Ihr neues Buch „Lieber unerhört als ungehört" erscheint am 24. August 2026, und mit ihm rückt Gloria von Thurn und Taxis wieder in die deutschen Schlagzeilen – diesmal nicht wegen ihrer politischen Aussagen, sondern wegen einer der bemerkenswertesten Vermögensverwaltungsgeschichten Deutschlands. Als Fürst Johannes 1990 starb, stand das Haus Thurn und Taxis vor dem finanziellen Abgrund. Heute verwaltet die Familie ein Vermögen von geschätzt drei Milliarden Euro. Was passierte dazwischen – und was können Familien in ganz Deutschland daraus lernen?
Von der Beinahe-Insolvenz zur Milliardendynastie
Als Fürst Johannes von Thurn und Taxis am 14. Dezember 1990 im Alter von 64 Jahren starb, war seine Witwe Gloria 30 Jahre alt und ihr Sohn Albert gerade sieben. Das Erbe wirkte auf dem Papier gewaltig: fünf Schlösser, darunter das Schloss St. Emmeram in Regensburg mit 500 Räumen, ausgedehnte Ländereien, Forstbetriebe, historische Kunstsammlungen. Die Realität sah anders aus: Das Vermögen war nahezu vollständig illiquide.
Die Erbschaftsteuer belief sich laut zeitgenössischen Berichten auf über 100 Millionen Deutsche Mark. Schlösser verursachen hohe Kosten – Instandhaltung, Personal, Heizung, Renovierung – ohne proportionale Erträge zu erwirtschaften. Einnahmen, die diese Last hätten schultern können, waren kaum vorhanden. Gloria von Thurn und Taxis reagierte mit einer Radikalkur, die in der deutschen Wirtschaftsgeschichte ihresgleichen sucht: In den folgenden Jahren verkaufte sie 16 der 26 Familienschlösser und trennte sich von Hunderten von Kunstobjekten bei internationalen Auktionshäusern – Gemälde, Porzellan, historische Möbel im Gesamtwert von mehreren Hundert Millionen Mark. Personalstellen wurden gestrichen, Betriebe konsolidiert.
Was übrig blieb, wurde systematisch professionalisiert: Schloss St. Emmeram als Museumsstandort und Marke, die Thurn-und-Taxis-Brauerei, Forstbetriebe als ertragreiche Kernbereiche und ein diversifiziertes Kapitalanlageportfolio. Dreißig Jahre nach dem Tiefpunkt ist das Vermögen auf geschätzte drei Milliarden Euro angewachsen. Ihr Sohn Albert leitet das Haus seit 2001 als Familienoberhaupt, Gloria bleibt eine prägende Kraft im Hintergrund.
Was Vermögensberater an dieser Strategie erkennen
Für Fachleute ist der Fall Thurn und Taxis kein Adelsmärchen, sondern ein strukturiertes Lehrstück über die größte Falle im deutschen Erbrecht: den illiquiden Nachlass. Ein Vermögen, das auf dem Papier riesig wirkt, aber aus Immobilien, Kunstobjekten und Unternehmensbeteiligungen besteht, erzeugt keine Liquidität – und die Erbschaftsteuer wird in Geld fällig, nicht in Sachwertenanteilen.
Die Prinzipien, die Gloria von Thurn und Taxis in extremem Zeitdruck anwandte, decken sich präzise mit dem, was professionelle Vermögensberater in jedem komplexen Erbfall empfehlen:
Priorität Eins: Liquidität vor Sentimentalität schaffen. Wer erbt, muss zunächst klären, ob Erbschaftsteuer, Notargebühren und laufende Kosten aus dem Nachlass gedeckt werden können. Wenn nicht, müssen Vermögenswerte veräußert werden – strategisch geplant, nicht als Notverkauf unter Zeitdruck.
Priorität Zwei: Professionelle, unabhängige Bewertung. Immobilien, Kunstobjekte und Gesellschaftsanteile müssen unabhängig von Gutachtern bewertet werden. Emotionale Bindungen an Erbstücke führen regelmäßig dazu, dass unrentable Positionen zu lange gehalten und lukrativere Optionen nicht genutzt werden.
Priorität Drei: Stundungsmöglichkeiten kennen und beantragen. Das deutsche Erbschaftsteuergesetz sieht in §§ 28 bis 28a ErbStG ausdrücklich Stundungen vor – bis zu zehn Jahre für begünstigtes Betriebsvermögen und unter bestimmten Voraussetzungen auch für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Wer diese Regelungen nicht rechtzeitig beantragt, muss aus dem Vermögenssubstanz zahlen.
Priorität Vier: Professionelle Verwaltungsstrukturen aufbauen. Ein Familienvermögen ab etwa einer Million Euro verdient externe, professionelle Begleitung – keine Improvisation im Kreis einer überlasteten Erbengemeinschaft.
Wenn der Erbfall zur Zerreißprobe wird: Das Szenario Familie Schreiber
Stellen wir uns Familie Schreiber aus dem Münchner Umland vor – kein Adelsgeschlecht, sondern eine typische bürgerliche Erbsituation im Sommer 2026. Die Mutter stirbt und hinterlässt ein Vermögen von 1,8 Millionen Euro, verteilt auf drei Positionen: eine selbstgenutzte Doppelhaushälfte (Verkehrswert: 840.000 €), ein vermietetes Appartement in der Münchner Innenstadt (Wert: 640.000 €) und Tagesgeld sowie Fondsanteile (320.000 €).
