Am 12. März 2026 eröffnete das US-Handelsbeauftragtenamt (USTR) neue Untersuchungen nach Section 301 gegen Japan, die EU und 16 weitere Länder. Für deutsche Exporteure bedeutet das: Bis zum Sommer 2026 könnten erneut deutlich höhere Zölle auf ihre Waren in den USA fällig werden – mit erheblichen rechtlichen Folgen für laufende Verträge.
Der Handelsstreit USA–Japan: Die aktuelle Lage im März 2026
Seit dem Amtsantritt von Donald Trump im Januar 2025 hat die US-Regierung die Handelspolitik grundlegend neu ausgerichtet. Im Juli 2025 einigten sich Washington und Tokio auf ein Rahmenabkommen: Japan akzeptierte Zölle von 15 Prozent auf Automobile und Industrieprodukte – im Gegenzug für Investitionszusagen in Höhe von 900 Milliarden Dollar in den USA. Am 17. Februar 2026 wurden allein drei neue Investitionsprojekte im Gesamtvolumen von rund 36 Milliarden Dollar bekanntgegeben.
Am 20. Februar 2026 erklärte der Oberste Gerichtshof der USA die auf dem IEEPA-Gesetz basierenden Zölle für verfassungswidrig. Die Trump-Regierung reagierte umgehend mit neuen Section-122-Zöllen von einheitlich 10 Prozent. Parallel dazu startete das USTR am 11. März 2026 neue Section-301-Untersuchungen gegen Japan, die EU, China, Indien und dreizehn weitere Staaten – mit öffentlichen Stellungnahmen bis zum 15. April und einer Anhörung am 28. April 2026.
Das Ergebnis für deutsche Unternehmen ist beklemm: statt Planungssicherheit herrscht rechtliche Unsicherheit. Und die Gefahr, bis Sommer 2026 erneut mit signifikant höheren Einfuhrzöllen konfrontiert zu werden, ist real.
Was das für deutsche Exporteure konkret bedeutet
Deutschland ist einer der am stärksten exponierten EU-Exporteure gegenüber den USA. Die Automobilindustrie stellt rund 65 Prozent aller EU-Autoexporte – ein erheblicher Teil davon geht in die USA. Dazu kommen der Maschinenbau und die Chemiebranche. Gerade mittelständische Betriebe, die tief in globale Lieferketten integriert sind, tragen besonders hohes Risiko.
Konkret entstehen folgende rechtliche Problemfelder:
Vertragliche Zollklauseln: Viele Lieferverträge mit US-Kunden wurden abgeschlossen, als stabile Zollsätze galten. Fehlt darin eine Klausel zur Preisanpassung bei Zollerhöhungen, trägt der Exporteur das volle Risiko – und kann Mehrkosten nicht weitergeben.
Force-Majeure-Auslegung: Können plötzliche Zolländerungen als höhere Gewalt (force majeure) geltend gemacht werden? Viele deutsche Standardverträge lassen das offen. Ohne klare Regelung besteht das Risiko, trotz gestiegener Kosten liefern zu müssen – oder Vertragsstrafen zu riskieren.
Ursprungsregeln und Zolltarifnummern: Ob ein Produkt zolltechnisch als „deutsches Erzeugnis" gilt, hängt von den Ursprungsregeln des Abkommens ab. Bei komplexen Wertschöpfungsketten kann die Klassifizierung strittig sein. Fehler führen zu Nachforderungen der US-Zollbehörde CBP – oft mit erheblichem finanziellem Schaden.
Vertragsstrafen durch US-Kunden: Wenn Lieferungen teurer oder verzögert werden, fordern US-Kunden manchmal Vertragsstrafen. Ein Anwalt für Handels- und Exportrecht kann prüfen, ob solche Ansprüche berechtigt sind und wie Sie sich absichern können.
Die häufigsten Fehler, die Unternehmen jetzt machen
Viele mittelständische Exporteure behandeln das Zollthema als reine Aufgabe der Buchhaltung oder des internen Zollbeauftragten. Die rechtliche Dimension wird systematisch unterschätzt.
Fehler 1 – Keine Vertragsüberprüfung: Bestehende Rahmenverträge wurden zu einer Zeit geschlossen, als stabile Zollsätze selbstverständlich waren. Ob Anpassungsklauseln enthalten sind, ist oft unbekannt – und das kann teuer werden.
Fehler 2 – Falsche Ursprungsdeklaration: Gerade bei Produkten mit Teilen aus verschiedenen Ländern kann die Ursprungsangabe falsch sein. US-Zollbehörden fordern dann rückwirkend Zölle nach – inklusive Zinsen und Strafen.
Fehler 3 – Verpasste Beteiligungsfrist: Die Section-301-Untersuchungen haben eine öffentliche Kommentarfrist bis zum 15. April 2026. Unternehmen können sich aktiv einbringen, um ihre Interessen zu vertreten – aber nur, wenn sie es rechtzeitig erfahren und juristische Unterstützung haben.
Fehler 4 – Kein Notfallplan für Vertragsänderungen: Wer keine Klausel für höhere Gewalt oder Zollerhöhungen im Vertrag hat, sitzt bei neuen Zöllen zwischen zwei Stühlen: zu teuer liefern oder Vertragsstrafe zahlen.
Was jetzt konkret zu tun ist
Ein auf Außenwirtschaft und Exportrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann in einer ersten Beratung diese zentralen Fragen klären:
- Welche Ihrer bestehenden US-Lieferverträge sind bei neuen Zöllen angreifbar?
- Haben Ihre Produkte die korrekte Zolltarifnummer und den richtigen Ursprungsnachweis?
- Können Sie an der öffentlichen Anhörung am 28. April 2026 teilnehmen, um neue Zölle abzuwenden?
- Welche Vertragsklauseln sollten Sie bei Verlängerungen oder Neuverhandlungen einbauen?
- Welche Schadensbegrenzungsmaßnahmen sind möglich, wenn ein US-Kunde den Vertrag kündigt?
Die Entwicklungen im US-Außenhandelsrecht ändern sich derzeit in einem Tempo, das selbst erfahrene Exportprofis überfordert. Was im März 2026 gilt, kann im Sommer schon überholt sein. Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln und ihre Verträge juristisch prüfen lassen, schützen ihre Exportmargen – und vermeiden böse Überraschungen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über aktuelle Entwicklungen im Außenhandelsrecht. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihre Unternehmens- und Vertragssituation zugeschnittene Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt für Handels- und Exportrecht.
Exportvertrag unter Druck? Jetzt Rechtsanwalt konsultieren
Die Section-301-Untersuchung kann bis zum Sommer 2026 zu neuen Zöllen führen, die deutlich über den aktuellen 15 Prozent liegen. Unternehmen, die jetzt ihre Verträge prüfen und Exportrisiken absichern, sind gegenüber jenen im Vorteil, die abwarten.
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