Jasmin Herrens Trennungsgerüchte: Was unverheiratete Paare in Deutschland rechtlich riskieren

Ältere Frau und jüngerer Mann an Küchentisch mit Rechtsdokumenten bei Trennungsgespräch

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Andreas Andreas WeberRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 7. Oktober 2026

Am 6. Oktober 2026 stellte Jasmin Herren klar: Von einer Trennung von Philipp Bender, ihrem 21 Jahre jüngeren Partner, könne keine Rede sein. Das Paar ist seit über drei Jahren zusammen – trotzdem nie zum Standesamt gegangen. Was viele in vergleichbaren Situationen nicht wissen: Genau diese Entscheidung kann im Trennungsfall rechtlich teuer werden. Laut Statistischem Bundesamt lebten 2023 in Deutschland rund 3,4 Millionen Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft – ohne die automatischen Schutzrechte, die eine Ehe mitbringt.

Was das Gesetz unverheirateten Paaren verweigert

Das deutsche Recht kennt keine automatische Absicherung für Paare ohne Trauschein. Wer ohne Ehering zusammenlebt, hat im Trennungsfall grundsätzlich keinen Anspruch auf folgende Leistungen, die verheirateten Partnern selbstverständlich zustehen:

Keinen Unterhalt: Nach einer Trennung besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Partner – unabhängig davon, wie lange die Beziehung dauerte oder wie asymmetrisch die wirtschaftliche Situation war. Bei Ehen hingegen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 1569 ff. BGB) detailliert, unter welchen Umständen Unterhalt geschuldet wird.

Kein Erbrecht: Stirbt ein Partner, geht das Erbe ohne Testament vollständig an Blutsverwandte – nicht an den Lebensgefährten. Wer jahrelang zusammengelebt hat, ohne eine testamentarische Regelung zu treffen, geht im Erbfall leer aus. Das gilt selbst dann, wenn der verbleibende Partner die Wohnung eingerichtet, Kinder großgezogen oder Renovierungen finanziert hat.

Keinen Zugewinnausgleich: Das in der Ehe geltende Prinzip, wonach das gemeinsam aufgebaute Vermögen bei Scheidung aufgeteilt wird, gilt für unverheiratete Paare schlicht nicht. Ein Partner, der zehn Jahre lang weniger gearbeitet hat, um den anderen zu unterstützen, hat keinerlei automatischen Anspruch auf einen Ausgleich dieses Verzichts.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) formuliert es so: Die eheähnliche Gemeinschaft begründet zwischen den Partnern keine gegenseitigen gesetzlichen Pflichten. Sie ist, rechtlich betrachtet, das gleichzeitige Leben zweier unverbundener Einzelpersonen.

Hinzu kommt: Im Krankheitsfall hat ein unverheirateter Partner keine automatische Entscheidungsbefugnis. Wenn der Lebensgefährte bewusstlos ins Krankenhaus kommt, dürfen Ärzte ihn ohne schriftliche Vollmacht nicht einmal über den Zustand informieren. Eltern oder Geschwister haben kraft Gesetzes Vorrang – auch wenn das Paar seit Jahren zusammenlebt.

Wenn gemeinsame Investitionen auf tönernen Füßen stehen

Ein weiteres Problem trifft viele Paare unvorbereitet: die Frage gemeinsamer finanzieller Investitionen. Möbel, Renovierungen, Urlaube, mitfinanzierte Ausbildungen, Anzahlungen auf Fahrzeuge oder gar gemeinsam gekaufte Immobilien – im Trennungsfall zählt in der Regel, wessen Name im Grundbuch oder auf der Quittung steht.

Unter engen Voraussetzungen erlaubt § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) zwar Ausgleichsansprüche – etwa wenn jemand nachweisbar erhebliche Leistungen für den anderen erbracht hat, die weit über das normale Füreinander-Dasein hinausgehen. In der Praxis ist dieser Weg jedoch schwer zu beschreiten: Gerichte verlangen klare Beweise, und informelle Absprachen werden häufig als Schenkung gewertet.

Laut einer Umfrage des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aus dem Jahr 2025 wussten 68 Prozent der Befragten nicht, dass sie beim Kauf einer gemeinsamen Wohnung ohne Ehevertrag im Trennungsfall keinerlei automatisches Anrecht auf die Hälfte besitzen. Weitere 54 Prozent gingen irrtümlich davon aus, dass ein langjähriges Zusammenleben automatisch bestimmte Vermögensrechte begründet. Die Folge: Tausende Paare stehen nach Trennungen vor finanziellen Schäden, die sich mit einfacher rechtlicher Vorsorge hätten vermeiden lassen.

Wie es für Laura und Markus konkret ausgeht

Das folgende Szenario ist fiktiv, aber basiert auf einem typischen Muster aus der Familienrechtspraxis: Laura (47) und Markus (26) sind seit drei Jahren ein Paar, nicht verheiratet, wohnen gemeinsam in einer Münchner Mietwohnung – Markus ist der Hauptmieter. Laura hat über die Jahre rund 14.000 Euro in gemeinsame Möbel und eine neue Einbauküche investiert sowie Markus' Umschulung zum Erzieher mit einem zinslosen Darlehen von 8.500 Euro mitfinanziert.

