Kevin Keegan stirbt mit 75: Was mit den digitalen Konten Verstorbener passiert – und wie man vorsorgt

Person ordnet am Laptop digitale Konten und Passwörter für den digitalen Nachlass
Jens Jens FischerInformationstechnologie
4 Min. Lesezeit 20. Juli 2026

Der frühere HSV-Star und zweifache Europas Fußballer des Jahres Kevin Keegan ist am 20. Juli 2026 im Alter von 75 Jahren gestorben. Wie sein früherer Klub Hamburger SV mitteilte, erlag der Engländer einem Krebsleiden, das im Januar 2026 diagnostiziert und im Juni als weit fortgeschritten öffentlich gemacht worden war. Mit seinem Tod endet nicht nur eine Fußball-Ära – es beginnt für viele Angehörige eine oft übersehene Aufgabe: der digitale Nachlass.

Was geschehen ist

Keegan prägte den Hamburger SV zwischen 1977 und 1980 und führte den Verein 1979 zur deutschen Meisterschaft. In den Jahren 1978 und 1979 wurde er als Europas Fußballer des Jahres ausgezeichnet – eine Ehrung, die seinen Status als eine der größten Figuren der Klubgeschichte begründete. Der HSV würdigte ihn am Todestag als „Legende", zahlreiche Fans hinterließen Beileidsbekundungen in den sozialen Netzwerken.

Sein Tod nach einer schweren Erkrankung lenkt den Blick auf eine Frage, die im Trauerfall fast jede Familie betrifft, aber selten vorbereitet ist: Was passiert mit den E-Mail-Postfächern, Social-Media-Profilen, Streaming-Abos und Cloud-Speichern eines verstorbenen Menschen?

Warum der digitale Nachlass jetzt zählt

Anders als beim klassischen Erbe – Haus, Konto, Auto – ist der digitale Besitz oft unsichtbar. Fotos liegen in der Cloud, Verträge im E-Mail-Fach, Guthaben in Bezahl-Apps. Ohne Zugangsdaten stehen Hinterbliebene vor verschlossenen Türen.

Rechtlich ist die Lage seit Jahren klarer, als viele annehmen. Bereits 2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Nutzerkonto samt Inhalten grundsätzlich Teil des Erbes ist und auf die Erben übergeht – ein Grundsatz, der bis heute gilt. Praktisch scheitert der Zugriff aber häufig an Passwörtern, Zwei-Faktor-Sperren und undurchsichtigen Plattform-Prozessen. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, den digitalen Nachlass frühzeitig selbst zu ordnen, statt ihn im Ernstfall den Anbietern zu überlassen.

Die Dimension ist beträchtlich: Ein durchschnittlicher Erwachsener nutzt heute Dutzende Online-Dienste, von denen viele mit einer Kreditkarte oder einem Bankkonto verknüpft sind. Bleiben diese unbemerkt, laufen Abonnements weiter, Rechnungen stapeln sich, und im schlimmsten Fall werden verwaiste Konten zum Ziel von Betrügern. Identitätsdiebstahl im Namen Verstorbener ist ein wachsendes Problem, weil solche Profile oft monatelang unbeaufsichtigt bleiben.

Was mit den Konten Verstorbener passiert

Die großen Plattformen behandeln den Todesfall unterschiedlich:

  • Facebook und Instagram bieten einen sogenannten Gedenkzustand an. Das Profil bleibt sichtbar, wird aber eingefroren; ein zu Lebzeiten benannter Nachlasskontakt kann es begrenzt verwalten. Alternativ lässt sich das Konto auf Antrag löschen.
  • Google kennt den „Kontoinaktivität-Manager". Wer ihn einrichtet, legt fest, nach welcher Frist der Inaktivität welche Person Zugriff auf Fotos, Mails und Dokumente erhält.
  • Apple ermöglicht über den „Nachlasskontakt" den Zugang zu iCloud-Daten – vorausgesetzt, dieser wurde vorher aktiviert.

Der entscheidende Punkt: Fast alle diese Schutzmechanismen funktionieren nur, wenn sie vor dem Todesfall eingerichtet wurden. Digitale Guthaben, Kryptowährungen oder kostenpflichtige Abonnements bleiben sonst häufig blockiert oder laufen unbemerkt weiter. Wie schwierig gerade Krypto-Werte ohne den passenden Zugangsschlüssel zu vererben sind, zeigt der Fall vieler Bitcoin-Besitzer, deren Krypto-Vermögen im Nachlass faktisch unerreichbar wird.

In fünf Schritten den digitalen Nachlass regeln

Ein IT-Fachmann oder eine spezialisierte Beraterin kann helfen, den Überblick zu behalten und Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Die Grundstruktur ist dabei überschaubar:

  1. Bestandsliste anlegen. Notieren Sie alle wichtigen Konten – E-Mail, soziale Netzwerke, Online-Banking, Bezahldienste, Abos, Cloud und Krypto-Wallets.
  2. Zugänge sicher hinterlegen. Ein verschlüsselter Passwort-Manager mit einem definierten Notfallzugang ist sicherer als ein Zettel in der Schublade.
  3. Nachlasskontakte aktivieren. Richten Sie bei Google, Apple und Meta die vorgesehenen Nachlass- oder Inaktivitätsfunktionen ein.
  4. Vollmacht formulieren. Eine „Vollmacht über den Tod hinaus" für den digitalen Bereich benennt eine Vertrauensperson eindeutig. Die Verbraucherzentrale stellt dafür Musterformulierungen bereit.
  5. Regelmäßig aktualisieren. Neue Konten und geänderte Passwörter gehören in die Liste – mindestens einmal im Jahr.

Wer diese Schritte umsetzt, erspart den Hinterbliebenen im Trauerfall wochenlange Auseinandersetzungen mit anonymen Support-Formularen.

Zwischen Technik und Recht

Der digitale Nachlass berührt zwei Welten: die technische Verwaltung der Zugänge und die rechtliche Frage, wer erben und entscheiden darf. Für die erbrechtliche Seite – Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft – ist anwaltliche Beratung sinnvoll; welche Konflikte im Trauerfall entstehen können, verdeutlichen zahlreiche prominente Erbfälle, etwa die Erbrechtsfragen rund um Künstlernachlässe. Für die technische Seite – Passwort-Management, Datensicherung, Löschung von Konten – ist ein IT-Experte der richtige Ansprechpartner.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zu Erbe und Datenschutz sollten Betroffene eine Fachkraft hinzuziehen.

Ein Vermächtnis, das mehr ist als Erinnerung

Kevin Keegans sportliches Erbe ist gesichert: Titel, Auszeichnungen und die Erinnerung an ausverkaufte Ränge im Volksparkstadion. Sein Tod erinnert zugleich daran, dass das eigene Leben heute auch in Dateien, Profilen und Passwörtern weiterlebt. Wer diese digitale Hinterlassenschaft frühzeitig ordnet, schützt seine Angehörigen vor Frust – und seine Daten vor dem Zugriff Dritter.

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