Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat am 25. März 2026 angekündigt, das Ehegattensplitting grundlegend zu reformieren — oder langfristig abzuschaffen. Die Nachricht hat Millionen deutsche Haushalte aufgeschreckt: Wer ist betroffen? Und was sollten Sie jetzt tun, um Ihre Finanzen zu schützen?
Was ist das Ehegattensplitting — und warum steht es auf der Kippe?
Das Ehegattensplitting ist ein Steuervorteil, der Ehepaaren erlaubt, ihr gemeinsames Einkommen für die Besteuerung zu halbieren. Ein Paar, bei dem ein Partner 80.000 € verdient und der andere 0 €, zahlt heute deutlich weniger Steuern als zwei Singles mit je 40.000 €.
Das klingt fair — wird aber von der SPD als «Falle» bezeichnet, die vor allem Frauen in die Teilzeitarbeit drängt. Denn sobald der besserverdienende Partner Steuern auf das Gesamteinkommen zahlt, lohnt sich ein zweites Vollzeitgehalt oft kaum.
Klingbeils Reformplan sieht vor:
- Ersetzen des klassischen Splittings durch ein «fiktives Realsplitting»
- Ein übertragbarer Steuerfreibetrag von maximal ca. 13.805 € statt des vollen Einkommenssplittings
- Umsetzung frühestens ab Sommer 2026 — bisher kein konkreter Gesetzesentwurf
Wer verliert wie viel?
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) hat die finanziellen Auswirkungen berechnet. Ein Paar mit einem Alleinverdiener (100.000 €) würde jährlich etwa 4.582 € mehr Steuern zahlen. Bei einem Einkommen von 60.000 € (Alleinverdiener) beträgt der Verlust rund 2.100 € pro Jahr.
Besonders betroffen wären:
- Haushalte mit stark ungleichen Einkommen (klassisches Alleinverdiener-Modell)
- Familien, in denen ein Elternteil wegen Kinderbetreuung in Teilzeit arbeitet
- Rentnerpaare mit ungleichen Renteneinkommen
Weniger betroffen wären Paare, bei denen beide ähnlich viel verdienen — für sie macht das Splitting kaum einen Unterschied.
Was ändert sich konkret für die Steuerklassen III und V?
Das aktuelle System mit den Steuerklassen III (besserverdienender Partner) und V (geringerverdienender Partner) wäre bei einer Reform Geschichte. Stattdessen würden beide Partner in Steuerklasse IV eingestuft — was bedeutet:
- Höheres monatliches Lohnsteuerabzug für den Hauptverdiener
- Geringerer Abzug für den Partner in Steuerklasse V, der häufig eine Unterbesteuerung hatte
- Die tatsächliche Steuerlast würde sich erst bei der Jahressteuererklärung zeigen
Für viele Haushalte bedeutet das: höhere monatliche Abzüge und weniger Netto zum Leben.
Jetzt handeln: Was raten Vermögensberater?
Unabhängig davon, ob die Reform kommt oder nicht, ist der aktuelle Zeitpunkt günstig, um Ihre Steuer- und Finanzplanung zu überprüfen.
Steueroptimierung prüfen: Wer bisher vom Ehegattensplitting profitiert, sollte prüfen, ob es Alternativen gibt — etwa die gezielte Erhöhung des Arbeitseinkommens des geringer verdienenden Partners durch Fortbildung oder Stundenaufstockung. Auch eine Neuverteilung von Vermögenswerten zwischen den Partnern kann steuerliche Vorteile bieten.
Vorsorge und Altersabsicherung anpassen: Viele Paare haben ihre Altersvorsorge auf Basis der aktuellen Steuerersparnis geplant. Eine Reform würde diese Berechnungen verändern. Riester-Verträge, betriebliche Altersvorsorge und private Rentenversicherungen sollten im Kontext der neuen Steuerlast neu bewertet werden. Ein Gespräch mit einem Vermögensberater ist jetzt sinnvoll.
