FC Rot-Weiß Erfurt kämpft für Reform: Was Vereine rechtlich tun können, wenn das Aufstiegssystem versagt

FC Rot-Weiß Erfurt Fans mit Pyrotechnik im Stadion – Kampf für Ligareform 2026

Photo : Icodense / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 20. Mai 2026

FC Rot-Weiß Erfurt fordert Reform des Regionalliga-Aufstiegssystems: Warum Sportrechtsanwälte das Thema genau beobachten – und welche rechtlichen Möglichkeiten Vereinen offenstehen, wenn ein strukturell unfaires System Meister am Aufstieg hindert.

FC Rot-Weiß Erfurt hat die Saison 2025/26 in der Regionalliga Nordost stark beendet – doch den Sprung in die 3. Liga hat der Traditionsclub erneut verpasst. Denn das deutsche Ligasystem sieht für die fünf Regionalligen zusammen nur vier Aufstiegsplätze zur 3. Bundesliga vor. Das bedeutet: In mindestens einer Regionalliga steigt jede Saison ein Meister auf dem Papier auf – und kommt trotzdem nicht weiter. RWE hat sich klar positioniert: „Champions müssen aufsteigen." Doch was können Vereine rechtlich unternehmen, wenn das System versagt?

Das Problem: Fünf Meister, vier Plätze

Die Struktur der deutschen Regionalliga-Aufstiegsrunden ist historisch gewachsen und von Jahr zu Jahr leicht variierend. Grundsätzlich gilt: Die fünf Regionalliga-Meister (Nordost, Nord, West, Südwest, Bayern) spielen Aufstiegsrunden, aus denen vier Vereine die freien Plätze in der 3. Liga besetzen. Ein Meister scheidet dabei immer aus – egal wie gut seine Saison war.

In der Saison 2025/26 hat 1. FC Lok Leipzig die Regionalliga Nordost gewonnen und tritt in den Aufstiegs-Play-offs gegen den Würzburger Kickers-Aufsteiger an. FC Rot-Weiß Erfurt, der trotz einer respektablen Saison nicht Meister wurde, ist gar nicht erst in diesen Play-offs vertreten.

Wie das Aufstiegssystem rechtlich einzuordnen ist

Fußballverbände wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die regionalen Verbände wie der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) sind privatrechtliche Vereine im Sinne des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches. Ihr Handeln unterliegt der sogenannten Verbandsautonomie: Sportverbände dürfen ihre eigenen Regeln setzen, solange diese nicht gegen zwingendes staatliches Recht verstoßen.

Das bedeutet in der Praxis: Die Regelung, dass nicht alle Regionalliga-Meister automatisch aufsteigen, ist vom DFB satzungsrechtlich legitimiert. Ein Verein hat keine unmittelbare gerichtliche Handhabe, dieses System zu kippen – zumindest nicht auf dem einfachen Rechtsweg.

Dennoch gibt es Ansätze, mit denen Vereine auf Änderungen drängen können.

Welche rechtlichen Mittel haben Vereine?

Verbandsklage und Einspruch: Vereine können innerhalb der Verbandsstruktur Einspruch erheben und Anträge auf Satzungsänderung stellen. Bei Mitgliederversammlungen des DFB oder der Landesverbände können Stimmen gesammelt werden. Dieser Weg ist lang – aber legitim und oft effektiv, wenn genug Clubs gemeinsam auftreten.

Kartellrecht: Wenn ein Verband sein Regelwerk so gestaltet, dass er den wirtschaftlichen Wettbewerb zwischen Vereinen strukturell verzerrt, kann dies kartellrechtlich relevant sein. § 19 und § 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schützen auch wirtschaftliche Akteure im Sportbereich vor Missbrauch marktbeherrschender Stellungen. Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen – zuletzt in der Causa Superliga – klargestellt, dass Sportverbände keine uneingeschränkte Regelungshoheit haben, wenn wirtschaftliche Interessen betroffen sind.

