CDA-Chef Dennis Radtke verlangte am 9. Oktober 2026 Parteiausschlussverfahren gegen CDU-Mitglieder, die in Sachsen-Anhalt für den AfD-Kandidaten Tobias Rausch als neuen Landtagspräsidenten gestimmt haben sollen. Rausch erhielt mehr Stimmen als AfD und BSW zusammen halten — obwohl die CDU-Fraktionsführung ihren 15 Abgeordneten ausdrücklich die Enthaltung empfohlen hatte. Radtke erklärte unmissverständlich: „Wer Rechtsextremisten in politische Verantwortung verhilft, muss mit Konsequenzen rechnen." Bundeskanzler Friedrich Merz dagegen warnte vor voreiligen Schlüssen und sprach von möglichen „False-Flag-Operationen" anderer Fraktionen.
Der Vorfall wirft eine Frage auf, die weit über die CDU-Innenpolitik hinausgeht: Was passiert eigentlich rechtlich in einem Parteiausschlussverfahren — und welche Rechte haben Mitglieder, die sich gegen einen drohenden Ausschluss aus einer Partei, einem Verein oder einem Berufsverband wehren möchten?
Was ist ein Parteiausschluss — und wann ist er überhaupt zulässig?
Ein Parteiausschluss ist das schärfste Disziplinarinstrument einer politischen Partei. Das Parteiengesetz (PartG, § 10 Abs. 4) setzt dabei eine hohe Hürde: Ein Mitglied kann nur ausgeschlossen werden, wenn es „vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstoßen und ihr damit schweren Schaden zugefügt hat."
Diese drei Voraussetzungen — Vorsatz, erheblicher Verstoß, schwerer Schaden — müssen kumulativ erfüllt und beweisbar sein. Ein bloßer Verdacht genügt nicht. Genau hier liegt das juristische Kernproblem des Falls Sachsen-Anhalt: Da die Wahl des Landtagspräsidenten geheim war, lässt sich individuell nicht beweisen, wer für Rausch gestimmt hat. Ein statistischer Rückschluss aus der Stimmverteilung reicht vor dem Parteigericht — und erst recht vor staatlichen Zivilgerichten — als Beweismittel nicht aus.
Das Verfahren läuft mehrstufig ab: Zunächst wird ein Antrag beim zuständigen Parteigericht gestellt. Das Mitglied hat das Recht auf rechtliches Gehör und muss ordnungsgemäß zur Anhörung geladen werden. Erst dann ergeht eine Entscheidung — die wiederum innerparteilich angefochten und schließlich vor staatlichen Zivilgerichten überprüft werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, dass Parteimitglieder ein Recht auf ein faires innerparteiliches Verfahren haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.10.2019).
Was gilt für Vereins- und Verbandsmitglieder?
Das gleiche Grundprinzip gilt für die rund 27 Millionen Menschen in Deutschland, die Mitglieder in eingetragenen Vereinen, Berufsverbänden oder Interessenvertretungen sind. Das Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 25–79 BGB) schreibt vor: Ein Ausschluss muss ausdrücklich in der Satzung vorgesehen sein, der Ausschlussgrund muss konkret benannt werden, und das betroffene Mitglied muss Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Besonders heikel wird es bei Zwangsmitgliedschaften: Wer Mitglied einer Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer oder einer anderen Berufskammer ist, kann seinen Beruf ohne diese Mitgliedschaft nicht ausüben. Ein rechtswidriger oder unzureichend begründeter Ausschluss kann dort die berufliche Existenz gefährden — und ist entsprechend anfechtbar.
Die politische Debatte um die sogenannte „Brandmauer" der CDU gegenüber der AfD ist symptomatisch für eine breitere gesellschaftliche Spannung. In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt über 600.000 eingetragene Vereine — viele davon mit Satzungsregeln, die Betroffene im Streitfall kaum kennen. Hinzu kommen Tausende Berufsverbände und mehrere Dutzend politische Parteien. Für jeden dieser Zusammenschlüsse gilt: Ein Ausschluss ist ein schwerwiegender Eingriff in Mitgliedsrechte, der formellen Mindeststandards genügen muss.
Die Frage, auf die es ankommt: Was ist nachweisbar?
Radtke selbst verwendete das Wort „nachweislich" — er will Konsequenzen für jene, die nachweislich für Rausch gestimmt haben. Dieses eine Wort offenbart ein grundlegendes Dilemma jedes Ausschlussverfahrens.
Bei einem geheimen Abstimmungsverfahren kann Nachweislichkeit nur dann entstehen, wenn ein Mitglied die Stimmabgabe selbst einräumt, wenn Zeugen vorhanden sind, oder wenn technische Beweise vorliegen. Ohne solche Belege riskiert ein Partei- oder Vereinsgericht, ein Ausschlussverfahren einzuleiten, das vor staatlichen Gerichten scheitert — mit den entsprechenden Kostenfolgen für den Verein.
Hinzu kommt: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auch im Vereinsrecht. Gerichte überprüfen, ob das Ausschlussverfahren zur konkreten Schwere des Verstoßes verhältnismäßig ist. Eine Abmahnung, ein zeitlich befristetes Ruhen der Rechte oder eine Geldstrafe können mildere, gerichtsfestere Alternativen sein.