Liquiditätspuffer aufbauen: Falls die Reform im Sommer 2026 beschlossen wird, könnten die Änderungen bereits ab dem Steuerjahr 2027 gelten. Ein finanzieller Puffer von zwei bis drei Monatsgehältern gibt Ihnen Zeit, sich anzupassen, ohne in kurzfristige Engpässe zu geraten.
Steuerklassenwechsel frühzeitig beantragen: Falls Sie aktuell in Steuerklasse III/V sind und eine Reform erwartet wird, lohnt es sich, frühzeitig auf IV/IV zu wechseln — um die steuerliche Abrechnung zu glätten und Nachzahlungen bei der Jahressteuererklärung zu vermeiden.
Auf Expert Zoom finden Sie qualifizierte Vermögensberater, die Ihnen helfen können, Ihre persönliche Steuerstrategie an die möglichen Änderungen anzupassen.
Politischer Streit: Kommt die Reform wirklich?
Die Koalitionspolitik in Berlin ist derzeit unberechenbar. CDU und CSU lehnen die Abschaffung des Splittings mehrheitlich ab und warnen vor einer «Bestrafung von Familien». Selbst innerhalb der SPD gibt es Widerstand.
Realistisches Szenario: Eine vollständige Abschaffung ist kurzfristig unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist eine schrittweise Reform — mit einem reduzierten Übertragungsbetrag, der neue Ehen weniger begünstigt als bestehende.
Für Ehepaare, die 2026 oder 2027 heiraten wollen, könnte es sich steuerlich lohnen, vor einem möglichen Reformbeschluss zu heiraten — da Bestandspaare möglicherweise einen Bestandsschutz genießen.
Was bedeutet das für Rentnerpaare?
Eine besonders betroffene Gruppe sind Rentnerpaare mit stark unterschiedlichen Renteneinkommen. Wer 30 Jahre lang als Alleinverdiener gearbeitet hat und dessen Partner kaum eigene Rentenansprüche aufgebaut hat, profitiert heute stark vom Splitting. Eine Reform würde diese Paare rückwirkend treffen — auch ohne dass sie ihr Verhalten noch ändern können.
Vermögensberater empfehlen diesen Paaren besonders dringend, jetzt eine Bestandsaufnahme ihrer monatlichen Netto-Einkünfte zu machen und zu prüfen, ob zusätzliche private Vorsorge (z. B. Sofortrenten, Auszahlungspläne aus Depots) die steuerlichen Einbußen abfedern kann.
Häufige Fragen
Müssen wir jetzt sofort handeln? Nein — aber informieren. Die Reform ist noch kein Gesetz. Dennoch ist es klug, jetzt Ihre aktuelle Steuerlast und Ihren Vorteil durch das Splitting zu berechnen, um den finanziellen Effekt einer Reform realistisch einschätzen zu können. Viele Steuerberater bieten im Frühjahr 2026 spezielle Beratungspakete zur Reformvorbereitung an.
Werden laufende Ehen schlechter gestellt? Wahrscheinlich werden Bestandsehen einen Übergangszeitraum erhalten. Der Reformplan zielt primär auf Neuehen ab — Details sind jedoch noch nicht bekannt. Politisch wäre eine rückwirkende Schlechterstellung bestehender Ehen schwer durchsetzbar.
Wo erfahre ich, wie hoch mein persönlicher Splitting-Vorteil ist? Das Bundesministerium der Finanzen stellt unter bundesfinanzministerium.de einen Steuerrechner bereit. Geben Sie Ihr gemeinsames und einzelnes Einkommen ein, um den Vorteil zu berechnen. Alternativ zeigt Ihre letzte Steuererklärung den Betrag unter «Splittingvorteil» im Steuerbescheid.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für eine individuelle Steuerberatung wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater oder Vermögensberater.
