Am 20. September 2026 wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus. Franziska Giffey, seit Januar 2023 Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe im Senat unter Bürgermeister Kai Wegner (CDU), hat die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen der Hauptstadt in den vergangenen Jahren entscheidend mitgestaltet. Mit dem anstehenden Machtwechsel – die SPD geht mit Steffen Krach als Spitzenkandidat ins Rennen, nachdem Giffey selbst auf eine Kandidatur verzichtete – stellen sich für Berliner Selbstständige, Gewerbetreibende und Mittelständler konkrete Fragen: Welche Förderprogramme laufen weiter? Was passiert mit laufenden IBB-Anträgen? Und wann ist professionelle Unterstützung durch einen Vermögensberater oder Anwalt sinnvoll?
Die Unsicherheit ist berechtigt: Berlin ist mit rund 110.000 gemeldeten Gewerbebetrieben und mehr als 150.000 Selbstständigen einer der bedeutendsten Unternehmensstandorte Deutschlands. Jeder Regierungswechsel beeinflusst nicht nur die politische Stimmung, sondern auch konkrete Förderrichtlinien, Gewerbepolitik und den Umgang mit landeseigenen Liegenschaften.
Was Franziska Giffey als Wirtschaftssenatorin bewirkt hat
Franziska Giffey übernahm das Berliner Wirtschaftsressort nach der Abgeordnetenhauswahl 2023 als Teil des neu gebildeten CDU-SPD-Koalitionssenats. Als Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist sie seither zuständig für die Wirtschaftsförderung, die Berliner Energiepolitik und die Steuerung der landeseigenen Unternehmen. Zugleich leitet sie als Vorsitzende die Trägerversammlung der Investitionsbank Berlin (IBB), was ihr eine direkte Steuerungsfunktion über das zentrale Förderinstrument des Landes gibt.
Unter ihrer Federführung wurden zentrale Berliner Förderprogramme weitergeführt und ausgebaut. Die IBB verwaltet das gesamte Spektrum staatlicher Wirtschaftsförderung in Berlin – darunter Digitalisierungszuschüsse für KMU, Gründungsfinanzierungen, Eigenkapitalhilfen und Programme zur energetischen Sanierung gewerblicher Immobilien. Die jährlich erscheinende IBB-Förderfibel, deren Ausgabe 2026/2027 ein Vorwort von Giffey trägt, listet mehr als 80 aktive Programme für Berliner Unternehmen.
Giffey setzte zudem Schwerpunkte in der Clusterförderung für Zukunftsbranchen: Berlins Gesundheitswirtschaft, die Kreativwirtschaft und die IKT-Branche wurden durch gezielte Landesmittel gestärkt. Als Trägerin der IBB-Trägerversammlung wurde Giffey im November 2025 in dieser Funktion bestätigt – ein klares Signal für Kontinuität in der Förderarchitektur.
Nun, wenige Wochen vor der Wahl, stehen viele Projekte und Anträge in der Schwebe. Die Berliner Wirtschaft beobachtet den Ausgang mit besonderer Aufmerksamkeit: Ein Kurswechsel in der Förderpolitik könnte binnen weniger Monate spürbare Folgen für Unternehmen haben, die aktuell auf Landesmittel warten oder mit öffentlichen Stellen verhandeln.
Die drei wichtigsten Fragen für Berliner Unternehmer jetzt
Frage 1: Bleiben bewilligte Förderprogramme nach der Wahl bestehen?
Prinzipiell ja – aber mit einer wichtigen Einschränkung. Bewilligte Förderanträge, die vor der Regierungsbildung genehmigt wurden, sind rechtlich bindend. Das ergibt sich aus dem Vertrauensschutzgrundsatz im deutschen Verwaltungsrecht: Ein einmal erteilter Förderbescheid schützt den Empfänger, solange er keine Falschangaben gemacht hat und die Auflagen einhält. Dieser Schutz gilt unabhängig davon, welche Partei nach der Wahl regiert.
Noch nicht entschiedene Anträge hingegen können von einem neuen Senat nach geänderten Haushaltsprioritäten bewertet werden. Nach der Berliner Wahl 2021 wurden einige Förderprogramme für mehrere Monate ausgesetzt, während die Koalitionsverhandlungen liefen. Für Unternehmer mit offenen Anträgen ist das eine reale Gefahr.
Frage 2: Was passiert mit Gewerbemietverträgen und landeseigenen Flächen?
Bestehende Gewerbemietverträge mit privaten Vermietern sind durch politische Wahlen grundsätzlich nicht berührt. Anders sieht es bei Verträgen mit landeseigenen Gesellschaften oder dem BIM (Berliner Immobilienmanagement) aus: Hier können neue politische Prioritäten mittel- bis langfristig Auswirkungen haben, etwa wenn ein neuer Senat andere Nutzungskonzepte für bestimmte Stadtbezirke bevorzugt oder Liegenschaften umwidmet. Wer entsprechende Verträge hat, sollte Laufzeiten, Verlängerungsoptionen und etwaige Klauseln zur einseitigen Anpassung kennen.
Frage 3: Lohnen sich Investitionen 2026 noch – oder besser abwarten?
Politische Unsicherheit ist kein Grund, wirtschaftlich notwendige Investitionen zu verschieben. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten – etwa die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro oder die degressive AfA für größere Anschaffungen – sind bundesrechtlich geregelt und von Berliner Landespolitik unabhängig. Landesspezifische Investitionsförderungen hingegen können sich ändern. Eine solide Finanzplanung berücksichtigt beide Szenarien.