Wenn es Sie persönlich betrifft: Ein konkretes Szenario
Stellen Sie sich Thomas vor, 44 Jahre alt, seit zwölf Jahren Mitglied eines regionalen Unternehmerverbands in Nordrhein-Westfalen. Nach einer öffentlichen Meinungsverschiedenheit über die Verbandsführung leitet der Vorstand ein Ausschlussverfahren gegen ihn ein — mit der Begründung, er habe in einem LinkedIn-Post „verbandschädliche Aussagen" gemacht.
Thomas unterschätzt das Verfahren und erscheint ohne anwaltliche Unterstützung zur Anhörung vor dem Verbandsgericht. Er bekommt kein Akteneinsichtsrecht, kann keine Zeugen benennen und versteht die Satzungsgrundlage nicht richtig. Ergebnis: Der Verband schließt ihn aus. Der Verlust kostet ihn den Zugang zu Rahmenverträgen und Förderprogrammen des Verbands — ein wirtschaftlicher Schaden von mindestens 9.000 Euro jährlich.
Mit einem Rechtsanwalt hätte Thomas im Vorfeld prüfen lassen können, ob der Begriff „verbandschädigende Aussagen" in der Verbandssatzung überhaupt definiert ist. In diesem konkreten Szenario ist er es nicht — was den Ausschluss formal angreifbar macht. Zusätzlich stellte sich heraus: Thomas war nicht ordnungsgemäß mit einer Frist von zwei Wochen zum Verbandsgericht geladen worden, wie es die Satzung vorschreibt. Dieser Verfahrensfehler allein hätte vor einem Zivilgericht zur Aufhebung des Ausschlusses geführt.
Die Kosten für diese frühzeitige Einschätzung: 250 bis 400 Euro für eine Erstberatung bei einem auf Vereinsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Der wirtschaftliche Schaden, den Thomas durch rechtzeitige Beratung hätte vermeiden können: mehrere Zehntausend Euro über drei Jahre.
Wenn Thomas dagegen erst nach dem Ausschluss aktiv wird und Klage vor dem Landgericht einreicht, rechnet er mit Anwalts- und Gerichtskosten von rund 2.500 bis 4.000 Euro — plus Verfahrensdauer von sechs bis zwölf Monaten. Frühzeitig zu handeln ist also in doppelter Hinsicht klüger.
Wann sollten Betroffene einen Anwalt einschalten?
Im Unterschied zu einem zivilrechtlichen Streit läuft ein Ausschlussverfahren zunächst innerhalb der Organisation ab — Parteigericht, Verbandsgericht, Schiedsgericht. Das verleitet Betroffene dazu, zu warten, bis der interne Weg ausgeschöpft ist. Das ist ein häufiger Fehler.
Ein spezialisierter Anwalt sollte frühzeitig einbezogen werden, wenn:
- Die Satzungsgrundlage für den Ausschluss unklar oder nicht ausdrücklich geregelt ist
- Das Mitglied nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zur Anhörung geladen wurde
- Der Ausschlussgrund vage formuliert ist (z. B. „vereinsschädigendes Verhalten" ohne konkrete Belege)
- Eine Zwangsmitgliedschaft besteht und der Ausschluss die berufliche Existenz bedroht
- Der Vorwurf auf einer geheimen Abstimmung oder einem nicht belegbaren Verdacht basiert
- Die Verhältnismäßigkeit fraglich ist — der Ausschluss also deutlich über mildere Sanktionen hinausgeht
Gerade im politisch aufgeheizten Klima der Gegenwart, in dem Vereins- und Parteiausschlüsse als öffentlichkeitswirksame Signale eingesetzt werden, steigt das Risiko, dass Verfahren schnell und mit unzureichender Grundlage eingeleitet werden. Wer sich nicht rechtzeitig anwaltlich absichert, riskiert, formell „verurteilt" zu werden, obwohl materiellrechtlich keine hinreichende Grundlage besteht.
Was spezialisierte Anwälte in solchen Verfahren leisten
Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Vereins- oder Gesellschaftsrecht kann in einem Ausschlussverfahren auf mehreren Ebenen helfen. Er prüft die Satzung des Vereins oder der Partei auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit. Er prüft, ob alle Verfahrensvorschriften eingehalten wurden — von der Ladungsfrist bis zur Begründungspflicht. Er bereitet die Anhörung vor, formuliert eine schriftliche Stellungnahme und kann Sie im Schiedsverfahren vertreten.
Stellt sich heraus, dass das Verfahren fehlerhaft geführt wurde, kann der Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragen, um den Ausschluss vorläufig zu stoppen. Bei einem Berufsverband oder einer Kammer lässt sich häufig auch eine außergerichtliche Einigung erzielen — ein Weg, der schneller und kostengünstiger ist als ein langwieriger Zivilprozess.
Die politischen Schlagzeilen rund um Dennis Radtke und die CDU-Innenpolitik zeigen: Ausschlussverfahren sind keine Randerscheinung. Wer Mitglied in einer Organisation ist — ob Verein, Partei oder Berufsverband —, sollte wissen, welche Rechte er hat, bevor ein Konflikt eskaliert. ExpertZoom vermittelt kurzfristig verfügbare Rechtsanwälte mit Erfahrung im Vereins- und Parteirecht.
Die politische Debatte um die sogenannte arbeitnehmerrechtliche Absicherung im Koalitionsvertrag 2026 zeigt, wie stark rechtliche und politische Fragen inzwischen miteinander verwoben sind.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu einem laufenden Ausschlussverfahren wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Charlotte Schneider