Als die Beziehung endet, ergeben sich zwei grundlegend verschiedene Szenarien:

Szenario A – ohne Partnerschaftsvertrag: Laura hat keine schriftliche Vereinbarung über die 8.500 Euro. Ohne schriftlich dokumentierten Darlehenscharakter gilt das Geld als Schenkung – Rückforderung scheitert. Weil Markus der Hauptmieter ist, darf er die Wohnung behalten. Die Einbauküche gilt als Bestandteil der Mietwohnung. Laura verliert faktisch 14.000 Euro Inventar plus 8.500 Euro Ausbildungsförderung, insgesamt rund 22.500 Euro, da ein Gerichtsverfahren ohne Belege kaum Aussicht auf Erfolg hat. Verfahrensdauer: 12 bis 18 Monate.

Szenario B – mit Partnerschaftsvertrag: Ein Rechtsanwalt hätte das Darlehen von 8.500 Euro schriftlich als solches dokumentiert, Lauras Miteigentumsanteil an Küche und Möbeln festgehalten und eine Mietaufnahme-Klausel für den Trennungsfall ergänzt. Kosten für die Vertragsgestaltung: einmalig 900 bis 1.600 Euro. Potenzielle Rückforderung: 8.500 Euro Darlehen plus Ausgleich für Inventar. ROI: 14:1 bis 25:1 gegenüber den Verlusten in Szenario A.

Der entscheidende Unterschied: In Deutschland gilt im Zweifel die Vermutung der Schenkung, wenn kein schriftlicher Beweis eines anderen Willens vorliegt. Wer zahlt, ohne zu dokumentieren, schenkt – unabhängig von der gemeinsamen Absicht im Moment der Zahlung.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Fall empfiehlt sich die Konsultation eines zugelassenen Rechtsanwalts.

Altersunterschied vergrößert das rechtliche Risiko

Beziehungen mit großem Altersunterschied – wie die von Jasmin Herren und Philipp Bender, die laut Berichten rund 21 Jahre trennen – gehen häufig mit ausgeprägten wirtschaftlichen Asymmetrien einher. Der ältere Partner hat in der Regel mehr Vermögen aufgebaut, hat möglicherweise Kinder aus früheren Beziehungen und trägt andere Risiken. Der jüngere Partner hat mitunter Karriereschritte verzögert oder auf eigene Wohnkosten verzichtet.

Ohne rechtliche Absicherung kann genau diese Asymmetrie zum Problem werden – für beide Seiten. Laut Statistischem Bundesamt lag der Anteil von Paaren mit mehr als 15 Jahren Altersunterschied 2023 bei 4,7 Prozent aller Partnerschaften. Das entspricht rund 160.000 Paaren in Deutschland – von denen ein erheblicher Teil unverheiratet lebt.

Familienrechtsanwälte empfehlen bei solchen Konstellationen ein Basispaket aus vier Dokumenten:

  1. Partnerschaftsvertrag – regelt Vermögenstrennung, gemeinsame Investitionen, etwaige Unterhaltsvereinbarungen und den Trennungsfall
  2. Testament – sichert dem Partner das Erbrecht, das das Gesetz ihm nicht automatisch einräumt
  3. Vorsorgevollmacht – regelt, wer im medizinischen Notfall entscheiden darf (Unverheiratete haben hier keinerlei automatische Rechte)
  4. Klarheit über den Mietvertrag – wessen Name steht drin, und was passiert bei Auszug?

Diese Dokumente sind kein Misstrauensvotum, sondern rechtliche Hygiene – ähnlich wie eine Versicherungspolice, die man hofft, nie zu brauchen.

Was jetzt zu tun ist

Das Muster hinter der Jasmin-Herren-Story ist exemplarisch für Millionen unverheirateter Paare in Deutschland. Ob TV-Persönlichkeit oder Angestellter in Dortmund: Die rechtliche Ausgangslage ist identisch. Der Unterschied zwischen einem gesicherten und einem ungesicherten Trennungsszenario liegt nicht in der Länge oder Stärke der Beziehung – sondern in der Qualität ihrer Dokumentation.

Konkret bedeutet das:

  • Investitionen schriftlich sichern: Überweisungsbelege allein genügen nicht. Eine Vereinbarung – auch eine einfache, schriftlich unterschriebene – ist der entscheidende Unterschied zwischen Schenkung und Darlehen.
  • Gemeinsame Wohnverhältnisse klären: Wer ist Hauptmieter, wer ist nur eingezogen? Das hat direkte Folgen für den Trennungsfall.
  • Partnerschaftsvertrag prüfen: Besonders wichtig bei gemeinsamen Immobilien, bei Altersunterschied oder wenn ein Partner seinen Beruf für die Beziehung angepasst hat.
  • Testament nicht aufschieben: Ohne Testament erbt der Lebenspartner nichts – der Staat oder entfernte Verwandte erben zuerst.

Wie ähnliche Fälle rechtlich aufgearbeitet werden, zeigt auch das Beispiel Haalands Freundin bei der WM 2026, das die Absicherungsfrage aus Vermögenssicht beleuchtet. Wer ähnliche Konstellationen in der eigenen Beziehung erkennt, findet auf Expert Zoom geprüfte Rechtsanwälte für Familienrecht, die auf unverheiratete Paare spezialisiert sind – mit Erstberatungen ab etwa 150 bis 250 Euro.

Eine Erstberatung kostet weniger als ein gemeinsames Wochenende. Ein fehlender Partnerschaftsvertrag kann im Trennungsfall fünf- bis sechsstellige Beträge kosten. Wer handelt, bevor der Streit beginnt, hat die deutlich besseren Karten – rechtlich und finanziell.

Bildnachweise : Dieses Bild wurde mittels künstlicher Intelligenz generiert.

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