Lars Eidinger als Brainiac: Was die Digitalisierung von Schauspielern für Datenschutz und Urheberrecht bedeutet

Lars Eidinger bei der Berlinale 2024

Photo : Martin Kraft / Wikimedia

Jens Jens FischerInformationstechnologie
4 Min. Lesezeit 20. April 2026

Der deutsche Schauspieler Lars Eidinger wird in James Gunns Superman-Sequel „Man of Tomorrow" den Superbösewicht Brainiac spielen — einen hyperintelligenten Alien-Androiden, der ganze Planeten digitalisiert und in Flaschen konserviert. Drehstart ist April 2026, Kinostart Juli 2027. Die Besetzung des Berliners hat weltweit Schlagzeilen gemacht. Doch hinter dem glamourösen Hollywood-Casting stecken unbequeme Fragen, die jeden betreffen — nicht nur Schauspieler.

Lars Eidinger als Brainiac: Warum die Besetzung mehr als eine Filmnachricht ist

James Gunn verkündete die Besetzung auf Instagram mit den Worten, dass Eidinger bei einer weltweiten Suche nach dem perfekten Brainiac an die Spitze aufgestiegen sei. Brainiac ist bekannt dafür, Zivilisationen zu digitalisieren — ihre gesamte Existenz in Datenpakete zu pressen und zu archivieren. Das ist eine bemerkenswert aktuelle Metapher.

Denn genau das passiert gerade in der realen Filmbranche: Schauspieler werden gescannt, ihre Stimmen aufgezeichnet, ihre Mimik in 3D-Modellen erfasst — und dann für digitale Doubles, posthume Auftritte oder KI-generierte Szenen verwendet. Warner Bros., Disney und Netflix investieren massiv in diese Technologien. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hinken der Realität weit hinterher.

Digitale Doubles und KI: Der rechtliche Graubereich

In den USA sorgte ein Streit zwischen dem Schauspielerverband SAG-AFTRA und den Hollywoodstudios über den Einsatz von KI-generierten Doubles 2023 für den größten Streik seit Jahrzehnten. Das Ergebnis: Studios müssen für jede neue KI-Nutzung eines Schauspielerabbilds explizit zustimmen und entsprechend vergüten.

In Deutschland ist die Rechtslage komplex. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Verbindung mit der DSGVO schützt personenbezogene Daten — und das Gesicht, die Stimme und biometrische Merkmale einer Person gelten als besonders sensible Daten der Kategorie „besondere Kategorien" nach Art. 9 DSGVO. Ihre Verarbeitung für kommerzielle Zwecke erfordert in aller Regel eine ausdrückliche Einwilligung.

Für Schauspieler bedeutet das: Ein einmal unterschriebener Vertrag, der einem Studio das Recht einräumt, das digitale Abbild zu „nutzen", kann weitreichende Konsequenzen haben. Ohne klare vertragliche Begrenzungen könnte dieses Abbild theoretisch für beliebige Produktionen, Werbung oder sogar nach dem Tod der Person eingesetzt werden.

Das Right of Publicity: In Deutschland noch Neuland

In den USA kennt man das sogenannte „Right of Publicity" — das Recht, kommerziell von der eigenen Identität, Stimme und Erscheinung zu profitieren. Einige US-Bundesstaaten, darunter Kalifornien, haben dieses Recht inzwischen explizit auf digitale KI-Nutzung ausgeweitet.

In Deutschland gibt es kein eigenständiges Publicity-Recht. Stattdessen schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§ 823 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG) die kommerziell nutzbare Persönlichkeit. Das Kunsturhebergesetz (KUG) schützt das Bildnis einer Person: Wer das Bild oder die Stimme einer bekannten Person für kommerzielle Zwecke nutzt, braucht deren Einwilligung — und muss sie entsprechend vergüten.

Doch was gilt für ein KI-generiertes Abbild, das auf echten Aufnahmen basiert, aber nicht mehr „echt" ist? Hier fehlt in Deutschland noch eine klare Rechtsprechung.

Was bedeutet das für Unternehmen und Privatpersonen?

Das Beispiel Lars Eidinger und Hollywood ist nicht nur für Schauspieler relevant. Denn KI-Deepfakes und digitale Doubles betreffen längst auch:

  • Unternehmen, die KI-generierte Sprechervideos oder Testimonials für Werbung einsetzen
  • Content Creator, deren Likeness ohne Genehmigung in Trainingsdaten für KI-Modelle landet
  • Privatpersonen, die Opfer von Deepfakes in sozialen Netzwerken werden

Wer ein KI-generiertes Bild oder Video einer Person ohne deren Zustimmung erstellt und verbreitet, riskiert in Deutschland Schadensersatzklagen, einstweilige Verfügungen und strafrechtliche Konsequenzen — insbesondere wenn sexuelle Inhalte involviert sind (§ 184k StGB).

Was Sie jetzt wissen sollten

Ob Sie als Freelancer, Influencer oder Unternehmen KI-Technologien einsetzen oder selbst Inhaber von Persönlichkeitsrechten sind: Die Digitalisierung des menschlichen Abbilds ist ein wachsendes rechtliches und technisches Risiko.

Praktische Schritte, die IT- und Datenschutzberater empfehlen:

Verträge prüfen: Jeder Vertrag, der das Recht zur Nutzung von Aufnahmen, Stimme oder Likeness enthält, sollte auf den Umfang der Nutzungsbefugnis geprüft werden — auch für KI-Anwendungen.

Einwilligungen dokumentieren: Wer KI-Tools einsetzt, die auf Personenbildern basieren, braucht nachweisliche Einwilligungen — insbesondere bei DSGVO-Pflichten im europäischen Raum.

Deepfake-Monitoring: Prominente, Unternehmen und Privatpersonen sollten regelmäßig prüfen, ob ihr Abbild missbräuchlich im Netz kursiert — entsprechende Monitoring-Tools sind inzwischen auch für Nicht-Celebrities erschwinglich.

Die EU-KI-Verordnung: Was sich bis 2026 ändert

Die im August 2024 in Kraft getretene EU-KI-Verordnung (EU AI Act) stuft biometrische Identifikations- und Kategorisierungssysteme als Hochrisiko-KI ein. Systeme, die Gesichtsbilder aus dem Internet scrapen oder Gesichtserkennungsdatenbanken aufbauen, sind in der EU gänzlich verboten. Für Produktionsfirmen bedeutet das: Wer in Europa KI-generierte Schauspielerporträts oder digitale Doubles erstellt, muss strenge Anforderungen an Transparenz, Datenschutz-Folgenabschätzung und Dokumentationspflichten erfüllen.

Konkret: Jede KI-Anwendung, die als KI-generierter Content erkennbar ist, muss ab dem 2. August 2026 entsprechend gekennzeichnet werden. Das gilt für Deepfakes, synthetische Stimmen und digital veränderte Videosequenzen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 30 Millionen Euro oder 6 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Fazit: Brainiac digitalisiert Planeten — wir sollten aufpassen, dass er das nicht mit uns tut

Lars Eidinger als Brainiac ist clever besetzt. Aber die Frage, wem das digitale Abbild einer Person gehört und wer davon profitiert, ist keine Science-Fiction — sie ist rechtliche Gegenwart. Auf Expert Zoom finden Sie spezialisierte IT-Rechtsberater und Datenschutzexperten, die Ihnen helfen, Ihre digitalen Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die rechtliche Lage zu KI und Persönlichkeitsrechten entwickelt sich schnell — lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Fachmann beraten.

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