Am 18. März 2026 legte ein BVG-Warnstreik den gesamten Berliner Flughafen BER lahm: Rund 445 Flüge wurden gestrichen, etwa 57.000 Passagiere strandeten oder mussten umbuchen. Für Berliner Pendler und Arbeitnehmer ist es der nächste Schlag in einer langen Auseinandersetzung — mit möglicherweise noch mehr Streiks in den kommenden Wochen.
Was bisher geschah: BVG-Streiks im Überblick
Die Tarifrunde 2026 zwischen der Gewerkschaft Verdi und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ist seit Wochen festgefahren. Ein erster 48-Stunden-Warnstreik vom 27. Februar bis zum 1. März brachte den U-Bahn-, Tram- und Busbetrieb nahezu vollständig zum Erliegen. Die fünfte Verhandlungsrunde Anfang März lieferte zwar ein erweitertes Angebot der BVG — mit Wahlmöglichkeiten zwischen höherer Vergütung oder mehr Freizeit — doch Verdi lehnte ab.
Beim Streik am 18. März weiteten die Gewerkschaftsmitglieder die Aktion auf das Bodenpersonal am BER aus. Das Ergebnis: Ein Flughafen ohne Abflüge, tausende gestrandete Reisende — und das Thema „Arbeitnehmerrechte bei Streik" rückte schlagartig in den Fokus der Öffentlichkeit.
Verdi hat für den Zeitraum 26. März bis 4. April eine Streikurabstimmung angekündigt. Das Ergebnis könnte im April zu unbefristeten Streiks führen — und Berlin erneut lahmlegen.
Was bedeutet ein Streik für Ihre Arbeitspflichten?
Viele Berliner Beschäftigte standen in den vergangenen Wochen vor einer praktischen Frage: Was passiert, wenn ich wegen eines Streiks nicht rechtzeitig zur Arbeit komme?
Die Rechtslage in Deutschland ist klar, aber oft missverstanden: Das Betriebsrisiko des Arbeitgebers endet, wo das allgemeine Lebensrisiko beginnt. Ein Streik im öffentlichen Nahverkehr gilt als allgemeines Lebensrisiko — das bedeutet: Wenn Sie durch einen BVG-Streik zu spät zur Arbeit kommen, kann Ihr Arbeitgeber Lohnabzüge vornehmen.
Das gilt auch, wenn Sie regelmäßig auf Bus, U-Bahn oder Tram angewiesen sind. Alternativen sind gefragt: Homeoffice, Fahrgemeinschaften, Fahrrad oder Taxi. Fehlen diese Optionen, sollten Sie umgehend mit Ihrem Arbeitgeber kommunizieren und ggf. Urlaub nehmen — Krankmeldungen ohne tatsächliche Erkrankung sind rechtlich riskant.
Wichtiger Unterschied: Wenn Sie selbst im streikenden Betrieb (hier: BVG oder Flughafen) arbeiten und an einem rechtmäßigen Streik Ihrer Gewerkschaft teilnehmen, sind Sie durch das Streikrecht geschützt. Keine Kündigung, kein Lohnabzug — aber auch kein reguläres Gehalt für Streiktage (außer bei Zahlung durch die Gewerkschaftskasse).
Ihre Rechte als gestrandeter Fluggast
Besonders betroffen: Reisende, deren Flug am 18. März gestrichen wurde. Was steht Ihnen zu?
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) haben Sie bei einer Streichung Anspruch auf:
- Umbuchung auf einen verfügbaren Alternativflug (gleiche Route, nächstmöglicher Zeitpunkt)
- Erstattung des Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen, falls Sie nicht reisen möchten
- Betreuungsleistungen am Flughafen: Mahlzeiten, Getränke, ggf. Hotelübernachtung
Der kritische Punkt: Airlines argumentieren bei Streiks häufig mit „außergewöhnlichen Umständen" (Force majeure), um Ausgleichszahlungen (250–600 Euro je nach Strecke) zu umgehen. Bei einem Streik des Bodenpersonals, das organisatorisch dem Flughafen zugeordnet ist, ist diese Argumentation rechtlich umstritten. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben den Begriff „außergewöhnliche Umstände" zuletzt enger gefasst.
