Jérémy Doku und die WM-Kontroverse 2026: Was das deutsche Arbeitsrecht Vätern bei der Geburt garantiert

Jérémy Doku im Einsatz im UEFA Champions League Spiel RB Leipzig gegen Manchester City 2023

Photo : Steffen Prößdorf / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 22. Juni 2026

Jérémy Doku sorgt bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 für eine ungewöhnliche Schlagzeile: Der 24-jährige Stürmer des belgischen Nationalteams und Manchester City hat angekündigt, er wolle das Turnier möglicherweise kurzfristig verlassen, um bei der Geburt seines ersten Kindes dabei zu sein. Der errechnete Geburtstermin seiner Partnerin Shireen fällt in den frühen Juli 2026 – mitten in die Runde der letzten 16. Die belgische Nationalmannschaft prüft nach Berichten vom 22. Juni 2026, ob ein Expressflug per Privatjet von Seattle nach London und zurück (je rund neun Flugstunden) organisiert werden kann. Die Debatte um Dokus persönliche Entscheidung hat eine grundsätzliche Frage aufgeworfen, die Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland betrifft: Welche Rechte haben Väter, wenn ein Kind zur Welt kommt – und kann der Arbeitgeber die Abwesenheit einfach verbieten?

Die Kontroverse: Doku zwischen WM-Pflicht und Familie

Gegenüber belgischen Medien machte Doku seine Prioritäten unmissverständlich klar: „Wenn Sie mich fragen, was ich mir wünsche, ist die Antwort eindeutig: Niemand möchte die Geburt seines ersten Kindes verpassen." Die Aussage löste in Europa gemischte Reaktionen aus. Kritiker wie die französische Sportjournalistin France Pierron verwiesen darauf, dass „Hunderte Spieler alles geben würden, um an seiner Stelle zu sein". Unterstützer dagegen betonen das Recht auf Familie und Privatleben – auch für Profisportler.

Was in Dokus Fall noch ungeklärt ist, steht für Arbeitnehmer in Deutschland auf solidem rechtlichem Fundament.

Was sagt § 616 BGB? Das Recht auf Freistellung bei der Geburt

Der entscheidende Paragraf ist § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Arbeitnehmer dürfen ihrer Arbeit für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" fernbleiben, ohne ihren Lohnanspruch zu verlieren – vorausgesetzt, der Grund liegt in ihrer Person und sie tragen keine Schuld daran. Die Geburt des eigenen Kindes gilt juristisch als solcher persönlicher Grund.

In der Praxis bedeutet dies meist ein bis drei Tage bezahlte Freistellung. Viele Tarifverträge regeln dies ausdrücklich: Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gewährt einen freien Tag bei der Geburt des eigenen Kindes; Tarifverträge in der Metall- und Chemieindustrie sehen häufig zwei bis drei Tage vor. Liegt kein Tarifvertrag vor, ist der individuelle Arbeitsvertrag maßgeblich – oder im Zweifel der Betriebsrat.

Wichtig: Arbeitgeber können den Freistellungsanspruch nach § 616 BGB arbeitsvertraglich ausschließen – ein Umstand, den viele Arbeitnehmer nicht kennen. Wer keinen Tarifschutz genießt, sollte seinen Vertrag vor der Geburt sorgfältig prüfen lassen. Das offizielle Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz stellt den vollständigen Text von § 616 BGB kostenlos bereit.

Elternzeit in Deutschland: 5 Fakten für werdende Väter

Über die kurzfristige Abwesenheit hinaus schützt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) neue Väter umfassend. Wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.

1. Elternzeit ist ein Recht, kein Geschenk. Arbeitgeber können Elternzeit nicht einfach verweigern. Das Gesetz garantiert beiden Elternteilen bis zu drei Jahre pro Kind. Selbst in kleinen Unternehmen ohne Betriebsrat gilt dieser Anspruch.

2. Die Anmeldefrist beträgt sieben Wochen. Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Spontane Entscheidungen – wie bei einem ungeplant frühen Geburtstermin – erfordern eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber oder rechtliche Unterstützung.

3. Elterngeld ersetzt das Gehalt. Während der Elternzeit entfällt das Gehalt, der Staat zahlt jedoch Elterngeld in Höhe von 65 bis 100 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens – maximal 1.800 Euro pro Monat. Nehmen beide Elternteile Elternzeit, verlängert sich der Bezugszeitraum auf bis zu 14 Monate.

4. Teilelternzeit ist möglich. Wer weiterarbeiten möchte, kann während der Elternzeit auf bis zu 32 Stunden pro Woche reduzieren und gleichzeitig anteiliges Elterngeld beziehen. Das ermöglicht Vätern, beruflich präsent zu bleiben und trotzdem aktiv an der Betreuung teilzunehmen.

5. Voller Kündigungsschutz. Vom Beginn der Elternzeit bis zu deren Ende gilt ein besonderer Kündigungsschutz – eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist in dieser Zeit grundsätzlich unzulässig. Dieser Schutz greift auch acht Wochen vor dem geplanten Elternzeitbeginn.

Profisportler und Arbeitsrecht: Ein besonderer Fall

Im Profifußball gelten andere Regeln als im normalen Arbeitsverhältnis. Spielerverträge enthalten in der Regel spezifische Klauseln zur Nationalmannschaftspflicht und zu Abwesenheitsregelungen, die die allgemeinen Arbeitnehmerrechte erheblich einschränken können. Ob Doku bei Manchester City und dem belgischen Verband ein Recht auf Freistellung hat, hängt letztlich von seinen individuellen Vertragsbedingungen und den Statuten der FIFA und der UEFA ab – und ist damit eine klassische Frage für spezialisierte Sportrechtsanwälte.

Für die Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland ist die Situation dagegen klarer. Wer als Arbeitgeber die gesetzlich vorgesehene Freistellung zur Geburt ohne valide Rechtsgrundlage verweigert, riskiert Schadensersatzansprüche. Dass solche Konflikte entstehen, zeigt die Diskussion um Doku: Selbst in einem hochprofessionellen Umfeld ist das Recht auf Familie keine Selbstverständlichkeit. Ähnliche arbeitsrechtliche Fragen rund um Sportlerverträge und internationale Einsatzpflichten zeigt auch das Beispiel von Alphonso Davies, dessen vertragliche Situation bei der WM 2026 Maßstäbe für viele Profis setzte.

Wann sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen?

Die Debatte um Jérémy Doku macht deutlich: Auch bei vermeintlich klaren Rechtsfragen entstehen im Alltag Konflikte – erst recht, wenn Verträge individuelle Klauseln enthalten oder Arbeitgeber gesetzliche Rechte ignorieren. In folgenden Situationen empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht:

  • Ihr Arbeitgeber verweigert die Freistellung zur Geburt und beruft sich auf „betriebliche Notwendigkeit"
  • Die Elternzeitanmeldung wurde abgelehnt oder verzögert
  • Ihr Arbeitsvertrag enthält Klauseln, die § 616 BGB ausschließen – und Sie wissen nicht, ob das rechtens ist
  • Ihnen werden nach der Elternzeit Nachteile bei Gehaltserhöhungen oder Beförderungen in Aussicht gestellt
  • Sie möchten prüfen, welcher Tarifvertrag für Ihr Beschäftigungsverhältnis gilt und welche Rechte er Ihnen garantiert

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich für Fragen zu Ihrer konkreten Situation an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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