Schadensersatz: Theoretisch könnte ein Verein Schadensersatz geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass eine verbandsrechtliche Regelung ihn ohne sachlichen Grund benachteiligt und dadurch konkrete wirtschaftliche Schäden entstanden sind – etwa entgangene TV-Gelder durch verwehrten Aufstieg. Die Hürden sind hoch, aber nicht unüberwindbar.

Satzungsautonomie und ihre Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bestätigt, dass die Verbandsautonomie nicht schrankenlos gilt. Wo verbandliche Regelungen Grundrechte verletzen oder wirtschaftliche Teilhabe unverhältnismäßig beschränken, greift staatliches Recht ein.

Im konkreten Fall der Regionalliga-Aufstiegsrunden ist der Kern der Kritik: Ein Verein kann sportlich alles richtig machen – die Meisterschaft gewinnen – und trotzdem nicht aufsteigen. Das ist strukturell ungerecht und wirft die Frage auf, ob die Chancengleichheit im Wettkampf gewährleistet ist.

Sportrechtlich spannend: Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Regelung nicht auf objektiven sportlichen Kriterien basiert, sondern auf historischen Kompromissen zwischen Regional­verbänden, die wirtschaftliche Eigeninteressen schützen, könnte das als willkürliche Benachteiligung qualifiziert werden.

Was hat Erfurt konkret getan?

FC Rot-Weiß Erfurt hat sich öffentlich klar positioniert und fordert eine Reform, bei der alle Regionalliga-Meister automatisch aufsteigen – was eine Erweiterung der 3. Liga von derzeit 20 auf 21 Clubs erfordern würde. Ähnliche Forderungen kommen von mehreren anderen Vereinen aus unterschiedlichen Regionalligen.

Diese Debatte findet nicht im Gerichtssaal statt, sondern auf Verbands­ebene. Der DFB berät regelmäßig über strukturelle Reformen im unteren Profifußball. Vereinsvertreter wie RWE können und sollten auf diesen Gremien Präsenz zeigen und mit anderen benachteiligten Clubs Koalitionen bilden.

Parallel lohnt sich eine rechtliche Überprüfung der eigenen Situation: Gibt es Klauseln im Verbandsstatut, die angreifbar sind? Gibt es vergleichbare europäische Präzedenzfälle? Ein Sportrechtsanwalt kann diese Fragen strukturiert beantworten.

Was Vereine in dieser Situation tun können

Für Clubs wie FC Rot-Weiß Erfurt, die strukturell benachteiligt sind, empfehlen sich mehrere parallele Strategien:

  • Verbandspolitisch aktiv werden: Anträge auf Satzungsänderung einbringen, Koalitionen mit anderen Clubs bilden, öffentlich kommunizieren – wie RWE es bereits tut
  • Rechtliche Lage analysieren lassen: Einen auf Sportrecht spezialisierten Anwalt beauftragen, die aktuelle Regelung auf kartellrechtliche und vereinsrechtliche Schwachstellen zu prüfen
  • Dokumentieren: Wirtschaftliche Schäden durch den verweigerten Aufstieg genau beziffern – entgangene TV-Erlöse, niedrigere Sponsoringeinnahmen, Mehrkosten durch Spieler, die den Verein wegen ausbleibenden Aufstiegs verlassen
  • Europäische Rechtsebene im Blick behalten: Nach dem EuGH-Urteil zur Superliga-Klausel hat sich das Spektrum sportrechtlicher Argumentation deutlich erweitert

Das Nordostdeutsche Fußball-Verband (NOFV) als zuständiger Regionalverband ist der erste Ansprechpartner für verbandspolitische Initiativen. Darüber hinaus bieten Sportrechtsexperten eine erste Einschätzung, ob und wie rechtliche Schritte sinnvoll sind.

Vereine wie FC Rot-Weiß Erfurt haben mit ihrer öffentlichen Forderung bereits den richtigen Schritt getan. Wer zusätzlich wissen möchte, welche konkreten rechtlichen Wege offenstehen, findet auf ExpertZoom spezialisierte Anwälte für Vereins- und Sportrecht, die eine erste Einschätzung der Situation geben können. Auch ein Blick auf ähnliche Fälle, etwa den Aufstieg des Chemnitzer FC, lohnt sich zum Vergleich.

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