Wenn Ihre Airline eine Entschädigungszahlung ablehnt, empfiehlt sich der Gang zu einem auf Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt — oder die Einschaltung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp).
Arbeitnehmerrechte: Wann ist Hilfe vom Anwalt sinnvoll?
Die Streiks rund um die BVG illustrieren, wie schnell Arbeitnehmer in rechtliche Graubereiche geraten können — ob als Streikende, als betroffene Pendler oder als Führungskräfte, die Mitarbeiter beurteilen müssen.
Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann in folgenden Situationen konkret helfen:
Sie wurden wegen Streikbeteiligung sanktioniert. Eine Abmahnung oder Kündigung wegen rechtmäßiger Streikbeteiligung ist unwirksam. Gegen solche Maßnahmen muss innerhalb von drei Wochen Klage erhoben werden (Kündigungsschutzklage).
Sie wurden wegen Verspätung durch den Streik abgemahnt. Auch wenn der Lohnabzug grundsätzlich zulässig ist, kann eine Abmahnung unverhältnismäßig sein — je nach Umständen.
Ihr Flug wurde storniert und die Airline zahlt nicht. Die Abgrenzung zwischen „außergewöhnlichen Umständen" und regulärer Betriebsstörung ist juristisch komplex. Ein Anwalt prüft, ob Ihre Situation eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht begründet.
Ihr Betrieb erwägt eine Kurzarbeitsregelung wegen Streikauswirkungen. Lieferketten, Produktionsbetriebe oder Einzelhandel können durch anhaltende Streiks beeinträchtigt werden. Die Kurzarbeitsregelungen im Zusammenhang mit Streiks unterliegen besonderen Vorschriften der Bundesagentur für Arbeit.
Was die nächsten Wochen bringen könnten
Die Streikurabstimmung Ende März entscheidet über das Ausmaß der weiteren Arbeitsniederlegungen. Scheitern die Verhandlungen auch danach, drohen unbefristete Streiks ab April — mit noch größeren Auswirkungen auf Pendler, Flughafen und Wirtschaft.
Berlin ist dabei kein Einzelfall: Auch bei Rheinbahn (Düsseldorf) und HVV (Hamburg) gab es in den vergangenen Wochen Streiks. Das Thema Tarifrecht im öffentlichen Nahverkehr ist bundesweit virulent.
Für Berliner Beschäftigte empfiehlt sich eine einfache Vorsorge: Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber jetzt, welche Homeoffice-Optionen oder Gleitzeitregelungen für den Ernstfall gelten. Und falls Sie sich über Ihre konkreten Rechte unsicher sind — sei es als Streikender, als Pendler oder als betroffener Fluggast — ist ein Erstgespräch mit einem Arbeitsrechtler selten verkehrt.
Auf Expert Zoom finden Sie Rechtsanwälte für Arbeitsrecht, die kurzfristig und ohne Anfahrtsweg per Videocall beraten.
Fazit: Streik als Rechtslernstunde
Die BVG-Arbeitskämpfe 2026 sind nicht nur ein Tarifstreit — sie sind eine Erinnerung daran, wie wenige Menschen ihre Rechte im Arbeitsleben wirklich kennen. Ob als Streikender, als Pendler oder als betroffener Fluggast: Die rechtlichen Konsequenzen sind real und können finanzielle Folgen haben. Wer frühzeitig informiert ist, handelt besser — und muss im Ernstfall nicht auf Kulanz des Arbeitgebers oder der Airline hoffen.
Haftungshinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir das Gespräch mit einem zugelassenen Rechtsanwalt.
