Gloria-Sophie Burkandt und KI-Bildrecht: Was Betroffene bei Deepfake-Missbrauch tun können

Rechtsanwältin prüft KI-Deepfake-Bilder auf Laptop in Münchner Kanzlei, Gerichtsdokumente auf dem Schreibtisch

Bildnachweise

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 26. September 2026

Als Promiflash im März 2026 berichtete, soll Gloria-Sophie Burkandt — Model, Autorin und Tochter von Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder — Fotos ihrer Kollegin Veranika Sudzilouskaya ohne Einwilligung verwendet und mithilfe von Künstlicher Intelligenz ihr eigenes Gesicht auf den Körper der Betroffenen montiert haben, bevor die Bilder auf Instagram mit sechsstelliger Follower-Zahl erschienen. Sechs Monate später, am 19. September 2026, veröffentlicht Burkandt ihr erstes Buch über Künstliche Intelligenz. Der Kontrast könnte größer nicht sein — und er wirft eine Frage auf, die Millionen Deutsche betrifft: Was passiert rechtlich, wenn jemand mein Gesicht per KI in ein fremdes Foto montiert, und was kann ich dagegen tun?

Ein Skandal, der Deutschlands KI-Rechtslücken sichtbar machte

Laut Bunte-Magazin hatte die spanische Kollegin Vera Sudzilouskaya Burkandt mit den Bildern konfrontiert — und war entsetzt. „Das war schädlich für meine Karriere", erklärte Vera. Burkandt habe die Fotos daraufhin gelöscht und behauptet, die KI habe auf ihre Bitte das „schönste Bild" von ihr erstellt. Das Modell kündigte an, sich anwaltliche Beratung einzuholen. Ob daraus eine Klage wurde, blieb öffentlich unklar.

Dass Burkandt nun ausgerechnet ein Buch über KI veröffentlicht, wirkt auf den ersten Blick paradox — auf den zweiten aber bezeichnend: Künstliche Intelligenz ist inzwischen ein Alltagswerkzeug, das in die falschen Hände geraten kann, ohne dass sich die Nutzenden der rechtlichen Konsequenzen bewusst sind. Genau das ist die eigentliche Botschaft des Falls.

Der Fall ist kein Einzelfall. Nach Schätzungen des Digitalverbands Bitkom waren 2025 mehr als 500.000 Deutsche von unerwünschten KI-Bildmanipulationen betroffen — Tendenz stark steigend. Kostenlose Faceswap-Apps sind mit wenigen Klicks bedienbar, und die Ergebnisse werden erschreckend realistisch. Der technische Aufwand, jemand anderen „ins Bild zu setzen", liegt für Laien heute bei unter zwei Minuten. Gleichzeitig wissen viele Betroffene nicht, dass das deutsche Recht sie schützt — sofern sie die richtigen Schritte kennen.

Warum August 2026 alles verändert hat

Am 2. August 2026 trat die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte der EU vollständig in Kraft: Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (EU AI Act) verpflichtet seither alle, die KI-bearbeitete oder KI-generierte Bilder, Videos oder Audioinhalte veröffentlichen, diese klar als solche zu kennzeichnen. Das gilt für Unternehmen genauso wie für Privatpersonen auf Instagram oder TikTok.

Das Bundesministerium der Justiz hat klargestellt: Verstöße gegen die neue Kennzeichnungspflicht können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden — für Unternehmen. Für Privatpersonen sind deutlich niedrigere, aber empfindliche Verwarnungsgelder vorgesehen. Wer ein KI-Faceswap-Bild ohne Kennzeichnung postet, handelt seither doppelt rechtswidrig: sowohl wegen der Persönlichkeitsrechtsverletzung als auch wegen des Verstoßes gegen die Kennzeichnungspflicht.

Hätte der Burkandt-Vorfall nach dem 2. August 2026 stattgefunden, wäre bereits der fehlende KI-Hinweis eine selbstständige Ordnungswidrigkeit gewesen — unabhängig vom Faceswap-Vorwurf.

Praktisch bedeutet das: Wer im Streitfall nachweisen muss, dass ein Bild durch KI bearbeitet wurde, hat es durch die neue Kennzeichnungspflicht leichter — denn das Fehlen des vorgeschriebenen Hinweises ist bereits für sich genommen ein rechtlicher Anknüpfungspunkt. Anwälte empfehlen, bei verdächtigen Bildern sofort eine Reverse-Image-Search durchzuführen und das Ergebnis zu sichern, bevor das Bild möglicherweise gelöscht wird.

Drei Rechtsgrundlagen, die jeden betreffen

Anwälte mit Schwerpunkt Medienrecht und KI-Recht unterscheiden bei KI-Bildmanipulationen typischerweise drei parallele Rechtsebenen:

1. Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): Das Kunsturhebergesetz schützt jeden Menschen davor, dass sein Abbild ohne Einwilligung öffentlich verbreitet wird. Faceswap-Bilder, bei denen das Gesicht einer Person auf fremde Körperaufnahmen montiert wird, verletzen dieses Recht in aller Regel — selbst wenn kein offensichtlich rufschädigender Kontext vorliegt. Die bloße Veröffentlichung ohne Zustimmung der abgebildeten Person reicht für einen Unterlassungsanspruch.

