Gerüst aufstellen 2026: Kosten, Genehmigung und Haftung – Was Bauherren jetzt wissen müssen

Hauseigentümer und Handwerker besprechen Gerüstaufbau vor einem Einfamilienhaus in Deutschland
Andreas Andreas RichterHandwerker & Hausverbesserung
6 Min. Lesezeit 21. August 2026

Fast 6.000 Beschäftigte verletzten sich im vergangenen Jahr in Deutschland bei der Arbeit auf oder mit Gerüsten – mehr als 16 Personen täglich, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer aktuellen Statistik verzeichnet. Doch nicht nur Handwerker tragen ein Risiko: Seit einer Gesetzesänderung im Juli 2024 haften auch Bauherren stärker als zuvor, wenn ein Gerüst auf ihrem Grundstück falsch aufgestellt wird. Mit Hochsaison für Fassadensanierungen und Dachrenovierungen im Sommer 2026 ist es höchste Zeit, die Fakten zu kennen.

Was das Gerüstgesetz 2024 wirklich bedeutet

Im Juli 2024 trat eine Änderung der Handwerksordnung (HwO) in Kraft, die viele Bauherren bis heute nicht kennen: Gerüste, die für andere Unternehmen oder Gewerke aufgestellt werden, dürfen seitdem ausschließlich von einem in der Handwerksrolle eingetragenen Gerüstbauunternehmen errichtet werden. Die BG BAU, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, hat diesen Schritt ausdrücklich begrüßt und entsprechende Informationsmaterialien veröffentlicht.

Was das in der Praxis bedeutet: Der Malerbetrieb, der früher „mal eben" ein Systemgerüst zusammenschraubte, bevor er die Fassade strich, ist dazu jetzt in vielen Fällen nicht mehr berechtigt – jedenfalls nicht, wenn ein zweites Gewerk das Gerüst mitbenutzt. Sobald Elektriker, Dachdecker oder ein anderer Handwerker ebenfalls auf das Gerüst steigen, gilt die Registrierungspflicht für den Aufsteller.

Die Ausnahme: Handwerker dürfen weiterhin selbst Gerüste aufstellen, wenn sie diese ausschließlich für die eigene Arbeit nutzen. Diese Grenze ist in der Praxis jedoch oft fließend.

Für Auftraggeber ergibt sich daraus eine klare Pflicht: Fragen Sie bei jedem Angebot aktiv nach, ob der Gerüstbauer in der Handwerksrolle für den Gewerbezweig Gerüstbau eingetragen ist – und lassen Sie sich den Nachweis schriftlich geben.

Die Kosten 2026 im Überblick

Die gute Nachricht: Die Preise für Gerüste sind 2026 trotz Materialkostenanstieg in vielen Regionen Deutschlands moderat geblieben. Laut dem Preisvergleichsportal geruest-preis.de liegt der Marktdurchschnitt aktuell bei rund 7 Euro pro Quadratmeter Gerüstfläche – inklusive Auf- und Abbau sowie bis zu vier Wochen Standzeit.

Leistung Durchschnittspreis 2026
Gerüst pro m² Gerüstfläche (inkl. Auf-/Abbau, 4 Wochen) ca. 7 €
Mindestpreis bei kleinen Projekten ab 1.200 €
Typisches Einfamilienhaus (200–250 m² Gerüstfläche) 2.000 – 3.500 €
Gerüstplane (Windschutz, Staubschutz) ca. 6 € pro m²
Dachfangnetz ca. 15 € pro Laufmeter
Treppenturm 200 – 500 €
Gehweg-Genehmigung (Verwaltungsgebühr) 50 – 300 € je nach Stadt
Nutzungsgebühr Gehweg (laufend) 2 – 10 € pro m² und Monat

Die Preisunterschiede zwischen Regionen sind erheblich. In Metropolen wie München oder Frankfurt liegen die Gerüstkosten häufig 15 bis 20 Prozent über dem Bundesschnitt. Wichtig zu wissen: Zusatzkosten für Planen, Netze und Genehmigungen werden oft nicht im ersten Angebot ausgewiesen.

Wann brauchen Sie eine Genehmigung?

Nicht jedes Gerüst erfordert eine behördliche Erlaubnis – aber viele Bauherren unterschätzen, wann eine Genehmigung tatsächlich nötig ist.

Auf privatem Grundstück (ohne Gehwegnutzung): In der Regel keine Genehmigung erforderlich, solange das Gerüst keine öffentliche Fläche beansprucht und Nachbarn nicht beeinträchtigt.

Auf dem Gehweg oder der Fahrbahn: Zwingend eine Sondernutzungserlaubnis beim zuständigen Ordnungsamt oder Tiefbauamt erforderlich. Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Stadt zwischen 50 und 300 Euro – hinzu kommen laufende Nutzungsgebühren von 2 bis 10 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Wichtige Faustregel: Planen Sie bei Gehwegnutzung mindestens drei Wochen Bearbeitungszeit ein. Wer das Gerüst ohne Genehmigung auf öffentlichem Grund aufstellt, riskiert Bußgelder und – im Schadensfall – deutlich schlechtere Haftungspositionen.

Für Projekte in städtischen Gebieten wie Berlin oder Hamburg, wo Bürgersteige schmal und Verkehrslagen komplex sind, kann die Genehmigung auch eine Baustellensicherungsplanung erfordern. Informationen zu den örtlichen Vorschriften liefert das jeweilige Stadtordnungsamt.

Was passiert, wenn das Gerüst kippt – oder jemand abstürzt?