Konkreter Fall: Ein Neuköllner Handwerksbetrieb zwischen zwei Senaten
Stellen wir uns einen Berliner Malerbetrieb aus Neukölln mit acht Mitarbeitern vor. Das Unternehmen hat im Juli 2026 einen Digitalisierungszuschuss bei der IBB beantragt – konkret für eine cloudbasierte Auftragsplanung und digitale Buchhaltungslösung. Der beantragte Förderbetrag liegt bei 18.500 Euro; der maximale Zuschuss für Betriebe dieser Größenklasse beträgt 25.000 Euro (50 % der förderfähigen Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro).
Wenn der Antrag bis zum 19. September 2026 – also dem Tag vor der Wahl – von der IBB bewilligt wird, dann ist die Fördersumme von 18.500 Euro rechtlich verbindlich zugesichert. Der Bescheid bleibt gültig, unabhängig davon, welche Koalition anschließend regiert. Das Unternehmen kann die Software plangemäß bestellen und installieren, ohne finanzielles Restrisiko.
Wenn der Antrag am 20. September hingegen noch offen ist, dann droht eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um acht bis zwölf Wochen. In der Koalitionsbildungsphase – erfahrungsgemäß Oktober bis Dezember 2026 – werden Haushaltsmittel eingefroren und neue Bescheide zurückgestellt. Für den Neuköllner Betrieb bedeutet das: Die für Oktober geplante Software-Einführung verzögert sich, und die Vorfinanzierung von 37.000 Euro (Gesamtinvestition minus erwartete Förderung) muss aus Eigenkapital oder Kontokorrentkredit gestemmt werden – mit entsprechenden Zinskosten.
In diesem konkreten Fall empfiehlt ein erfahrener Vermögensberater, eine Liquiditätsreserve von mindestens zwei Monaten des förderungsbezogenen Investitionsvolumens vorzuhalten – also rund 12.000 bis 15.000 Euro – um die Übergangsphase ohne Liquiditätsengpass zu überbrücken. Gleichzeitig ist es sinnvoll, schriftlich bei der IBB nachzufragen, ob eine beschleunigte Prüfung des Antrags möglich ist: In bestimmten Programmen sind sogenannte Eilverfahren zugelassen, wenn eine unternehmerische Dringlichkeit nachgewiesen wird.
Wann ist professionelle Beratung jetzt sinnvoll?
Die Wochen bis zur Wahl am 20. September sind für Berliner Unternehmer strategisch wichtig. Drei Berufsgruppen können jetzt konkret helfen:
Vermögensberater helfen dabei, Investitionsentscheidungen – die Anschaffung neuer Maschinen, die Erweiterung einer Gewerbefläche oder die Umschichtung von Unternehmenskapital – unabhängig vom politischen Umfeld solid zu planen. Sie können konkret durchrechnen, ab welchem Zeitpunkt eine Investition auch ohne staatliche Förderung wirtschaftlich sinnvoll ist, und helfen, Liquiditätsreserven für mögliche Verzögerungen einzuplanen.
Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht oder Verwaltungsrecht können prüfen, ob bestehende Verträge mit öffentlichen Stellen – Fördergebern, der IBB, landeseigenen Gesellschaften – Klauseln enthalten, die bei einem Regierungswechsel relevant werden. Das betrifft insbesondere Widerrufsvorbehalte in Förderbescheiden und Anpassungsklauseln in Gewerbemietverträgen mit dem BIM.
Steuerberater schließlich können analysieren, ob geplante Investitionen steuerlich noch in 2026 vorgezogen werden sollten – etwa um Abschreibungsvorteile zu sichern, bevor ein neuer Haushalt möglicherweise die Förderkulisse verändert.
Die Berliner Abgeordnetenhauswahl beeinflusst nicht nur die Wirtschaftspolitik, sondern auch die Wohnpolitik und Mietrechtsfragen für Berliner Mieter – mehr dazu in unserem Beitrag Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026: Was die Entscheidung für Mieter bedeutet.
Aktuelle Informationen zu laufenden Berliner Förderprogrammen und deren Status bietet die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Vermögensberatung. Für Entscheidungen in Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich an einen qualifizierten Fachmann.
Das Wichtigste für Berliner Unternehmer im Überblick
Franziska Giffey hat die Berliner Wirtschaftspolitik seit 2023 mitgeprägt. Mit der Wahl am 20. September 2026 steht ein möglicher Kurswechsel bevor – und damit Handlungsbedarf für alle, die offene Förderanträge haben, Verträge mit landeseigenen Stellen unterhalten oder größere Investitionen planen.
Konkret bedeutet das: Offene IBB-Anträge auf Bearbeitungsstand prüfen und – wenn möglich – noch vor dem Stichtag beschleunigen lassen. Bestehende Verträge mit öffentlichen Stellen auf Klauseln durchleuchten. Und Investitionspläne so gestalten, dass sie auch ohne staatliche Förderung wirtschaftlich tragen.
Auf ExpertZoom finden Berliner Unternehmer und Selbstständige qualifizierte Vermögensberater und Rechtsanwälte, die helfen, die Unternehmensplanung auch in politisch bewegten Zeiten auf stabilen Grund zu stellen – und Chancen zu ergreifen, bevor ein neuer Senat möglicherweise andere wirtschaftspolitische Prioritäten setzt.

Julia Richter