2. Allgemeines Persönlichkeitsrecht und §201a StGB: Das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) schützt die Würde und das Selbstbild jeder Person. Strafbar nach §201a StGB ist das unbefugte Herstellen und Verbreiten von Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Seit einem Bundesratsbeschluss vom Juli 2024 wurden zudem neue Straftatbestände für Deepfakes eingeführt: Bei der Verbreitung täuschend echter, nicht eingewilligter Darstellungen in intime oder stark rufschädigende Kontexte drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

3. Urheberrecht des Originalfotografen (§§ 16, 17 UrhG): Wer wie im Fall Burkandt fremde Fotos als Ausgangsmaterial für KI-Bearbeitungen nutzt, verletzt zusätzlich die Urheberrechte der Fotografin oder des Fotografen. Das gilt auch für Hobbyfotos, die auf Instagram gepostet wurden — sie genießen automatisch Urheberrechtsschutz ab dem Moment der Erstellung. Die Kombination dieser drei Anspruchsebenen erhöht den Druck auf den Beklagten erheblich und verbessert die Schadensersatzchancen. Wie das Recht auch im medialen Umfeld als Schutzwerkzeug wirkt, zeigt auch dieser Blick auf Prominente zwischen TV-Karriere und Juristik.

Konkreter Fall: Was passiert, wenn es Sie trifft

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie sind freiberufliche Grafikdesignerin aus Stuttgart, haben 3.400 Instagram-Follower und veröffentlichen regelmäßig Fotos Ihrer Arbeit und Ihres Alltags. Im Oktober 2026 entdecken Sie, dass ein fremdes Konto ein Bild gepostet hat, auf dem Ihr Gesicht per KI auf den Körper einer anderen Person montiert wurde. Das Konto hat 74.000 Follower, das Bild wurde 5.800-mal geliked, und ein KI-Hinweis fehlt vollständig.

Was passiert rechtlich, wenn Sie handeln?

Ihr Rechtsanwalt prüft sofort zwei selbstständige Anspruchswege: die Persönlichkeitsrechtsverletzung (§§ 22 KUG, APR) sowie den Verstoß gegen die EU AI Act Kennzeichnungspflicht (Art. 50). Beide sind hier klar gegeben.

Sofortdokumentation: Screenshots mit sichtbarem Datum, URL und Reichweitenangabe sind die unverzichtbare Beweisgrundlage. Ohne diese Dokumentation lässt sich die ursprüngliche Verbreitung später kaum beweisen.

Platform-Meldung nach DSA: Laut EU Digital Services Act (Art. 16) muss Instagram auf klare Meldungen persönlichkeitsrechtsverletzender Inhalte innerhalb von 24 Stunden reagieren. Kommt die Plattform dieser Pflicht nicht nach, haftet sie ab diesem Zeitpunkt ebenfalls mit — ein wichtiger Hebel.

Anwaltliche Abmahnung und einstweilige Verfügung: Eine formale Abmahnung mit Unterlassungserklärung geht an den Kontoinhaber. Typische Reaktionszeit: 24 bis 48 Stunden. Verweigert er die Unterschrift, kann innerhalb weniger Stunden eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht erwirkt werden — in Dringlichkeitsfällen auch am selben Tag.

Schadensersatz: Bei 74.000 Followern und knapp 6.000 Likes gilt das Bild als weit verbreitet. Vergleichbare Fälle vor deutschen Gerichten zeigen Schadensersatzbeträge zwischen 2.000 und 8.000 Euro — je nach Reichweite und Schwere der Verletzung. Da das Bild zusätzlich ohne die seit August 2026 vorgeschriebene KI-Kennzeichnung veröffentlicht wurde, kommt ein zweiter Bußgeldanspruch gegenüber der Behörde hinzu. Der Einwand „Die KI hat das Bild gemacht, nicht ich" schützt den Verbreiter dabei nicht: Rechtlich haftet, wer veröffentlicht, nicht das KI-Tool.

Was Sie jetzt tun sollten

Der Herbst 2026 markiert eine neue Ära im Umgang mit KI-Inhalten in Deutschland: Erstmals gibt es klare gesetzliche Pflichten — und damit auch belastbare Anspruchsgrundlagen für alle Betroffenen. Drei konkrete Empfehlungen:

  1. Präventiv: Sichtbarkeit einschränken. Stellen Sie Profilfotos und Beiträge auf Instagram und TikTok auf „Nur Freunde", wo möglich. Das erschwert den Zugriff durch automatisierte KI-Scraper, die öffentliche Bilder als Trainings- oder Bearbeitungsgrundlage nutzen.

  2. Reaktiv: Sofort handeln. Jede Stunde, in der ein manipuliertes Bild online bleibt, erhöht die Verbreitung und erschwert die vollständige Löschung aller Kopien. Kontaktieren Sie unverzüglich einen Anwalt für Medienrecht oder KI-Recht — nicht erst, wenn das Bild viral gegangen ist.

  3. Juristisch absichern. Wer selbst KI-bearbeitete Bilder veröffentlicht, sollte vor dem Posten prüfen, ob alle nötigen Einwilligungen vorliegen und die Kennzeichnungspflicht erfüllt ist. Auf Expert Zoom finden Sie Rechtsanwälte mit Schwerpunkt KI-Recht und Persönlichkeitsschutz für eine schnelle, vertrauliche Ersteinschätzung Ihrer Situation.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen journalistischen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Bildnachweise : Dieses Bild wurde mittels künstlicher Intelligenz generiert.

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