Drogenszene 2026: Was nach dem CanG erlaubt ist – und wann Sie einen Anwalt brauchen

Justitia-Statue vor einem deutschen Gericht als Symbol für Recht und Gesetz

Photo : Unknown / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 20. Mai 2026

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte im April 2026 öffentlich, die Cannabis-Legalisierung sei „ein Fehler" gewesen. Gleichzeitig dokumentiert die Hessenschau eine neue Crack-Schwemme in Frankfurt, und Bundesdrogenbeauftragter Hendrik Streeck warnt: Die präventiven Zuweisungsketten durch Polizei und Gerichte sind durch das neue Recht zusammengebrochen. Die Drogenszene in Deutschland verändert sich – und mit ihr die Rechtslage. Was ist nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) noch erlaubt, und wann sollte man einen Anwalt einschalten?

Was das Cannabisgesetz 2026 regelt – und was sich geändert hat

Das KCanG ist seit April 2024 in Kraft. Es erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit sowie den Anbau von bis zu drei Pflanzen zu Hause. In sogenannten Cannabis Social Clubs (Anbauvereinigungen) ist der gemeinschaftliche Anbau unter strengen Auflagen möglich.

Deutschland war bei der Einführung eines der ersten großen EU-Länder, das den Konsum für Erwachsene teilweise entkriminalisiert hat. Zwei Jahre nach Inkrafttreten ziehen Fachleute eine durchwachsene Bilanz. Laut dem Jahrbuch Sucht 2026 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sind die Beratungsanfragen im Bereich Cannabis seit 2024 um rund 18 Prozent gestiegen, statt zu sinken.

Doch 2026 wurden wesentliche Teile des Gesetzes verschärft. Das Telemedizin-Verbot für Cannabis-Rezepte und ein Versandstopp für medizinisches Cannabis traten in Kraft. Gleichzeitig zeigen neue Forschungsdaten aus einer gemeinsamen Evaluation der Universitäten Düsseldorf, Hamburg und Tübingen, dass die erhofften Effekte der Legalisierung – weniger Schwarzmarkt, mehr Prävention – bisher nicht eingetreten sind.

Der Text des geltenden Gesetzes ist im Konsumcannabisgesetz (KCanG) auf gesetze-im-internet.de abrufbar und gibt Auskunft über die aktuell gültigen Mengen- und Altersgrenzen.

Wann wird Cannabisbesitz zum Strafrecht-Fall?

Trotz Legalisierung gibt es klare Grenzen, deren Überschreitung strafrechtliche Konsequenzen hat:

Menge: Mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit oder mehr als 50 Gramm zu Hause kann als unerlaubter Besitz mit Strafe verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaften handhaben die Verfolgung bundesweit uneinheitlich.

Ort: In Schulnähe (bis 100 Meter), in Kinder- und Jugendzentren sowie in der Öffentlichkeit nach 22 Uhr gilt ein strenges Konsumverbot. Verstöße können zu Geldbußen führen.

Weitergabe und Handel: Der Verkauf oder die unentgeltliche Weitergabe an Minderjährige ist eine Straftat – unabhängig von der Menge. Auch der Verkauf an Erwachsene außerhalb des Clubsystems bleibt illegal.

Wer mit einer Anzeige konfrontiert ist oder Vorladungen erhält, sollte unverzüglich einen auf Betäubungsmittelrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. Die Rechtslage ist komplex, und frühzeitige rechtliche Begleitung kann das Verfahren wesentlich beeinflussen.

Die Crack-Welle: Was Anwohner und Betroffene wissen müssen

Parallel zur Cannabis-Debatte breitet sich Crack-Kokain in deutschen Städten aus. In Frankfurt sprechen Fachleute von einer „Schwemme", die sich nicht mehr auf traditionelle Hotspots wie das Bahnhofsviertel beschränkt. Ähnliche Entwicklungen werden aus Hamburg, Berlin und Köln gemeldet.

