Linnemann und die CDU-Reformen: Was Selbstständige und Kleinunternehmer jetzt wissen müssen

Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär, bei einem politischen Termin 2023

Photo : Dr. Frank Gaeth / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 30. April 2026

Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär und einer der prägenden wirtschaftspolitischen Stimmen der schwarz-roten Bundesregierung 2026, hat in den vergangenen Wochen erneut für Schlagzeilen gesorgt. Der Paderborner Ökonom drängt innerhalb der Koalition auf ein umfassendes Entbürokratisierungsprogramm für den deutschen Mittelstand — Steuerreformen, vereinfachte Antragsverfahren und schnellere Genehmigungen. Für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer stellen sich jetzt konkrete rechtliche und steuerliche Fragen: Was ändert sich, und was gilt es zu beachten?

Linnemann und die CDU-Wirtschaftsagenda 2026

Im Koalitionsvertrag 2025 hatte die CDU/CSU zusammen mit der SPD eine Reihe wirtschaftspolitischer Maßnahmen vereinbart. Linnemann ist als Generalsekretär in die operative Umsetzung dieser Reformen eingebunden und tritt öffentlich als Stimme für unternehmerische Freiheit und weniger Staatsintervention auf. Konkret fordert er:

  • Bürokratieabbau: Vereinfachung von Meldeverfahren, Reduzierung von Dokumentationspflichten für Unternehmen unter 10 Mitarbeitern
  • Steuerliche Entlastung: Senkung des Körperschaftsteuersatzes für kleine GmbHs und Anpassung der Einkommensteuer für Selbstständige
  • Schnellere Genehmigungen: Digitalisierung von Behördenprozessen und verbindliche Bearbeitungsfristen

Für Unternehmer und Freiberufler klingt das vielversprechend — aber die rechtliche Umsetzung ist komplex, und viele Änderungen sind noch im Gesetzgebungsverfahren. Was bereits gilt und was nur geplant ist, lässt sich für Nicht-Juristen schwer unterscheiden.

Was für Selbstständige bereits jetzt gilt

Während Linnemann viele Reformen noch in der Pipeline hat, haben bereits einige Maßnahmen Wirkung entfaltet. Gemäß den Informationen der Bundesregierung gelten ab 2026 unter anderem:

Erhöhte Freigrenzen bei der Umsatzsteuer — Die Kleinunternehmergrenze wurde auf 25.000 Euro Jahresumsatz angehoben. Wer darunterbleibt, ist weiterhin von der Umsatzsteuer befreit — eine relevante Vereinfachung für nebenberufliche Selbstständige.

Erleichterungen bei der Buchführungspflicht — Betriebe unter einem bestimmten Jahresumsatz können zur vereinfachten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wechseln, anstatt eine vollständige Bilanz führen zu müssen.

Digitale Steuererklärung ELSTER — Die Pflicht zur vollständig elektronischen Abgabe der Steuererklärung ist nun für alle Gewerbetreibenden bindend, was Fristprobleme durch Postlaufzeiten eliminiert, aber eine funktionierende IT-Infrastruktur voraussetzt.

Die rechtlichen Fallstricke der Reformen

Trotz des politischen Willens zur Vereinfachung bleibt die steuerliche und rechtliche Realität für viele Selbstständige komplex. Einige Punkte, auf die ein Steuerberater oder Rechtsanwalt hinweisen würde:

Scheinselbstständigkeit — Wer als Freiberufler für nur einen Auftraggeber tätig ist und dessen Weisungen folgt, riskiert von der Deutschen Rentenversicherung als abhängig Beschäftigter eingestuft zu werden. Die Konsequenz: Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, oft rückwirkend für vier Jahre.

GmbH-Gründung: Ja oder nein? — Mit Linnemann's angekündigter Steuersatzsenkung für kleine GmbHs wird die Frage aktuell, ob eine Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH steuerlich sinnvoll wird. Die Antwort hängt von Gewinnhöhe, persönlichem Steuersatz und Ausschüttungsstrategie ab — eine individuelle Beratung ist unumgänglich.