Die Steuerrechnung: Zwei Kinder erben je 900.000 €. Nach Abzug des gesetzlichen Erbschaftsteuerfreibetrags von 400.000 € pro Kind (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) verbleibt je ein steuerpflichtiger Erbteil von 500.000 €. Bei Steuerklasse I und dem Steuersatz von 15 % ergibt das je 75.000 € Erbschaftsteuer – insgesamt 150.000 € innerhalb weniger Monate fällig.
Das Problem ohne Beratung: Die liquiden Mittel betragen 320.000 € – auf dem Papier genug, aber nur wenn keine laufenden Kosten anfallen und keine Streitigkeiten entstehen. Ohne professionelle Begleitung läuft das Szenario in Deutschland typischerweise so ab: Die Geschwister beschließen den Notverkauf des Mietobjekts, um die Steuer schnell zu begleichen. Drei Monate sind eine extrem kurze Vermarktungszeit in München. Das Appartement wird 60.000 bis 90.000 € unter dem realistischen Marktwert veräußert – der Zeitdruck schlägt direkt auf den Erlös.
Das Szenario mit Vermögensberatung: Ein erfahrener Berater empfiehlt Kind A, in die selbstgenutzte Haushälfte einzuziehen. Diese ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG vollständig erbschaftsteuerfrei übertragbar – unter der Bedingung, dass das Kind zehn Jahre in der Immobilie wohnt. Für dieses Kind fällt damit keine Erbschaftsteuer auf den größten Vermögenswert an. Kind B übernimmt das Mietobjekt und beantragt beim Finanzamt Stundung der Erbschaftsteuer auf 24 Monate (§ 28 ErbStG), da die laufenden Mieteinnahmen des Münchner Appartements von geschätzten 2.200 € monatlich die Steuerraten schrittweise finanzieren.
Ergebnis im Vergleich: Kein Notverkauf, kein Vermögensverlust durch Zeitdruck. Kind B zahlt dieselbe Steuer – aber ohne die 60.000 bis 90.000 € Verlust beim Schnellverkauf. Der messbare Unterschied zum unberatenen Szenario: mindestens 60.000 Euro, bei schlechten Marktbedingungen bis zu 120.000 Euro. Und das Familienvermögen bleibt im Kern erhalten, statt aufgerieben zu werden.
Das ist die Kernbotschaft aus dem Fall Thurn und Taxis, übersetzt in bürgerliche Verhältnisse: Illiquidität nach einem Erbfall ist lösbar – wenn rechtzeitig die richtigen Experten einbezogen werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Die Dimension des Problems in Deutschland
Deutschland ist eines der größten Erbländer der Welt. Laut Forschungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden in Deutschland jährlich Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe vererbt – Tendenz steigend mit dem demografischen Wandel. Gleichzeitig hat nach Schätzungen der Bundesnotarkammer rund die Hälfte der Deutschen kein aktuelles Testament, was gesetzliche Erbfolge mit all ihren Interessenkonflikten, Pflichtteilsstreitigkeiten und steuerlichen Nachteilen auslöst.
Wie das Beispiel des monegassischen Fürstenhauses zeigt, gelten diese Herausforderungen bei transnationalen Erbschaftsfällen in wohlhabenden Familien noch verstärkt: Mehrere Rechtssysteme, internationale Steuerpflichten und unterschiedliche Pflichtteilsregelungen können den Nachlasswert erheblich mindern.
Die vollständigen Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes – einschließlich aller Freibeträge, Stundungsoptionen und Begünstigungen für Betriebsvermögen – sind auf gesetze-im-internet.de einsehbar.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Die wichtigste Lektion aus dem Fall Gloria von Thurn und Taxis: Vorbereitung schlägt Krisenmanagement. Die Fürstin musste 1990 unter extremem Zeitdruck und enormem emotionalem Druck handeln. Die meisten Familien haben die Chance, diesen Druck durch vorausschauende Planung vollständig zu vermeiden.
Vor dem Erbfall – als Erblasser:
- Testament oder Erbvertrag notariell errichten und alle fünf Jahre aktualisieren
- Schenkungen zu Lebzeiten prüfen: Alle zehn Jahre steht der volle Freibetrag (400.000 € pro Kind in Steuerklasse I) erneut zur Verfügung
- Liquiditätsplan erstellen: Welche liquiden Mittel stehen unmittelbar für Steuer und Kosten bereit?
- Komplexe Positionen (Immobilien, Unternehmensbeteiligungen) frühzeitig strukturieren, damit kein Erbe vor unlösbaren Verkaufszwängen steht
Nach dem Erbfall – als Erbe:
- Ausschlagungsfrist beachten: sechs Wochen ab Kenntnis (§ 1944 BGB)
- Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers vor Annahme vollständig prüfen
- Stundungsantrag beim Finanzamt stellen, sobald Illiquidität erkennbar ist (§ 28 ErbStG)
- Professionelle Vermögensberatung in Anspruch nehmen bei Nachlässen ab 300.000 € oder bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und internationalen Bezügen
Auf ExpertZoom finden Sie qualifizierte Vermögensberater, die Erbfälle aller Komplexitätsstufen begleiten – von der ersten Orientierung nach dem Todesfall bis zur vollständigen Nachlassstrukturierung.

Julia Richter