Laut DGUV-Unfallstatistik verletzten sich im vergangenen Berichtszeitraum 5.963 Beschäftigte bei der Arbeit auf oder mit Gerüsten. 377 Verletzte bezogen im Anschluss eine Unfallrente, 15 Unfälle endeten tödlich. Die Zahlen machen deutlich: Gerüste sind keine Nebensache, und die Haftungsfragen sind komplexer als viele Auftraggeber ahnen.

Die Haupthaftungsregeln im Überblick:

  • Sturz eines Handwerkers: Primär haftet der Gerüstersteller – also das Gerüstbauunternehmen. Wenn der Bauherr jedoch auf einem unqualifizierten Aufsteller bestand oder das Gerüst auf seine Anweisung hin falsch gesichert wurde, kann eine Mithaftung entstehen.
  • Schaden an Dritten (z. B. Passant durch herabfallende Teile): Die Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers greift in der Regel – aber nur, wenn das Gerüst ordnungsgemäß aufgestellt und gesichert war. Fehlte die Genehmigung oder war der Aufsteller nicht berechtigt, kann die Versicherung Regress nehmen.
  • Sachschäden am Nachbargebäude: Ebenfalls eine Frage der Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers.

Prüfen Sie unbedingt vor Beginn der Arbeiten, ob Ihre Gebäudehaftpflicht oder Bauherrenhaftpflicht Schäden durch Gerüstarbeiten Dritter auf Ihrem Grundstück abdeckt.

Konkreter Fall: Familie Wagner aus Dortmund – was hätte schiefgehen können

Familie Wagner aus Dortmund lässt im Sommer 2026 ihre 230 m² Fassade dämmen. Der beauftragte Malerbetrieb stellt selbst ein Systemgerüst auf – er ist handwerklich versiert, aber nicht in der Handwerksrolle für Gerüstbau eingetragen. Kurz nach Baubeginn nutzt auch der Elektriker das Gerüst, um Außenleuchten auszutauschen.

Drei Wochen später verrutscht eine Gerüstplanke. Der Elektriker tritt daneben, fällt und verletzt sich am Knie. Die Ermittlungen ergeben: Das Gerüst wurde von einem nicht eingetragenen Betrieb aufgestellt und von einem zweiten Gewerk genutzt – ein klarer Verstoß gegen die HwO-Änderung von Juli 2024.

Folge: Die Betriebshaftpflicht des Malers greift nur eingeschränkt, weil er keine Berechtigung für diese Leistung hatte. Die Gebäudehaftpflicht der Wagners muss einspringen und prüft Regress. Das Ergebnis: Monate der Auseinandersetzung, Anwaltskosten und möglicherweise mehrere Tausend Euro Selbstbeteiligung.

Die Zahlen im Vergleich: Die Gerüstkosten bei einem zertifizierten Unternehmen für 230 m² hätten rund 1.610 Euro (230 × 7 €) betragen – etwa 150 bis 250 Euro mehr als beim unberechtigten Aufsteller. Die Haftungskosten des Worst-Case-Szenarios übersteigen diesen Aufpreis um ein Vielfaches.

Die Regel dahinter: Wenn Gewerk 2 das Gerüst von Gewerk 1 mitbenutzt und Gewerk 1 nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist → erhöhtes Haftungsrisiko für den Bauherrn.

Alternativen zum klassischen Gerüst: Wann reicht eine Arbeitsbühne?

Nicht jede Renovierungsarbeit erfordert ein klassisches Standgerüst. Für kleinere Fassadenabschnitte, Dachrinnenreparaturen oder Malerarbeiten an einzelnen Wandbereichen kommen Arbeitsbühnen (Hubsteiger) oder fahrbare Gerüste infrage. Der Vorteil: Keine Genehmigung für den Gehweg nötig, schnellere Auf- und Abbauzeit und oft günstigere Tagesmieten.

Handwerker schätzen Arbeitsbühnen besonders bei schwer zugänglichen Stellen, an denen ein Gerüst nicht sinnvoll montiert werden kann. Für vollflächige Fassadensanierungen oder längere Projektzeiträume über mehrere Wochen bleibt das Gerüst jedoch die wirtschaftlichere Wahl – zumal es mehreren Gewerken gleichzeitig als Arbeitsplattform dient.

Was Sie vor dem nächsten Renovierungsprojekt klären sollten

Vier Punkte, die erfahrene Handwerks-Experten für Bauherren 2026 empfehlen:

  1. Handwerksrolle verlangen: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Gerüstbauer in der Handwerksrolle für den Gewerbezweig Gerüstbau eingetragen ist – besonders wenn mehrere Gewerke auf dem Gerüst arbeiten werden.
  2. Genehmigung frühzeitig beantragen: Bei Gehwegnutzung mindestens drei Wochen Vorlauf einplanen.
  3. Versicherungsschutz prüfen: Besprechen Sie mit Ihrer Versicherung, ob Ihre Gebäudehaftpflicht Gerüstschäden durch Dritte auf Ihrem Grundstück abdeckt.
  4. Vollständige Angebote vergleichen: Achten Sie darauf, dass Angebote Auf-/Abbau, Standzeit, Planen, Netze und Genehmigungskosten ausweisen – versteckte Zusatzkosten sind in dieser Branche häufig.

Größere Renovierungsprojekte wie Fassadendämmung oder Dachsanierung erfordern oft mehr planerischen Vorlauf als Bauherren erwarten. Welche Arbeiten wirklich ein Gerüst benötigen und wie Sie Angebote richtig vergleichen, erklären erfahrene Handwerker-Experten auf ExpertZoom – auch als erste Orientierung vor der Angebotsvergabe.

Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über Kosten, Genehmigungspflichten und Haftungsfragen rund um Gerüste in Deutschland. Er ersetzt keine individuelle rechtliche oder handwerkliche Fachberatung. Bei konkreten Haftungs- oder Vertragsfragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder einen zertifizierten Gerüstbaumeister.

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