Homeoffice-Abzug und Arbeitszimmer — Die steuerliche Absetzbarkeit des Homeoffice wurde zuletzt mehrfach angepasst. Was genau abgezogen werden darf — pauschal oder tatsächlich — sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

Kürzungen bei Förderprogrammen — Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden einige Förderprogramme für Gründer und kleine Unternehmen eingeschränkt oder umstrukturiert. Was 2024 noch galt, kann 2026 anders sein.

Was Unternehmer jetzt tun sollten

Die politische Agenda Linnemanns bietet Chancen — aber die Konsequenzen für das eigene Unternehmen lassen sich nur mit fachkundiger Beratung richtig einschätzen. Hier sind die empfohlenen Schritte:

Steuerliche Situationsanalyse (jetzt): Lassen Sie Ihren aktuellen Status — Einzelunternehmer, Freiberufler, GmbH — von einem Steuerberater auf Optimierungspotenzial prüfen. Veränderungen in den Steuersätzen können je nach Struktur sehr unterschiedliche Auswirkungen haben.

Vertragsprüfung bei Auftragsverhältnissen: Wenn Sie regelmäßig für dieselben Auftraggeber arbeiten, sollten Verträge und tatsächliche Arbeitssituation auf Scheinselbstständigkeitsmerkmale überprüft werden. Ein Rechtsanwalt kann die Risiken einschätzen.

Fördermitteldatenbank prüfen: Die KfW und BAFA bieten laufend aktualisierte Förderangebote für Investitionen, Digitalisierung und Energieeffizienz. Ein Unternehmensberater kann helfen, die passenden Programme zu identifizieren.

GmbH-Kalkulation für 2027: Wenn Linnemann's Körperschaftsteuerreform kommt, lohnt es sich, 12 Monate im Voraus zu planen. Eine Vorab-Simulation mit dem Steuerberater zeigt, ab welchem Gewinn eine GmbH günstiger ist als die Besteuerung als natürliche Person.

Digitalisierung: Pflicht und Chance zugleich

Ein oft übersehener Aspekt von Linnemanns Reformagenda ist die Digitalisierungspflicht für Betriebe. Mit der Einführung der E-Rechnung (elektronische Pflichtrechnung zwischen B2B-Unternehmen) ab 2025 und der geplanten vollständigen Vernetzung staatlicher Behörden mit Unternehmen bis 2027 entstehen sowohl Anforderungen als auch Möglichkeiten.

Für kleine Handwerksbetriebe, Arztpraxen oder Rechtsanwaltskanzleien bedeutet das konkret: Wer bisher per PDF oder Papier abgerechnet hat, muss technisch aufrüsten. Ein IT-Berater kann helfen, die passende Softwarelösung zu finden — ob über Datev, Lexware oder spezialisierte Branchenlösungen. Die Kosten für diese Umstellung können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Politische Versprechen und unternehmerische Realität

Carsten Linnemann ist bekannt dafür, klare wirtschaftspolitische Botschaften zu senden. Ob seine Reformagenda 1:1 umgesetzt wird, hängt von der politischen Dynamik der Koalition ab — und von Bundesrat, Lobbygruppen und europäischen Vorgaben. Als Unternehmer sollten Sie auf das reagieren, was bereits Gesetz ist, und sich von einem Experten informieren lassen, was in Planung ist.

Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater, der auf Unternehmensrecht und Steuerrecht spezialisiert ist, kann Ihnen helfen, die Reformen richtig einzuordnen — und Ihre Unternehmensstruktur so aufzustellen, dass Sie von positiven Veränderungen profitieren, ohne bei möglichen Rückschritten überrascht zu werden. Nutzen Sie ExpertZoom, um den passenden Experten für Ihre Situation zu finden.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Anwalt oder Steuerberater.

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