Für Anwohner, Vermieter und Eltern entstehen dadurch konkrete rechtliche Fragen:

Mietrecht: Kann ein Vermieter einem Mieter kündigen, der in der Wohnung Drogen konsumiert? Ja, unter Umständen – aber nur wenn nachweislich eine erhebliche Vertragspflichtverletzung vorliegt und eine vorherige Abmahnung erfolgt ist. Ein Anwalt kann beurteilen, ob ein konkreter Fall die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung erfüllt.

Hausrecht und Nutzungsänderung: Wer in seinem Haus oder auf seinem Grundstück regelmäßig illegale Aktivitäten beobachtet, kann zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen. Die Grenze zwischen privatem Hausrecht und polizeilicher Zuständigkeit ist fließend.

Eltern und Strafmündigkeit: Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können nach dem Jugendstrafrecht für Drogendelikte zur Verantwortung gezogen werden. Eltern sind nicht automatisch haftbar, sollten aber bei entsprechenden Hinweisen rasch reagieren und ggf. rechtliche Beratung suchen.

Einen informativen Vergleich mit dem rechtlichen Umgang mit anderen Suchtmitteln bietet auch dieser Artikel über Lachgas-Verbot und die Konsequenzen für Eltern und Ärzte in Deutschland.

Was Betroffene jetzt tun können

Der Ruf nach einer Rückabwicklung des KCanG wird lauter – politisch ist das aber kurzfristig unwahrscheinlich. Was bleibt, ist der pragmatische Umgang mit der aktuellen Rechtslage:

  1. Anzeige erstattet bekommen? Nicht ohne Anwalt zur Polizei. Das Recht auf Schweigen gilt absolut, und eine Aussage ohne rechtliche Vorbereitung kann das Verfahren unnötig belasten.
  2. Nachbar oder Mieter betroffen? Die zivilrechtlichen Mittel sind begrenzt, aber vorhanden. Dokumentation ist der erste Schritt – Fotos, Zeugen, Protokolle. Danach: anwaltlicher Rat.
  3. Kind mit Drogenproblem? Suchtberatungsstellen sind kostenlos und anonym. Rechtliche Konsequenzen für Minderjährige lassen sich oft durch frühzeitige Intervention mildern.
  4. Vermieter mit problematischem Mieter? Vor jeder Kündigung steht die schriftliche Abmahnung. Ein Anwalt prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und welches Kündigungsrecht greift.

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Was politisch als nächstes kommt

Die Bundesregierung hat bisher keine konkreten Pläne zur Rückabwicklung des KCanG vorgelegt. Eine vollständige Rücknahme gilt als rechtlich und praktisch schwierig. Wahrscheinlicher sind weitere Einschränkungen: strengere Mengengrenzen, Ausweitung des Telemedizin-Verbots und möglicherweise ein Ende der Anbauvereinigungen in ihrer jetzigen Form.

Für Bürger bedeutet das: Die Rechtslage kann sich kurzfristig erneut ändern. Wer heute legal handelt, muss sich nicht sicher sein, ob das auch in sechs Monaten noch gilt. Gerade in rechtlichen Grenzfällen – Mengengrenze, Konsum in Schulnähe, Weitergabe in kleinen Mengen – sollte man die aktuelle Fassung des Gesetzes kennen oder sich beraten lassen.

Fazit: Rechtliche Orientierung in einer unübersichtlichen Lage

Das deutsche Drogenrecht ist 2026 komplexer denn je: Ein Gesetz, das Liberalisierung versprach, wird gleichzeitig eingeschränkt und politisch infrage gestellt – während die offene Drogenszene weiter wächst. Wer in dieser Lage mit einer rechtlichen Situation konfrontiert ist, sollte nicht auf Eigenrecherche vertrauen, sondern professionellen Rat suchen. Die Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeit, Straftat und zivilrechtlichem Anspruch sind im Einzelfall entscheidend.

Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über die Rechtslage und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Im konkreten Verdachts- oder Straffall wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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