schutzfrist beginnt

Ein zentraler Moment im Mutterschutzrecht ist die vorgeburtliche Schutzfrist: Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt diese Frist. In dieser Zeit darf die Arbeitnehmerin zwar noch arbeiten – aber nur wenn sie es ausdrücklich will. Der Arbeitgeber kann sie nicht mehr dazu verpflichten.

Acht Wochen nach der Geburt gilt das absolute Beschäftigungsverbot: Keine Arbeitnehmerin darf in dieser Phase beschäftigt werden, auch wenn sie selbst es wünschte. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen.

Für Laura Hofmann heißt das konkret: Spätestens sechs Wochen vor dem Geburtstermin des zweiten Kindes endet der tägliche Einsatz beim „Breakfast Club" – sofern sie nicht aktiv von ihrem Recht auf Weiterarbeit Gebrauch macht.

Wenn der Arbeitgeber die Regeln bricht

In der Praxis läuft nicht immer alles reibungslos. Manche Arbeitgeber stellen die Gefährdungsbeurteilung zu spät oder gar nicht aus, verweigern notwendige Anpassungen oder üben Druck aus, weiterzumachen. Was können Schwangere tun?

  • Anpassung einfordern: Das Recht auf angepasste Arbeitsbedingungen kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
  • Kündigungsschutz nutzen: Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist nach § 17 MuSchG grundsätzlich unzulässig – und zwar bis vier Monate nach der Geburt.
  • Fachanwalt einschalten: Bei Konflikten mit dem Arbeitgeber oder unklarer Rechtslage empfiehlt sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Sonderfall: Freiberufliche Moderatorinnen

Viele TV-Moderatorinnen arbeiten nicht als Festangestellte, sondern als Honorarkräfte. Für sie gilt das Mutterschutzgesetz nicht direkt – es sei denn, sie sind über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert oder gelten rechtlich als arbeitnehmerähnliche Personen.

Freiberuflerinnen sollten prüfen, ob eine KSK-Mitgliedschaft besteht, denn diese eröffnet Zugang zu Mutterschaftsgeld und Rentenversicherungsschutz. Ein Fachanwalt kann darüber hinaus klären, ob das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber de facto als arbeitnehmerähnlich eingestuft werden kann – mit erheblichen Konsequenzen für Schutzansprüche und Entgeltersatz.

Der Fall Laura Hofmann als Lehrstunde für alle Arbeitnehmerinnen

Laura Hofmanns Rückkehr vor die WM-Kamera trotz Schwangerschaft ist kein Skandal – sie ist legal, wenn Arbeitsbedingungen passen und ärztlich nichts dagegen spricht. Ihr Fall zeigt aber, wie viele Arbeitnehmerinnen ihre Rechte nicht kennen: Wann darf der Arbeitgeber Mehrarbeit verlangen? Ab wann greift das Beschäftigungsverbot? Was passiert, wenn er Anpassungen verweigert?

Einen Überblick über verwandte Fragen rund um Vertragsrecht im WM-Kontext finden Sie auch in unserem Artikel zu Arbeitnehmerrechten rund um die WM 2026. Wenn Sie schwanger sind und unsicher über Ihre Rechte am Arbeitsplatz, kann eine erste Einschätzung durch einen Fachanwalt auf Expert Zoom schnell Klarheit schaffen.

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